Amtliche Bekanntmachungen.

Oberamt Calw.

ErnteflScheuerhebaug im Jahre ISIS.

Durch Verordnung des Reichsemährungsministers vom 2. März ISIS ist auch für dieses Jahr eine Erhebung der Ernte­flächen angeordnet worden. Eine Vollzugsverfügung des Er- Nährungs- und des Finanzministeriums ist im Staatsanzeiger enthalten. Dis Erhebung findet in der Zeit vom S. bis 31. Mai statt. Die Ausführung der Erhebung liegt den Ortsoorstehern in Verbindung mit den von ihnen zu diesem Zwecke bestellten Sachverständigen oder Vertrauensleuten ob und erfolgt ent­weder mittels Ortslifte in der Weise, daß die Angaben von Len Anzeigepflichtigen mündlich dem Ortsvorsteher oder dem von dem letzteren bestellten Vertrauensmann (Zähler) zu machen sind und unmittelbar in die Ortsliste eingetragen wer­den, oder durch Fragebogen, welche von dem Ortsvorsteher an sämtliche Vetriebsinhaber zur Ausfüllung abzugeben und von den letzteren nach erfolgter Ausfüllung au den Ortsvorsteher zurückzugeben sind.

Anzugeben ist von dem Vetriebsinhaber einmal die ge­samte b«Wirtschaftete Fläche und ihre Verteilung auf die Hauptbodenbenutzungsarten (Waldungen, im Ertrag stehende Weinberge, Hausgärten oder sonstiges Gartenland, einschl. Gärtnereien, landwirtschaftlich als Aecker, Wiesen oder Weiden benützte Fläche), weiterhin die Art der Verteilung der land­wirtschaftlich benutzten Fläche auf bestellte Ackerfläche, nicht­bestellte Ackerfläche und Brache, Wiesen (mit Unterscheidung von Bewässerungs- und anderen Wiesen) und Weiden (mit Unterscheidung von Dauerweiden und Ackrrweiden), endlich die Art der Verteilung der best Een Ackerfläche auf die einzelnen Frnchtarte» und Früchte (Getreide, Hülsenfrüchte, Oelfrüchte, Gespinstpflanzen, Kartoffeln, Gemüse,. Futterpflanzen usw.).

Anzeigepflichtig ist derjenige, der fei es als Landwirt im Hauptberuf, sei es mrr nebenberuflich, d. i. neben feinem Haupt­beruf als Handwerker, Beamter, Arbeiter usw. die Boden­fläche selbsttätig bewirtschaftet oder sein Stellvertreter; dem- nach find die Flächen verpachteter Grundstücke vom Pächter (nicht vom Eigentümer), die Flächen der Ällmandgrundstücke vom Nutzungsberechtigten, die Flächen der Vefoldungsgrundstücke und des sonstigen Dienstlandes vom Nutznießer anzugeben. Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß der be­grifflandwirtschaftlicher Vetriebsinhaber" seither entschieden zu «eit aufgefaßt und damit das Recht derSelbstversorger" einer großen Zahl von Personen zugestande» worden ist. die nach dem Sinne und der Absicht der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen keinen Anspruch darauf haben. Viele städtische Verbraucher haben in ihrer Wohnsitzgemeinde oder auch in an­deren Gemeinden lediglich zu dem Zweck, sich den höheren Derbrauchssatz 'der Selbstversorger zu silbern, Grundstücke ge­pachtet oder gekauft, die Bebauung der Grundstücke aber ganz oder in der Hauptsache fremden Personen übertragen. In Fällen solcher Art ist der Pächter oder Käufer des Grundstücks nicht als landwirtschaftlicher Betriebsinhaber anzusehen; trotz­dem er hienach nicht als Selbstversorger anzusehen ist, fallt ihm jedoch die Pflicht zu, das Grundstück zur' Ernteflächenerhebung anzumelde«, und zwar in derjenigen Gemeinde, i» der die Grundstücke gelegen sind.

Es find die gesamten von dem Vetriebsinhaber angebauten Fläche« anzugeben, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um eigenes Land. Pachtland, Allmandland, Besoldungs- oder sonstiges Dienpland handelt und gleichviel, ob die Flächen innerhalb Äser außerhalb der Gemeindemarkung liegen. Befreit von der Anzeigepflicht bleibt der Anbau von Früchten in elgeutlichen Hauswirte», wobei die Lage des Gartens zum Haus, ob un­mittelbar bei demselben oder von demselben entfernt gelegen, nickt ausschlaggebend ist. Dagegen ist jeder Anbau im freien Feld«, auch der gartenmätzig (mit Spaten) betriebene, anzeige­pflichtig. Dt Flächen sind durchweg in Ar anzugeben.

Am Rvchpritflmg der von den M-ftngkdn gemachkrn «kr- gaben über die Größe der von ihnen bewirtschafteten Flächen haben die Ortsvorsteher überall die Einkommens- und Tcil- eillkommensnachwrisunsen hsranzuziehen, etwaigen hiebei sich' ergebenden Unstimmigkeiten nachzugehen und sie richtigzustel- len, gegebenenfalls auch Strafanzeige gegen die Anzeigepflich­tigen wegen Falschangabe zu erstatten.

Die Grundeigentümer, die Bewirtschafter und ihre Stell­vertreter find verpflichtet, den Oberamtrvorständen, Orts- vorstahern oder den von ihnen beauftragten Personen über die Eigentums-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnisse sowie über die Verwendung und den Anbau der Grundstücke Aus­kunft zu erteilen. Die Oberamtsvorstände. Ortsvorsteher oder die von ihnen Beauftragten find befugt, zur Ermittlung rich­tiger Angaben über die Ernteflächen die Grundstücke der zur Angabe Verpflichteten zu betreten, Messungen vorzunehmen, sowie die Geschäftsbücher der Bewirtschafter einzusehen, auch hinsichtlich der Größe der landwirtschaftlichen Euter oder ein­zelner Grundstücke Auskunft von den Behörden einzuholen.

Wer vorsätzlich die vorgeschriebenen Angaben nicht oder wis­sentlich unrichtig oder unvollständig macht, oder wer der Vor­schrift zuwider das Betreten der Grundstücke oder die Einsicht in die Geschäftsbücher verweigert, wird mit Gefängnis (bis zu sechs Monaten) und Geldstrafe (bis zu 10 000 «ll) oder mit einer dieser Strafen, wer fahrlässig in dieser Hinsicht sich ver­geht, mit Geldstrafe (bis zu 3000 <K) bestraft.

Die Erhebung dient als Grundlage des den Verbrauch der wichtigsten Nahrungs- und Futtermittel für das kommende Wirtschaftsjahr regelnden Wirtschaftsplanes. Insbesondere haben ihre Ergebnisse die Grundlage für die beurteflung der Größe der zu erwartenden Ernte und der für allgemeine Zwecke der Volksernährung zur Verfügung stehenden Nahrunas- und Futtermittel zu liefern. Alle Beteiligten müssen es als vaterländische Pflicht betrauten, mit Ss-'-ch-ft und

Hingebung zur gewissenhaften Durchführung der Erhebung b->i- zutragen. Den 19. April 1919. Oberamtmann G8s.

Oberamt Calw.

Mit nachstehendem bringe ich die

Verfügung des Arbeitsmtnisterimns,

' «treffend die Vetriebsschlußstunde für Wirtschaften» Theater und dergl. und die Polizeistunde, zur allgemeinen Kenntnis.

Auf Grund des § 3 der Verordnung, betreffend die Ersparnis von Brennstoffen und Beleucht,ingrmitteln, vom ll. Dezember 1916 (R.G.Bl. S. 1355), und der mir als Staatskommissar für die wirt­schaftliche Demobilmachung gemäß §8 l und 4 der Bu»d»ratsver- ordnung vom 7: November 1913 (N G Bl. S. 1292) erteilten Er­mächtigung verfüge ich mit Zustimmung des Ministerium» des Innern

1. Die Betriebsschlußstunde für Gast-, Speise- und Schankwirt­schaften, CafSs. Theater. Lichtspielhäuser, Räume in denen Schau­stellungen stattfinden, sowie öffentliche Vergnügungsstätten aller Art. desgleichen Vereins- und Gescllschaftsräume. in denen Speise oder Getränke verabreicht werden, wird für sämtliche Gemeinden des Landes aus ll Uhr abends festgesetzt.

Die Oberämter werden ermächtigt, in dringenden Einzelfällen Ausnahmen bis ll ", Uhr zu gestatten.

2. Die Brtriebsschlußstunde gilt zugleich als Polizeistunde im Sinne der Ministerin l- Verfügung vom 2. Dczbr. 1871 (Reg.-Blatt S 302) und des H 365 des Reichsstrafgesetzbuches.

Die Polizeistunde ist auch in den Räumen geschloffener Gesell­schaften einzuhalten.

3 Die Verfügung des Arbritsmiuistrrlums betreffend die Be- trlebsschlußstunde für Wirtschaften. Theater und dergl. und die Poli­zeistunde vom 13. Januar d. 2s. (Staats-Anzeiger Nr. 15) wird aufgehoben.

Dstfk DerfftMlg «ritt am 19. d Mts. kn Kraft. Die P»» schristen betreffend Einschränkung des Vreansloffoerbraiichs (vom L November 1917, 14. November 1918, 28. Januar 1919) werden durch sie nicht berührt.

Die OrtspolizeibehSrdeu werden beauftragt, über die- Einhaltung der Polizeistunde zu wachen.

Calw, den 19. April 1919. Oberamtmanu: Gös.

Brkarmtmachxng.

Oberamt Calw.

Die Tlcifchversorgnngsstelle hat die Höchstpreise für Schlacht- Kitzchen, sowie die Einbeziehung der Sihiachtkitzchrn in die Fleijchver- brauchsregetung aufgehoben Der Verkehr mit Schiachtkitzcheu ist aber noch insofern Beschränkungen lmierwsrfeu. als diese gegen Ent» geld nur an gie im Besitze eines oberamtlichen Ailftrsuffcheins befind­lichen Händler, auf ösfentticheu Märkten und au Verbraucher, die in derselben Gemeinde mahnen, veräußert werden dürfen. Das Feil­bieten von lebenden und toten Schlachkkitzchen und das Aufsuche» von Bestellungen auf solche von Haus zu Hau» oder von Ort zu Ort ist verboten.

Calw, 22 April 1919. Oberamtmaun: Gäs.

Bezirksausschuß für KriegsinvaltdenfSrsorze Calw.

Betreffend: Ludendorff-Sprude.

. Die Ludeiidorfß-Spende ist nunmehr abgeschlossen.

Das Ergebnis für Württemberg kann als ein sehr erfreuliches a geradezu glanzendes bezeichnet werden.

Ich spreche alle» Frauen und Herrn, die sich bei der DurchfSH- nuig der Samm'ung in den Dienst der Sache gestellt haben, für ihre wirklich mühevolle Arbeit den besten Dank aus.

Den 15. April 1919. Der Vorsitzende: Gös, Oberamtmaun.

Oberamt Calw.

betreffend die Abhaltung von Wiederholunaskursen für di«

Besucher früherer Unterrichtskurse über Obstbaumzucht.

Im kommenden Sommer, kurz vor oder nach der Heuernte, werden unter der Voraussetzung genügender Beteiligung für die Besucher früherer Unterrichtskurse über Obstbaumzucht an der Landw. Anstalt in Hohenheim und soweit erforderlich au der Weinbauschule in Weinsberg, sowie in Ulm in der hiesstr eingerichteten städtischen Obstanlage und in einer Pxivatbaum- schule durch den Obstbauinspektor Winkelmann daselbst Wieder- holungskurle abgehalten werden, in welchen die Teilnehmer Gelegenheft zur Befestigung und Erweiterung der erworbene« Kenntnisse, sowie zum Austausch ihrer Erfahrungen erhalte«, sollen.

Die Dauer dieser Wiederholungskurse ist auf eine Woche festgesetzt. Der Unterricht ist unentgeltlich: dagegen sind die Teilnehmer an den Wtederholungskursen verpflichtet, den Wei­sungen der Knrsleiter nachzukommen: auch haben sie für Woh­nung und Kost selbst zu sorgen. Die erforderlichen Lebens­mittel (insbesondere Kartoffeln) sind von den Kursteilneh­mern mitzubringen.

Bedingungen der Zulassung zu den Wiederholungskurfen sind: Der Nackweis des Deichs eines früheren Unterrichts­kurses über Obstbaumzucht mit Angabe des betreffenden Jahres und Orts. Auskunft über die seitherige Tätigkeit als Be­zirks-, Eemeindebaumwart o. dgk. und guter Leumund.

Gesuche um Zulassung zu den Wiederholungskursen sind mit einem schultheißenamtlichen Zeugnis über di« Erfüllung vor­stehender Bedingungen spätestens bis 20. Mai d. I. an das Sekretariat der Zentralstelle für die Laudwirtschast in Stutt­gart «Hausenden.

Den 19. April 1919. Obe»a«t«auu V*».

Lus Grund dieser Bedingungen will also die Entente mit der Räteregierung unterhandeln. Oberst Cunnigham hat sich heute mit zwei Mitgliedern der Ententekommission im Extrazuge nach Budapest begeben. In Wien glaubt man allgemein, daß da» End« der Räteregierung in Budapest nur noch eine Frage weniger Stunden sei.

Vormarsch der Tschechen gegen Ungarn.

Berlin. 25 April. DasBerliner Tageblatt" berichtet aus Wien DemNeuen Tag" zufolge hat der Vormarsch der tschechischen Truppe« gegen Ungarn begonnen. Es soll eine Armee von 1.30 OM Mann «ufgestelit worden sei».

Die Beschießung von Lemberg durch die Ukrainer.

Berlin, 26 April. Nach einer Meldung desBerliner Lokal- arqeiger»" aus Basel meldet dasPolnische Pressebureau", die schwer« Beschießung der Stadt Lemberg durch die ukrainische Artillerie dauere fort. Zahlreiche Bewohner wurbe» durch Granaten getötet und eine Anzahl Häuser wurde zerstört.

Ausdehnung des Generalstreik» in Irland.

Amsterdam. 25. April. Nach Dubliner Berichten gewinnt die Geueralltreikbewegung in Irland auch im Süden de, Landes ständig ' «m Baden. Der englische Oberkommaubierende hat sich veranlaßt ge­sehen. über sechs weitere Grafschaften den verschärften Belagerungs­zustand zu verhängen. Infolge des Eiseubahuerstreiks sind zahl­reich Städte seit mehreren Tagen ohne Zufuhren an Lebensmitteln und Kohlen.

Die indisch« Freiheitsbewegung.

Lngan«, 25. April. Wie Italienische Blätter auf Grund von Nachrichten au» der Levante berichten, befindet sich die englische Ver­waltung in Indien der Aufstandsbewegung deshalb in sehr schwieriger Lag«, «eil ei« ihr zur Verfügung stehende» militärischen Machtmittel »öilig »«zureichend sind. Die aus dem Krieg« zurückgrkehrten Trup­pe» find eine, Teils schon entlassen, zum anderen Teil zur Nieder­werfung des Ausstandes in Aegypten verwendet worden. Dazu kommt, daß große Teile der Eingrborenenformationen keineswegs zuverlässig sind. Einzelne Regimenter haben sich bereits geweigert, auf die Aufständischen zu schießen und haben offen ihre Sympathie mit der indischen Freiheitsbewegung bekundet.

Die Behandlung der Indier durch die Engländer.

Berlin, 25. April. Nach englischen Blättern hat ein Vertreter der jung-mdisttze« Bewegung einen Ausruf an die britischen Arbeite

gerichtet, ln dem erklärt wird, daß die Engländer, eine in Indien unter dem Namen Roulatt-Act bekannte harte Verfolgung der ein­heimischen Bevölkerung beginnen, Schulknaben und Ilniversitäts- studente», meist unter 20 Jahren, werden ihren Familien entrisse» und ohne gerichtliches Verfahren ins Gefängnis geworfen, wo sie ent- weder sterben oder wahnsinnig werden. Sehr viele Sikhs sind von einer Scheinkommission zum Tode verurteilt oder auf längere Zeit verbannt und ihre Besitztümer konfisziert worden. Durch den Ver­such, die Roulatt - Bestimmung in das indische Gesetz aufzunehmen, will man Indien dauernd in Sklaverei versetzen. Die englischen Beamten trügen wesentliche Schuld an den jetzigen Unruhen. Wenn die englischen Arbeiter tatsächlich an d e Rechte der Indier glaubten, so müßten sie sofort innerhalb und außerhalb des Parlaments für eine menschenwürdige Behandlung der Indier eintreten.

Italienische Schmeicheleien für Wilson.

Bern, 25 April. Die Mailänder Presse nimmt überaus scharf Stellung zur Note Wilson. DerSccolo" bezeichnet sie als willkür­liche Einmischung in die italienischen Angeleg« «heilen. Italien werde sich gegen den Mann erheben, der sich als Schiedsrichter gerade Italien gegenüber aufspiele, während er anderen kaum zur Unab­hängigkeit gelangte» Staaten weitgehende, Zwietracht und Bergewalt- igung vorbereitende Vorteile zugedacht habe. DerCorriere della Sera" betont, daß Wilson die Prinzipien seiner 14 Punkte unter seinen eigenen Augen habe zerrinnen lassen, daß er die Freiheit der Meere, die ausschließlich Eigentum her Angelsachsen geworden sei, schlummern lasse, daß er das Recht der Nationalitäten in allen Staate» Europa» verletzt habe, daß er die Japaner auf die Stufe von Menschen 2 Klaffe hrrabdrllcke, daß dieser Wilson nicht helfen könne, die in Paris zum einzigen Vorteil der Angelsachsen verlorene Gerechtigkeit in den armseligen Gewässern der Adria wieder zu finden.

Amertkauksche Doppelzüngigkeit.

London, 26. April. Die Bereinigten Staaten haben mitgeteilt, daß sie das britische Protektorat über Aegypten anerkenne». Die Note spricht die Sympathie Amerika» mit den Bestrckungen der Aegypter ans, verurteilt aber die Versuche, sie uuf gewaltsamem Wege sicher zu steilen. Dies^Haltung Amerikas ist typisch für den gauzen Wil- sonschwindcl. Einerseits anerkennt es die gewaltsame Herrschaft Eng­lands über Aegypten, andererseits bezeugt esSympathien' für die Begebungen »er AegyWter ««4 Selbständigkeit,

Die fortdauernden japanisch-amerikanischen Reibereien.

Bern, 24. April. Der .Temps" weidet aus Ncwyork. daß a». gesichts der letzten Zusammenstöße zwischen den Amerikanern und Japanern in China und Korea das amerikanische Krirgsdeparicmea» eine Armee von 10 000 Mann zur Verstärkung der amerikanische» Garnisonen auf den Philippinen, in China, Havai und in der Zs« des Panamakanais mobilisieren will.

Auch Japan fordert die Einlösung der gegebenen Versprechung««.

Genf. 24 April. Wie ans Pariser Bliittrrmeldungen ersichtlich. Ist die Haltung der japanischen Delegierten auf die Friedenskonferenz seit einigen Tagen sehr ablehnend. Sie haben anscheinend von Tokio Anweisung erhalten, dem Biererrat offen zu drohen. In diesem Sinn« habe« die Vertreter Japans unverblümt erklärt, daß Japan sein« Delegierten aus Paris zurückrufen werde, falls England und Frankreich sich weigern sollten, die ihm tu den Jahren ISIS bb» 1917 gegebenen Versprechungen eiuzulöfen. Die Situation dies» beiden Mächte Japan gegenüber ist insofern sehr kritisch geworde», als ihre dahingehenden Abmachungen durchaus dem Geiste des W8- sonschen Programms zuwiderlausen können, überdies fordert Iapa» neben anderem, daß es sich unbeeinflußt von allen andern Mächte» über seinen Besitz in China mit diesem Land« verständigen k">u». Weiterhin bestehen die japanischen Delegierten darauf, daß die Er^>i- gung dieser Fragen noch vor Eintreffen der deutschen Delegation i« Versailler erfolgen soll.

Auch die Japaner wollen Paris verlaffen.

Berlin, 25. April. Nach derDeutschen Tageszeitung" meldet derProgres de Lyon" aus Paris, die Japaner machte»' Mütze Anstalten für den Abbruch der Verhandlungen und di« eise au* Paris. Der Demonstrationsbesuch ihrer Flotte in Genua sei ei« deutlicher Wink an die Adresse Amerika».

IcktschM.

Zur Lage in München.

Brrlin, 25. April. Ueber die Lage in München meldet der Berliner Lokalanzeiger" daß Ansammlungen nur für Werbezweck» der Spartakisten geduldet werden. Die Straßen liegen in tiefem Schmutz, Die Läden sind geschlossen. Die Haussuchungen, hie als Borwand zu Plünderungen und Erpressungen dienen, dauern a». Offiziere, die sich von Spartakisten anwerbcn lassen, bekomme» 15000 idandgeld und ei« Maaatsgrtd von 3000 Uuterafft»