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als hätte er einen schlag bekommen. Das Bellen, der Aufschrei des Tieres klang wie in der Ferne, dumpf, woher der Schall kam, darüber bin ich mir bis heute noch nicht klar geworden. Gleich daranf verschwand der Lichtschein, und als ich nochmals klopfte, fragte der Baumeister von der Thür aus, die er uur gauz wenig öffnete, „was giebt's?" Ich reichte ihm de n Brief, und er schloß dann die Thür."
Vermischt es.
— DiiOFliegen sind eine der lästigsten Sommerplagen für Menschen und Tiere Das Hinausjagen nutzt nichts und Fliegenfänger vertilgen die Plagegeister immer uur im einzelnen. Ein Mittel das gleich das ganze Heer in die Flucht treibt und radikal aufräumt, ist das Loorbeeröl, welches man in möglichst flachen Gefäßen in Stuben und Ställe jstellt. Ter Geruch desselben ist den Fliegen unausstehlich und ihr natürlicher Feind. Wenn auch dieses Del für die menschliche Nase nicht angenehm riecht, so ist doch dieses Uebel das kleinere. Hat man besonders rn Landgegendeu dieses Del nicht bei der Hand, oder ist es viel zu teuer, so sind Kürbisblütter der beste Ersatz, die in den von Fliegen heimgesnchten Räumen angebracht werden, was ihren Tod verursacht. Der lang anhaltende Geruch hält neue ab, hereinzukommen. Im übrigen
macht das gefährliche Fliegenpapier, den Fliegenleimund andere Arsenikmischungen das Onasiaholz entbehrlich, das in Dro- guenhandlungen zu bekommen ist. Die abgeraspelte Masse dieses sonst ganz unschädlichen Holzes mit ein Drittel mehr Wasser gekocht, dann mit Zucker vermischt und auf Papier oder Teller gestreut, lockt die Fliegen in Massen an, die von dem Genüsse sofort sterben. Möbel, Ge
mälde, besonders Spiegel schützt man vor Verunreinigung durch diese zudringlichen Insekten, daß man Knoblauch vier bis fünf Tage in Wasser einweicht und die betreffenden Gegenstände damit wäscht.
(Abgeführt.) „Ist das Verdienstkreuz, das Sie da tragen, echt Gold, Herr Major?" — PensionirterMajor: „„Nein, meine Gnädige, aber im Feuervergoldet!""
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W i l d b a d.
Nachstehende
ortspolizeiliche Dorschrilteu
betreffend die An- und Abmeldung der durchreisenden Fremden in der Stadt Wildbad mit der Parzelle Windhos, wird hiemit der Einwohnerschaft in Erinnerung gebracht.
Verfehlungen hiegegen werden unnachstchtlich bestraft.
Den 7. Mai 1899. Stadtschulthcißcnamt:
Bätzn er.
Auf Grund des Art. 15 Zifs. 2 und der Art. 51 und 52 des Landespoli- zeistrafgesetzcs vom 27. Dezember 1871 wurden für die Stadt Wildbad mit der Parzelle Windhof folgende ortspolizciliche Vorschriften erlassen.
8 1 -
Während der Saison, also vom 1. Mai bis 1. Oktober jeden Jahres sind sämtliche durchreisenden Fremden (Badgäste, Luftkurgäste, Geschäftsreisende, Ber- gnügungsreijende. Besuche u. s. w., welche in Gast- oder Privathäuscr für Ent- geld oder unentgeltliche Wohnung) nehmen, durch den Wohnungsgeber bei dem Stadtschultheißenamt an- und abznmeldeu.
8 2 .
Diese An- und Abmeldungen haben ;eden Tag morgens längstens bis 8 Uhr, bezüglich aller während des vorangegangenen Tages oder während der Nacht angekommenen, beziehungsweise abgereisten Fremden zu geschehen.
^ b.
Zu den An- und Abmeldungen werden besondere Zettel vom Stadtschult- cheißenamt unentgeltlich abgegeben und zwar:
für Anmeldungen von über 2 Tage hier verweilenden Fremden, von weißer
Farbe; für Anmeldungen von blos bis zu 2 Tagen hier anwesenden Frem-
den von roter Farbe und für Abmeldungen von grüner Farbe.
Für die Verwendung der richtigen Formulare und die genaue, deutliche leserliche Ausfüllung der An- und Abmeldezettel ist der Wohnungsgeber strafrechtlich verantwortlich.
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Weg-Sperre.
Die Dachsbausteige und untere Grünhüttersteige ist wegen Holzfällung in der Abt. Rißhalde bis 19. August d. Js. gesperrt.
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