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Revier Wildbad.

Stammholz- L Stangen-Verkauf.

Am Donnerstag öen 22 . Won- 1900

Vormittags S Uhr Stangen, Vormittags 11 Uhr Stammholz

auf dem Rathaus in Wildbad kommen aus Abth. I. 17 Schuhmichel, II. 21 Pau- linenhöhe, Scheidholz aus l. Meistern,. II. Unt- Eiberg- und II. Rollwasserhut 3 St. Eich. Stammholz mit zus. 2 Fm. II. Classe.

146 Stück Forchenlangholz mit Fm. 23 II., 9 III. und 43 IV. Cl.

609 Tannen 1411. 129II., 111III. 173IV. u.5V.CI.

181 Nadelholz-Sägholz 81 I., 36 II. und 28 III. Cl.

ferner aus Abth. I. 13 Meßbalkenriß, I. 17 Schuhmichel und II. 21 Paulinen, höhe Stück:

48 I., 76 II., 27 III., 5 IV. Cl. Baustangen.

115 I., 450 II., 333 III., 40 IV. CI. Hagstangen. '

3520 I., 1558 II., 109 III, 3719 IV. 1383 V. Cl. Hopfenstangen.

821 I., 81 II. CI. Rebstecken (meist Fichtenstangen zum Verkauf.)

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W i l d b a d.

Aekanntmachung

betreffend die Wählerliste für die Wahl eines Abgeordneten zum Landtag.

Auf Grund des Art. 8 des Gesetzes, betreffend die Wahlen der Städte und Oberamtsbezirke für den Landtag, in der Fassung vom 2. Februar 1899 (Reg. Bl. S. 31) ist die nach Maßgabe dieses Ge­setzes angefertigte, beziehungsweise ergänzte Wählerliste für die auf den 5. Dezember 1900 anberaumte Wahl eines Landtags- abgeordneten während eines Zeitraums von sechs Tagen

nämlich vom 16. November 1900 bis zum 21. November 1900, beide Tage einschließlich, auf dem Rathause dahier zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt.

Innerhalb dieses Zeitraums ist jeder Einwohner der Gemeinde befugt, gegen die aufgelegte Liste wegen Uebergehung von Personen, welche in dieselbe aufzu­nehmen gewesen wären, sowie gegen Auf- nähme unberechtigter Personen bei der Kommission für Abfassung der Liste schriftlich oder mündlich Vorstellung zu erheben.

.Heber Einsprachen wird die Kommission längstens binnen drei Tagen, von Erheb- ung der Vorstellung an, Beschuß fäffen, und werden wenn sich der Betreffende bei dem letzeren nicht beruhigen zu können erklärt, die Aktem dem K. Oberamt zum Zwecke der Herbeiführung der Entscheidung der Oberamtswahlkommission vorgelegt werden.

Nach Ablauf der sechstägigen Frist znr Erhebung von Vorstellungen gegen den Inhalt der Wählerliste ist jede weitere Anfechtung der letzteren ausgeschlossen und jede Änderung der Wählerliste, welche nicht infolge der Beschlußfassung der Ortswahlkommission über eine rechtzeitig erhobene Einsprache oder der entgültigen Entscheidung der Oberamtswahlkommis- sion über eine solche Einsprache erforder­lich wird, unzulässig.

Bei der Wahl ist jeder unbedingt zu- rückzuweisen, dessen Name in der Wäh- lerliste nicht enthalten ist, mag auch die Übergehung im offenbarsten Versehen ihren Grund haben, worauf die Berech­tigten behufs der Wahrung ihrer Rechte besonders aufmerksam gemacht werden.

Wildbad, den 14. November 1900. Ortswahlkommission Ortsvorsteher: Baetzner.

Gemeindepfleger-: Rometsch. Weitere Mitglieder:

G ü t h I e r.

Gutbub,

Brachhold.

Revier Wildbad.

Wegen Holzanrückens in II. 83 Rslls wafferhof ist der Verkehr auf der Grünhüttersteige durch genannte Ab. theilung bis auf Weiteres gefährdet.

I. Eppingers Fournierhandlung

Stuttgart,

2V Olgastraße 2V.