W i l d b a d.

Aekcrnntmclchung.

Nach den Bestimmungen des Reichsgesetzes vom 30. Juli 1900 betr. die Abänderung der Gewerbeordnung, welches am 1. Oktober ds. Js. in Kraft ge­treten ist, ,

müssen von 9 Uhr abends bis 5 Uhr morgens offene Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr geschloffen sein.

Die beim Ladenschluß im Laden schon anwesenden Kunden dürfen noch be- dient werden. Ueber 9 Uhr abends dürfen Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr geöffnet sein:

1) für unvorhergesehene Fälle

2) an höchstens 40 von der Ortspolizeibehörde zu bestimmenden Tagen, jedoch bis spätestens zehn Uhr abends.

Zuwiderhandlungen werden gemäß § 146 a der G.-O. mit Geld bis zu 600 Mark, im Unvermögensfalle mit Haft bestraft.

Etwaigen Anträgen seitens hiesiger Gewerbetreibenden auf Erlassung von Ausnahmebestimmungen, wie hievor in Z. 2 angeführt, wird binnen 10 Tagen entgegen gesehen.

Ten 10. Oktober 1900. Ortspolizeibehörde

Stadtschultheiß: Bätzner.

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Wildbad.

Wekanntmachuug.

Die'Gebäudeeigentümer werden hiemit aufgefordert, die im Laufe dieses Jahres an Gebäuden und deren Zubehörden vor­genommenen Veränderungen behufs Neu­einschätzung der Gebäude zur Brandver- ficherung

spätestens bis 27. Oktober d I

soweit es noch nicht geschehen ist, bei der Unterzeichneten Stelle zur Anmeldung zu bringen.

Bemerkt mird, daß bei nicht rechtzei- tigerAnmeldung vonVeränderungen,welche aus die Classification Bezug haben, falls der Jahresbeitrag zu erhöhen iwar, das Zuwenig bezahlte, sobald der Mangel zur amtlichen Kenntnis gelangt, vom Eintritt der Aenderungen an nachzubezahlen ist, dagegen, wenn der Jahresbeitrag sich ver­mindert hätte, der Beteiligte keinen An­spruch auf Ersatz des Zuvielbezahlten hat.

Den 10. Oktober 1900

Stadtschultheißenamt:

Bätzner.

W i l d b a d.

Bekanntmachung.

Die heurige Urliste für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen ist gemäß tz 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes für das deutsche Reich

vom 13. bis 21. Oktober ds. Js.

je incl. auf dem hiesigen Rathaus zu Jedermanns Einsicht aufgelegt und können innerhalb der einwöchigen Frist gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste schriftlich oder zu Protokoll bei der Unter­zeichneten Stelle Einsprachen erhoben werden.

Den 11. Oktober 1900.

Stadtschultheißenamt:

B ätzner.

Sonntag den 14. Oktober

musikalisch- Humorist.-

SIMM

Im(Keck LdsrkLrä"

gegeben von-den H.H. Vkönnsi» und

»«KI.

Der

Ganaria- und

Vogelzüchter-Verein

Wildbad

hält am

Sonntag den 14. ds

von Nachmittags 2 Uhr an, im Gasthaus zurEisenbahn", hier, eine Geflügel- Ausstellung ab, zu deren Besichtigung hiemitJedermann sekundlichst eingeladen ist.

HvHrss Lrsi".

Zu der mit dieser Ausstellung verbundenen Verlosung von Gänsen, Enten Hühner und Tauben, sind Lose, jedoch nur Von Mitgliedern des Vereins, ü 20 pro Stück zu haben bei

Carl Wilh. öolt.

I. Eppinger s Fournierhandlung

Stuttgart,

2V Olgastraße 2«.