391

Klara schien noch nicht geschlafen zu haben oder sein Eintritt hatte sie geweckt. Sie begrüßte ihn freundlich und sragte ihn, ob er sich gut unterhalten habe. Freilich, im Süllen konnte er sich eines unbehaglichen Gefühls nicht erwehren, denn der Wein- und Tabakdunst, den er mit ins Schlafzimmer brachte, war bei ihrem leidenden Zustande Gift.

Von da ab fehlte Axel v. Düringshofen bei keinem der gewöhnlich zwischen den Herren verabredeten Abende imKron­prinzen'. Oft kam er erst beim Morgen, grauen nach Hause und schlief dann lang in den Tag hinein, sodaß er des Vor­mittags nicht mehr nach dem Feld hinaus kam. Wenn er erwachte, war er nicht selten übler Laune. Der Kopf war ihm wüst und benommen von dem langen Gelage und dazu kamen zuweilen noch Verdruß und Aerger, den ihm ein Verlust im Kartenspiel bereitete. (Forts, folgt).

Vermischtes

(Die Macht der E i n b i l d u n g). Ein Gutsbesitzer in der Nähe von Lan- deshut (Schlesien) bk kam, so berichtet die Norddeutsche Allgemeine Zeitung", in einer der letzten Nächte so heftige Zahn­schmerzen, daß er keinen Schlaf finden konnte. Infolge seines Jammerns wachte auch seine Frau auf und rieth ihm, die Backen mit dem auf dem Fensterbrett stehenden Franzbranntwein einzureiben. Gesagt, geschehen, die Schmerzen hörten auf, und der Mann schlief bald ein, nach­

dem er sich gründlich eingerieben halte. Als aber die Gattin am anderen Morgen nach dem Erwachen einen Blick auf das Lager ihres Eheherrn geworfen hatte, erhob sie ein furchtbares Angstgeschrei, denn an Stelle des Teuren lag und schlief in dem Bette ein leibhaftiger Neger. Von dem Geschrei erwachte auch dieser bald und fragte unwirsch in gutem schle- fischen Deutsch, was denn eigentlich los wäre. Aus Rede und Gegenrede ergab sich dann endlich, daß der Mann in der Nacht statt der Flasche mit Franzbrannt- wein die Tinlenflasche ergriffen hatte. Der Mann und auch die Betten sahen schlimm aus. Die Tinte war »echt", und sehr schlecht ist sie abgegangen. Die bloße Einbildung aber hatte zur Schmerz­stillung beigetragen.

Bon dem Werte des Kommas legt folgendes Geschichtchen Zeugnis ab, das dieNat-Ztg." zu erzählen weiß: Ein Schulinspektor erschien bei dem Bürgermeister einer kleinen Stadt und bat diesen, ihn auf einer Inspektionstour durch die Schulen zu begleiten. Der Bürgermeister war schlechter Laune nnd während er in das andere Zimmer trat,

um sich zum Ausgehen bereit zn machen, hörte der Schulinspektor ihn vor sich hin- brummen: »Möchte wissen, was der Esel hier schon wieder will." Der Inspektor sagte nichts, sondern wartete, den geeig- neten Moment ab und begab sich mit dem Bürgermeister auf die Tour. In der ersten Schule wünschte er die Fort­schritt« der Schüler in der Interpunktion zu sehen.Wir fragen nicht viel nach dem Komma und solchen Kleinigkeiten," brummte der Bürgermeister. Der Schul- inspektor schickte den Knaben an die Wandtafel und befahl ihm zu schreiben: Der Bürgermeister von Ritzebüttel sagt, der Inspektor sei ein Esel." Dann befahl er dem Schüler, das Komma zu versetzen, indem er es hinter das Wort Ritzebüttel setzen solle und ein zweites nach dem Worte »Inspektor", wbrauf der Knabe schrieb:Der Bürgermeister von Ritze­büttel, sagt der Inspektor, sei ein Esel". Wahrscheinlich änderte der Bürgermeister hierauf seine Ansicht über den Wert des Kommas und solcher Kleinigkeiten

Zsiclsn-Vioussn m. 4.3s

u. höher 1 Meter sowieHenneberg-Seide" in schwarz, weiß und farbig, von S5 Plg. bis Mk. 18-65 per Meter. kviir Lall LL da die portofreie Zusend­

ung der Stoffe, durch meine Seidenfabrik auf S«U»t8vl»s»» Grenzgebiet erfolgt Nur echt, wenn direkt von mir bezogen! Muster umgehend.

6. s-isnnsbsi'g, 8s>6sn-^sbi'ikgn1 (jn.k. M.) ULapsost.

Bekanntmachung.

In einer Badstadt, in welcher Kranke Genesung und Erholung suchen, ist Ruhe und Ordnung namentlich zur Nachtzeit erste Bedingung. ^Leider wird aber trotz erkannter nicht unbedeutender Strafen immer und immer wieder die Ruhe in der Nacht in frivolster Weise gestörr.)/

Nach Par. 360 Z. 11 des deutschen Strafgesetzbuchs ist jede in ungebührlicher Weise verübte Ruhestörung mit Geld­strafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bedroht, sei es auf der Straße, sei es in einer Wirtschaft oder fei es in einem mit- bewohnten Hause: ob durch Menschen oder Thiere veranlaßt.

Nach den hiesigen ortspolizeilichen Vorschriften vom 16. Mai 1873 Pas. 2 Z. 25 ist jedes mutwillige Schreien, Fluchen, Schimpfen, Lärmen, Händel, Schlägereien, Pfeifen,- desgleichen das Singen von andern als Vereinen, namentlich das Singen Angetrunkener nnd jede die Ruhe störende Unterhaltung und Handtierung auf den Strogen Verbote» Ulld strafbar.

Ferner ist auf Grund der ortspolizeilichen Vorschrift vom 21. Juli 1885 während der Saison, ohne specieüe ortspoli­zeiliche Erlaubnis, verboten.- alles Singen, Musicicen und jedes Lärmen (auch Kegeln) in den Wirtschafte» und Wirtschaft-, gärten (Kegelbahnen) nach Nachts 10 Uhr.

Für die Einhaltung dieser Vorschrift ist neben den Gästen auch der Wirt verantwortlich ; also im Falle des Zuwider- Handelns strafbar.

Die Polizei ist angewiesen, die Einhaltung vorstehender Vorschriften strenge zu überwachen, und die Excedenten unnach- sichtlich zur Anzeige zn bringen; eine empfindliche- Strafe wird dann nicht ausbleiben. Zugleich hat die Polizei den Auftrag erhalten, solche welche nicht Folge leisten und solche von denen die Fortsetzung der Ruhestörung zu befürchten ist, sofort in Ortsarrest zu sistieren.

Hilft dies nichts, so muß eben die Polizeistunde wieder eingeführt werden.

Die Einwohnerschaft und titl. Fremden werden dringend ersucht, die Polizei in Aufrechterhaltung der Ruhe und Ord­nung nach allen Beziehungen zu unterstützen.

Den 26. Juli 1902. Stadtschultheißenamt: B ä tz n e r.

I

MW

MW

WM

LkAmi Mtbmumtm (54.) M 6. M.

Institut ersten Ranges für!l»«!85vi886ii86li»ktkn und Sprachen, Hnut'in8nnl8«h« ,pn8-

dlläunK. ksslsvkuls mit Vorbereitung zum Einjährigen-Examen.

Mk" Ausnahme vom 10. Jahr an. "MK

LnsILnäer-Lnrnv. Pensionat.

Vorzügliche Verpflegung, gewissenhafte Ueber- wachung. Herrliche gesündeste Lage im württemb. Schwarzwald.

Pr°i»°n d«ch Direktor Weber.

tl

ß

15 Iislirsr. IwtLts ^Lkrsskre^usmr über 402 LolMsr.