W i l d b a d.
Aekcrnntmclchung.
Nach den Bestimmungen des Reichsgesetzes vom 30. Juli 1900 betr. die Abänderung der Gewerbeordnung, welches am 1. Oktober ds. Js. in Kraft getreten ist, ,
müssen von 9 Uhr abends bis 5 Uhr morgens offene Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr geschloffen sein.
Die beim Ladenschluß im Laden schon anwesenden Kunden dürfen noch be- dient werden. Ueber 9 Uhr abends dürfen Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr geöffnet sein:
1) für unvorhergesehene Fälle
2) an höchstens 40 von der Ortspolizeibehörde zu bestimmenden Tagen, jedoch bis spätestens zehn Uhr abends.
Zuwiderhandlungen werden gemäß § 146 a der G.-O. mit Geld bis zu 600 Mark, im Unvermögensfalle mit Haft bestraft.
Etwaigen Anträgen seitens hiesiger Gewerbetreibenden auf Erlassung von Ausnahmebestimmungen, wie hievor in Z. 2 angeführt, wird binnen 10 Tagen entgegen gesehen.
Ten 10. Oktober 1900. Ortspolizeibehörde
Stadtschultheiß: Bätzner.
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Wildbad.
Wekanntmachuug.
Die'Gebäudeeigentümer werden hiemit aufgefordert, die im Laufe dieses Jahres an Gebäuden und deren Zubehörden vorgenommenen Veränderungen behufs Neueinschätzung der Gebäude zur Brandver- ficherung
spätestens bis 27. Oktober d I
soweit es noch nicht geschehen ist, bei der Unterzeichneten Stelle zur Anmeldung zu bringen.
Bemerkt mird, daß bei nicht rechtzei- tigerAnmeldung vonVeränderungen,welche aus die Classification Bezug haben, falls der Jahresbeitrag zu erhöhen iwar, das Zuwenig bezahlte, sobald der Mangel zur amtlichen Kenntnis gelangt, vom Eintritt der Aenderungen an nachzubezahlen ist, dagegen, wenn der Jahresbeitrag sich vermindert hätte, der Beteiligte keinen Anspruch auf Ersatz des Zuvielbezahlten hat.
Den 10. Oktober 1900
Stadtschultheißenamt:
Bätzner.
W i l d b a d.
Bekanntmachung.
Die heurige Urliste für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen ist gemäß tz 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes für das deutsche Reich
vom 13. bis 21. Oktober ds. Js.
je incl. auf dem hiesigen Rathaus zu Jedermanns Einsicht aufgelegt und können innerhalb der einwöchigen Frist gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste schriftlich oder zu Protokoll bei der Unterzeichneten Stelle Einsprachen erhoben werden.
Den 11. Oktober 1900.
Stadtschultheißenamt:
B ätzner.
Sonntag den 14. Oktober
musikalisch- Humorist.-
SIMM
Im „(Keck LdsrkLrä"
gegeben von-den H.H. Vkönnsi» und
»«KI.
Der
Ganaria- und
Vogelzüchter-Verein
Wildbad
hält am
Sonntag den 14. ds
von Nachmittags 2 Uhr an, im Gasthaus zur „Eisenbahn", hier, eine Geflügel- Ausstellung ab, zu deren Besichtigung hiemitJedermann sekundlichst eingeladen ist.
„HvHrss Lrsi".
Zu der mit dieser Ausstellung verbundenen Verlosung von Gänsen, Enten Hühner und Tauben, sind Lose, jedoch nur Von Mitgliedern des Vereins, ü 20 pro Stück zu haben bei
Carl Wilh. öolt.
I. Eppinger s Fournierhandlung
Stuttgart,
2V Olgastraße 2«.