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englische Truppenableilnng. Dieselbe floh in der Richtung auf Wolferpoord anscheinend über den Oranjefluß.
— Der Sohn des gefangenen Buren- generals Cronje hat ein Freiwilligenkorps ausgerüstet und gesckworen, die Niederlage seines Vaters zu rächen. Er beabsichtigt, Lord Kitchener tot oder lebendig in seine Hände zu bekommen.
— Laut einer hier eingetroffenen Privatmeldung von der Front erwartet Lord Kitchener eine lange Dauer des Krieges. Er erklärte, er wolle sich er- Lötig machen, an der Spitze der Buren und in einem Lande wie Südafrika die Engländer für zwei Jahre von Pretoria fern zu halten.
Eine speziell für Destillateure u«d Lithographen interessant« Entscheidung, welche nunmehr Rechtskraft erlangt hat, fällte das Kaiserliche Patent-Amt, Abteilung für Warenzeichen unterm 30. Oktober 1899.
Die Firma H. Underberg-Albrecht in Rheinberg fabrizirt seit mehr als 50 Jahren den von ihr in den Handel gebrachten früher „Boonekamp of Maag-Bitter", letzt Underberg-Boonekamp" benannten Bitter-Likör, Zur Verpackung ihres Fabrikates bedient sie sich einer Flascheu-Etikette,
welche unter anderen charakteristischen Merkmalen auch zu beiden Seiten je einen runden Schwarzstempel aufweist. Diese Etike te ist von genannter Firma bereits im Jahre 1851 beim Handelsgericht in Crefeld deponirt und später als Schutzmarke eingetragen worden. Auf Grund der Prioritätsrechte der IFirma H, Underberg-Albrecht wies das Kaiserliche Patentamt schon unterm 27. September 1893 die Eintragung eines von einer Berliner Destillationsfirma angemeldeten Warenzeichens in die Zeichenrolle zurück, da dieses Zeichen, welches u- A- einen Schwarzstempel enthielt, mit dem die Firma H. Underberg>Alb- recht geschützten Warenzeichen collidire. Nunmehr hat das Kaiserliche Patent-Amt in obengenannter Entscheidung auch die Eintragung eines Warenzeichens einer rheinischen Desüllaii- ons-Firma versagt, weil dieses Zeichen — eine Etikette mit zwei Rundstempeln — in seinem Gesamtbilde mit der für H. Underberg-Albrecht geschützten Etikette übereinstimme und dis Gefahr einer Täuschung v wliege. Hiermit hat das Kaiserliche Patent-Amt die Priorität?- bezw. Schutzrechte der Firma H. Underberg-Albrecht an den charakteristischen Merkmalen ihres Etikettenbildes wiederholt anerkannt und'dürfte in
Consequenz dieser Entscheidungen die Verwendung ähnlicher Etiketten, soweit sie bis jetzt noch von einzelnen Distillateuren benutzt werden, fernerhin unstatthaft sein.
Der heutigen Nummer liegt eine Beilage der „Berliner Finanz- un-Handels-Zeitung"
bei, welche sich in Kapitalistenkreisen mit Recht eines wohlverdienten Renommss als gewissenhafte Beraterin in allen Börsenangelegenheiten erfreut; besondere Beachtung verdient der äußerst sorgfältig redigierte Briefkasten. Die Redaktion nnd Expedition der .Berliner Finanz- und Handels-Zeitung" verbunden mit Bank- Abteilung zum An- und Verkanf von Wert- pavieren befindet sich Berlin W-, lHafenplatz 4.
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Nach den einstimmig gefaßten Beschlüssen der Generalversammlung vom 24. März 1900 wurde die an unsere Versicherten aus den Bctriebsüberschüssen des Jahres 1899 zurückzuerstattende
Dividende auf 6V Prozent
festgesetzt.
Die Austeilung der Dividende an die Berechtigten (Art. 127 der Statuten) geschieht im Laufe dieses Jahres je auf den Fälligkeits-Termin der Versicherungen mittelst Abrechnung an der Prämie, in dem Falle des Absatzes 2 von Art. 428 der Statuten durch Barzahlung.
Neu»Eintretende gelangen mit dem Antritt des zweite« Versicherungs-Jahres in den Dividenden-Bezug.
Im abgelaufenen Geschäftsjahre haben die Versicherungen um
34,3S3,52S Mark aus 3859 Policen zugenommen, so daß am Schlüsse des Jahres 1899 in Krast sind:
160,988 Pozieen mit 1,933 494 479 ^Gesamt-Bersichernngs-Summe.
Die im Jahre 1899 ausbezahlten — und nach Zahl wie Höhe die aller Vorjahre übersteigenden — Brandschäden betragen
769,254 Mark
Der ordentliche Reservefonds, welcher neben anderen Mitteln den Versicherten als Sicherheit dient, beläuft sich auf
11,457,022 Mark 4« Pfennig
Wildbad, den 17. April 1900. Bezirks-Agent: Gustav Schmid.
Versteigerung.
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Zohlungs-Aufforderung.
Nachdem die Steuer aus Grund, Gebäude, Gewerbe und senstigen Einkünften pro 1. April 1899 bis 31. März 1900 zur Zahlung verfallen sind, werden die Restanten aufgefordert, ihre Schuldigkeit bis 1. Mai d. I. zu entrichten; nach Ablauf dieser Frist müßte gegen die Säumigen das Mahnverfahren eingeleitet werden.
Den 14. April 1900.
Stadtpflege.
Miidchen-Gesuch.
In eine hiesige Villa wird für die Saison ein zweites Mädchen gesucht für Hausund Gartenaibeit.
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zu seinem 19. Wiegenfeste ein am Bahnhof anfangendes, durch die König-Karlstraße erschallendes und im Straubenberg verknallendes, dreifach donnerndes Hoch, daß der ganze Straubenberg zittert und bebt,
Gelt jFritzle, des isch a Fäßle wert!
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