W i l d b a d.

Waük zum deutschen Weichstag.

Für die Wahl eines Reichstags-Abgeordneten im VII. Württembergischen Wahlkreise ist, da sich bei der erste» Wahlhandlung eine absolute Stimmen­mehrheit nicht herausgestellt hat, zur engeren Wahl Termin auf

Donnerstag, den 25. Juni 1S03,

anbecaumt worden.

Die Wahl findet in den einzelnen Wahlbezirken in dem gleichen Lokal, wie die erste statt, in dem 143. Wahlbezirk im Volksfchulgebäude parterre links, in Wildbad.

Die engere Wahl findet auf denselben Grundlagen und nach denselben Vor­schriften statt, wie die erste, es werden daher dieselben Wählerlisten benutzt wie bei der ersten Wahlhandlung. Nur diejenigen sind zur Teilnahme ander engeren Wahl berechtigt, welche m diese Wählerliste ausgenommen sind.

Die Wahl beginnt vormittags 10 Uhr und wird um 7 Uhr nachmittags geschlossen.

Das Wahlrecht wird in Person durch verdeckte in eine Wahlurne nieder­zulegende Stimmzettel ohne Unterschrift ausgeübt. DieStimmzettel müssen von weißer Farbe u. dürfen mit keinen äußerenKennzeichen versehen sein; siesollenll zu 12 em groß und von mittelstarkem Schreibpapier hergestcllt sein. Der Wähler, welcher seine Stimme abgeben will, muß sich schon vor dem Betreten des Wahllokales mit einem Stimmzettel versehen haben; er nimmt sodann im Wahllokal von der durch den Wahlvorstand in der Nähe des Eingangs zu den Absondcrungsvorrichtungen auf- gestellten Person einen adgestempelten Umschlag an sich, begibt sich an den ab­gesonderten Nebentisch oder in den Nebenraum, wo er seinen Stimmzettel un­beobachtet in den Umschlag steckt, tritt an den Vorstandstisch, und übergibt den den Stimmzettel enthaltenden Umschlag unverschlossen dem Wahlvorsteher oder dessen Vertreter, der ihn sofort uneröffnet in die Wahlurne legt

Wähler, welche durch körperliche Gebrechen behindert sind, ihren Stimmzettel eigenhändig in den Umschlag zu legen und diesen dem Wahlvorsteher zu übergeben, dürfen sich der Beihilfe einer Bertrauensperson bedienen.

Nach dem Reichswahlgesetz darf bei der engeren Wahl nur unter denj enigen zwei Kandidaten gewählt werden, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Diese Kandidaten sind

Herr Friedrich Schrempf, Redaeteur in Stuttgart und Herr Heinrich Sehweickhardt, Kaufmann in Tübingen.

Alle auf andere Kandidaten fallenden Stimmen sind ungültig.

In der Person des Wahlvorstehers und seines Stellvertreters ist eine Aenderung nicht eingetreteu.

Den 22. Juni 1903. Ortsvorsteher: Bätzner.

W i l d b a d.

Mahl zum deutschen Weichstag.

Für die Wahl eines Reichstagsabgeordnete» im VII. württembergischen Wahlkreise ist, da sich bei der ersten Wahlhandlung eine absolute Stimmenmehr­heit nicht herausgestellt hat, zur engeren Wahl Termin auf

Donnerstag, de» 23. Juni 1903

anberaumt worden.

Die Wahl findet in den einzelnen Wahlbezirken in dem gleichen Lokal, wie die erste statt, in dem 142. Wahlbezirk auf dem

Rathause in Wildbad.

Die engere Wahl findet auf denselben Grundlagen und nach denselben Vor­schriften statt wie die erste, es werden daher dieselben Wählerlisten benutzt wie bei der ersten Wahlhandlung. Nur diejenigen sind zur Teilnahme an der engeren Wahl berechtigt, welche in diese Wählerlisten ausgenommen sind.

Die Wahl beginnt vormittags 10 Uhr und wird um 7 Uhr nachmittag» ge­schlossen.

Das Wahlrecht wird in Person durch verdeckte in eine Wahlurne niederzu- legeude Stimmzettel ohne Unterschrift ausgeübt. Die Stimmzettel müssen von weißer Farbe und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein; sie sol­len 9 zu 12 am groß und von mittelstarkem Schreibpapier hergestellt sein. Der Wähler, welcher seine Stimme abgeben will, muß sich schon vor dem Betreten des Wahllokales mit einem Stimmzettel versehen haben; er nimmt sodann im Wahllokal von der durch den Wahlvorstand in der Nähe des Einganges zu den Absonderüngsvorrichtungen aufgestellten Person einen adgestempelten Umschlag an sich, begibt sich an den abgesonderten Nebentisch oder in den Nebenraum, wo er seinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umschlag steckt, tritt an den Norstandstisch und übergiebt den den Stimmzettel enthaltende« Umschlag unverschlossen dem Wahl. Vorsteher oder dessen Vertreter, der ihn sofort uneröffnet in die Wahlurne legt.

Wähler, welche durch körperliche Gebrecheu behindert sind, ihren Stimmzettel eigenhändig in den Umschlag zu legen und diesen dem Wahlvorsteher zu übergeben dürfen sich der Beihilfe einer Vertrauensperson bedienen.

Nach dem Reichswahlgesetz darf bei der engeren Wahl nur unter den­jenigen zwei Kandidaten gewählt werden, welche die meisten Stim­men erhalten haben. Diese Kandidaten find

Herr Friedrich Schrempf, Redakteur in Stuttgart und Herr Heinrich Schweickhardt, Kaufmann in Tübingen.

Alle auf andere Kandidaten fallenden Stimmen find ungiltig. In der Person des Wahlvorstehers und seines Stellvertreters ist eine Aenderung, nicht eingetreten.

Den 22. Juni 1903. Ortsvorsteher: Bätzner.

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Mittwoch, den 24. Juni 1903.

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Wencriffance »»»

Lustspiel in 3 Akten von Frz. v. S ch ö n- than u. Frz. Koppel-Ellfel d.