Amtsblatt für die Stadt WiLöbaö.
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Nr. 132
Sclrrrstcrg. 2. Wovernber 1901
87. Jahrgang.
R u « o s ch a u
Stuttgart, 5. Nov. Der „Schw. Merk." schreibt: Eine erfreuliche Ueber- raschung hat der heutige Tag gebracht. Der Meldung aus Berlin, daß die Verhandlungen zwischen der Reichspostverwaltung und der württembergischen Postverwaltung über Einführung einheitlicher Postwertzeichen abgeschlossen seien, folgt die amtliche Veröffentlichung des Vertrags durch den „Staatsanzeiger" aus dem Fuße nach. An die Stelle der bisherigen Postwertzeichen für den allgemeinen Verkehr treten vom 1. April 1902 an einheitliche Postwertzeichen für das Gesamtgebiet der beiden Verwaltungen mit dem Vordruck „Deutsches Reich." — Die Einrichtung soll in allen Teilen derart durchgeführt werden, daß die reichsverfassungsmäßige Selbständigkeit der württ. Postverwaltung insbesondere in finanzieller Beziehung erhalten bleibt. — Zum Zwecke der Be. rechnung des Anteils Württembergs an den Einnahmen aus den einheitlichen Postwertzeichen wird die Einnahme der württ. Postverwaltung aus Postwertzeichen für den allgemeinen Verkehr im Rechnungsjahr 1899 zu Grund gelegt und sodann von Jahr zu Jahr der Prozent- satz zugeschlagen, um den die württemb. Einnahmen aus diesen Wertzeichen in den dem Jahr 1899 vorangegangenen 3 Rechnungsjahren durchschnittlich gestiegen sind. Die Endabrechnung erfolgt alljährlich nach Feststellung der Jahreseinnahmen. Die Herstellung der einheitlichen Postwertzeichen erfolgt nach näherer Vereinbarung durch die Reichsdruckerei für Rechnung der beiden Postverwaltungen. Im Hinblick auf die geringere Herstellungskosten der seitherigen württ. Postwertzeichen werden an den Kosten der Herstellung der der württ. Postverwaltung gelieferten neuen Postwertzeichen alljährlich 30 000 Mk. zu Gunsten Württembergs in Abzug gebracht. Die besonderen Wertzeichen für den amt- lichen und Bezirksverkehr (Staats- und Bezirks-Wertzeichen) werden für Rechnung der württ. Postverwaltung beibehalten. Gegenwärtiges Uebereinkommen ist bis 31. März 1906 unkündbar. Von diesem Zeitpunkt an steht jeder der beideu Verwaltungen ein ljähr. Kündigungsrecht je zum Schluß eines Rechnungsjahrs zu. Vom 1. April 1902 an werden die seit- herigen Postwertzeichen der beiden Ver- waltungen außer Kurs gesetzt. Der Umtausch der seitherigen Postwertzeichen gegen die neuen Wertzeichen erfolgt durch die
beiderseitigen Postanstalten in der Zeit vom 20. März bis 30. Juni 1902 je für Rechnung der Ausgabeverwaltung,
—- Die Abschaffung der Württemberg. Sonderbriefmarken beschäftigt heute die Presse aller Parteien. Das Organ der Deutschen Partei, die Württ. Volks- ztg., äußert das Vertrauen, daß die Art der Abrechnung billig und gerecht ist, und begrüßt mit Freuden den Tag, da „mit den Sondermarken der Einzelverwaltungen ein' weiteres Merkzeichen der einstigen Zerrissenheit aus dem öffentlichen Verkehr verschwindet.
Tübingen, 5. Nov. (Strafkammer.) Die FlaschnerswitweRosine Berthold in Tübingen, eine raffinierte Diebin, wurde heute wegen eines Verbrechens des fortgesetzten Diebstahls im Rückfalle und wegen 3er Verbrechen des Diebstahls im Rückfalle zu der Gesamtstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten Zuchthaus verurteilt; auch wurde gegen sie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt.
— Aus der Reutlinger Hand- Werkskammer. — (II.) Die Kammer hat auf Grund des Gesetzes Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens erlassen. Darnach sind sämtliche Lehrlinge, welche handwerksmäßig ausgebildet werden — mag das nun in einem eigentlichen Handwerks- oder in einem Fabrikbetrieb geschehen — bei der Handwerkskammer anzu- melden. Für die Mitglieder einer Innung besorgt diese die Anmeldung. Alle übrigen Handwerker (oder Fabrikanten) müssen ihre Lehrlinge selbst anmelden. Formulare dazu können sie entweder vom Bureau der Kammer selbst, oder von einer gewerblichen Vereinigung ihres Wohnorts unentgeltlich beziehen. Es ist unbedingt notwendig, daß die Anmeldezettel richtig und vollständig ausgefüllt werden und spätesteus bis 1. Dezember d. I. bei der Kammer einlausen. — Wer es unterläßt oder versäumt, seine Lehrlinge oorschrifts- mäßig und rechtzeitig anzumelden, hat eine Geldstrafe (bis zu 20 Mk.) zu gewärtigen.
— Die Warenhaussteuer ist jetzt in Preußen ein halbes Jahr in praktischer Geltung. Sie wurde am I. April zum erstenmal erhoben. Die Ergebnisse der Veranlagung, die bekannt geworden sind, sind geradezu kläglich. Das Berliner Warenhäuslet-Organ der „Konfektionär" veröffentlicht darüber folgendes: „In
t Berlin, das doch wahrlich an Waren- s Häusern keinen Mangel hat, sind im ganzen nur 530000 Mk. zur Erhebung gelangt, d. h. es ist, da für das erste Geschäftsjahr nur die Hälfte der veranlagten Summe erhoben wird, etwa 1 Mill. Mark veranlagt worden. Die Steuer bringt in der Provinz noch ent- sprechend weniger ein, da dort die Warenhäuser großen Stils weit seltener find, als in den Hauptstädten. In Breslau, der zweitgrößten Stadt Preußens, hat die Erhebung der Warenhaussteuer für das Rechnungsjahr 1901 sage und schreibe 41 291 Mk. ergeben, zu welcher Summe im ganzen 5 Firmen beigetragen haben, die also im nächsten Jahr etwa das Doppelte zu zahlen haben werden. Glaubt man wirklich mit solchen Lapalien die Warenhäuser töten zu können? Erstens tragen sie die Steuer nicht selbst, sondern die Fabrikanten, die sie ihren kleineren Kunden auferlegen oder sich selbst damit be- lasten, sowie das Publikum, das das eine Prozent, das es im schlimmsten Fall mehr zu zahlen hat, gern aus sich nimmt. Die ärgsten Feinde der Warenhäuser, Innungen und Kleinhandelskoi- porationen, haben schon anerkannt, daß die Warenhaussteüer ihnen nichts nützt, den Warenhäusern nicht schadet. Schon heute kann man sagen, daß die Steuer eiu Schlag ins Wasser gewesen ist." — Wir haben, so schreibt hiezu die in Stutt- gart erscheinende „Geschäftswehr", die preußische Warenhaussteuer immer als ungenügend und als ersten Schritt, dem weitere folgen müssen, angesehen. Als die Steuer eingeführt wurde, schrieen die Warenhäuser, man wolle sie erdrosseln, jetzr geben sie selbst zu. daß die erhöhten Steucrbeträge „kläglich" und „Lapalien" seien. Hier kann geholfen werden! Ge- radezu lächerlich ist der Einwand, die Warenhaussteuer müssen die Fabrikanten bezahlen. Es ist uns schon wiederholt von den verschiedensten Fabrikanten be- stätigt worden, daß die Warenhäuslec den Fabrikanten schon längst den letzten Pfennig am Preis abgeschunden haben und hier nichts mehr abzuwälzen ist. Im übrigen rechnet man im Geschäftsleben die Steuern zu den Geschäftsspesen und kalkuliert dieselben auf die zu ver- kaufenden Waren, es fällt keinem Menschen ein, seinem Lieferanten die Stener ab- zuziehen. Auch die Behauptung, daß die Angestellten dnrch Reduktion der Löhne infolge Einführung der Warenhausum-