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Nr. 1OS.
Mittwoch 10. September 1902.
88. Jahrgang.
Rundschau.
Stuttgarts. Sept. Der Verbandstag der württembergischen Gewerbevereine in Kirchheim hat in seiner heutigen Schlußsitzung mit erdrückender Mehrheit den Antrag angenommen, der die Einführung des Befähigungsnachweises für das Baugewerbe für einen Rückschritt in der freien Entwickelung des Handwerks erklärt und deshalb Den geplanten Entwurf in allen seinen Teilen ablehnt.
Teinach, 9. Sept. Das hiesige Badhotel samt Quellen wurde von dem seitherigen Besitzer Brake an einen Herrn Bossardt aus Zürich und einige Stuttgarter Herren um den Preis von 1 Million Mark verkauft. (Hr. Brake hat vor vier Jahren das Anweseu samt Inventar und Quellen um 675000 Mk. erworben.)
Cannstatt, 8. Sept. Bei der heutigen Versteigerung der Wirtschaftsplätze auf dem Bolksfestplatze wurden 12 620 Mark erlöst. Die Beteiligung war eine rege.
Cannstatt, 8. Sept. Heute früh wurde die Leiche eines Bauunternehmers von Stuttgart beim Wilhelmatheater aus dem Neckar gezogen. Hut und Rock desselben wurden vor einigen Tagen auf der Berger Insel aufgefunden.
Gmünd, 6 Sept. Wie das,,Gmünder Tagbl." erfährt, ist das Hotel „Rad" um den Preis von 155 000 Mark an Hotelier Bart in Karlsruhe verkauft worden. Der bisherige Besitzer Kuom hatte dasselbe vor Jahresfrist um 170000 M. erworben.
Ulm, 6. Sept. Ein Urteil, das besonders für Gewerbetreibende, die Lehrlinge halten, von großer Bedeutung ist, wurde kürzlich vom Reichsgericht gefällt. Der Thatbestand ist folgender: Ein minderjähriger Metzgerlehrling schoß bei einer Spielerei einen gleichalterigen Kameraden mittelst einer Zimmerflinte in den Hinterkopf. Der Vater des Verletzten verklagte den Meister auf Schadenersatz und erzielte bei den unteren Instanzen ein obsiegendes Urteil. Auch das Reichsgericht bestätigte unter Hinweis auf § 832 des bürgerlichen Gesetzbuches und unter Anziehung des § 127 g, der Gewerbeordnung die ergangenen Urteile. Das Erkenntnis ist für die Lehrherren von außerordentlicher Tragweite, da die Lehrlinge auch bei gewissenhafter Beaufsichtigung Schaden stiften können. Der Meister kann dieser Eventualität Vorbeugen, wenn er in dem Lehrvertrag bestimmt, daß die Eltern und Vormünder der Lehrlings
für dessen Handlungen haften. Wenn ein Vermögen nicht da ist, bleibt der Meister ^ ohne Deckung. Das dürste Anlaß zu> sorgfältiger Ueberwachung der Lehrlinge geben.
— Daß Gewinne in der Lotterie nicht immer zum Segen einer Familie ansschlagen, davon giebt ein Vorfall in Pforzheim ein neues Beispiel. Der „Pf. Beob.„ theilt darüber mit: Vor Jahresfrist gewann ein hiesiger Handwerker in der Lotterie ca. 120 000 Mark. Der erste Fehler, den der Glückliche machte, war, daß er das Loos einem Agenten auf dessen Zu- reden gegen eine Abstandssumme von 80 000 Mark überließ. Nachdem er dem Agenten so 40 000 Mark auf einen Schlag zu verdienen gegeben, machte er noch Zahlungen im Betrage von etwa 20 000 Mk., sodaß ihm noch die schöne Summe von ungefähr 60 000 Mark verblieb. In dem Vollgefühl seines Glückes und in der An- nähme, daß das Geld nie alle werden könnte, begann er nun ein überaus flot- res Leben, vernachlässigte sein Geschäft und trieb allerlei kostspielige Passionen sodaß I er immer weiter in seinen Verhältnissen zurückkam. Er zog später von hier fort und ließ seine Frau zurück, welche sich nun genöthigt sieht, Armenunterstützung in Anspruch zu nehmen.
— Nach dem Muster der Pariser Millionenschwindlerin Humbert arbeitete in Breslau die verwitwete Frau Postsekretär Gottschling, die soeben verhaftet wurde. Bresl. Gen.-Anz- teilt hierzu mit, daß die Genannte im vornehmsten Viertel eine elegant eingerichtete Wohnung unterhielt und unter der Vorspiegelung, sie habe in Italien eine Erbschaft in Höhe von 400 000 bis 600 000 Mk. zn erwarten, sich bedeutende Summen erschwindelte. Ein Karlsbader Hotelier allein soll Summen von 200 000 Kronen hergegeben haben. Zur Beruhigung ihrer Haupt- gläubiger reiste sie auch nach Italien und sandte von dort Briefe, daß die Erbschaft in kürzester Zeit fällig sei.
— Prof. Rudolf Denhardt, dem Besitzer der bekannten Sprachheilanstalt in Eisenach ist von Sr. Majestät dem deutschen Kaiser in Anerkennung seiner langjährigen Verdienste um die Heilung des Stoiternübels der Rothe AÄerorden verliehen worden.
Men tone, 6. Septbr. Präsident Krüger wird mit Familie am 30. Oktober hier eintrefsen und in der Villa Genua Wohnung nehmen. Anläßlich seiner An
kunft sind große Festlichkeiten geplant und ^hat sich bereits ein Comitee gebildet.
! — Es konnte nach neueren Nachrichten
nicht mehr daran gezweifelt werden, daß die vor einigen Tagen gemeldete Durchsuchung des deutschen Dampfers „Marko- mannia" durch das Kanonenboot „CrZte L Pierrot" und der Beschlagnahme der Waffen als Seeraub anzusehen ist. Dem deutschen Kanonenboot „Panther" fällt die Aufgabe zu, die Sühne für diesen Frevel herbeizuführen. Offiziös wird noch geschrieben: Zu wiederholten Malen hat , der verkommene haitische Negerstaat durch j seine Nichtachtung von Recht und Gesetz ' die Mächte, und unter ihnen auch Deutschland, herausgefordert. Wiederholt haben auch wir schon zu militärischen Zwangsmaßregeln greifen müssen, das letzte Mal, als unsere Schulschiffe „Stein" und „Charlotte" durch die Androhung eines Bombardements uni der Vernichtung der haitischen Kriegsschiffe die Zahlung einer Entschädigung erzwangen, die einem deutschen Reichsangehörigen verweigert wurde. Die damalige Lektion scheint nicht genügend gefruchtet zu haben, und da die Bewohner von Haiti von jeher sich nur dem äußersten Zwange beugten, so schien es notwendig, daß ihnen diesmal eine besonders scharfe Bestrafung zuteil werde.
Unterhaltendes.
Am der Mitgift willen.
Roman von Arthur Zapp.
(Fortsetzung) (Nachdruck verboten.)
„Womit kann ich ihnen dienen, gnädige Frau?" fragte er zuvorkommend, seinen Besuch zugleich mit einer freundlichen Handbewegung einladend, auf dem bereitstehenden Stuhl Platz zu nehmen.
Klara beachtete jedoch die Einladung nicht; ihre Absicht war, ihre Angelegenheit so schnell als möglich zu erledigen.
„Ich bin Frau v. Düringshofen," begann sie ohne eine weitere Einleitung. „Sie haben früher mit meinem Manne in Geschäftsverbindung gestanden."
Herr Haberkorn blickte erstaunt auf.
„Pardon!" rief er. „Jetzt erkenn' ich Sie, gnädige Frau. Ich stand wohl z« Ihrem Herrn Gemahl als auch zu ihrem seligen Herrn Onkel, dem Herrn Konsul, in geschäftlichen Beziehungen. Der Herr Konsul —"
„Sie haben meinem Mann Geld geliehen", unterbrach ihn Klara ungeduldig.