ArntsVLaLL für die SLcröL Witövcrö.
Genera!'Anzeiger für Miidbad und Umgebung.
ArntsVLaLL für die SLcröL Witövcrö.
Erscheint Dienstag, Donnerstag u. Sawstag.
Der Abonnements-Preis beträgt incl. >dem jeden Samstag beigegebenen Jllnstr. Sonntagsblatt für Wildbad vierteljährlich 1 10 monatlich
40 Pfg; durch die Post bezogen (im Qberamls- Bezirk 1 30 auswärts I 45 Be
stellungen nehmen alle Postämter entgegen.
Der Annoncenvreis beträgt für die einspaltige Zeile oder deren Raum 10 Pfg-, Reklamezeile 10 Pfennig. Anzeigen müssen spätestens den Tag zuvor morgens 9 Uhr aufgegeben werden. Bei WiederholungenentsprechenderRabatt. - Stehende Anzeigen nach Uebereiukunft. — Anonyme Einsendungen werden nicht berücksichtigt.
Nr. 3S
Dienstag, 27. März 1900
36. Jahrgang.
Rundschau.
Stuttgart, 24. März. Wie in Hofkreisen verlautet, soll in den nächsten Tagen die Verlobung der Prinzessin Alexandra, jüngster Schwester der Königin, welche zur Zeit am hiesigen Hofe zu Besuch weilt, erfolgen.
Stuttgart, 22. März. Die in einem Teile der Presse verbreitete Nachricht, der Erbprinz zu Wied, Schwiegersohn des Königs, verlasse Potsdam, um in württem- bergische Dienste zu treten, ist, wie dem „Sckwäb. Merkur" von zuverlässiger Seite mitgeteilt wird, unrichtig.
Stuttgart, 22. März. Das große Aussehen, welches die Verhaftung des Bankiers S. Nördlinger allenthalben erregt, findet ihren Ausdruck in den widersprechendsten Gerüchten, die über diese Angelegenheit in der Stadt zirkulieren. Die von einigen Blättern wiedergegebene Meldung, daß N. gegen eine Kaution von 40 000 Mk. auf freien Fuß gesetzt worden sei, entbehrt der Begründung. Sicherem Vernehmen nach ist zwar eine Kaution von 250 000 Mark angeboten, aber von der Staatsanwaltschaft abgelehnt worden. Die Staatsanwaltschaft hat vielmehr erklärt, daß N. vorläufig nicht aus der Haft entlassen werde. Ob die Angelegenheit noch in der vorgestern begonnenen Session des Schwurgerichts zur Verhandlung kommen wird, hängt von dem Gang der Untersuchung ab, die zurzeit noch nicht abgeschlossen ist. Die Wahrscheinlichkeit spricht nicht dafür.
Tübingen, 22. März. (Schwurgericht.) Zwei Angeklagte, der verheiratete Fuhrmann Wilhelm Wacker von Schömberg O.A. Neuenbürg, wegen eines Verbrechens des Meineids und der zu Ulm geborene in Stuttgart wohnhafte verheiratete Handlungsreisende Karl Ruoff wegen Anstiftung zu diesem Verbrechen, standen heute vor den Geschworenen. Am 8. Juni 1899 kam Rnoff auf seiner Geschäftsreise in den Ort Schömberg und bezog daselbst im „Löwen" Quartier. Während Ruoff nun seine Kunden besuchte, begab sich dessen Kutscher Maier mit den Leuten des Löwenwirts auf die Wiese und half ihnen beim Heuaufladen, rauchte bei diesem Geschäft aber eine Zigarre. Dies kam zu Ohren der Polizei, welche sich dann um die Sache weiter bekümmerte und, um zur Anzeige schreiten zu können, sich anschickte, die Personalien des Maier zu erheben. Mit der Sache betraut mar
I der Mitangeklagte Wacker, damals Amts-I >und Polizeidieuer. Es schickte sich aber, daß bei dieser Veranlassung Ruoff gerade dazukam, und dieser bediente sich unüberlegter, beleidigender Aeußerungen der Polizei und dem Schultheißen, was zur Folge hatte, daß Ruoff am 1. Sept. 1899 vom Schöffengericht Neuenbürg wegen Beleidigung zu der Geldstrafe von 20 Mk. verurteilt wurde. Eben in dieser Verhandlung wurde Wacker als Zeuge vernommen und hat dabei, wie ihm seitens der Anklage zur Last gelegt wird, seinen Eid wissentlich durch ein falsches Zeugnis dadurch verletzt, daß er wahrheitswidrig angab, er könne nicht mehr bestimmt sagen, ob Ruoff an jenem 8. Juni zu Schömberg aus der Wirtschaft z. „Löwen" ihm, als er dessen Kutscher Wilhelm Maier von Holzgerlingen nach seinem Namen fragte, eine unflätige Beleidigung zugerufen habe, während er sich dieser Aeußerungen des Ruoff noch ganz bestimmt erinnerthaben mußte. Der Ankläger, Staatsann alt Frank, beantragte, die Schuldfragen im Sinne der Anklage zu bejahen. Die Verteidiger, Rechtsanwalt Wetzel für Wacker, Rechtsanwalt Liesching für Ruoff, baten um Verneinung sämtlicher Schuldfragen. Nachdem der Obmann der Geschworenen, Kommerzienrat Zöppritz-Calw, den Wahrspruch,welcher auf,,Nichtschuldig" lautet, bekannt gegeben hatte, erfolgte die Freisprechung beider Angeklagten und die Aufhebung der wider sie ergangenen Haftbefehle.
Tübingen, 21.März. (Schwurgericht.) In der gestrigen Sitzung kam unter Ausschluß der Oeffentlichkeit zur Verhandlung die Strafsache gegen den 20 Jahre alten Dienstknecht Ernst Hang von Hohenklingen, Gde. Freudenstein, O.A. Maulbronn wegen eines Verbrechens der versuchten Notzuckt. Der Angeklagte verübte die That am Christfest auf der Domäne Einsiedel, Gde. Kirchentellinsfurt, an einem neben ihm bediensteten 14jährigen Mädchen. Nachdem die Geschworenen die an sie gestellte Frage 'ans versuchte Notzucht und die Frage nach mildernden Umstünden bejaht hatten, wurde der Angeklagte zu der Gefängnisstrafe von 9 Monaten, woran 2 Monate der erlittenen Untersuchungshaft abgehen, verurteilt. Ankläger war Staatsanwalt Hetzel, Verteidiger Rechtsanwalt Vierer und Obmann der Geschworenen Holzhändler Schöninger-Calmbach. Weiter kam gestern zur Verhandlung die Strafsache gegen den 53 Jahre alten verhei
rateten Kaufmann Heinrich Katz in Tübingen. Derselbe war angeklagt eines Verbrechens wider dieSittlichkeitim Sinne des tz 176 Z. 1 St.-G.-B., verübt am Samstag den 13. Januar 1900 zu Wildbad O.A. Neuenbürg, an einem 14 Jahre alten Dienstmädchen. Die Verhandlung fand bei geschlossenen Thüren statt. Auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen unter ihrem Obmann Holzhändler Schöninger-Calmbach wurde der Angeklagte wegen eines Verbrechens wider die Sittlichkeit zu der Gefängnisstrafe von 6 Monaten und 15 Tagen verurteilt. Die Anklage war vertreten durch Staatsanwalt Frank. Rechtsanwalt Liesching führte die Verteidigung.
Freudenstadt, 18. März. Der Bau der Eisenbahn Freudenstadt- Klosterreichcn- bach ist seit zwei Monaten im Gang. Der Hauptbähnhof Freudenstadt erfährt eine wesentliche Erweiterung; der Felsen - einschnitt unmittelbar vor der Einfahrt in den Bahnhof von Stuttgart her wird nach beiden Seiten ausgesprengt. Tie Zahnradstrecke zum Stadtbahnhof und auf der anderen Seite hinunter ins Thal beginnt bei der Stuttgarter Straße oberhalb des „Lindenhofs" mit einer Steigung 1: 22.
Freuden stadt, 19. März. Tie Besoldung unseres Stadtschultheißen Hart- ranst wurde in letzter Sitzung der bügcr- lichen Kollegien mit Rücksicht auf die in Wegfall kommenden Gebühren um 1200 Mark erhöht und beträgt nun die jährliche Besoldung desselben neben den Bezügen aus dem Staudesamt und freier Amtswohnung ca. 5000 Mark.
Pforzheim, 22. März. Ein Friseurgehilfe hat sich heute im Geschäft seines Prinzipals mit einem Rasiermesser die Pulsader geöffnet. Als man ihn fand, war der Blutverlust bereits so stark, daß an seinem Aufkommen gezweifclt wird. Das Motiv der That ist Liebeskummer.
Karlsruhe, 23. März. Der „Str. P." wird geschrieben: Die Verlobung des — präsumtiven badischen Thronerben — Prinzen Max mit der ältesten Tochter des Herzogs von Cumberland wird als ein weiteres Zeichen der (Annäherung des Weisenhauses ans deutsche Reich gedeutet. Man erblickt hier in der Thatsache, daß der Herzog von Cumberland seine Zustimmung zur Verbindung seines Hauses mit dem bewährtesten rcichstrcuen Zäh ringer Hause gegeben, den aufrichtigen Wunsch des Herzogs nach völliger Aus-