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Stadt Wildbad.
öeklmntmachmlg.
Am Samstag den 4. Novbr. 1899 mittags V/s Uhr
wird auf dem Steigerhausplatze 1 Akazienstamm an Ort und Stelle im öffentlichen Aufstreich verkauft.
Stadtpflege.
Wohnung
zu vermieten.
Die Bel-Etage meines Wohnhauses neben dem Postgebäude habe ich in Jahr zu vermieten und sehe gefl. Anträgen entgegen.
H. Holl in Pforzheim.
Revier Wildbad.
Stangen-, Lrennho!)-^ örenn- rinde und Neisprügel-Verkauf.
Am Samstag den 11. November 1899 mitttags 12 Uhr
auf dem Rathaus in Wildbad und zwar: vom Scheidholz, aus Abt. II 90 Bord. Pöllert: 2 eichene Baustangen II. Cl.; aus Abt. II 76 Tuchmachersweg und II. 80 Stockwiese: Nadelholzstangen Stück: 21 I., 7 II., 2 III. Cl. Baustangen; 22 I., 13 II., 7 III. Cl. Hagstangen; 35 I., 15 II. Cl. Hopfenstangen.
Ferner aus den Schlägen II. 93 Rollwasserhof und II. 94 Bord. Speckenteich: Rm.: 22 Nadelholzscheiter, 100 Nadelholz - Ausschußscheiter und Prügel, 2 eichene und 177 Nadelholz-Anbruch- und Abfallholz; sowie 131 tannene Brennrinde und 89 Nadelholzreisprügel.
W i l d b a d.
Mekamitmachung
Das k. Ministerium des Innern hat durch hohen Erlaß vom 20. Oktober 1899 Ziff. 2492 die hieuach aufgeführten für die uc» fcstgestelltcn hiesige» Baustraße» U u»d S i,n Gewand Stich und Hauswikscu von den bürgerlichen Kollegien dahier am 19. und 30. Mai ds. Js. beschlossenen besonderen ortsbaustatutarischen Bestimmungen genehmigt; was hiemit gemäß tz 2 der Vollzugsverfügung zur Bauordnung bekannt gemacht wird:
1) Die genannten Straßen sind Hauptstraßen imSiune des tz1 des Ortsbaustatuts.
2) Zwischen den Vordergebäuden einer und derselben Straßenseite ist auf die ganze Tiefe der Gebäude ein von Haus- grnnd zu Hansgrund zu bemeffender Seitenabstand von mindestens 6,0 m ein- zuhaltcn. Der Abstand ist, sofern nicht durch Privatübereinkunft eine andere gegen Wiederabändernng gesicherte Vereinbarung getroffen wird, von beiden Angrenzern je hälftig zu tragen. Verläuft die Eigentumsgrenze schief zur Baulinie, so kommt die Vorschrift in tz 40 Abs. 1 Satz 3 des Ortsbaustatuts zur Anwendung.
Die Einfriedigung der erhöhten Vorgärten ist für die einzelnen Straßenabschnitte nach einheitlichem Plan und nach den Vorschriften der Baupolizeibehörde herzustellen. Soweit der Vorgarten nicht zur Anlage eines Aufgangs oder einer Zufahrt benützt wird, ist er als Ziergarten nach Vorschrift des tz 10 des Ortsbaustatus anzulegen und zu unterhalten.
3) Die Höhe der Vordergebäude darf nicht mehr betragen als 2'/- Stockwerke und 14,5 w in der Mitte des Gebäudes vom Gehweg deVStraße oder bei erhöhten Vorgärten vom Vorplatz vor dem Hause aus bis zum First gemessen. Hiebei kann für Ziergiebel, Turmaufbauten und dergl. die Ueberschreitung der größten zulässigen Gebäudehöhe dann gestattet werden, wenn dieselben nach dem Ermessen der Baupolizeibehörde eine angemessene, architekto- nische Ausstattung erhalten.
4) Die Rück- und Nebenseiten der Vordergebäude haben, soweit sie vom Thal aus dauernd sichtbar bleiben, eine der landschaftlichen Umgebung entsprechende Ausbildung zu erhalten. Abtritte dürfen nur an den Nebenseiten eingerichtet werden.
Den 1. November 1899.
Stadtschultheißenamt:
B ä tz n e r.
Liegenschafts Verkauf.
Auf Antrag des Erben der st Karl Sidler, Wundarzts Witwe hier, kommt die vorhandene Liegenschaft am
Samstag den 4. November 1899
_ vormittags 9 Uhr
in dem hiesigen Rathanse zum zweiten» und letztenmale zur öffentlichen Versteigerung und zwar:
Geb. Nr. 8 61. zus. 1 ar 05 gm. Ein dreistock. Wohnhaus mit Hintergebäude und Hofraum an der König-Karlstraße.
Kaufsliebhaber sind eingeladen.
WiIdbad den 31. Oktober 1899. Ratsschreibcrei:
B ätzne r.
Freiwillige Feuerwehr Wildbad.
Um Samstag den 4. Aovember
Abends K Uhr 'rückt der l. und ll. Zug
IIsKuiLs AUS.
Ein Signal wird nicht gegeben.
Das Comrnando.
aus.
Ireiwillige Jeuerweyr Wildbad.
Die gesamte hiesige Feuerwehr bestehend aus dem Stab und I.—VII. Zng rückt
am nächsten Sonntag den 5. November
früh 8 Uhr zu einer
Acruptübung
Nur ganz dringende Entschuldigungen können berücksichtigt werden. Ten 30. Oktober 1899.
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