Amtsblatt , Anzeiger

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Uro. 23.

Morrlag, öerr SL. Aeörrrar 1904.

40. ZaHrgarrg

Rurtbilbau.

Stuttgart, 19. Febr. Da« Prä­sidium des Württ. Kciegerbundes hat zu^ einer Sammlung für die bedrängten Kriegervereinskameraden in Deutsch-Süd- westafrika einen Betrag von 200 Mk. aus BundeSmitteln zur Verfügung ge­stellt.

Stuttgart, 18. Febr. Ucber das Heilverfahren der Versicherungsanstalt Württemberg hat der Vorstand besondere Grundsätze aufgestellt. Ein Heilverfahren kann eingeleitet werden, wenn Aussicht auf Wiederherstellung oder Besserung der Krankheit zu erwarten ist, wobei mit der Einleitung des Verfahrens na- türlich nicht so lange zu warten ist, bis Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist, wobei vielmehr bei drohendem Eintreten der­selben ein Antrag auf Einleitung des Verfahrens gestellt werden kann. Das­selbe wird grundsätzlich in einer Anstalt durchgeführt. Hiezu stehen der Versicher­ungsanstalt zur Verfügung die Genesungs­heime in Röthenbach und Lorch und das Krankenheim in Wildbad, außerdem vom 1. Oktober d. I. ab die Lungenheilstätte Wilhelmsheim (Backnang). Mit einer Reihe von Anstalten hat die Versicher­ungsanstalt Verträge über die Unter­bringung lungenkranker Versicherter ge­schlossen. Ausnahmsweise werden auch Geldunterstützungen zur Durchführung eines privaten Heilverfahrens bewilligt. Zu der Anstaltsbehandlung tritt noch eine Angehörigenunterstützung, wenn der Unterhalt der Angehörigen bisher aus dem Arbeitsverdienst des Versicherten bestritten wurde. Diese Unterstützung kann unter besonderen Verhältnissen bis zum doppelten Betrag der gesetzlichen Höhe gesteigert werden. Das Heilverfahren kann auch in Anschaffung von Zahnersatz, künstlichen Gliedern, Apparaten u. a. be­stehen, wenn dadurch Erwerbsunfähig­keit ausgeschlossen werden kann. Zu den Kosten eines Heilverfahrens hat der Ver­sicherte, bezw. die Krankenkasse einen Bei­trag zu leisten. Gehört der Versicherte' keiner Krankenkasse an und ist ihm eine solche Beitragsleistung bei seinen Ver­mögens- und Familienverhältnissen un­möglich, so kann sie ihm erlassen werden.

Stuttgart, 17.Febr. Schöffengericht. Einer unmenschlichen Mißhandlung machte sich der Gastwirt Gottlob Schmid von hier schuldig, wegen der er sich heute vor dem Schöffengericht zu verantworten hatte. In der Frühe des 7. Januar überfiel der Angeklagte einen Hausierer, der ohne Schlafgeld zu bezahlen genächtigt hatte, im Bette und schlug auf den wehrlos Daliegenden mit einem Farrenschwanz so barbarisch ein, daß der Hausierer in­

folge der Schläge 6 Wochen lang arbcits- unfähig war. Durch den Arzt wurden 45 Verletzungen am ganzen Körper fest­gestellt. Der Staatsanwalt geißelte mir scharfen Worten das brutale Vorgehen des Angeklagten und beantragte 6 Monate Gefängnis und sofortige Verhaftung. Das Gericht erkannte aus 2 Monate Gefängnis.

Schreinermstr. Benz von Nagold erhielt kürzlich eine Sendung Holz aus Kamerun, um für eine dortige deutsche Familie eine Zimmereinrichtung daraus herzustellen. Gewiß eine ehrenvolle An­erkennung der Nagolder Möbelindustrie.

Altensteig, 18. Febr. (Förderung des Lehrlingswesens durch staatliche Zu­schüsse.) Der im Etat der Kgl. Zentral­stelle pro Jahr ausgeworfene Betrag von 4000 Mark zur Unterstützung von Hand- werkslehrlingen und Lehrmeistern konnte im abgelaufenen Jahre wegen Mangel an Bewerbern nicht ganz verausgabt werden. Darum möge auf diese Zu­wendungen aufmerksam gemacht und die Bedingungen mitgeteilr werden, unter denen diese Unterstützungen erfolgen. »Zur Förderung einer allseitigen beruf­lichen Ausbildung der Lehrlinge, sowie ihrer körperlichen, geistigen und sittlichen Entwicklung können besonders tüchtigen Handwerksmeistern, welche sich zur syste­matischen Unterweisung von Lehrlingen in den Fertigkeiten ihres Gewerbes, sowie zur Erziehung derselben im häus- lichen Verband verpflichten, staatliche Zuschüsse gewährt werden. Die betr. Lehrmeister haben sich bei der Kgl. Zent­ralstelle zu melden. Lehrherrn und Lehr- linge werden zu nichts weitet verpflichtet, als daß sie den Bestimmungen der Ge­werbeordnung über das Lehrlingswesen, die ja jetzt im Grunde genommen für alle Meister gelten, pünktlich Nachkommen. Die Lehrherrn erhalten dann für diese Tätigkeit aus dem Gebiete der Jugend- Unterweisung ein von Fall zu Fall fest­gesetztes staatliches Lehrgeld. Daneben besteht nur noch die Pflicht, ihre Lehr­linge die alljährlich von der Zentralstelle veranstalteten Ausstellung von Lehrlings- arbeiten in Stuttgart beschicken zu lassen, um eine gewisse Kontrolle zu haben und zugleich die jungen Leute aufzumuntern. Es ist sogar die Möglichkeit vorgesehene solchen Lehrmeistern die Anschaffung neuzeitlicher Maschinen u. s. w. aus den Mitteln der Kgl. Zentralstelle zu erleichtern.

Freudenstadt, 18. Febr. Wie der ,Grenzer" zu berichten weiß, ist nun das Projekt der Errichtung einer Lungen­heilanstalt in Büchenberg fallen gelassen. In den hiesigen Kreisen herrscht über diese Entscheidung allgemeine Befriedig­ung, da durch die Errichtung eines Lungen­

kurorts in dem nur 7 km entfernten Büchenberg die Weiterentwicklung, ja so­gar der Bestand des hiesigen Luftkurort- ernstlich gefährdet worden wäre.

Einem Diebstahl großen Stile» ist, wie dieLudw. Ztg." meldet, neuer- dings die Militärverwaltung in Lud­wigsburg auf die Spur gekommen. Er hat sich nämlich herausgestellt, daß an­dern sogenannten neuen Wagenhaus (an der Mathilden, und Seestraße), wo sehr bedeutende Hafervorräte gelagert sind, in letzter Zeit nicht weniger als etwa 250 Zentner gestohlen wurden, über deren Verbleib Näheres zunächst nicht zu er­mitteln war. Daß der Diebstahl von an­deren als Militärpersonen verübt wurde, scheint nach der Lage der Dinge wenig wahrscheinlich, wohl aber darf man an­nehmen, daß der Hafer teilweise in der Stadt untergebracht wurde, und es geht nun an etwaige Abnehmer die dringende Aufforderung, bei dem Gericht der 26. Division Anzeige zu machen.

Zu der Stadtschultheißenwahl in Heilbronn schreibt derSchw. Merk.'' u. a.: Der neue Stadtschultheiß Regier, ungsassessor 0r. Göbel ist am 30. Aug. 1870 geboren, steht also erst im 34. Le­bensjahre. Seine Jugendzeit hat er in Backnang verlebt. Er hat dort die Volks­und Lateinschule, hierauf in Ellwangen, wo sein Vater als Regierungsrat gestor­ben ist, das Gymnasium besucht und ist dann nach erstandener Konkursprüfung in das evang.theol. Stift in Tübingen ausgenommen worden. Im 4. Semester ist er dann aus dem Stift wieder aus­getreten, da er zu dem theol. Studium zu wenig innere Neigung hatte. Hierauf hat er sich bis Winter 1894 dem Stu­dium der Rechts- und Staatswissenschaf­ten gewidmet und im November dessel­ben Jahres seine erste staatlich» Dienst- Prüfung erstanden. 4 Jahre war vr. Göbel im Staatsdienst tätig (worunter 3 Jahre als Amtmann in Neuenbürg), hierauf befand er sich weitere 4 Jahre im Dienst der Stuttgarter Stadtver­waltung, eine Zeit die nun für ihn eine außerordentliche wichtige Schule und Vorarbeit gewesen ist. Der Wahl- kampf hatte sich in den letzten Ta- gen mehr zugespitzt, als der ruhige Beginn hatte erwarten lassen. Doch ist es zu so heftigen Entladungen, w,e sie Heilbrunner Wahlkämpfe schon mit sich gebracht haben, nicht gekommen. Wenn man dies als ein günstiges Vor­zeichen für die Zukunft ansehen darf, so wäre es erfreulich. Eine der Hauptauf­gaben des neuen Stadtvorstandes wird es sein, auf dem Rathaus für denjenigen Ton zu sorgen, wie er der Vertretung