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Uro. 26.
Arerlag, 6. März 1903
39. Jahrgang.
Rundschau.
Stuttgart, 3. März. Dem Ver- Nehmen nach hat die Prinzessin Alexandra zu Isenburg und Büdingen ihre Billa .Alexandra" in der Wagenburgstraße um
Zun^Hädter Hof", welcher noch I auch Obermedizinalrat vr. Dietz sich der V . . . rnni ArntSnerbrecken' smulkna
- ^ ,
über ziemlich viel Mineralwasser verfügt, in Unterhandlung getreten. Derselbe
gibt das Mineralwasser ohne sein Hotel nicht ab und verlangte 650000 Mark.
Die Sache kam auch in der letzten
»Beihilfe zum Amtsverbrechen' schuldig gemacht habe rc. — Mediziualrat Or. Leppmann gab sein Gutachten dahin ab, daß er den Angeklagten nicht für geistesgesund erachten könne. Er gehöre zu den
900000 Mk. an eine auswärtige Dame Die Sache kam auch m oer re^ien gr,»»» ......v.
verlauft. Voriges Jahr ging das Gerücht, I Stadtratssitzung zur Sprache. Einige bedauernswerten Kranken, die man geistes ninli» di-> Billa für das Erb-j Stadträte waren der Ansicht, der Badfond kranke Querulanten nennt. Es sprechen
solle das Mineralwasser und die Stadt »>.»
Hotel erwerben, um es mit dem
der König wolle die Villa für das Prinz Wied'sche Ehepaar kaufen.
Alten steig, 2. März. Die an der Bergstraße von hier nach Ueberberg-Hessel- bronn von der Gemeinde gesetzten Bäume wurden zum großen Teil von Bubenhand abgeknickt. Dem Landjäger von hier ist es gelungen, zwei der Thäter zu ermitteln und an das Amtsgericht Nagold einzuliefern. Dem dritten Burschen, welcher mithals, ist man auf der Spur. Die Thäter sind Knechte eines hiesigen Fuhrwerks- besitzers und haben die That aus Rache ausgeführt, weil sie mit einer Polizei strafe bedacht worden waren.
Entringen, 2. März. Dieser Tage wurden 2 Wilderer von Detten Hausen durch zwei Landjäger und einen Forstwart verhaftet. Sie sollen mehrere Hirsche erlegt, außerdem aus dem Walde Hopfenstangen entwendet und verkauft haben.
Lindau, 3. März. In einigen Tagen wird die augenblicklich in den Vordergrund des Interesses gerückte Villa Toskana in zahlreichen illustrirten Tages- blätternund Journalen im Bilde erscheinen. Die hiesigen Photographen erhielten von auswärts zahlreiche Bestellungen aus Photographien von der Villa. Letztere wird seit dem Eintreffen der Großherzogrn und ihrer Tochter sorgfältig überwacht. Ein Gendarmerieposten befindet sich in der Villa und auf der am Park der Billa vorbeiführenden Staatsstraße. Die durch den Park von der Straße völlig abgeschiedene Lage der Villa am See ermöglicht es, daß die Bewohner der Villa im Park und am See sich ergeh?» können, ohne vom Publikum belästigt zu werden. Von der Oeffentlichkeit wird es als Zeichen eines leidlichen Verhältnisses zwischen
das Hotel erwerben, um Rathaus zu verbinden. Auch wurden Stimmen laut, daß derselbe, wenn es umgebaut wird, zu einem SchulhauS dienlich sein könnte. Ein Beschluß wurde über diese Angelegenheit nicht gefaßt.
Neustadt a. H., 2. März. Die Weinhändler von Neustadt und Umgebung wollen nunmehr der Weinschmiererei, die trotz Weingesetz immer noch nicht aufge-, hört hat, durch eigene Thätigkeit zu Leibe gehen. Sie gründeten in einer heute hier abgehaltenen Versammlung einen Verein zum Schutze der Interessen des reellen Wemhandels. Die Bestrebungen gehen besonders darauf hinaus, die Schund-Offerten zu bekämpfen, die von unreellen Firmen in die Welt hinausgehen, die minderwertige Ware unter der Etikette berühmter Marken zu Schundpreisrn anbieten und dadurch das reelle Weingeschäft unmöglich machen.
Berlin, 28. Febr. Der ehemalig« Reichstagsabgeordnete Rittergutsbesitzer Oskar Frhr. v. Münch stand gestern vor der 9. Strafkammer des hiesigen Landgerichts, um sich wegen Beleidigung des württembergischen Staatsministers v. Pischek, des Obermedizinalrats Or. Dietz und anderer, dem württembergischen Ministerum des Innern unterstellter Beamten und Behörden zu verantworten. Der Verhandlung wohnten als psychiatrische Sachverständige die Medizinalräte vr. Leppmann und Or. Mittenzweig bei. Unter dem 30. Januar 1902 veröffentlichte Freiherr v. Münch, der jetzt in Schöneberg wohnt, unter dem Titel „ Wirrt- tembergische Rechtspflege und Verwaltung" eine Broschüre, die den Gegenstand der
Mutter und Tochter bemerkt, daß beide jetzigen Anklage bildete. Der Angeklagte gestern und heute gemeinsame Spazier- > schildert darin die Vorgänge, wie sie nach gange in größerer Ausdehnung in der rr^,
Umgegend unternahmen. — Die Urteilsbegründung im EhescheidungSprozeß deS sächsischen Kronprinzenpaares beschränkt sich, wie der »Frkf. Ztg." auS Sachsen geschrieben wird, auf das eigene Gestand« nis der Prinzessin Luise, mit Giron Ehebruch begangen zu haben.
Baden-Baden, .3 März. Der Großh. Badfond beabsichtigt für seine Badeanstalten hier mehr warmes Mine
seiner Meinung sich abgespielt haben und wie sie zu beurteilen seien. Er sucht nach- zuweisen, daß diese Vorgänge keineSweg- seine Jnternirung in der Irrenanstalt rechtfertigen können und daß er das Opfer schwerer behördlicher Mißgriffe sei. In vielen Stellen der Broschüre sind schwere Beleidigungen enthalten, u. A. wird dem Minister v. Pischek vorgeworfen, daß er die Verfassung verletzt, daß man ihn, den
Es sprechen,
wie der Sachverständige des Näheren darlegt, mindestens starke Momente dafür, daß der Angeklagte zur Zeit der Abfassung der Broschüre sich in einem Zustande anormalerGeisteSverfassung befanden habe, die die Freiheit der Willensbestimmung, ausschloß. Medizinalrat Or. Mittenzweig schließt sich diesem Gutachten dahin an, daß nach seiner Ueberzeugung Frhr. o. Münch kein geistesgesunder Mensch und schon lange krank sei. Eine ganze Reihe von Vorgutachten seien mit Recht der Ansicht, daß Herr von Münch an Verfolgungswahn und Größenwahn leide. Zweifellos leide er an großer Selbstüberhebung und die Akten ergeben zahlreiche Handlungen des Angeklagten, die aus Verfolgungswahn zurückzuführen seien. Herr v. Münch sei ein höchst intelligenter Mann mit ausgezeichneten Fähigkeiten, er werde aber von Wahnideen beherrscht, namentlich dann, wenn sein Affekt sehr erregt ist. Staatsanwalt Schmidt stimmte dem Gutachten dahin bei, daß berechtigte Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zur Zeit der That vorhanden seien. Er beantragte in subjektiver Beziehung die Freisprechung der Angeklagten aus Grund des Z 51 St.G. B., in objektiver Beziehung die Vernichtung der beschlagnahmten Broschüre und die Un- brauchbarmachung der Platte und Formen. Der Gerichtshof erkannte nach dem Antrag des Staatsanwalts.
— In seiner Beantwortung der Interpellation über die Trierer Schulvorgänge sprach Reichskanzler Graf Bülow im preußischen Abgeordnetenhaus sein tiefes Bedauern über das Vorgehen des Bischofs Komm aus, das den konfessionellen Frieden gefährdet habe, welchen aufrecht zu erhalten das ehrliche und erfolgreiche Bestreben der Regierung sei. Das Vorgehen war um so auffälliger, als dem Bischof gekannt sein mußte, daß er, Redner, es als seine Pflicht betrachte, Gerechtigkeit zu üben gegenüber Angehörigen aller Konfessionen ohne Kleinlichkeit und Engherzigkeit. Wir leben in Preußen i» einem konfessionell gemischte» Staare und müssen uns ineinander schicken und dem konfessionellen Zwiespalt begegnen. Das hat der Bischof in Trier außer acht gelassen, als er schwerwiegende prinzipielle
warmes Mine-^ Angeklagten, zu Unrecht in eine Irrenan-,
ralwasser zu gewinnen. Es wurde daher j statt geworfen und auf Grund einer ^Fik- j Fragen auswarf, ohne zunächst den Versuch mit dem Besitzer des Gast- und Badehau» tion" widerrechtlich verbannt habe, daß' einer praktischen Regelung der in Trier