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Bestrkskrankcnkaste Neuenbürg.

Die Mitglieder werden wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß von jeder Erkrankung, wegen der Krankengeld in Anspruch genommen wird, der Erkrankte spätestens am dritten Tag mündlich oder schriftlich der örtlichen Verwaltungsstelle, zu deren Bezirk er gehört, Anzeige zn erstatten hat- Ebenso ist die örtliche Verwal­tungsstelle von der Genesung in Kenntnis zu setzen.

Zuwiderhandlungen werden gemäß § 25 des Statuts mit Ordnungsstrafe dis zn 20 Mark geahndet-

Den 2. März 1899. Vorsitzender des Vorstands:

Ang. Bleyer.

Vorstehendes wird hieniit zur Nachachtung bekannt gemacht.

Wildbad, den 15 März 1899. Stadtschultheißenamt:

Bätzner.

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W i I d b a d.

Aekanntmachung.

Die Mitglieder der Bezirkskranken-- Pflegeversicherung werden darauf aufmerk­sam gemacht, daß nach § 23 der Statuten von jeder Erkrankung, wegen deren Unter­stützung in Anspruch genommen wird, sofort bei der Ortsbehörde für die Ar- beiterversicherung Anzeige zn erstatten ist.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vor­schrift müssen künftig behufs Durchführ­ung einer geordneten Krankenkoutrolle unnachsichtlich mit Oriinungsstrafen bis zn 20 Mark geahndet werden.

Den 15. März 1899.

Ortsbehörde für die Arbeiterversicherung:

Bätzner.

W i l d b a d.

Zahlungs-Aufforderung.

Die Steuern aus Grund-,Gebäude und Gewerbe und sonstige Einkünfte sind bis 3t. März d. I. zur Zahlung verfallen.

Die Restanten werden aufgefordert, im Laufe dieses Monats ihre Schuldig­keit zu entrichten; nach Ablauf dieser Frist müßte unbedingt gegen die Säumigen das Mahnverfahren eingeleitet werden.

Stadtpflege.

Stelle-Gesuch.

Ein ordentliches Mädchen aus guter Familie sucht Stelle als

Zimmermädchen

in einem guten Hause. Zu erfragen in der Expedition d. Bl.

Soeben wieder eingetroffen:

zum Würzen der Suppe»,

wenige Tropfen genügen-

L. Kappelmann, Lolonialw-,

Ein einfaches Mädchen aufs Land nicht unter 17 Jahren sofort oder spä­testens bis Georgii.

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