innig es empfinden konnte, zuckte es schmerzlich. Aber als jetzt sein Blick zu j den Tanzenden hinüberschweifte und zufällig l auf Axel traf, der mit strahlendem Gesicht, in seinen Armen seine schöne Kousine Ada haltend, sich heiter im Dreivierteltakt des Walzers drehte, da verzerrten sich seine Mienen voll Haß, Erbitterung und Ber- achtung. (Forts, folgt.)
Vermischtes.
— Das „Kamenzer Tageblatt" enthielt dieser Tage folgenden Aufruf: „3000 Mark Belohnung! Mein Beamter, Herr Inspektor Wiukelmann, ist von neuem unter dem Verdachte der Brandstiftung verhaftet worden. Die erste Verhaftung erfolgte unter ungesetzlichen Umständen, und es sind die Polizeiorgane deswegen von der königlichen Amtshauptmannschaft gerügt worden. Ich persönlich, wie alle diejenigen, welche Herrn Winkelmann näher kennen, sind von seiner Unschuld überzeugt und eine große Anzahl Entlastungszeugen sind vorhanden und haben vor der königlichen Staatsanwaltschaft auf ihren Eid das Alibi des Herrn Winkelmann während des letzten Brandes nachgewiesen. Ich fordere nun den oder die Brandstifter auf, sich freiwillig zu melden vnd die Sühne, welche das Gesetz vorschreibt, zu tragen. Dieselbe wird in Anbetracht seiner, oder deren eigenen Meldung auf das geringste Maß beschränkt werden. Ich verpflichte mich, falls der Brandstifter verheiratet sein sollte und Familie hat, bezw. falls es mehrere sind, deren Familien zwei Jahre lang zu unterhalten und außerdem dem oder den Brandstiftern nach ihrer Haftentlassung 3000 Mark zu schenken,
welche bei Herrn Rechtsanwalt Voigt in ^ Kamenz deponiert sind. Es ist selbstverständlich, daß die Angaben desjenigen^ welcher sich freiwillig meldet, seitens der königlichen Behörde geprüft werden, so daß nicht etwa jemand auf den Gedanken kommen kann, sich durch eigene Inhaftierung ein Kapital zu schaffen. Möge derjenige, der die That vielleicht nur im Leichtsinn begangen hat, sich auch klar zu machen, daß er dadurch, daß er den Mut hat, sich selbst zu stellen, unsägliches Unheil und Verzweiflung abwendet von Unschuldigen. Fabrikdirektor A. Holtz, Thonberg beiKamenz."
— (Wohin gerät das Gold?) Ein französischer Gelehrter, der sich seit längerer Zeit mit der Lösung der Frage beschäftigt, wohin die Edelmetalle der Erde geraten, hat auf Grund einer statistischen Berechnung herausgefunden, daß die amerikanischen Zahnärzte zum Plombieren der notorisch schlechten Zähne ihrer Mitbürger allein gegen 800 Kilogramm Gold verbrauchen. Dieses Gewichtrepräsentiert einen Geldwert von zweieinhalb Mill. Franks, der beim Ableben seiner Inhaber zumeist mit in das Grab genommen wird. Wen» das nun, so rechnet der französische Statistiker, in dieser Weise noch drei Jahrhunderte fortgeht, so liegt auf den Kirchhöfen Nord- Amerikas die respektable Summe von etwa 750 Millionen Franks in Gold, d. h. annähernd dieselbe Summe, die gegenwärtig in Gold geprägt in den Bereinigten Staaten zirkuliert.
(Gegenleistung.) Schwester: „Hier hast du meinen Kuchen. Du mußt mir aber auch 'mal was geben." — Bruder: „Gewiß, morgen bekommst du meinen ganzen Leberthran."
Ein Gedicht der Königin von Italien.
Die September-Nummer der Zeitschrift „Berliner Leben" veröffentlicht ein Gedicht aus der Feder der Königin Helene von Italien, welches die Empfindung und die Formkunst der an südslavischer Dichtung geschulten königlichen Poetin, deren Gemahl als Gast Kaiser Wilhelms in Berlin weilt, gut zum Ausdruck bringt. Die Verse lauten:
Die andere Krone.
Auf des Thrones Stufen sitzet,
Auf des hehren Königsthrones,
Der von Gold und Purpur glitzert,
Sizt ein Weid, das Niemand stehet, Weib mit gramverzerrten Zügen.
Weib mit wirrem, grauem Haar,
Weib mit starren, stieren Zügen,
Weib mit halbverzehrten Gliedern. Halbverdorrtem, hohlem Busen,
Sizt das Weib, das Niemand stehet. Niemand als der König selber,
Sizt und weichet nicht: die Sorge. Auf des Königs Haupte pranget Stolz der Reif der goldnen Krone Und das Gold, es gleißt und glänzet Und die Edelsteine glitzern- Und wer hin zur Krone schaust Sieht das Glänzen nur des Goldes, Sieht das Gleißen nur der Steine, Siehst nur der Krone Prangen,
Sieht das Blenden nur der Krone,
Doch die andre stehet keiner.
Niemand sieht die andre Krone.
Die die Vilen*) eingeschmiedet.
Keiner kann die Krone sehen,
Die der goldns Reif bedecket;
Keiner kann die Krone sehen,
Die des Königs Stirn umspannet Und zerreißt mit tausend Wunden. Keiner kann die Krone sehen,
Dis der goldne Reif bedecket:
Keiner sieht — die Dornenkrone.
*) Die Men Geister.
W i l d b a d.
Bskanntmachung
Das Königliche Ministerium des Innern hat durch hohen Erlaß vom l. Jul* 1902. Ziff. 1947 die hieuach aufgeführten für das Andauen der Parkstrasze, Westlich des Gebäudes Nr. 1 beim Zusammentreffen mit der Vaustr atze k., van den bürgerlichen Kollegien dahier am 26. Juli 1899, 6. Februar 1901 und 30. April d. I. beschlossenen ortsbaustatutarischen Vorschriften genehmigt; was hie- mit gemäß Par. 2 der Vollzugsverfügung der Bauordnung bekanntgemucht wird:
1., Die Parkstraße gilt als Hauptstraße im Sinne des Par. I des hiesigen Ortsbanstatuts.
2., Für die Vordergebäude an der Bergfeite der Parkstraße gelten von der Einmündung der Baustraße V. an bis zur südlichen Grenze von Par. 36/1. die Abstandsvorschriften von Par. 38. des hiesigen Ortsbaustatuts, von da an in südwestlicher Richtung und an der ganzen östlichen Banlinie (Thalsiite) der Parkstraße, ist auf die ganze Tiefe der Vordergebäude ein von Hausgrund zu Hansgrnnd zu bemesfender Abstand von 6,0 m. einzuhalten. Dieser Abstand ist, sofern nicht durch Privat-Uebereinknnft eine andere, gegen Wiederabäüderung gesicherte Vereinbarung getroffen wird, auf beide Gebäudeseiteu je hälftig zu verteilen. Verläuft die Eigentumsgrenze schief zur Baulinie, so genügt es, wenn unbeschadet der selbstständigen Zugänglichkeit des Neubaues, der Abstand in der Mitte der jener schiefen Grenze zugekehrten Nebenseite des zuerst zur Errichtung kommenden Gebäudes, parallel zur Baulinie gewesten, das vorgeschriebene Maß erreicht.
3., Die Vordergebäude der Thalseite dürfen durchweg nicht mehr als 2'/- Stockwerke erhalten.
4. Die Rückseiten der Gebäude an der Lhalseite (einschließlich der Hintergebäude) müssen eine der landschaftlichen Umgebung entsprechende Ausbildung erhalten.
Abtritte dürfen nur an den Nebenseiten eingerichtet werden.
5., Die Einfriedigungen der erhöhten Vorgärten, einschließlich der Futtermauern, sind für einzelne Straßenabschnitte nach einheitlichem Plane und nach Vorschrift der Baupolizeibehörde herzustellen.
Den 2. September 1902
Stadtschultheißenamt:
B ä tz n e r
F o r st a m t W i l d b a d.
StmmlcholMklmf.
Am Donnerstag, den 11. Sept. b IS
vormittags 11 Uhr
auf dem Rathaus in Wildbad aus II. Untere Eiberg- und II Eyachhnt Scheidholz (Windfallholz) und zwar:
245 Siück Forchen Langholz mit Fstm.; 30 I., 75 li, 101 III. und 561V Kl.: 756 Stück Tauben Langholz mit Fm.: 264 I.. 205 II., 203' III. und 203 IV. KI, 27 Stück Forchen Sägholz mit Fstm.: 10 I., 7 II. und 3 III. Kl. und 203 Stück Tannen Sägholz mit Fm. : 1341., 39 II., u. 22 111. Kl.
Forstamt Wildbad.
Gras-Verkauf.
Das Gras (theilweise Streu) von den oberen Lägerwiesen wird am
Donnevsiag, 4. Septbv. vormittags st-8 Uhr auf der Forstamtskanzlei verkauft.
Forstamt Witdbad.
Dag Reinig,mgsmaterial
aus II. 72 Blockhausebene (beim Blockhaus am Rothfußenweg) wird am
Donnerstag, 4. September d.Js.
vormittags 8 Uhr
auf der Forstamtskanzlei in 2 Flächen- osen verkauft.
Forstwart Bo ekle, Wildbad, zeigt das Holz auf Verlangen vor.