Amtsblatt für die Stadt Wilöbad.

HemM-Anzeiger für MldbaL und AMgebrmZ.

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Nr. S3.

Rundschau.

Dem Forstwart Knapp in Tü­bingen wurde aus Anlaß seiner Znruhe- setzung die Verdienstmedaille des Fried­richsordens verliehen.

Stuttgart, 13. Juli. Die für China bestimmten Mannschaften der In­fanterie-Regimenter Nr. 119 und 125 (2 Offiziere, 6 Unteroffiziere und ca. 50 Mann) gingen heute vormittag °/i10 Uhr unter Musikbegleitung zum Bahnhof und sodann nach Ludwigsburg ab. Im Hofe der Infanterie-Kaserne I hielt vor dem Abmarsch Oberst v. Normann eine An­sprache an die Abziehenden. Die Musik spielte bis zur Abfahrt. Die Soldaten sangenDeutschland, Deutschland über alles". Das zahlreiche Publikum nahm herzlichen Abschied von ihnen. Im gleichen Zuge befanden sich auch Freiwillige der Artillerie. Die beiden Offiziere von hier sind Oberleutnant Triebig und Leutnant v. Schnizer, beide vom Infanterie-Regi­ment 125.

Stuttgart, 16. Juli. Einen schär­feren Gegensatz in den Temperaturver­hältnissen, als ihn die letzte Woche uns brachte, wird man wohl selten in so rascher Aufeinanderfolge erlebt haben. Vor wenigen Tagen war es noch em­pfindlich kühl, in den höheren Lagen ist sogar Schnee gefallen und vielfach war man gezwungen, die Zimmer zu Heizen. Seit Freitag ist aber eiu schroffer Wech­sel eingetreten und es hat sich eine ge­radezu tropische Hitze eingestellt, die läh­mend auf Menschen und Tiere einwirkt. Gestern Sonntag nachmittag waren im Schatten 30° 6. abzulesen, es fehlten al­so nur noch wenige Grade zu dem be­rühmten heißesten Tage des 19. Jahr­hunderts, dem 16. August 1893.

Cannstatt, 13. Juli. Unser Wilhel- ma-Theater war gestern abend der Schau­platz eines aufregenden Vorfalles. Kurz vor Schluß der Vorstellung:Die Pup­pe", gegen 11 Uhr, feuerte der 19 Jahre alte Franz Dallmaier, Techniker aus München, wohnhaft in Stuttgart derzeit stellenlos, 3mal seinen Revolver gegen die Inhaberin der Titelrolle, Frl. Saccur, ab glücklicherweise ohne diese oder sonst jemand zu verletzen- Als Mo­tiv gab der sofort festgenommene, offen­bar überspannte Mensch Eifersucht auf den mitwirkenden Schauspieler Schwabe an, den er ebenfalls zu treffen beabsich­tigte.

Donnerstag 19 . Juli 1900

86. I.aHrgang

Eßlingen, 14. Juli. Die hiesige Güterbefördcrungsstelle, welche durch den Rückrritt dcS Hrn. Luidhardt aus Gesund­heitsrücksichten erledigt war, wurde dem Güterbeförderer Blocher in Wildbad übertragen. Derselbe hat auch das tote und lebende Inventar des seitherigen Güterbeförderers um den Preis von 70000 Mark übernommen. Es hatten sich zahlreiche Bewerber gemeldet.

Bad Teinach, 14. Juli. Das Reichsgericht hat am 18. Mai d. Js. eine Entscheidung gefällt, die auch außerhalb der juristischen Kreise mit Interesse aus­genommen werden wird. Als die würt- tembergische Staatsfiuunzverwaltung im September 1864 das bis dahin staatliche Bad Teinach an den Verlagsbuchhändler K. Hoffmann in Stuttgart verkaufte, hat sie u. a. im öffentlichen Interesse nach- stehends Verpflichtungen des Erwerbes in dem Kaufvertrag sich ausbedun»en: 1) Die Verpflichtung auf Erhaltung der be­stehenden Mineralquellen und fortgesetzten Betrieb des Mineralbades und des Mi- necalwasserverkaufs (je vom 1. Mai bis 30. September), sowie auch von Zeit zu Zeit vorzunehmende Reinigung der Bohr- löcher der Quellen. 2) Ohne Zustimmung der Finanzbehörde sollen die Mineral­quellen und das Badhauptgebäude im Be­sitz nicht von einander getrennt werden. 3) Bei Festsetzung der Taxen für die Mi­neralbäder, sowie für den Gebrauch von Mineralquellen bei Trinkkuren dürfen zwischen den in den Anstaltsgebäuden und den anderwärts wohnenden Kurgästen keine Unterschiede gemacht, wie auch die letzteren bei der Anweisung der Bäder und dem Gebrauch der Quellen nicht zu­rückgesetzt werden. 4) Zur Erhaltung einer Stiftung des Herzogs Eberhard III. von Württemberg sind in einem der neuen Badhäuser armen Kurgästen warme Bäder (in bestimmter Zahl) gegen eine Gebühr von 12 Kreuzern für das einzelne Bad abzugeben. 5) An Arme und an die Be­wohner von Teinach, Liebelsberg, Em- berg, Schmiech und Zavelstein, sowie über­haupt der um Teinach zunächst gelegenen Orte ist Mineralwasser in einer im ein- zelnen näher bestimmten Weise unentgelt­lich abzugeben. Da nun die späteren Besitzer des Bads Teinach Bauer und neuerdings Brake den dinglichen Charak­ter der genannten Vertragsbedingungen bestritten und sich nicht mehr an dieselben gebunden erachteieu, sah sich die Staats­finanzverwaltung im Herbst 1897 genö-

I tigt, im öffentlichen Interesse den Weg i der Klage auf Feststellung der aufgeführ- ten Verpflichtungen zu beschreiten. Das Landgericht in Tübingen, das in erster Instanz entschieden hat, erkannte nur die Bestimmungen Z. 1 und 5 als dingliche Lasten und zwar als die Rechtsnachfolger verpflichtende Grundgerechtigkeiten, auf dem Badeanwesen an, die auch mangels eines herrschenden Grundstücks nach deut­schem Gewohnheitsrecht gültig begründet worden seien. Mit den übrigen Ansprü­chen wurde die Staatsfinanzverwaltung abgewiesen, da den weiteren Bestimmungen Z. 24 der dingliche Charakter fehle. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in der Berufungsinstanz in Abänderung der Entscheidung des Landgerichs Tübingen dahin erkannt, daß die sämtlichen Be- stimmungen Ziffer 15, wie schon aus ihrem Inhalt ohne weiteres hervorgehe, dinglichen Charakter haben, übrigens ab- gesehen von der Verpflichtung auf Er­haltung der bestehenden Quellen und der Bedingung Ziffer 5 nicht als Grundge- rechtigkeit, sondern als in Württem- berg gültig zu bestellende nicht auf Leist- ungen bestimmter Art beschränkte Real­lasten zu verstehen seien. Dementsprechend wurde dem Klageantrag der Staatsfinanz. Verwaltung in vollem Umfang entsprochen. Die hiegegen eingelegte Revision ist nun durch die Entscheidung des Reichsgerichts vom 18. d. I. verworfen worden, indem das Reichsgericht den Ausführungen des Oberlandesgerichts insbesondere Hinsicht- lich der Grunddienstbarkeiten und Real­lasten durchaus beigetreten ist.

Heilbronn, 16. Juli. Den

Milchpantschern geht man hier jetzt scharf zu Leibe. Nachdem erst kürzlich eine Frau aus dem Hohenlohe'schen in 150 Mark Geldstrafe genommen worden, hat das Schöffengericht vorgestern einen Panischer aus derselben Gegend zu 8 Tagen Gefängnis verurteilt. Anderwärts steuert mau den vielseitigen Mißständen in der Milchlieferung dadurch in wirksamer Weise, daß man die Ergebnisse der all­wöchentlich vorzunehmeuden behördlichen Prüfungen der von auswärts eingeführten Milch veröffentlicht unter Nennung der vollständigen Namen der Lieferanten.

Friedrichshafen, 10. Juli. Graf Zeppelin gab gestern abend sämtlichen Technikern und Arbeitern der Luftschiff­fahrtsgesellschaft, sowie den beim Probe- Aufstieg mitwirkenden 56 Turnern nnd Feuerwehrleuten im Kurhaus ein Nacht-