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Hat mm der Baron, als er bei Ihnen war, kein Pistol gehabt"

Nein, er hat keins bei sich gehabt, ich hätte es sonst fühlen, sehen müssen," unterbrach eifrig von Falk.

Leider," sagte der Rat, Herr von Falk bestätigend zunickend,leider ist dann damit bewiesen, daß der Baron eine Ka­tastrophe schon lange gefürchtet, und sich als den einzigen Helfer in dieser Lage, die Schußwunde, im Park für den schlimm­sten Fall verborgen gehalten hat."

Sie glauben also, daß der Baron der Brandstifter ist?" fragte von Falk, und der leichte Hohn, mit dem er die Frage stellte, klang nicht allein ans dieser heraus, derselbe war noch deutlicher auf seinem Gesicht zu er­kennen, aus welchem mehr wie beleidig­ende Satyre zuckte.Sie scheinen, lieber Rat, aber wohl dabei zu übersehen daß bei dem ersten Brande festgestellt wurde, daß der Baron an jenem Abend sich, wenn auch in seinem Hause, in einer Gesellschaft befand, und nach Aussage aller Zengeu, ich gehöre ja diesen auch an, nicht das Zimmer auf einige Minu­ten verlassen hat. Sie scheinen zn ver­gessen, daß er bei dem dritten und letz- ten Brande sich viele Meilen von seinem Gute entfernt aufhielt, das ist unzweifel­haft sestgestellt und zwar durch Zeugen, deren Glaubwürdigkeit gewiß nicht au- zutasten ist. Was ich hier aufgeführt habe, sind Thatsachen, die nicht sortznleugnen sind, die ich Ihnen aber, der Sie ja von Geschäften überhäuft sind, vergessen haben können, ins Gedächtnis rufen muß, da ich jetzt sehe, wie Sie über den Todten, der sich nicht zu verteidigen vermag, denken.

Herr v. Falk, Sie haben als Freund des Barons, beeinflußt von Ihrer Auf­fassung gesprochen," erwiderte der Rat, ich würde an Ihrer Stelle nicht einen Augenblick angestanden haben, ebenso meiner Ansicht Ausdruck zu geben, ich

habe aber nicht gesagt, daß der Baron selbst das Feuer angelegt, ich habe nur behauptet, daß derselbe längst eine Kata­strophe gefürchtet hat. Wenn Sie den Inhalt des Briefes prüfen, den der Baron gestern Mittag empfangen hat, und daß dies geschehen, ist auch durch Zeugen, deren Glaubwürdigkeit nicht an­zuzweifeln ist, festgestellt, so werden Sie auch die Überzeugung gewinnen, um Geld zu erpressen, ihm diese Zeilen znschickte. Oder wollen Sie behaupten, daß ein Verrückter dies Schreiben dem Baron von der Brücken sandte und dieser in den Park eilte, um seinem Leben da sofort ein Ende zu machen und zwar mit einem Pistol, welches er nach Ihrer Behaupt­ung nicht bei sich führte."

Falk hatte, während der Rat sprach, mit immer steigender Ungeduld auf seinem Platz gesessen, dunkle, bis an das Haar laufende Zornesröte überzog sein Gesicht, und als der Justizrat schwieg, da sprang er mit Heftigkeit aus, daß der Sessel weit ins Zimmer hineiurollte.

Herr, das ist mit satanischer Bosheit zusammengebracht, platzte er ohne Rück­sicht, wem er gegenüber sich befand, hervor.

Das ist es freilich nicht, Herr v. Falk," erwiderte ausstehend der Rat so ruhig, als sei nichts gesagt worden, was ihn hätte verletzen können und was ihn doch für einen Augenblick das Herz zu- sammengezvgen hatte,er ist es nicht," setzte er nach einer kleinen Pause hinzu, aber ich meine, ich bin Richter, der in

dieser Sache die Untersuchung zu leiten hat."(Fortsetzung folgt.)

Lokales.

(Königliches Kurtheater.) Am Donnerstag den 8. Juni beginnen in unserem Musentempel die Vorstellungen der diesjährigen Saison unter der be­währten Leitung des Herrn Jntendanz- raths Liebig, dem wir mit seinen Künst­lern ein freundliches Willkommen zurufen. Von den bereits in voriger Saison hier engagirten Mitgliedern dürfen wir er­freulicherweise wieder die Damen Bielitz und de Scheirder, sowie die Herren Be nthien, Gotthardt, Regisseur Grosse, Oberregisseur Jürgens, Körner und Tenh aesf begrüßen. Auch die neu hinzutretenden Mitglieder, wel- chen ein vortrefflicher Ruf vorausgeht, werden sicher in Kurzem die Gunst unseres Bade-Publikums sich zu erringen wissen, so daß wir auch diesmal voraussichtlich einer hochinteressanten Spielzeit entgegen­gehen. Als Eröffnungsvorstellung geht eine Novität in Scene: Das fünfte Rad, von Hugo Lubliner. Das Stück ist in der verflossenen Winter-Saison auf allen größeren Bühnen mit durchschlagendem Erfolg gegeben worden, welcher dem Luft- spiel sicher auch hier zu teil werden dürfte.

(Im Eifern.) Redner:,, . . . Dieses Zutrauen, meine Herren, dürfen Sie zu mir haben, daß ich meine Gesinnung nicht wie mein Hemd, alle sechs Monate wechsle!

AMd-Me SS W,

bis Ali. 3.8S per Meier japanesische, chinesische etc. in den neuesten Dessins und Farben, sowie schwarze, weiße und farbige von VS lll'tA. bis ILK. 18.63

per Meter in den modernsten Geweben, Farben und Dessins- ^.n. Lrrrirv«

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W i l d b a d.

Nachstehende

ortspolizeiliche Vorschriften

betreffend die An- und Abmeldung der durchreisenden Fremden in der Stadt Wildbad mit der Parzelle Windhof, wird hiemit der Einwohnerschaft in Erinnerung gebracht.

Verfehlungen hiegegen werden uunachsichtlich bestraft.

Den 7. Mai 1899. Stadtschultheißenamt:

_ Bätzner.

Auf Grund des Art. 15 Ziff. 2 und der Art. 51 und 52 des Landespoli­zeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871 wurden für die Stadt Wildbad mit der Parzelle Windhof folgende ortspoffzeiliche Vorschriften erlassen.

8 1 .

Während der Saison, also vom 1. Mai bis 1. Oktober jeden Jahres sind sämtliche durchreisende» Fremden (Badgäste, Luftkurgäste, Geschäftsreisende, Ver- gnügungsreijende, Besuche u. s. w., welche in Gast- oder Privathäuser für Ent- geld oder unentgeltliche Wohnung) nehmen, durch den Wohnungsgeber bei dem Stadtschultheißenamt ans und abzumeldeu.

8 2 .

Diese An- und Abmeldungen haben jeden Tag morgens längstens bis 8 Uhr, bezüglich aller während des vorangegangenen Tages oder während der Nacht an­gekommenen, beziehungsweise abgereisten Fremden zu geschehen.

8 3.

Zu den An- und Abmeldungen werden besondere Zettel vom Stadtschult­heißenamt unentgeltlich abgegeben und zwar:

für Anmeldungen von über 2 Tage hier verweilenden Fremden, von weißer

Farbe; für Anmeldungen von blos bis zu 2 Tagen hier anwesenden Frem­den von roter Farbe und für Abmeldungen von grüner Farbe.

Für die Verwendung der richtigen Formulare und die genaue, deutliche leserliche Ausfüllung der An- und Abmeldezettel ist der Wohnungsgeber strafrecht­lich verantwortlich.

Wildbad.

Bekanntmachung.

Nachdem der Plan für die Feststellung der Baulinie von Parz. Nr. 35 (Speise­meister Riester) bis zur Parzelle Nro. 39 (K. Badverwaltung) Gewand Bahn­äcker gefertigt ist, so wird derselbe zu jedermanns Einsicht

14 Tage lang von heute an gerechnet auf dem Rathaus öffentlich aufgelegt.

Etwaige Einsprachen sind innerhalb dieser Frist schriftlich oder mündlich bei dem Stadtschultheißenamt geltend zu machen.

Den 2. Juni 1899.

Stadtschultheißenamt:

Bätzner.

Jüngerer

kaiisdiirsche

in einen hies. Gasthof gesucht. Nähere Auskunft erteilt die Red. d. Bl.

Vorleserin gesucht.

Zu erfragen 1112 Uhr bei Frau Schweizer Witwe (Schwanen).

beantwortet

Bernhard Viehwäger, Cottbus