Amtsblatt für die Stadt Witöbad.
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Nr. 4-0
Dienstag, 2. Aprik 1901
87. Jahrgang
Runofchau
Neuenbürg, 28. März. Ueber das Vermögen des Ado If Bodamer, Sägewerkbesitzers und Lessen Ehefrau Katharina geb. Derschow, beide in Höfen, wurde am 27. März 1901, nachmittags 5 Uhr das Konkursverfahren eröffnet und Bezirksnotar Oberdörfer in Wildbad zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs- fordernngen sind bis zum 30. April 1901 bei dem Gerichte anzumelden.
Neuenbürg, 29. März. Wie bereits berichtet, lautete das Urteil in dem Beleidigungsprozeß des Landtagskandidaten Wasner gegen Flaschnermstr. Güthler in Wildbad auf Freisprechung des letzteren, welche auf Grund des ß 193 (Wahrung berechtigter Interessen) erfolgte. In der Begründung wurde dargelegt, daß gerade ein Wahlkreis wie der Wildbader ein gewichtiges Interesse hätte, sich um das Vorleben seines Landtagskandidaten zu erkundigen. Wasner wurde zur Zahlung sämtlicher Kosten verurteilt und hat auch die dem Beklagten erwachsenden notwendigen Auslagen zu bezahlen.
Freuden st adt, 28. März. Holzhauer David Hornberger war mit zwei andern Arbeitern im nahen Finkenberg beschäftigt, eine vom Sturm geknickte Tanne zn fällen. Der Stamm fiel aber nicht in der erwarteten Richtung, sondern drehte sich und traf den seitwärts stehenden Hornberger an den Hiuterkopf. Obgleich der Stamm aus einen in der Nähe befindlichen Holzstoß fiel, war der Schlag so wuchtig, daß Hornberger tot auf dem Platz blieb. Um ihn trauern eine Witwe und mehrere Kinder, von denen ein Knabe in 14 Tagen konfirmiert wird.
Tübingen, 30. März. (Schwurgericht.) Vor den Geschworenen stand gestern im 12. Fall der ledige Bauführer Ehr. Joh. Pfeiffer, welcher beschuldigt ist, in der Nacht vom 12. zum 13. Februar auf den Schlosser Wilhelm Eitel in Wildbad in einer Wirtschaft daselbst einen scharfen, gutgezielten Revolverschuß abgegeben zu haben. Die Kugel versagte infolge glücklicher Umstände ihre Wirkung, indem sie am vierten Rippenknorpel abprallte und nur eine Quetschung der Weichteile und unerhebliche Verletzungen zur Folge hatte. Wegen dieser That stellte der Staatsanwalt den Pfeiffer vor die Geschworenen und klagte ihn eines Verbrechens des versuchten Totschlags an. Es waren 11 Zeugen anwesend. Wie die gestrige Haupt
verhandlung ergab, kam der Angeklagte mit mehreren Freunden am 13. Febr. morgens gegen 2 Uhr in angeheitertem Zustand in den Gasthof „zur Sonne" woselbst eine Hochzeitsfeier stattfand. Vorher hatten dieselben verabredungsgemäß in einer anderen Wirtschaft je 10 Glas Bier getrunken. Wegen seines ungebührlichen Benehmens beim Tanzen wurde nun einer der Beteiligten, der Geometer Rothfuß, vom Wirte zur Ruhe gewiesen. Hierauf teilte R. dem P. mit, er habe seinen Revolver bei sich, es könne etwas geben mit den Wildbadern, er solle nur heimgehen und den seinen auch holen. Beide entfernten sich und erschienen in kürzester Zeit wieder im Saal. Bald gab es wieder Auseinandersetzungen mit den Eindringlingen. Da es schon spät war, forderte der Wirt dieselben auf, nach Hause zn gehen; diese aber, hauptsächlich Rothfuß, der die Seele des ganzen Vorfalls war, weigerten sich zu gehen und verlangten weiteres Getränk, was ihnen aber nicht verabreicht wurde. Es kam nun zu Thät- lichkeiten, woraus zwei der Beteiligten von den noch anwesenden Gästen Eisele und Eitel an die Luft befördert wurden. Uebrig blieb nur noch der Angeklagte, der aus nicht ermittelten Ursachen in halbgebückter Stellung am Boden lag. Eitel kam in ferne Nähe, als plötzlich ein Schuß krachte. E., der getroffen war, spürte es nicht und setzte sich zu seinen Kameraden. Erst nach zehn Minuten bemerkte er Schmerzen auf der Brust. Wie sich nun herausstellte,, war die Kugel an einer Rippe abgeprallt und durch die Hosen in den Stiefel hinabgerutscht. Der Angeklagte machte geltend, er habe in Notwehr gehandelt und den Schuß erst abgegeben, nachdem er von Eitel angegriffen worden sei. Auf Vorhalt des Vorsitzenden, daß er früher doch andere Angaben gemacht habe, dahingehend, daß er bei dem Streite gestürzt, und infolge dieses Sturzes ihm der bereits in der Hand gehaltene Revolver losgegangen sein müsse, bemerkte der Angeklagte: Diese Angaben habe ich nach der That bei meiner Festnahme gemacht; ich war in Aufregung, denn der Gedanke an meine verlorene Stelle und den Schmerz meiner Angehörigen ließen mir einen logischen Gedankengang nicht zu. Keiner der Zeugen vermochte zu bekunden, daß der Angeklagte von E. oder andern vor dem Schuß angegriffen und geschlagen worden sei. Der ärztliche Sachverständige konnte nur
konstatieren, daß die Verletzung eine leichte gewesen und eine leichte geblieben sei, dock sei eben die Kugel direkt auf die rechte Herzkammer aufgefahren, wäre sie vollends einige Centimeter weiter eingedrungen, so wäre die unmittelbare Folge der Tod gewesen, nur der dicken Kleidung, die E. getragen habe, sei dessen Rettuug zu verdanken. Der weitere Sachverständige, Oberförster Münst, begutachtete, er habe mit dem Revolver Schießversuche vorgenommen. Bis zu S Meter könne man mit einem solchen Geschoß einem Menschen einen tötlichen Schuß beibringen. Der Revolver und die Patronen seien solid und pünktlich gearbeitet und hätten bei Schießversuchen einen sehr präcisen Schuß und eine sehr große Durchschlagskraft gezeigt. Die Geschworenen verneinteu die Frage nach versuchtem Totschlag und diejenige nach vorsätzlicher Körperverletzung, bejahten dagegen die Frage nach fahrlässiger Körperverletzung. Der Staatsanwalt beantragte hierauf eine Gefängnisstrafe von 6 Monaten, das Schwurgericht erkannte auf eine Strafe von drei Monaten Gefängnis und rechnete einen Monat der erlittenen Untersuchungshaft ein, entließ hierauf auch den Angeklagten aus der Haft. (Tüb. Ehr.)
— Wie dem „St.-A." aus Geis- lingeu geschrieben wird, setzen die Kälte und der Schnee den Zug- und Singvögeln hart zu. Man findet die Tierchen in größerer Zahl verhungert und erfroren auf den Feldern rc., man kann Drosseln, Amseln, Lerchen, Staren, Schwalben rc. in der Umgebung der Stadt mit der Hand greifen, muß aber, wenn man ein solches Tierchen retten will, die Erfahrung machen, daß es schon zu weit heruntergekommen ist und nach wenigen Stunden zu Grunde geht..
— Ueber den Ulm er Pionierstorch wird dem „Schwab. Merk." noch weiter geschrieben: Ein Offizier, der in der Kaserne XXIV wohnte, nahm sich des an dieser Stelle vor kurzem erwähnten Soldatenstorchs ganz besonders an, ja er betrachtete ihn gleichsam als sein Eigentum und sorgte stets väterlich für dessen Wohl. Als der Storch eines seiner langen roten Beine brach, so wurde der Regimentsarzt zu Rat gezogen und dieser, ein sehr geschickter Chirurg, schindelte und verband das gebrochene Bein, wobei sich der Storch äußerst vernünftig benahm und dem Gebühren des Arztes sinnend zuschaute, auch sich streng nach dessen Verhaltuugsregeln