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Mittwoch, 2S. Juli 1903
39. Jahrgang.
Rundschau.
Stuttgart, 20. Juli. Aus Anlaß des Zustandekommens der Steuerreform verlieh der König dem Finanzminister Zeyer das Großkreuz des Kronordens.
Altensteig, 20 . Juli. Komm.-Rat Brougier, ein geborener Altensteiger, der seiner Vaterstadt stets ein gutes Andenken bewahrte und den hiesigen Armen schon viele namhafte Unterstützungen zukommen ließ, beabsichtigt, unserer Kirche ein wür- diges Kunstwerk zu schenken. In letzter Zeit war Kunstmaler Brougier, Sohn des elfteren, hier, um den Ort der Ausstellung eines großen Wandgemäldes, darstellend den die Kinder segnenden Christus, in der Stadtkuche zu bestimmen. — In der zwei Stunden von hier entfernten Völmlesmühle erstach am Samstag ein 19 Jahre alter Säger seinen 25 Jahre alten Mitarbeiter im Streit.
Freuden st adt, 19. Juli. Nach dem gestern nachmittag in der Sitzung beider bürgerlichen Kollegien einstimmig gefaßten Beschluß geht mit Wirkung vom 1. August ds. Js. ab das hiesige Elektrizitätswerk um den Preis von zirka 313,000 Mk- in Eigentum der Stadt über. Dasselbe wurde 1895 von der Maschinenfabrik Eßlingen gegründet.
Wörnersdcrg, 20. Juli. Im Kreise der Mitbürger und einer großen Zahl von Bekannten feierte gestern mittag im Gasthaus „z. Anker" hier I. G. Kalmbach (alt Hansenbauer genannt), der viertältestc Mann in Württemberg seinen 100 . Geburtstag. Vor dem mit Rosen und Festgaben geschmückten Tisch saß im Lehnstuhl der würdige Greis mit einem Zipfelkäppchen und neben ihm sein rüstiger 73jähriger Sohn (sein Bua). Oberförster Nördlinger-Pfalzgrafenweiler, welcher in anerkennenswerter Weise die Feier veranstaltete und leitete, hieß die Festgäste (nahezu 600) herzlich willkommen und der Ortsgeistliche von Grömbach brachte die Glück- und Segenswünsche des Königs mit Uebergabe des Festgeschenkes von 100 Mk. dar. Ebenso überreichte im Auftrag der Gemeinde Schultheiß Hamann ein Geldgeschenk. In wertvoller Rahme, vom Schwarzwaldverein gespendet, überreichte Oberförster Nörd- linger eine von Forstamtmann Barth, Pfalzgrafenweiler, aufgenommene und vorzüglich gelungene Photographie des Jubilars. Der Schwarzwaldverein Freu- denstadt stiftete ein Fäßchen Wein und der Stuttgarter Verein eine Kiste Flaschen- wein. Hochbeglückt ob dieser Ehrung dankte der rosengeschmückte 73jührigc „Bua" auch im Namen des Vaters, der stille beobachtend und schweigsam all diese Ehrungen an sich vorübergehen ließ, für
die schöne Teilnahme an dieser seltenen Feier und entwarf in schlichter Weise ein Bild von ihrer erlebten an Leid und Freud reichen Vergangenheit. Jedermann war dabei beim Anblick vom beglückten Vater und Sohn sichtlich gerührt. Nach zweistündigem Aufenthalt nahm der Alte den letzten Schluck seines weingefüllten Glases und fuhr im Zweispänner ins hübschdekoricrte Heim zurück. Der „Bua" aber blieb noch lange bei den Geburtstagsgästen, die mit ihm sein Leiblied an- stimmen mußten: „Zu Straßburg auf der Schanz!"
Ludwigsb ur g, 17. Juli. Die A. H. Wernersche Kinderheilanstalt hier hat als Beisteuer zu der Heimstätte und Erziehungsanstalt verkrüppelter Kinder, welche den Anstalten angereiht werden soll, von Frau Geh. Kommerzienrat v. Knosp in Stuttgart eincn Beitrag von 15 000 Mk. zugewiesen erhalten.
Ulm, 17. Jnli. Der durch seine Gebäudehebungen rasch bekannt gewordene Baumeister Rückgauer aus Stuttgart, der in letzter Zeit in Freudenstadt, Alpirsbach und Murrhardt mit bestem Erfolge tätig war, wird demnächst in unserer Stadt eine besonders interessante Probe seiner Kunst abzulegen haben. Um ein kürzlich von der Ulmer Gewerbebank erworbenes Areal für den Bau eines neuen Bankgebäudes zweckentsprechend ausnützbar zu machen, muß ein diesem Zweck störend rm Wege stehendes Haus etwa 100 Meter weit an die Straße verschoben werden. Zur Ausführung dieses Vorhabens sind außer der Schiebung zwei Drehungen des ganzen Gebäudes erforderlich, ferner soll zwecks Einfügung eines weiteren Stockwerks eine Hebung des Hauses von etwa 81/2 Meter vorge- uommen werden. Mit den Vorarbeiten soll Mitte August begonnen werden. Da das Terrain (Auffüllplatz) besonders sorgfältige Vorkehrungen erfordert, rechnet man mit einer Arbeitsdauer von vier Wochen. Dies wird die erste Verschiebung eines großen massiven Gebäudes auf weitere Entfernung sein, die Herr Rückgauer ausführt. Dem eigenartigen Unternehmen wendet sich hier schon jetzt das allgemeine Interesse zu; zur Besichtigung des Vorgangs selbst steht zahlreicher Besuch von Fachleuten und Interessenten pon auswärts zu erwarten.
— Bei dem lebhaften Interesse, welches die weiteren Kreise der kleineren Geschäftsleute in Stadt und Land von jeher für die W arenhaussteu er an den Tag gelegt haben, wird von ihnen die von der Kammer der Abgeordnete-' a i obligatorische Einführung de^.. . n-
fallS mit Befriedigung ausgenommen werden. Sic ist für die Warenhäuser, Großbazare, Abzahlung«-, Bersteigerungsund Versandtgeschäfte nach Maßgabe des erzielten Jahresumsatzes festzusetzen und zwar wird sie in den Gemeinden, welche eine Gemeindeumlage (Gewerbesteuer) erheben, in Form einer Erhöhung des aus dem Gewerbekataster sich ergebenden Um« lageanteils lerhoben. Der Ansatz der Steuer beginnt in Gemeinden bis zu 10000 Einwohnern bei einem Jahresumsätze von 80000 Mk., von mehr al- 10000—80000 Einwohnern bei einem Jahresumsatz von 150000 Mk-, von mehr als 50000 Einwohnern bei einem Jahres« Umsatz von 200 000 Mk. Besitzt eine der oben bezeichnet«» Unternehmungen inner, halb eines und desselben Gemeindebezirks Filialbetriebe, so ist sie mit denselben als ein Ganzes zu behandeln. Maßgebend ist der Umsatz des seiner Feststellung unmittelbar vorausgegangenen Kalenderjahres. Die jährliche Feststellung des Umsatzes erfolgt durch die für die Fortführung des Gewerbekatasters zuständigen Beamten; zu diesem Zwecke haben dis Inhaber der der Warenhausstcuer unterliegenden Geschäfte jedes Jahr eine Fassion ihres im vorausgcgangenen Kalenderjahr erzielten Umsatzes eiuzureichen. In Gemeinden, in welchen keine Umlage erhoben wird, ist die Warenhaussteuer aus 20 Prozent deS Gewerbesteuerkapitals nach der durchschnittlichen prozentualen Höhe der Ge.ueiiideumlageu sämtlicher Gemeinden des Oberamtsbezirks zu bemessen. In Gemeinden, welche c ine Umlage erheben, erfolgt die Erhöhung des Umlageanteils als Zuschlag zu dem der Unterlage zu Grund liegenden ordentlichen Gewerbesteuerkapital der gewerblichen Unternehmung in Prozenten des letzteren und zwar entweder gleichmäßig oder steigend nach bestimmten Teilen des Jahresumsatzes; der Zuschlag darf 50 Prozent des ordentlichen Steuerkapitals nicht über- steigen, muß aber mindestens 20 Prozent desselben betragen. Die näheren Bestimmungen insbesondere über die Abgrenzung der gewerblichen Unternehmungen, sowie über das Maß und die Abstufung der Erhöhung des Umlageanteils sind in einer durch die bürgerlichen Kollegien aufzustellenden Steuerordnung zu treffen, welche die Genehmigung der Ministerien des Innern und der Finanzen unterliegt'
Heidenheim (Württemberg), 20. Juli. Am Samstag abend wurde hier Landjäger Schund von dem 23jährigen Stromer Emil Fink von Pforzheim mit einem Revolver erschossen. Fink, der lt. „Kst. Z." wegen Einbruchsdiebstahls mehrmals verfolgt wwd, ist flüchtig.