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Nr. 3S

Dienstag, 27. März 1900

36. Jahrgang.

Rundschau.

Stuttgart, 24. März. Wie in Hofkreisen verlautet, soll in den nächsten Tagen die Verlobung der Prinzessin Ale­xandra, jüngster Schwester der Königin, welche zur Zeit am hiesigen Hofe zu Be­such weilt, erfolgen.

Stuttgart, 22. März. Die in einem Teile der Presse verbreitete Nachricht, der Erbprinz zu Wied, Schwiegersohn des Königs, verlasse Potsdam, um in württem- bergische Dienste zu treten, ist, wie dem Sckwäb. Merkur" von zuverlässiger Seite mitgeteilt wird, unrichtig.

Stuttgart, 22. März. Das große Aussehen, welches die Verhaftung des Bankiers S. Nördlinger allenthalben erregt, findet ihren Ausdruck in den widersprechendsten Gerüchten, die über diese Angelegenheit in der Stadt zirku­lieren. Die von einigen Blättern wieder­gegebene Meldung, daß N. gegen eine Kaution von 40 000 Mk. auf freien Fuß gesetzt worden sei, entbehrt der Begründ­ung. Sicherem Vernehmen nach ist zwar eine Kaution von 250 000 Mark angeboten, aber von der Staatsanwalt­schaft abgelehnt worden. Die Staatsan­waltschaft hat vielmehr erklärt, daß N. vorläufig nicht aus der Haft entlassen werde. Ob die Angelegenheit noch in der vorgestern begonnenen Session des Schwurgerichts zur Verhandlung kommen wird, hängt von dem Gang der Unter­suchung ab, die zurzeit noch nicht abge­schlossen ist. Die Wahrscheinlichkeit spricht nicht dafür.

Tübingen, 22. März. (Schwurgericht.) Zwei Angeklagte, der verheiratete Fuhr­mann Wilhelm Wacker von Schömberg O.A. Neuenbürg, wegen eines Verbrechens des Meineids und der zu Ulm geborene in Stuttgart wohnhafte verheiratete Hand­lungsreisende Karl Ruoff wegen Anstif­tung zu diesem Verbrechen, standen heute vor den Geschworenen. Am 8. Juni 1899 kam Rnoff auf seiner Geschäftsreise in den Ort Schömberg und bezog daselbst imLöwen" Quartier. Während Ruoff nun seine Kunden besuchte, begab sich dessen Kutscher Maier mit den Leuten des Löwenwirts auf die Wiese und half ihnen beim Heuaufladen, rauchte bei diesem Geschäft aber eine Zigarre. Dies kam zu Ohren der Polizei, welche sich dann um die Sache weiter bekümmerte und, um zur Anzeige schreiten zu können, sich anschickte, die Personalien des Maier zu erheben. Mit der Sache betraut mar

I der Mitangeklagte Wacker, damals Amts-I >und Polizeidieuer. Es schickte sich aber, daß bei dieser Veranlassung Ruoff gerade dazukam, und dieser bediente sich unüber­legter, beleidigender Aeußerungen der Poli­zei und dem Schultheißen, was zur Folge hatte, daß Ruoff am 1. Sept. 1899 vom Schöffengericht Neuenbürg wegen Beleidig­ung zu der Geldstrafe von 20 Mk. ver­urteilt wurde. Eben in dieser Verhand­lung wurde Wacker als Zeuge vernommen und hat dabei, wie ihm seitens der An­klage zur Last gelegt wird, seinen Eid wissentlich durch ein falsches Zeugnis da­durch verletzt, daß er wahrheitswidrig angab, er könne nicht mehr bestimmt sagen, ob Ruoff an jenem 8. Juni zu Schömberg aus der Wirtschaft z.Löwen" ihm, als er dessen Kutscher Wilhelm Maier von Holzgerlingen nach seinem Namen fragte, eine unflätige Beleidigung zuge­rufen habe, während er sich dieser Aeußer­ungen des Ruoff noch ganz bestimmt er­innerthaben mußte. Der Ankläger, Staats­ann alt Frank, beantragte, die Schuldfragen im Sinne der Anklage zu bejahen. Die Verteidiger, Rechtsanwalt Wetzel für Wacker, Rechtsanwalt Liesching für Ruoff, baten um Verneinung sämtlicher Schuld­fragen. Nachdem der Obmann der Ge­schworenen, Kommerzienrat Zöppritz-Calw, den Wahrspruch,welcher auf,,Nichtschuldig" lautet, bekannt gegeben hatte, erfolgte die Freisprechung beider Angeklagten und die Aufhebung der wider sie ergangenen Haftbefehle.

Tübingen, 21.März. (Schwurgericht.) In der gestrigen Sitzung kam unter Aus­schluß der Oeffentlichkeit zur Verhandlung die Strafsache gegen den 20 Jahre alten Dienstknecht Ernst Hang von Hohenklingen, Gde. Freudenstein, O.A. Maulbronn wegen eines Verbrechens der versuchten Notzuckt. Der Angeklagte verübte die That am Christfest auf der Domäne Einsiedel, Gde. Kirchentellinsfurt, an einem neben ihm bediensteten 14jährigen Mädchen. Nach­dem die Geschworenen die an sie gestellte Frage 'ans versuchte Notzucht und die Frage nach mildernden Umstünden bejaht hatten, wurde der Angeklagte zu der Ge­fängnisstrafe von 9 Monaten, woran 2 Monate der erlittenen Untersuchungshaft abgehen, verurteilt. Ankläger war Staats­anwalt Hetzel, Verteidiger Rechtsanwalt Vierer und Obmann der Geschworenen Holzhändler Schöninger-Calmbach. Weiter kam gestern zur Verhandlung die Straf­sache gegen den 53 Jahre alten verhei­

rateten Kaufmann Heinrich Katz in Tüb­ingen. Derselbe war angeklagt eines Verbrechens wider dieSittlichkeitim Sinne des tz 176 Z. 1 St.-G.-B., verübt am Samstag den 13. Januar 1900 zu Wild­bad O.A. Neuenbürg, an einem 14 Jahre alten Dienstmädchen. Die Verhandlung fand bei geschlossenen Thüren statt. Auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen unter ihrem Obmann Holzhändler Schö­ninger-Calmbach wurde der Angeklagte wegen eines Verbrechens wider die Sitt­lichkeit zu der Gefängnisstrafe von 6 Monaten und 15 Tagen verurteilt. Die Anklage war vertreten durch Staatsan­walt Frank. Rechtsanwalt Liesching führte die Verteidigung.

Freudenstadt, 18. März. Der Bau der Eisenbahn Freudenstadt- Klosterreichcn- bach ist seit zwei Monaten im Gang. Der Hauptbähnhof Freudenstadt erfährt eine wesentliche Erweiterung; der Felsen - einschnitt unmittelbar vor der Einfahrt in den Bahnhof von Stuttgart her wird nach beiden Seiten ausgesprengt. Tie Zahnradstrecke zum Stadtbahnhof und auf der anderen Seite hinunter ins Thal be­ginnt bei der Stuttgarter Straße ober­halb desLindenhofs" mit einer Steig­ung 1: 22.

Freuden stadt, 19. März. Tie Be­soldung unseres Stadtschultheißen Hart- ranst wurde in letzter Sitzung der bügcr- lichen Kollegien mit Rücksicht auf die in Wegfall kommenden Gebühren um 1200 Mark erhöht und beträgt nun die jährliche Besoldung desselben neben den Bezügen aus dem Staudesamt und freier Amts­wohnung ca. 5000 Mark.

Pforzheim, 22. März. Ein Friseur­gehilfe hat sich heute im Geschäft seines Prinzipals mit einem Rasiermesser die Pulsader geöffnet. Als man ihn fand, war der Blutverlust bereits so stark, daß an seinem Aufkommen gezweifclt wird. Das Motiv der That ist Liebeskummer.

Karlsruhe, 23. März. DerStr. P." wird geschrieben: Die Verlobung des präsumtiven badischen Thronerben Prinzen Max mit der ältesten Tochter des Herzogs von Cumberland wird als ein weiteres Zeichen der (Annäherung des Weisenhauses ans deutsche Reich gedeutet. Man erblickt hier in der Thatsache, daß der Herzog von Cumberland seine Zu­stimmung zur Verbindung seines Hauses mit dem bewährtesten rcichstrcuen Zäh ringer Hause gegeben, den aufrichtigen Wunsch des Herzogs nach völliger Aus-