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Berlin, 18. März. Heber das Finanzabkommen in Brüssel erfahren wir, daß sich zwei Hauptgmppen der ^Einfuhr unterscheiden lassen, die von den feindlichen Ländern >>nd von den Neutralen. Die ersten 270 000 Tonnen Le­bensmittel sollen durch 100 Millionen Mark in Gold und K5 Millionen Mark in ausländischen Wertpapieren bezahlt vordem Für die Bezahlung weiterer Bezüge lehnt die Entente Zahlungen in Reichsmark ab. Ebenso verweigert sie Kredite aus inländische Werte. Es bleiben also nur die Ausfuhrwerte für deutsche Waren und der Erlös von La­dungen deutscher Schiffe, die sich in fremden Häfen befinden. Fn den neutralen Ländern kann die Finanzierung durch Kreditgewährung auf ausländische Wertpapiere in deutschem Besitz ermöglicht werden. Man hat auch an die deutschen Anlagen im Ausland gedacht. Bindende Be­sprechungen hierüber haben aber nicht stattgefunden. Ein weiteres Zahlungsmittel ist das Gold; doch stehen die Alliierten auf dem Standpunkt, daß Deutschland seinen Goldschatz nicht für Lebensmittel verwenden soll. Das Gold soll einstweilen nur als Sicherheit in Brüssel deponiert wer­den. Für die Ausfuhr nach den Ententeländern kommen in erster Linie in Betracht Kohle. Kali, Holz nnd Farb­stoffe, für die Ausfuhr an die Neutralen kommt erschwe­rend unsere starke Verschuldung an sie in Frage. Die En­tente beabsichtigt die Neutralen zu einer Besprechung über die Frage der schwebenden deutschen Kredite nach Paris einzuladen. Das könnte allerdings auch zu einer Art von Kuratell über Deutschland führen.

Die koreanischen Nnabhängigkeitsdestrebrrugeu.

Amsterdam, 18. März. Einer Reutermeldnng aus Shanhai zufolge kam es in Korea anläßlich des Begräb- nißes des Exkaisers zu ernsten Ausschreitungen, die haupt­sächlich der in Korea verbreiteten Ansicht, daß die Pariser Konferenz die Unabhängigkeit Koreas sanktioniert habe, zu­zuschreiben ist. In den Städten Goel Wyu (?) und Tschi »am po trat Militär in Tätigkeit. In den dabei entstandenen Zusammenstößen gab es beträchtliche Verluste. Der Gene­ralgouverneur gab eine Proklamation bekannt, daß Japan die Oberaufsicht über Korea nicht aufhebe und gab den Koreanem aus, sich mit Japan darüber zu einigen.

Wilson und die Forderungen der Franzosen.

Rotterdam, 19. März. DerNieuwe Rotterdamsche Courant" berührt in einem Artikel über die Lage das merk­würdige Stillschweigen der Franzosen über die letzten Kon­ferenzereignisse. Das Blatt schreibt: Dieses Stillschweigen ist nichts weiter als eine Verschleierung der Tatsache, daß man zu keinem Beschluß kommen konnte und zwar wegen des Widerstandes Wilsons. Wilson wünscht, daß in den vorläufigen Friedensoettrag wenigstens auf den Völkerbund verwiesen werden soll, wenn er schon nicht einen Teil des Vertrages selbst bilden kann. Die Franzosen wünschen sich das deutsche Saarbecken einzuverleiben und das linke Rheinufer zu neutralisieren und damit kann Wilson sich nicht so ohne weiteres einverstanden erklären. Er will ver­meiden, daß in dem vorläufigen Vertrag Forderungen ent­halten sind, die den Frieden auf unbestimmte Zeit hinaus­schieben und die Welt noch mehr dem Jammer zutreiben würden.

Die bolschewistische Gefahr.

Helsingfors, 19. März. Die Bolschewisten konzen­trieren an der Narwasront zahlreiche Kräfte, die mit Artil­lerie ausgerüstet sind. Offiziere der alten russischen Armee, die zum Dienst mit der Sovjetregierung gezwungen wurden, werden die Operation leiten. Auch die Nachrichten von der Murmanküste deuten auf neue in Vorbereitung begriffene Operationen hin.

London, 19. März. DieTimes" melden aus Paris, daß die Alliierten Odessa räumen, da die Lage nachdem Cherson und Nikolajew durch die Bolschewisten eingenom­men worden seien, kritisch geworden ist.

Der Sogen des Bolschewismus.

Rußland hat wieder eine rote Armee von 1 Mil­lion beisammen. Sie besteht zum überwiegenden Teil aus Arbeitslosen, Gefängnisinsassen, Steuerrückständigen und Polizisten und Gendarmen der alten Zarenregierung. Eine Verordnung vom 3. Januar hat sämtliche Arbeits­lose,die die ihnen zugewiesene Arbeit nicht sofort über­nehmen," in den Soldatenrock gezwängt. Eine frühere Verordnung, wonach ,chie mit ihren Steuern Rückständi­gen mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre bestraft wer­den" sollten, wurde inzwischen dahin abgeändert, daß an Stelle der Gefängnisstrafe die Einreihung in die rote Armee zu treten habe. Eine dritte Verordnung besagt, daßArrestanten, die wegen minder schwerer Vergehen ihre Gefängnisstrafe verbüßen", ins Heer eingereiht wer­den können. Die Unteroffizierstellen sind zum sehr gro­ßen Teil mit den Polizisten und Gendarmen des alten Regimes besetzt. Die Zucht ist barbarisch streng. Daß die Todesstrafe in der Armee eingeführt ist, weiß man be­reits, aber wie rücksichtslos diese Strafe angewandt wird, ist daraus zu ersehen, daß beispielsweiseein Auslachen der näheren Vorgesetzten" mit sofortigem Erschießen be­straft wird. Nicht viel weniger drakonisch verfährt man bei der Ausbildung der Truppen, namentlich der jungen Rekruten. Man braucht bloß dieser öffentlichen Ausbil­dung etwa auf dem Theaterplatz in Moskau oder auf dem 'Marsfelde in Petersburg zuzusehen, um die schreckliche Zeit derZähnezerschmetterung" der Rekruten unter dem ersten Nikolaus in seinem Geiste wieder aufleben zu las­sen, die kosakische Knute in der Faust eines jeden Unter­offiziers, Fußtritte auf den Bauch, Ohrfeigen rechts und

AmtWk DekMkrmÄHimtzMi

Oberamt Calw.

Regelung des Wohnungsmarktes in Calw und Liebenzell.

Auf Grund der Verfügung des Ministeriums des In­nern über die Regelung des Wohnungsmarktes-vom 28. Februar 1919 (Staatsanz. Nr. 80) wird für die Stadt- gemeinde.r Calw und Liebenzell mit sofortiger Wirkung ungeordnet:

L. Daß di« Ueberlassung von Wohnräumen an Per^ sonen, die von auswärts zuziehen, und die Ingebrauch­nahme durch solche nur mit Erlaubnis der Gemeinde­behörde (Stadtschultheitzenamtes) stattfinden darf, gleich­viel ob das Recht auf die Räume, auf Miete, Hauskaus oder anderen Rechtsgeschäften ruht.

2. Daß der Aufenthalt in den beiden Städten bei Personen, die in Gasthöfen. Pensionen u. dergl. Wohnung nehmen, ohne Erlaubnis des Stadtschulthsißenamtes die Dauer von 2 Wochen nicht übersteigen darf und die In­haber der Gasthöfe, Pensionen usw. verpflichtet find, die fern: Reherberung von Gästen nach Ablauf der zwei Wochen abzulehnen und sich zu diesem Zweck Uber die Dauer des Aufenthalts der Gäste in Easthöfen usw. zu vergewissern.

Diese Bestimmung findet keine Anwenduilg auf Per­sonen, die

1. in den Städten Calw oder Liebenzell das Bür­gerrecht besitzen: .

2. infolge des' Krieges den Wohnsitz in Calw oder Liebenzell aufgeben mußten, und wieder zurück­kehren wollen:

3. derzeit heimatlos find und nach Calw oder Lie­benzell als ihre einstige Heimat zurückkehren wollen:

4. vor dem 1. Januar 1919 bereits in Calw oder Liebenzell Wohnräume gemietet oder durch Hauskauf oder sonstige Rechtsgeschäfte dingliche Rechte an Wohnräumen erworben haben.

Die Vorschriften über den Kurverkehr werden durch vorstehende Anordnung nicht berührt.

Calw, den 18. Mäz 1919.

Oberamtman« Eös.

Oberamt Calw.

Betreff: Eierpreis.

- Laut . Verfügung des Ernährungsministeriums betragt der Erwerbspreis, den die Sammelstellen den Geflügel­haltern für Hühner- und Enteneier zu bezahlen haben, 2S ^ für das Stück. Für Eänseeier setzt der Kommunal­verband einen Preis von 4V «Z für das Stück fest. Die Verfügung tritt mit der Verkündigung in Kraft.

Calw, den 18. März 1919. Oberamtmann Gös.

links so wird diefreie Armee des freien Rußland" väterlich belehrt".

DeuWlMd.

Die ersten Lebeusmittelzuweisungen.

(WTB.) Berlin, 19. März. Wie wir erfahren, haben die Verhandlungen über das Lebensmittelabkommen ge­nau zwei Monate gedauerte. Die ersten Bezüge an Fett, Schweinefleischerzeugnisse und kondensierter Milch sollen in erster Linie den Säuglingen und Mütter zu­gute kommen. Der Lieserant ist England. Die wei­teren schon gekauften 235 000 Tonnen Lebensmittel liegen in England, Frankreich und Belgien bereit. Die Preise betragen eine halbe Milliarde Mark, außer den weiteren monatlichen Zufuhren von 370 000 To. Lebensmittel ist noch die Einfuhr von Fischen und Gemüsen aus den an­grenzenden Ländern gestattet. In Norwegen liegen bereits 100 000 Tonnen Heringe bereit. Mit der Einfuhr von Rindfleisch sieht es nicht gut aus. Auch die Einfuhr von Futtermitteln ist nicht erreicht worden. Immerhin wird durch die geringere Ausmahlung des Mehls ein ent­sprechendes Quantum Kleie gewonnen. Auch stellt Frank­reich Copra und Palmkerne in Aussicht. Die Preise wer­den natürlich wesentlich höher sein als die Inlandspreise.

Der neue Reichsstcuerentwurf.

Berlin, 18. März, lieber die neuen Steuern ver­lautet, daß die Reichsoergnügungssteuer sich gleichmäßig auf Theater, Kinos, Konzerte, Bälle und IahrmarktVelustigungen erstrecken sollen. Geplant sei eine Besteuerung der Eintritts­karten, die von 1030 und mehr Prozent gestaffelt werden solle. Die neue Tabaksteuer ist als Banderolensteuer auf Zigarren gedacht. Die Grundwechselabgabe stellt eine Ver­einheitlichung aller bisherigen Grundumsatzpeuern dar. Die Fahrkartensteuer soll wesentlich verschärft werden. Die Reichserbschaftssteuer soll auch auf Deszendenten und Ehe­gatten ausgedehnt werden.

Die Frage der Vereinheitlichung

des deutschen Eisenbahnwesens.

Berlin, 19. März. Ueber die gestern unter dem Vor­sitz des Ministers Hoff im Eisenbahnministerium abgehaltene Konferenz zwischen den Vertretern der Gliedstaaten über die Frage der Vereinheitlichung des Eisenbahnwesens teilt dieDeutsche Allgemeine Zeitung" mit. daß die mehr­stündigen Verhandlungen unverbindlichen Charakter trugen. Die Vertreter der Gliedstaaten müßten Anweisungen ihrer Regierungen einholen und die Frage werde endgültig erst im Weinmrer Verfassungsausschuß .in der nächsten Woche beraten. Es bestehe abseitige Uebereinstimmung, daß eine Lösung im Sinne einheitlicher Zusammenfassung des Eisen­bahnwesens durch das Reich mit möglichster Beschleunigung herbeizuführen sei.

Der Anschluß Oesterreichs in der Verfassung festgelegt.

Weimar, 19. März. Im Verfassungsausschuß der Nationalversammlung wird heute der Antrag des Abgeord-

^M'MämnaM berMAMKen; .An' 'her Verfassung ssf folgendes zu bestimmen: Deutsch-Oesterreich tritt als Ganzes, als ein Gliedstaat dem Deutschen Reiche bei. Etwaige Abänderungen bestimmen die im Einvernehmen mit Deutsch- Oesterreich zu erlassenden Allsführungsgesetze unter Berück­sichtigung der in Artikel 15 sestgestellten Grundsätze."

Der Spartakistenbuud für einen Generalstreik in ganz Deutschland.

Berlin, 19. März. In einem neuen Flugblatt er­klärt der Spartakusbund, der . letzte Generalstreik habe zu einer Besitzergreifung der politischen Macht noch nicht füll­ten können. Der Zeitpunkt der Machtergreifung durch das Proletariat sei dann gekommen, wenn nicht Berlin, Leipzig, Rheinland-West falen oder Breinen abwechselnd oder nach­einander streiken, sondern wenn der Generalstreik über ganz Deutschland gekommen sei. Diesem Ziel sei Spartakus in den letzten Kämpfen um Meilen näher gerückt. Der Vorwärts" bemerkt hierzu: Der Spartakusbund will also die demokratische Verfassung, die sich das Volk selbst gegeben hat, durch einen Generalstreik stürzen. Er wird vor bewaffnetem Kampf nicht zurückschrecken. Hieraus kann nur ungeheures Unglück entspringen. Wir werden daher mit allen Kräften weiterkämpfen. Spartakus wird nicht siegen und die ihn unterstützen, werden durch eigene Schuld mit ihm unter die Räder Kommen.

Marche« von heut«.

ImStuttg. Neuen Tagblalt" stehen folgende zeit­gemäße satirische Sinnsprüche von Paul Alex. Schettler?

Es war einmal ein König..

*

Es war einmal ein Minister, der hatte ein größeres Einkommen als ein Feinmechaniker.

Es war einmal ein Prin^ der liebte eine Eänsemagd. Geh," lachte sie,daß ich eine Närrin wär. Was bist du, was hast du? Ich nehme zum Manne einen Bauern, da steh ich mich besser, mein Lieber!"

*

Es war einmal eine Hexe. Die wohnte in einem Leb­kuchenhäuslein. Aber ihres Bleibens war .dort nicht lange, denn sie wurde vor den Strafrichter zitiert, weil sie sich über die Herkunft des verbackenen Mehles nicht aus- weisen konnte.

*

Es war einmal ein kleiner Däumling, der ging elend zugrunde, weil er mit den städtischen Lebensmittel­rationen auskommen vwlltt

Es war einmal ein Schlaraffenland, in dem lebten wir selber und wußten es nicht bis der Krieg kam . . .

Aus Statt md Lmd.

Calw, den 20. März 1919.

Wiedereinführung der Sommerzeit.

* Wie das W. T. B. meldet, beabsichtigt die Reichs­regierung die Wiedereinführung der Sommerzeit vom 28. April an.

Unsere Valuta.

Der Markkurs steigt weiter. Er notierte gestern in der Schweiz 51. (Vor dem Krieg galt 1 -K 1,20 Fran­ken, jetzt gilt 1 0,51 Fr.).

Muster für Versorgungsanträge an die Militärbehörde.

Aie Anträge ehemaliger Militärpersonen der Unter­klassen aus militärische Versorgungsgebührnisse sind an keine bestimmte Form gebunden. Zur Vereinfachung und Erleichterung der Antragstellung nnd zur Vermeidung von zeitraubenden Rückfragen ist jedoch ein besonreres Muster eingesührt worden, welches, von den Bezirkskommandos, Gemeindebehörden und Fllrsorgestellen kostenlos ab- ^ gegeben wird. Der Vordruck ist einfach und. leicht ver­ständlich angelegt, so daß er auch von weniger schreib- gewandten Antragstellern ansgefertigt werden kann. Die Einträge müssen nicht unbedingt vom Antragsteller selbst gemacht sein, vielmehr ist Ausfertigung des Fragebogens auch durch andere Personen zulässig, doch ist eigenhändige Unterschrift des Antragstellers unerläßlich. Der aus­gefüllte Antrag geht jeweils an den zuständigen Vezirks- feldwebel, welcher aus Ansuchen auch bei der Ausfertigung behilflich und zu weiterer Auskunft gerne bereit ist.

Aus dem württembergischen Derfaffungsausschuß.

Stuttgart, 18. März. Der Verfassungsausschuß trat heute in die zweite Lesung der Derfassungsurkunde ein, nach­dem in der letzten Woche ein redaktioneller Ausschuß die Zusammenstellung der Beschlüsse erster Lesung erledigt hatte. So wurde heute § 1 auf Grund eines Antrags des Zent­rums wie folgt gefaßt:Württemberg ist ein Doiksstaat und als solcher ein Glied des Deutschen Reiches; er übt seine Staatshoheit nach den Vorschriften dieser Verfassung und nach den Gesetzen des Deutschen Reiches ans." Äon Seiten des Abg. Crispien (U. S. P) war ein Antrag ge­stellt worden, wonach Württemberg zur sozialistischen Repu­blik erklärt, und das Nätesystem eingesührt wird. Dieser Antrag wurde jedoch ohne wesentliche Debatte gegen die Stimme Crispiens abgelehnt. Ein von Bazille (B. P.) beantragte Einschaltung eines ß 2a:Die Landesfarben sind schwarz-rot; das Landeswappen sind drei Hirschstangen und drei Löwen; ein Gesetz bestimmt das Nähere," wurde wieder zurückgezogen. In H 4 wurde das 20. Lebensjahr als aktives und passives Wahlalter mit 19 gegen 4 Stün-