Amtsblatt für öie Stadt Wit'dvaö
rrreral-Anzeiger für Mildbsd und Amgebnng.
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Donnerstag, 25. Januar 1900.
Nr. IO
Rundschau.
— Tie am 1. Jan. I. Js. in Kraft getretene Novelle zum württembergischen Erbschastssteuergesetz hat hinsichtlich der formellen Bestimmungen sehr einschneidende Aenderungen gebracht, die für die steuerpflichtigen Kreise sich bereits in verschiedener Weise fühlbar machen. Die Novelle hat nämlich — im Hinblick auf den durch das Bürgerliche Gesetzbuch nunmehr auch in Württemberg durchgeführten Grundsatz, daß die Vornahme der Verlassenschafts -Auseinandersetzungen (Nachlaßteilungen) von jetzt ab rUne Privatsache der beteiligten Erben ist, eine amtliche Thätigkeit in dieser Richtung für die Regel also unterbleiben soll — in Ermangelung einer anderen geeigneten Grundlage zur Erhebung der Erbschaftssteuer eine ziemlich weitgehende besondere Deklarationspflicht für die steuerpflichtigen Erben zur Einführung gebracht, deren Nichtbeachtung für die letzteren unter Umständen sehr unliebsame Folgen nach sich zieht. Es liegt deshalb im eigensten Interesse von jedermann, mit den neuen einschlägigen Bestimmungen sich vertraut zu machen. In der Hauptsache gilt jetzt folgendes: Jedermann, dem eine nach den Bestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes steuerpflichtige Erbschaft (nicht steuerpflichtig sind, wie betont sein mag, Kinder und Ehegatten) anfällt, hat dies binnen sechs Wochen dem Bezirkssteueramt (Kameralamt) oder dem Nachlaßgericht — und zwar auch ohne besondere Aufforderung — bei Strafvermeidung anzuzeigen. Im Interesse der Steuerpflichtigen werden den beteiligten Erben übrigens seitens der Steuerverwaltung bezw. des Nachlaßgerichts von Amtswegen zunächst für die Regel besondere „Anfragebögen" zugestellt werden, zu deren Beantwortung eventuell auch steuerfreie Erben (also z. B. der Hinterbliebene Ehegatte oder Kinder) gesetzlich verpflichtet sind, da die Steuerverwaltung berechtigt ist, von allen Erben, sofern und soweit sie dies für geboten erachtet, Auskunft einzuverlangeu. Wer die ihm obliegende Anzeige wissentlich und absichtlich unterläßt oder falsche Angaben macht, wird mit einer Geldstrafe von 1—5000 Mk. bezw. dem vierfachen Betrag der hinterzogenen Abgabe bestraft. Weiter ist zu beobachten, daß jeder Erbe (und ebenso jeder Testamentvollstrecker, Nachlaßverwalter rc. rc.), welcher steuerpflichtige Vermögensteile (z. B. Vermächtnisse) ausfolgt, bevor die vor dem Er
werber derselben zu entrichtende Erbschaftssteuer bezahl! ist, für diese Steuer persönlich haftet. In allen diesen Fällen heißt es also künftig, sofern man sich vor Unannehmlichkeiten bewahren will, die gesetzlichen Bestimmungen selber genau zu beachten, denn die bisherige einfache, für die Steuerpflichtigen mit keinerlei besonderen Anzeige rc. rc. Verpflichtung verknüpfte Erhebungsmeise — auf der Grundlage des amtlich gefertigten Teilungsgeschäfts — gehört jetzt der Vergangenheit an. (Schwarzw. B.)
Neue nbü rg, 19. Jan. In Schwann ist gestern die Ehefrau des Sonnenwirts Faas, während sie in der Küche beschäftigt war, von einem Schlaganfall betroffen worden und verstarb schon nach kurzer Zeit.
H e r r e n b e r g, 19. Jan. Gewerbetreibenden Gelegenheit zur Erlernung der Buchführung zu geben, rief der hiesige Gewerbeverein einen Buchführungskurs ins Leben, der vorgestern eröffnet wurde, sich aber bei der hohen Teilnehmerzahl (74) zu einem Doppelkurs gestaltete. Die Teilnehmer sind teils Meister, teils Gehilfen und Lehrlinge, teils Frauen und Mädchen.
Herrenalb, 22. Jan. Gestern feierte der Veteranen-Verein im großen Saale des Hotels „Post" die Uebergabe der von dem König zur Erinnerung an das 25jährige Bestehen des Vereins verliehenen Fahnenmedaille, wozu sich die Mitglieder der benachbarten Militär- und Gesangvereine in großer Anzahl eingefunden hatten. Die Uebergabe erfolgte unter einer trefflichen Ansprache des Bezirksobmanns Stadtschultheiß Bätzner- Wildbad, welche mit großem Beifall ausgenommen wurde. Der Vereinsvorstand Schultheiß Knöller-Neusatz toastete auf den König; Stadtschultheiß Beuter- Herrenalb begrüßte die Erschienenen namens der Stadt und brachte den Kaisertoast ans.
Oeh rin gen, 22. Jan. Einem allseitig laut gewordenen Wunsch entsprach am letzten Samstag der Gewerbeverein, indem er als Hauptgegeustand seines Gesellschaftsabends einen Vortrag über die Buren und die Vorgeschichte ihres Kampfes mit England auf die T.O. setzte. Der Redner, Prof. Goppelt, fand in der aus allen Kreisen der Einwohnerschaft von hier und den benachbarten Landorteu zusammengesetzten Versammlung, ungeteilten Beifall.
36. Jahrgang.
— Das Hotel „zum Badischen Hof" in Baden-Baden, Eigentum des Herrn v. Röder, ist für 960000 Mark in den Besitz des seitherigen Pächters Herrn Rehwinkel übergegangen.
Berlin, 22. Jan. Einen eigenartigen Fisckzug machte dieser Tage ein Fischer in der Spree. Er zog ein Netz aus dem Wasser, welches mit wertvollen Goldsachen angefüllt war. Die polizeilichen Recherchen haben nunmehr ergeben, daß dieselben aus einem in Danzig verübten Kirchenraube stammen.
Wien, 23, Jan. In den Kohlen- bezirken in Böhmen, Mähren und Schlesien befinden sich über 60000 Bergarbeiter im Ausstande.
— Der Gesandte der südafrikanischen Republik, Dr. Leyds, veröffentlicht die Erklärung, daß er in keiner Weise ermächtigt sei, irgend Jemanden für den Dienst seines Landes anzuwerbeu und demzufolge Anwerbungen für das Heer Transvaals in Europa unter keinen Umständen stattfinden können. Alle die, die sich nach dem Kriegsschauplätze begeben, thun dies ans eigene Rechnung und Gefahr.
London, 22. Jan. Ter Herzog von Teck ist in letzter Nacht gestorben.
— Der fl Herzog Franz von Teck war der Sohn des Herzogs Alexander von Württemberg, eines Sohnes des Herzogs Ludwig, der einer der Brüder des Königs Friedrich war. Der Verblichene wurde 1863 von König Wilhelm I. zum Fürsten von Teck, 1871 von König Karl zum Herzog von Teck erhoben. Er war k. württ. Generalleutnant ü tu suitv des Drag.Reg. Königin Olga und englischer Generalmajor. Der Verewigte war seit 1866 mit der Prinzessin Mary von Großbritannien vermählt, der Tochter des Herzogs von Cambridge; sie starb 1897. Von den Kindern ist die Fürstin Mary (geh. 1867) seit 1893 mit deni Herzog Georg von Jork, dem ältesten Sohn des Prinzen von Wales, vermählt.
London, 21. Jan. General Bulker telegraphierte an den Staatssekretär des Krieges aus Spcarmansfarm von gestern abend 9^/i Uhr: General Clary ist mit einem Teil der Truppen des Generals Warren heute früh 6 Uhr bis abends 7 Uhr im Kampfe gewesen. Durch wohlberechnete Verwendung seiner Artillerie gelang es ihm, auf eine Entfernung von etwa 3 Meilen einen Bergrücken nach dem andern zu nehmen. Jetzt biwa-