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Bekanntmachung

betr. die Einleitnng -er Jahresschäz- nug der Gebäude zur Brandverfiche- rnng.

Die Besitzer von Fabriken oder son­stigen größeren gewerblichen Anlagen nebst ihren Zubehörden (namentlich Maschinen) werden hiemit zur unvrrweilten, unter Berücksichtung der nachstehenden Bestim­mungen zu bewerkstelligenden Anmeldung derjenigenAenderungenausgesordert, welche sich durch Neubauten oder sonstige Bau­ausführungen bezw. durch Abgang, Zu­wachs oder Werksverminderung von Zu­behörden seit der letzten Schätzung zur Brandversicherung ergeben haben.

Im einzelnen sind hiebei die folgen­den Vorschriften zu beachten;

1) Die der Schätzung zu unterwer­fenden Zubehörden (Maschinen, Apparate, Werkbänke, Fachgestelle, Transmissionen, Rohrleitung und dergl.) sind abgesondert von den Gebäuden möglichst detailliert (unter Angabe der Gebäude, Stockwerke und Lokale, in welchen sie sich befinden, der Stückzahl des Materials, Maßes bezw. Gewichts und des mutmaßlichen Werts desselben) zu bezeichnen. Dabei wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß durch die elekrischen Beleuchtungs­anlagen und Kraftübertragungen, (soweit dieselben als Gebäudezubehörden erschei­nen, in das Anmeldeverzeichnis aufzu­nehmen sind.

Soweit solche Zubehörden als un­verbrennbar von der Versicherung aus­genommen werden wollen, ist dies speziell anzugeben.

Im Interesse der Vollständigkeit der Anmeldungen und um das Anmeldungs­geschäftmöglichst zn vereinfachen, empfiehlt sich bei der Anmeldung der Zubehörden die Benützung tabellaris b angelegter An- melduugssormntarien, welche seitens der Anmeldepflichtigen vom Oberamt unenk geldlich bezogen werden können.

2) Die Anmeldungen der Hochbauten von Fabriken und ähnlichen gewerblichen Anlagen zur Schätzung sind ebenso wie die Anmeldungen sonstiger Gebäude zu behandeln.

Wenn es aus besonderen Gründen wünschenswert ist, daß auch die Schätzung der Hochbauten unter Leitung des Bau- inspektors vorgenommen wird, so ist dies rechtzeitig anzuzeigen.

3) Da die bezügliche Vorlage an den Kgl. Verwaltungsrat auf den 1. Oktober ds. Js. zu erfolgen hat, werden die be­teiligten Gebäudebesitzer noch besonders auf diesen Endtermin unter dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß spätere Anmel­dungen als außerordentliche auf Rechnung der Fabrikbesitzer vorzunehmende Schätz­ungen behandelt werden können.

Hinsichtlich der sonstigen Gebäude wird später weitere Bekanntmachung er­folgen.

Den 25. August 1898.

Stadtschultheißenamt: _ Bätzner.

ändermig des Polizeist:afcechtZ vom 4. Juli 1898 wird am

Samstag den 3. Sept. 1898

vormittags 11 Uhr

auf dem hiesigen Rathaus verkündigt, wozu die Bürgerschaft eingeladen wird. Den 24. August 1898.

Stadtschultheiß: Bätzner.

W i l d b a d.

Bekanntmachung.

Am

Mittwoch den 3t August,

vormittags 8 Uhr

findet die Publikation der öffentlichen Rechnungen pro 1896/97 und im An­schluß hieran Etatsberatung pro 1898/99 in öffentlicher Sitzung statt.

Den 27. August 1898.

Stadtschultheiß: Bätzner.

W i l d b a d.

Bekanntmachung.

Bewerber um die Stelle eines Feld- fchützeu wollen sich bis spätestens 31. d. Mts. bei der Stadtpflege melden.

Den 27. August 1898.

Stadtschultheißenamt: Bätz ne r.

Revier Wildbad.

Derb-, Brennholz-, lanuene Breunrinde n. Reispriigel- Verkauf.

Am Dienstag den 30. August 1898 Vormittags */29 Uhr auf dem Rathaus in Wildbad aus Distr. I Meistern Abt. 8 Proßenweg; Distr. II Eiberg Abt. 26 Kohlsteigle, 85 Vorderer Langerwald, 100 Vorderer Langsteig, 101 Hint. Langsteig und zwar Rm.: 33 tannene Scheiter; 1 eichen, 32 buchene- nnd 341 tannene Aus­schußscheiter und Prügel; 366 tanne Anhruch u. Abfallholz; 444 tannene Brennrinde und 291 tannene Reis­prügel.

Die Brennrinde und Reisprügel kom­men sofort nach dem Derbholz zum Ver­kauf.

Wildbad.

Nächsten

Dienstag, 30. Aug.

Versammlung

im Gasth. z. Windhof. Abends 8'/s Uhr Vollzähliges Erscheinen wird erwünscht.

Der Vorstand.

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W i l d b a d.

Das in Regierungsblatt Nr. 11 S 149 ff. publizierte Gesetz betreffend die M

wird per 1. Oktober oder schon 15. Sep­tember für auswärts ein tüchtiges soli­des Mädchen, welches gut bürgerlich kochen können muß, hat auch Hausar­beiten zu verrichten. Guter Lohn und gute Behandlung wird zugesichert.

Melden wollen sich nur solche mit guten . Zeugnissen. Näheres zu erfragen in der Expedition d. Bl.

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Ziehung 8. November 1898.

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6 ä 300 ,,

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