Amtsblatt
für öis Stcröt Wilöbaö.
Erscheint Montag, Mittwoch und Kreitag. ^
Bestellpreis incl. Allustr. Sonntagsblatt vierteljährl.
1 Mk. 10 Pfg. (monatl. im Verhältnis). Bei allen württ. Vostanstalten u. Boten im Orts- u. Nachbarortsverkehr vierteljährl. 1 15 : außerh. desselben 1 Mk. 20 ;
hiezu 15 ^ Postznschlag.
Anzeiger
für Witöbaö unö Umgebung.
Die Einrückungsgebühr
beträgt für die einspaltige Zeile oder deren Raum 8 Mg-, auswärts 10 Pfg., Reklamezeil» 20 Pfennig. Anzeigen müssen spätestens den Tag zuvor aufgegebsn werden. Bei Wiederholungen entsprechender Rabatt. Stehende Anzeigen nach Uebereinkunft.
Uro. 14-.
Montag, 2. Ileöruar 1903
39. Jahrgang.
Rundschau. gepachtete Gemeindejagd in Stammheim
Stuttgart, 28. Jan. Der Führer, O.A. Calw, wurde vergangenen Herbst des badischen Zentrums, Geist!. Rat l häufig von Wilderern heimgesucht. 2
Wacker, hielt gestern nachmittag im „Volksvereir für das katholische Deutschland" einen Vortrag über die Ausbreitung der Sozialdemokratie seit 30 Jahren und die Aufgabe der bürgerliche» Parteien. Bemerkenswert ist seine energische Proklamation eines Zusammengehens aller bürgerlichen Parteien in den Stichwahlen zu den nächsten Reichstagswahlen, um gemeinsam gegen die sozialdemokratischen Kandidaten aufzutreten. Er erklärte es als seine innerste Ueberzeugung, daß das Zentrum in ganz Deutschland in der weitherzigsten Weise geneigt sein werde, ein solches Zusammengehen zu unterstützen.
Stuttgart, 29. Jan. Der Württ. Schutzvereiu für Handel und Gewerbe schreibt uns: Neuerdings haben sich ver- schiedene Personen wieder über ihren Hereinfall bei norddeutschen und bayrischen Wäsche-Detailreisenden beschwert. Diese Reisenden machen dem Publikum vor, es handle sich um eine besonders vorzügliche Qualität, was der Wahrheit nicht entspricht. Waren von dieser Beschaffenheit sind in jedem Platzgeschäft für den halben Preis zu haben. Sodann hausieren zurzeit wieder die Angestellten verschiedener norddeutscher „Kunstanstalten" mit Haussegen im Lande herum. Dieselben geben an, im Auftrag eines Krüppelheims zu reiseu und appellieren an die Wohlthätigkeit der Bevölkerung. Endlich wurde uns in letzter Zeit eine Bettdecke übergeben, welche der Hausierer eines Stuttgarter Abzahlungsgeschäfts um den Preis von 12 Mk. verkauft hatte. Der wirkliche Wert beträgt höchstens 3 Mk. Also Vorsicht! Man weise diesen Hausierern in eigenem Interesse die Thüre!
He rrenalb, 29. Jan. Wegen Kränk- lichkeit seines Vaters wurde seiner Zeit ein braver Bursche, der Maurer Friedrich Zimmermann aus Bernbach schon mit einem Jahre vom Militär entlassen, damit er seinem kranken Vater als Stütze diene. Heute begab sich derselbe in den Domänenwald, um auf dem bergigen Terrain beim Stumpenschlagen mitzu- helfen. Dabei wurde er von einem plötzlich umstürzenden Baumstumpf derart unglücklich auf die Brust getroffen, daß der Tod auf der Stelle eintrat.
Rottenburg, 31. Jam Gestern abend hat sich der hier angestellte Forst-
davon wurden erwischt und am 11. Nov. vor. Js. verhaftet. Dieselben hatten aber auch Hehler und Gehilfen an der Hand. Heute standen vor den Schranken des Gerichts: der Schreiner Johs. Kirch- herr und der Bauer Gg. Michael Heldmayer, beide von Stammheim, angeklagt der gewerbsmäßigen Wilderei, ferner der Bäcker und Wirt Friedrich Munde- rich von da, augeklagt der Beihilfe und gewerbsmäßigen Hehlerei, und der Müller Jakob Walz das., beschuldigt der Begün- stigung. Troz des Leuguens des Angekl. Kirchherr wurde durch die Hauptverhand- luug auf Grund der Einräumungen der übrigen Angekl. und der Zeugenaussagen festgestellt, daß die Angekl. Kirchherr und Heldmayer vom Herbst 1901 02 teils allein teils gemeinschaftlich auf dem Jagdgebiet des Mezgers Wilh. Raisch und Gen. in Stuttgart die Jagd unberechtigt gewerbsmäßig betrieben haben. Auf Grund des Ergebnisses der Beweis- aufnahme wurden wegen einfachen Jagdvergehens verurteilt: Kirchherr zu 2 Mon., Heldmayer zu 2 Mon., und 15 Tagen Gefängnis, Munderich wegen Bei- Hilfe zu 80 Mk. und Walz wegen Be günstigung zu 50 Mk. Geldstrafe evtl. 15 und 10 Tagen Gefängnis und Trag- ung der Kosten.
— Die Tübinger Strafkammer verurteilte den Adlerwirt Ernst Schönten in Lieben zell wegen Körperverletzung, begangen an dem im vorigen Sommer bei ihm bediensteten Koch Wil- Helm Vetter aus Stuttgart, zu 3 Wochen Gefängnis und Bezahlung der Kosten.
Essen, 29. Jan. Die Witwe des verstorbenen Geheimrats Krupp hat folgende Bekanntmachung erlassen. „Mein verstorbener Mann hat in seinem Testament die Ueberzeugung niedergelegt, daß im Falle seines frühzeitigen Ablebens bei Uebergang der Fabrik an einen minderjährigen Erben sein Werk in der bisherigen Form nur unter Schwierig, keiten weitergeführt werden könne. Er hat deshalb letztwillig den Wunsch ausgesprochen, in einem solchen Fall die Fabrik in eine Aktiengesellschaft umzu- wandeln. In Uebereiustimmung mit dem Direktorium und mit meinen Beiständen werde ich als Vertreterin meiner Tochter Bertha Krupp diese letztwillige Bestimm
amtsassistent Lemppenau aus Höfen ung des Entschlafenen, die er in der
auf seinem Zimmer erschossen. Wie verlautet soll das Motiv der unseligen That Schwermut gewesen sein.
Tübingen, 28. Jan. (Strafkammer.
Sorge für das fernere Gedeihen s ines Werkes getroffen, zur Ausführung bringen. Diese Veränderung soll jedoch nicht in der Weise geschehen, daß die Fabrik
Die von einer Stuttgarter Jagdgesellschaft s verkauft wird, vielmehr werden die An-
teile an der Fabrik meiner Tochter als Fabrikerbin verbleiben. Aus diese Weise wird das Werk auch künftig als Krupp'-- scher Besitz erhalten bleiben, wie es dem Wunsche meines verstorbenen Mannes entspricht. Die persönlichen Beziehungen zu der Fabrik aufrecht zu erhalten, die Fürsorge für die Werkangehörigen, Be- amte und Arbeiter im Sinne des Entschlafenen weiter zu pflegen, wird uns stets am Herzen liegen."
— Der gegen den Maler Allers er- lassen« Haftbefehl ist nunmehr von dem Staatsanwalt in Neapel zurückgenommen und das Verfahren eingestellt worden.
Dresden, 28. Jan. Die vom Kai- ser von Oestreich über die Kronprinzessin in der denkbar schärfsten Form ausge- sprochene Degradirung, die einer völligen Ausstoßung aus dem östreichischen Kaiserhaus gleichkommt, hat hier einen außerordentlichen Eindruck gemacht. Man vermag sich der Ueberzeugung nicht zu erwehren, daß mit den Entschließungen der beiden Monarchen schon jetzt ein vernichtendes Urteil über Luise von Toskana ausgesprochen ist, noch ehe der Dresdener Gerichtshof sich schlüssig gemacht hat. Es müssen, so sagt man sich, doch unzweifelhaft Dinge an den Tag gekommen sein, welche die moralische Würdigkeit der Eheflüchtigen in abstoßen- dem Licht erscheinen lassen. Auch muß mau am Dresdener und Wiener Hof sich darüber gewiß geworden sein, daß die Kronprinzessin, wenn auch, wie es in der ersten amtlichen Veröffentlichung hieß, „krankhaft seelisch erregt", doch die volle Verantwortuug für ihre Handlungen trägt.
Berlin, 29. Jan. (Reichstag.) Nach Eintritt in die Tagesordnung wird zur Neuwahl des Präsidenten geschritten. Unter lautloser Stille verkündet Vizepräsident Stolberg das Ergebnis der Wahl. Abgegeben wurden insgesamt 285 Stimmzettel, darunter 89 weiße, einer für Ahlwardt und 195 für den Grafen Ballestrem. Letzterer ist somit gewählt. Vizepräsident Büsing fragt den anwesenden Grafen Ballestrem, ob er die Wahl annehme. Graf Ballestrem erklärt, gestützt auf das Vertrauen der Majori- tät nehme er die Wahl dankend an.
Men tone, 30. Jan. Die vor einigen Tagen gemeldeten Vorgänge, wonach Straßenpassante Andrö Giron und die Kronprinzessin angerempelt haben, haben sich wiederholt, sodaß sich befürchten läßt, daß es zu einem öffentlichen Skandal kommen wird. Das Paar hat das Hotel in den letzten Tagen nicht verlassen u. trägt sich mit der Absicht, sich von hier weiter zu begeben. An drö Giron äußerte,chaß er einstweilen einen anderen Ort aufsuchen und