— 555 —
Otzutsekv kriL tt'i.
Der Candidat sttr den Landtag Hr. VLllvvllL Vo!s8 wird sich den Wählern liorstellen:
i». 8proU.srrl2.LU»
M Aikllstlig -kll 27. Nüli., Abeildö 6 Uhr
im Ossilisus 2 . .Apons"
irr LrrskIvBisriS
am Dikllstag dm 27. Voll., Muds 6 Uhr
im Ossii.sus 2 . „WsI6iios'n"
wozu srenndlichst eiagtladcn wird.
^rM-Oomit6 kür ViueenL ^vi88 äer Vtzut86Ützn kartel.
I'rüclitsn-Zcluii^'broä
Schnißbrod fein und gewöhnlich
Lasier- ooä Lsrrlobknvdso
G. Linöenbevgev.
enipfiehlt
X
X
X
X
X
8
o
8
X
8
X
X
8
» «s 8 » I» ZA I D4 1,8 s s> 8»
8, MM MS «i MF üi L, MM «» »
ffMeitkü M M 8 Mt- ü. Mter- 8 Li 8 vii
sinä EALtroüön. Wir brivsstzv 80V0iü in bilüxei' kreislLAS Ll8 auek io ätzn upavtesten nvci keinsten ^eukeileo eins uu88vr- orckentliel, reiobs ^u8rvnki.
Lümtiiellk Artikel Löielmsn sicii ciurell seine» Oesokmsok unä grosse UestieAenlleik uu8. Vei-kg.uk ru üu88sr8t dilliKeo, gber kosten i?rei86n.
^.ISSLiärää.Sr' vr. VolkkrLASL
in Arö88ter ^.U8xvs.ll1 unä Mier ?rei8lgA6.
LrüZsr L ^ 7 oU, ?kor 2 lisM,
Svkiosslrei'g 2.
X
X
X
X
X
X
X
X
o
X
X
X
X
X
X
X
X
MWW
Infolge
acher Klagen
über Unterschiebung von Nachahmungen sehen wir uns ge- nötigt, hierdurch warnend darauf aufmerksam zu machen, daß der
altbewährte A„xer-Pain-Expeller
nur in festverschlossenen, mit der berühmten Anker-Marke versehenen Schachteln abgegeben wird. Es wolle deshalb jeder Kranke, der dies allein echte Originalfabrikat zu haben wünscht, ausdrücklich „Richters Anker-Pain-Expeller" verlangen und den etwa lose ab. gegebenen oder in Schachteln ohne „Anker" verabreichten Pain-Ex- peller fcharf als unecht zurückweisen. Der Anker-Pain-Expeller hat sich bekanntlich seit mehr als 30 Jahren als schmerzstillende Ein relbung bei Gicht, Rheumatismus, Gliederreißen und bei Erkältungen vorzüglich bewährt,sodaß jeder, der dies gute alte Haus mittel gebraucht hat, cs gern weiter empfiehlt. Richters Anker-, Pam-Expeller ist zum Prelle von 80 Pf. und 1 M. in den meisten Apotheken vorrätig.
Oer LxpeUsr erttkütt tv 100 lellev: Span. kkeSer 3 — ^sloxeist 44 — Lawxksr 1,5 Ltd. As sRosmarlQ, Idvwlav, Oaveuäe! usv.Z 2,5 — OkekermvvLVLSser 15 u- ^UsssvVLSser 15— LarnlIlenwaLser 10 — Llsä. Selks 1 — Salmiakgeist 8 — (AskLrdt.
F. Ad. Richter L Cie., Rudolstadt,
Nürnberg, vltm (Schwel-), Wie», Rotterdam, New Bork, 21L Pearl Street.
W i l d b a d.
Aekanntmachung.
Es wird hiedurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Wahl eines Landtagsabgeordneten für den Oberamtsbezirk Neuenbürg in dem Abstimmungs- distrikt Nr. 34 (Wildbad)
Am Mittwoch den 5. Dezember 1900
in dem hiesigen Rathaussaal stattfindet. Die Wahlhandlung beginnt an dem genannten Tage vormittags 10 Uhr und wird geschlossen abends 7 Uhr.
Zur Wahl wird nur derjenige zuge- laffen, welcher in die Wählerliste ausgenommen worden ist.
Die Wahl erfolgt durch unmittelbare und geheime Stimmabgabe der Wahlberechtigten.
Jeder Wähler, der seine Stimme abgeben will, nimmt von dem in ,der Nähe des Eingangs zu den Absonderungsvorrichtungen aufgestellten Amtsdiener einen gestempelten Umschlag in Empfang und begiebt sich an de« abgesonderten, mit einem Beischlag versehenen Tisch, zwo er seinen Stimmzettel in den Umschlag steckt; er tritt sodann an den Tisch, an welchem die Distrikswahlkommissiou^sitzt und nennt seinen Namen. Hat der Protokollführer den Namen des Abstimmenden in der Wählerliste aufgefunden, so legt der Wähler selbst den Umschlag un- verschlossen in die Wahlurne.
Wähler, welche durch körperliche Gebrechen gehindert sind, an den abgesonderten Tisch zu treten oder ihre Stimmzettel eigenhändig in den Umschlag zu verbringen und diesen in die Wahlurne zu legen, dürfen sich der Beihilfe einer Vertrauensperson bedienen.
Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein.
Stimmzettel, welche nicht in einem amtlich gestempelten oder welche in einem mit einem Kennzeichen versehenen Umschlag abgegeben werden wollen, hat der Wahlvorsteher zurückzuweisen.
Die Distriktswahlkommission entscheidet über die sich ergebenden Anstände.
Während der ganzen Wahlhandlung steht jedem Wähler der Zutritt zu dem Wahllokal offen. Es dürfen jedoch daselbst außer den Beratungen und Beschlüssen der Distriktswahlkommission, welche durch die Leitung des Wahlgeschäfts bedingt sind, weder Beratungen stattfinden, noch Ansprachen gehalten, noch Beschlüsse gefaßt, noch Stimmzettel aufgelegt oder verteilt werden.
Um 7 Uhr abends erklärt der Wahlvorsteher, daß nur noch diejenigen Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, welche im Wahllokale bereits anwesend sind. Die in diesem Falle noch znznlassen- den Wähler werden von den übrigen im Wahllokal anwesenden Personen in geeigneter Weise getrennt gehalten; erforderlichen Falles werden, die Thüren des Wahllokals auf kurze Zeit, jedoch höchstens bis zur Beendigung der Abstimmung abgeschlossen.
Als Wahlvorsteher ist bestellt: Ver- waltungsactuar Baetzncr. Zu dessen Stellvertreter im Verhinderungsfall: Stadtpfleger Rometsch.
Den 24. November 1900.
Stadtvorstand:
Baetzner.