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hielt er es für seine Visitenkarte, die er da wahrscheinlich einmal hineingesteckt hatte. Aber das Licht des Treppenleuchters ließ ihn einen gefaserten Rand erkennen, den Visitenkarten nicht zu haben pflegen. Nun glaubte er eine Einlage, die der Kürschner gemacht haben konnte, darin zu erkennen und wollte sie eben als überflüssig entfernen und fortwerfen, als er das längliche Papier mit Bleistiftzügen bedeckt fand. Das machte ihn neugierig. Er trat ein paar Schritte an die flackernde Gasflamme und las:
„Mein süßes Schätzchen!
Herzlichen Dank für Dein liebes Geckritzel. Du glaubst, daß P. doch etwas gemerkt hat. Ich nicht. Er begegnete mir nach wie vor in der alten, freundlichen Art, hat also sicher keine Ahnung von unseren geheimen Beziehungen! Wenn er wüßte, daß er selbst unser Lie- besbote ist! Ich glaube, er würde schrecklich wild! Manchmal habeich wahrhaftig Gewissensbisse. Aber auch nur manchmal.
Addio, Schatz! Morgen früh reite ich an Deinen Fenstern vorüber, also aufgepaßt.
Mit innigem Gruß und Kuß Dein Leonhard."
Seine Hände zitterten, als er zu Ende war. Er mußte sich an die Wand lehnen, so mächtig hatte der Schlag ihn getroffen! War denn das möglich, ihn nach kaum sechsmonatlicher Ehe so zu hintergehen? O diese Weiber! . . .
Und nun packte ihn eine fürchterliche Wuth, und wie rasend stürmte er die Treppe wieder hinauf, um den Schuldi- gen auf der Stelle zu züchtigen. Natür
lich war das Borna, sein eigener Kousin, der ihm das angethan hat. Denn ein anderer im Korps hieß ja nicht Leonhard. Auch die Handschrift bestätigte es ihm. Wie er durch das Vorzimmer schritt, blitzte ihm der Gedanke durch den Kopf: Du mußt sie beide beieinander haben und es ihnen tropfenweise bei» bringen, daß ihr fluchwürdiges Geheimnis; verraten ist. Sie sollen gemartert werden, ehe sie zur Hölle fahren.
Daß sie beide sterben mußten, war ihm so klar und selbstverständlich, wie seinen Rekruten der Antritt auf dem linken Fuße oder der Gabelsitz auf ihren Gäulen . . .
Langsam trat er in das Gesellschaftszimmer, wo er Borna als Zuschauer einer Skatpartie wußte.
„Du, Borna", sagte er heiser, „ich sollte Dich zum Thee mitbringen. Das hatte ich vorhin ganz vergessen. Meine Frau sagt. Tu ließest Dich ja gar nicht mehr bei uns sehen!"
„Sehr liebenswürdig", lächelte Borna. „Aber bin ich Euch auch wirklich angenehm?"
„Du Heuchler, infamer!" schrie es in des Rittmeisters Seele. „Aber warte nur, Du sollst Dein Teil schon kriegen!" Doch bezwang er sich und antwortete freundlich, als hätte er hier den Jago zn spielen, wo ihm doch der Othello zu- stand.
„Welche Frage! Das weißt Du doch selbst am Besten! Ziere Dich nicht lange und komm!"
Borna ließ ssich überreden und ging mit. Unterwegs war der Rittmeister höllisch einsilbig. Kaum, daß er ein Ja oder Nein auf Bornas Fragen erwiderte.
„Das kann ja nett werden!" dachte er seufzend. Und es wurde auch nett.
Eigentümlich berührt fühlte er sich schon, als seine schöne Kousine über sein Mitkommeu förmlich erschrack, was Kaus- nngen mit knirschender Genugthnung kon- statirte, da er es als eine schlechtverhehlte Ahnung der kommenden Katastrophe hielt.
„Wie hübsch, daß Du uns einen Gast mitbringst, Paul!" sagte endlich die Hausfrau, deren Gesicht jedoch diese Phrase, noch immer ein klein wenig Lügen strafte. „Nicht wahr, Kousin, Sie nehmen doch fürlieb mit dem, was wir haben? Ich bin nämlich, offen gestanden, nicht auf ein reguläres Souper eingerichtet. Ein bischen kalte Küche ..." (Schluß folgt.)
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W i l d b a d.
Nachstehende
ortspotizeikiche Forschriften
betreffend die Alt- und Abmeldung der durchreisenden Fremden in der Stadt Wildbad mit der Parzelle Windhof, wird hiemit der Einwohnerschaft in Erinnerung gebracht.
Verfehlungen hiegegen werden unnachsichtlich bestraft.
Den 7. Mai 1900. Stadtschultheißenamt:
Bätzn er.
Auf Grund des Art. 15 Ziff. 2 und der Art. 51 und 52 des Landespoli- zeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871 wurden für die Stadt Wildbad mit der Parzelle Windhof folgende ortspolizeiliche Vorschriften erlassen.
8 i.
Während der Saison, also vom 1. Mai bis 1. Oktober jeden Jahres sino sämtliche durchreisenden Fremden (Badgäste, Luftkurgäste, Geschäftsreisende, Ber- gnügungsreisende. Besuche u. s. w., welche in Gast- oder Privathäuser für Ent- geld oder unentgeltliche Wohnung) nehmen, durch den Wohnungsgeber bei dem Stadtschultheißenamt an- und avznmeldeu.
8 2 .
Diese An- und Abmeldungen haben jeden Tag morgens längstens bis 8 Uhr bezüglich aller während des vorangegangenen Tages oder während der Nacht an- gekommenen, beziehungswcise abgereisten Fremden zu geschehen.
8 3.
Zu den An- und Abmeldungen werden besondere Zettel vom Stadtschultheißenamt unentgeltlich abgegeben und zwar:
für Anmeldungen von über 2 Tage hier verweilenden Fremden, von Meitzer
Farbe; für Anmeldungen von blos bis zu 2 Tagen hier anwesenden Fremden von roter Farbe und für Abmeldungen von grüner Farbe.
Für die Verwendung der richtigen Formulare und die genaue, deutliche leserliche Ausfüllung der An- und Abmeldezettel ist der Wohnungsgeber strafrechtlich verantwortlich.
Gunrmprin WM Nrldbsd.
Am Himmelfahrtstag
Turnfahrt
nach Herrenalb und Neuenbürg.
Die passiven Mitglieder werden hiezu freundlichst eingeladen. Abmarsch morgens k'/e Uhr vom Turnplatz aus.
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