Amtsblatt für öie Stadt Wit'dvaö

rrreral-Anzeiger für Mildbsd und Amgebnng.

Erscheint Dienstag, Donnerstag u. Samstag.

Der Abonnements-Preis beträgt incl. dem jeden Samstag beigegebenen Jllustx. Sonntagsblatt für Wildbad vierteljährlich 1 10 monatlich

40 Pfg.; durch die Post bezogen (im Oberamts- Bezirk 1 30 auswärts 1 45 Be­

stellungen nehmen alle Postämter entgegen.

WM

Der Annoncenvreis beträgt für die einspaltige Zeile oder deren Raum 10 Pfg-, Reklamezeile 15 Pfennig. Anzeigen müssen spätestens den Tag zuvor morgens 9 Uhr aufgegeben werden. Bei Wiederholungen entsprechender,Rabatt. Stehende Anzeigen nach Uebereinkunft. Anonyme Ein­sendungen werden nicht berücksichtigt.

Donnerstag, 25. Januar 1900.

Nr. IO

Rundschau.

Tie am 1. Jan. I. Js. in Kraft getretene Novelle zum württembergischen Erbschastssteuergesetz hat hinsichtlich der formellen Bestimmungen sehr einschnei­dende Aenderungen gebracht, die für die steuerpflichtigen Kreise sich bereits in ver­schiedener Weise fühlbar machen. Die Novelle hat nämlich im Hinblick auf den durch das Bürgerliche Gesetzbuch nun­mehr auch in Württemberg durchgeführten Grundsatz, daß die Vornahme der Ver­lassenschafts -Auseinandersetzungen (Nach­laßteilungen) von jetzt ab rUne Privat­sache der beteiligten Erben ist, eine amt­liche Thätigkeit in dieser Richtung für die Regel also unterbleiben soll in Ermangelung einer anderen geeigneten Grundlage zur Erhebung der Erbschafts­steuer eine ziemlich weitgehende besondere Deklarationspflicht für die steuerpflichtigen Erben zur Einführung gebracht, deren Nichtbeachtung für die letzteren unter Umständen sehr unliebsame Folgen nach sich zieht. Es liegt deshalb im eigensten Interesse von jedermann, mit den neuen einschlägigen Bestimmungen sich vertraut zu machen. In der Hauptsache gilt jetzt folgendes: Jedermann, dem eine nach den Bestimmungen des Erbschaftssteuer­gesetzes steuerpflichtige Erbschaft (nicht steuerpflichtig sind, wie betont sein mag, Kinder und Ehegatten) anfällt, hat dies binnen sechs Wochen dem Bezirkssteueramt (Kameralamt) oder dem Nachlaßgericht und zwar auch ohne besondere Auf­forderung bei Strafvermeidung anzu­zeigen. Im Interesse der Steuerpflichtigen werden den beteiligten Erben übrigens seitens der Steuerverwaltung bezw. des Nachlaßgerichts von Amtswegen zunächst für die Regel besondereAnfragebögen" zugestellt werden, zu deren Beantwortung eventuell auch steuerfreie Erben (also z. B. der Hinterbliebene Ehegatte oder Kinder) gesetzlich verpflichtet sind, da die Steuer­verwaltung berechtigt ist, von allen Erben, sofern und soweit sie dies für geboten erachtet, Auskunft einzuverlangeu. Wer die ihm obliegende Anzeige wissentlich und absichtlich unterläßt oder falsche An­gaben macht, wird mit einer Geldstrafe von 15000 Mk. bezw. dem vierfachen Betrag der hinterzogenen Abgabe bestraft. Weiter ist zu beobachten, daß jeder Erbe (und ebenso jeder Testamentvollstrecker, Nachlaßverwalter rc. rc.), welcher steuer­pflichtige Vermögensteile (z. B. Vermächt­nisse) ausfolgt, bevor die vor dem Er­

werber derselben zu entrichtende Erb­schaftssteuer bezahl! ist, für diese Steuer persönlich haftet. In allen diesen Fällen heißt es also künftig, sofern man sich vor Unannehmlichkeiten bewahren will, die gesetzlichen Bestimmungen selber genau zu beachten, denn die bisherige einfache, für die Steuerpflichtigen mit keinerlei beson­deren Anzeige rc. rc. Verpflichtung ver­knüpfte Erhebungsmeise auf der Grund­lage des amtlich gefertigten Teilungsge­schäfts gehört jetzt der Vergangenheit an. (Schwarzw. B.)

Neue nbü rg, 19. Jan. In Schwann ist gestern die Ehefrau des Sonnenwirts Faas, während sie in der Küche beschäf­tigt war, von einem Schlaganfall betrof­fen worden und verstarb schon nach kurzer Zeit.

H e r r e n b e r g, 19. Jan. Gewerbe­treibenden Gelegenheit zur Erlernung der Buchführung zu geben, rief der hiesige Gewerbeverein einen Buchführungskurs ins Leben, der vorgestern eröffnet wurde, sich aber bei der hohen Teilnehmerzahl (74) zu einem Doppelkurs gestaltete. Die Teilnehmer sind teils Meister, teils Ge­hilfen und Lehrlinge, teils Frauen und Mädchen.

Herrenalb, 22. Jan. Gestern feierte der Veteranen-Verein im großen Saale des HotelsPost" die Uebergabe der von dem König zur Erinnerung an das 25jährige Bestehen des Vereins ver­liehenen Fahnenmedaille, wozu sich die Mitglieder der benachbarten Militär- und Gesangvereine in großer Anzahl einge­funden hatten. Die Uebergabe erfolgte unter einer trefflichen Ansprache des Be­zirksobmanns Stadtschultheiß Bätzner- Wildbad, welche mit großem Beifall aus­genommen wurde. Der Vereinsvorstand Schultheiß Knöller-Neusatz toastete auf den König; Stadtschultheiß Beuter- Herrenalb begrüßte die Erschienenen namens der Stadt und brachte den Kaisertoast ans.

Oeh rin gen, 22. Jan. Einem all­seitig laut gewordenen Wunsch entsprach am letzten Samstag der Gewerbeverein, indem er als Hauptgegeustand seines Gesellschaftsabends einen Vortrag über die Buren und die Vorgeschichte ihres Kampfes mit England auf die T.O. setzte. Der Redner, Prof. Goppelt, fand in der aus allen Kreisen der Einwohner­schaft von hier und den benachbarten Landorteu zusammengesetzten Versamm­lung, ungeteilten Beifall.

36. Jahrgang.

Das Hotelzum Badischen Hof" in Baden-Baden, Eigentum des Herrn v. Röder, ist für 960000 Mark in den Besitz des seitherigen Pächters Herrn Reh­winkel übergegangen.

Berlin, 22. Jan. Einen eigenartigen Fisckzug machte dieser Tage ein Fischer in der Spree. Er zog ein Netz aus dem Wasser, welches mit wertvollen Goldsachen angefüllt war. Die polizeilichen Recher­chen haben nunmehr ergeben, daß die­selben aus einem in Danzig verübten Kirchenraube stammen.

Wien, 23, Jan. In den Kohlen- bezirken in Böhmen, Mähren und Schlesien befinden sich über 60000 Bergarbeiter im Ausstande.

Der Gesandte der südafrikanischen Republik, Dr. Leyds, veröffentlicht die Erklärung, daß er in keiner Weise er­mächtigt sei, irgend Jemanden für den Dienst seines Landes anzuwerbeu und demzufolge Anwerbungen für das Heer Transvaals in Europa unter keinen Um­ständen stattfinden können. Alle die, die sich nach dem Kriegsschauplätze begeben, thun dies ans eigene Rechnung und Ge­fahr.

London, 22. Jan. Ter Herzog von Teck ist in letzter Nacht gestorben.

Der fl Herzog Franz von Teck war der Sohn des Herzogs Alexander von Württemberg, eines Sohnes des Herzogs Ludwig, der einer der Brüder des Königs Friedrich war. Der Ver­blichene wurde 1863 von König Wilhelm I. zum Fürsten von Teck, 1871 von König Karl zum Herzog von Teck erhoben. Er war k. württ. Generalleutnant ü tu suitv des Drag.Reg. Königin Olga und eng­lischer Generalmajor. Der Verewigte war seit 1866 mit der Prinzessin Mary von Großbritannien vermählt, der Tochter des Herzogs von Cambridge; sie starb 1897. Von den Kindern ist die Fürstin Mary (geh. 1867) seit 1893 mit deni Herzog Georg von Jork, dem ältesten Sohn des Prinzen von Wales, vermählt.

London, 21. Jan. General Bulker telegraphierte an den Staatssekretär des Krieges aus Spcarmansfarm von gestern abend 9^/i Uhr: General Clary ist mit einem Teil der Truppen des Generals Warren heute früh 6 Uhr bis abends 7 Uhr im Kampfe gewesen. Durch wohl­berechnete Verwendung seiner Artillerie gelang es ihm, auf eine Entfernung von etwa 3 Meilen einen Bergrücken nach dem andern zu nehmen. Jetzt biwa-