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Nr. 4O.

Rundschau.

Die Wahl des bisherigen Schult­heißen von Ober- und Unterniebelsbach Wilh. I. Seufer zum Schultheißen in Schwann wurde bestätigt.

Stuttgart, 1. April. (Landtag.) In der gestr. Sitzung wurde bei der fort­gesetzten Beratung des Verfassungsgesetz­entwurfs der Kommissionsantrag auf Streichung des Budgetrechts der 1. Kammer wird mit 64 gegen 21 Stimmen angenommen. In der heutigen Sitzung wurde ferner angenommen Art. 14 des Landtagswahlgesetzes. Derselbe enthält die gesetzlichen Normen für die Art und Weise der Abstimmung und schlägt die Wiedereinführung der Wahlcouverts und in Verbindung damit die Schaffung eines Jsolierraumes vor. Die Kommission be­antragte, daß die Umschläge aus undurch­sichtigem Papier hergestellt sein müssen. Der Jsolierraum soll in einem Tisch oder mehreren Tischen bestehen, welche im Wahllokal so aufgestellt und mit einer solchen Vorrichtung versehen sind, daß an ihm, beziehungsweise ihnen jeder Wähler den Stinlmzettel gegen Beobachtung, ge­schützt in den Umschlag zu stecken vermag. Ein auf den Tischen bis zu Manns­höhe aus Wänden von Webstoffen oder Tapeten hergestellter Verschlag ist gesetz­lich einzuführen. Der Jsolierraum muß von jedem Wähler passiert werden. Die" Umschläge sollen nicht verschlossen werden dürfen. Wichtig ist es, daß jeder Wähler jetzt seinen Stimmzettel selbst in die Urne stecken darf. Der Artikel wird nach dem Kommissions-Antrag angenommen.

Stuttgart, 2. April. (Landtag.) Be­ratung des Entwurfs eines Gesetzes, be-, treffend die Wahl der Abgeordneten der Kreise für den Landtag. Man tritt gleich in die Beratung des Art. 1 ein. Der­selbe schreibt vor, daß 21 Abgeordnete (7 für den Neckar-, je 5 für den Schwarz, wald- und Donau- und 4 für den Jagst- kreis) auf die Dauer einer Wahlperiode nach dem Grundsatz der verhältnismäßigen Vertretung der Wähler gewählt werden sollen. Art. 1 wird angenommen. Der Art. lautet ini Entwurf:Die Wahl wird durch das Min. d. Inn. angeordnet. Sie findet frühestens zwanzig Tage nach dem Tage statt, welcher für die allgemeinen Wahlen der Abgeordneten der Städte und Oberamtsbezirke bestimmt ist/' Die Kommission beantragt, die Wahl an dem für die Bezirkswahlen bestimmten Tag

Dienstag, 5. April) 1898

vorzunehmen. Dieser Antrag wurde bei der Abstimmung abgelehnt, dagegen Art. 2 nach dem Entwurf nut 68 gegen 18 Stimmen angenommen mit dem Antrag Haußmann, statt zwanzig 2030 Tage zu setzen.

Stuttgart, 2. April. Das Schwur­gericht verurteilte heute nach 4tägigen Ver­handlungen den 41 Jahre alten Eberhard Friedrich Fauser, Goldarbeiter in Feuer­bach wegen Verbrechens des VaterMordes zum Tode.

Cannstatt, 30. März. Der ent- wichene Goldwarenhändler Karl Holl wurde, wie dieNeckarzeitung" berichtet, von einem hiesigen Herrn in Monaco ge­sehen. Die durch ihn in Umlauf gesetz­ten Wechsel sollen bis jetzt die Summe von 5060 000 Mk. betragen.

Tübingen, 30. März. (Schwurge- richt.) Auf der Anklagebank saßen gestern wegen Urkundenfälschung und Betrugs der Bauer Joh. Gottfried Sattler von Unterjesingen und seine Ehefrau Wilhel­mine, welch letztere der Mitthäterschaft bezw. der Beihilfe angeklagt ist. Sattler hat es in drei verschiedenen Fällen zu Wege gebracht, Geldbeträge von 500, 800 und 1000 Mk., welche in derTübinger Chronik" zum Verleihen ausgeschrieben waren, auf Grund gefälschter Pfandscheine zu erschwindeln. Bei seinen Vermögens- Verhältnissen war natürlich eine Rückzahl­ungundenkbar. Daß ihm dies auch vollstän­dig fern gelegen, geht daraus hervor, daß er sich in allen drei Fällen jedesmal eines andern Namens bediente. Bei aller Plump- heit ist es Sattler doch gelungen, drei seiner Opfer, worunter eine Witwe, um genannte Beträge zu prellen. Was die , Anfertigung der Pfandscheine betrifft, so schrieb dieselben der Angeklagte selbst und zwar auf die plumpste Art und Weise, während er die Auszüge aus dem Unter­pfandbuch von seiner Frau schreiben ließ. Als Unterschriften des Gemeinderats von Entringen, von wo aus die Schriftstücke ausgestellt waren, dienten ihm ganz be­liebige Namen und die Unterschrift des Schultheißen von dort setzte er gleichfalls mit eigener Hand unter die betr. Papiere. Bei der gestrigen Hauptverhandlung wurde nun Sattler zu der Zuchthausstrafe von drei Jahren, drei Monaten, sowie fünf­jährigem Ehrenverlust, die Frau des Satt­ler zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.

Tübingen, 1. April. (Strafkammer.) Ein hinsichtlich des Angeklagten und des^ von ihm begangenen Delikts selten vor-

34. Jahrgang.

kommender Fall spielte sich heute vor der Strafkammer ab. Es war nämlich ein Maurer, der verheiratete Christian Schnei­der von Betzingen, OA. Reutlingen wegen Herausforderung zum Zweikampf mit töd­lichen Waffen angeklagt. Streitigkeiten, die zwischen ihm und seinem Schwager vorgekommen waren, veranlaßten den An­geklagten, seinem Schwager eine Forder­ung auf Säbel und Pistole, ganz, nach der Wahl des Schwagers zugehen zu lassen und er versicherte, daß es ihm mit dieser Forderung Ernst gewesen sei. Die Strafe lautet aus 14 Tage Festungshaft.

Oehringen, 1. April. Von. der seitens der württ. Regierung zur Be­schaffung von Saatfrüchten und Obst­bäumen verwilligten Summe von 400 000 Mark, zu Gunsten der Hagelbeschädigten erhält unser Bezirk den Betrag von 158,000 Mk. Die bestehende Frachter­mäßigung bleibt bis 1. September in Giltigkeit.

Pforzheim, 31. März. In der gestrigen ftattgehabten Malerversamm­lung haben die Prinzipale die lOstündige Arbeitszeit und 20°/« Lohnaufschlag für Nachtarbeit zugebilligt, die übrigen For­derungen der Arbeiter aber abgelehnt.

Karlsruhe, 1. April. (Die Ber­liner Banknoten-Affaire) Grünenthal scheint auch in peinlichster Weise nach Karlsruhe überspielen zu wollen. Wie es heißt, wurden schon eine ganze An- zahl Reichskassenscheine als falsch ange­halten und unbrauchbar gemacht. Es hat den Anschein, als ob dadurch viele Werthbesitzer in unangenehme Mitleiden­schaft gezogen werden. Die Scheine sehen durchaus echt aus, nur zeigt genau Zu­schauenden der rote Stempelaufdruck den Namen des kontrollirenden Beamten Geh. Oberfinanzrat Lose, da er von Grünenthal nicht durch das üblich mech­anische Verfahren eingefügt werden konnte, eine umgekehrte Buchstabenfolge. Durch Prüfung dieses Stempels allein können sich Vorsichtige vor unliebsamen Weiterungen schützen.

Konstanz, 30. März. Heute Nacht brannte hier bei heftigem Sturm die große BrauereiBuck", Eigentum des Hermann Scheitle, beinahe vollständig nieder. Der Gesammtschaden beträgt über 150,000 Mk. Der Eigentümer ist versichert. Sieben Brauburschen konnten sich mit knapper Not durch das Fenster über ein Dach retten, auch kamen fünf ' Dienstmädchen mit Mühe mit dem nack-