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Wildbad.
Auf den im Beobachter No. 74 vom 30. März d. I. enthaltenen, schmachvollen Artikel über meine Thätigkeit in Pleidelsheim lade ich die hiesige Einwohnerschaft zur Einsicht des mir von den bürgerlichen Eollegien daselbst einstimmig erteilten Zeugnisses höflichst ein, auch kann sich Jeder direkt in Pleidelsheim über mich erkundigen.
Den 3t. März 1898.
Schultheiß Bahner.
Freiwillige Versteigerung!
Am Montag den 4. April
Nachmittags 1 Uhr
bringt Unterzeichneter ein Auftrag im Hause des Herrn
Gkonom KiLek, Rathausgaffe 5 gepolsterte Fauteuils (unbezl gen) 2 Roßhaarmatratzen (neue), Gallerien, Rosetten, Rorhang-Fraiyen und Halter, Portieren für 1 Zimmer, Goldtapeten, Plüsch, Phantasie- Stoffe, Ledertuch, Drill, Roßhaar, einen Handkarren, 8 paar leichte r ücke und anderes mehr
zur öffentlichen Versteigerung.
Wildbad, den 1. April 1898.A, A. Hulbub.
kigarrei»,
Manch-u. Schnupf.
Konrg-Karlstr.
'UforzHeirn.
Sertliolcl I-Isnssr *7^-
Marktplatz 3 neben dem Rathaus langjähriger Assistent erster Zahnärstr des In- und Auslandes empfiehlt sich den geehrten Bewohnern Wildbads und Umgebung bestens.
Plombieren, schmerzloses Zahnziehen, künstliche Gebisse unter Garantie. — Sorgfältige Behandlung. — Mäßige Preise.
Den geehrten Damen von Wildbad und Umgebung zur gefl. Nachricht, daß die
eröffnet wurde. Dieselbe wird in Bezug auf geschmackvolle Ausführung und großartige Auswahl von keiner Großstadt-Konkurrenz übertroffen.
Harnirte AamenhüLe von Mk. 2— an
bis zu den feinste« Pariser Original-Modellen, welche meine Ara« persönlich in Paris ««gekauft hat.
Rathaus.
Reparaturen und Umänderungen werden bestens und billigst aus-
geführt.
mit höchster Auszeichnung und Schutzmarke ver- M sehen, eines der bis letzt vorzüglichsten BvnbonS bei Katarrh, Hnsten und Heiserkeit - r 'E und in keiner Haushaltung fehlen sollte, beweisen zahlreiche Atteste, wie unter A. folgende: „Unterzeichneter sowie viele Badegäste von mir bescheinigen recht gerne, daß mich Herr G Krimmel, Conditor in Calw, durch seine Bonbons von meinem langjährigen Lungen- katarrh vollständig geheilt hat und kann daher solche bestens empfehlen. Baden-Baden, den 1. Sept. 1896. I. Bischofs. Hauptdepot m Stuttgart m der Appothek« von Reihle» «.
Direkt zu beziehen m Dosen MM^ von dem Fabrikanten Georg Krimmel, LurchPl^ m zu haben. Verkaufsstellen überall
Wegen Platzmangel wird eine feine
Garnitur IVlSs^l.
abgegeben.
W. k^. Lisotiokk, Pforzheim.
Möbelgeschäft.
Ansfor-ernng
an die Hundebesitzer zur Versteuerung ihrer Hunde aus das Etatsjahr 1. April 4-8-SA7- bis 31. März
In Gemäßheit der-^Gesetze vom 8. September 1852 (Reg. Bl. S. 187.) und vom 16. Januar 1874 (Reg. Bl. S. 79) werden sämmtliche Hundebesitzer zur Versteuerung ihrer Hunde auf das Etatsjahr 1. April 48W/31. März IHM auf- gefordert, indem "zugleich folgendes bemerkt wird:
1. Von allen im Lande befindlichen Hunden, welche über 3 Monate alt sind, ist eine Abgabe zu entrichten, welche 8 Mark für jeden Hund ohne Unterschied der Benützung desselben beträgt.
2. Steuerpflichtig ist der Inhaber des Hundes. Wer in dem Etatsjahr 1. April i 31. März -Mtz- einen Hund versteuert hat und denMben in der Zeit vom 1. bis 15. April nicht abmeldet, hat die Steuer von demselben für das Etatsjahr 1. April 18M31. März MI7 fortzuegtrichten, wenn er gleich arm 1. April WW/reinen Hund mehr besitzt.
3. Auf den 1. April WW'haben nur diejenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1. April einen Hund von steuerpflichtigem Alter besitzen, ohne schon in dem Vorjahr einen Hund angezeigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am ersten April mehr steuerpflichtige Hunde besitzen, als sie in dem Vorjahre angezeigt und versteuert haben. (Anmeldung.) Diese Anzeige ist spätestens bis 15. April zu machen. Wer am 1. April einen in dem Vorjahr versteuerten Hund nicht mehr hat und auch keinen andern Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls spätestens bis 15. April Anzeige zu ma- chen, wenn er von der Steuer für das neue Etatsjahr befreit werden will. (Abmeldung.)
4. Wie die Anzeige der Hunde, so hat auch die Abmeldung derselben schriftlich oder mündlich bei dem Ortssteuerbeamten desjenigen Orts zu geschehen, an welchem der Hundebesitzer (Inhaber) am 1. April wohnt. Dabei werden die Hundebesitzer darauf aufmerksam gemacht, daß der Steuerbeamte für jede Abmeldung eine Bescheinigung zu erteilen hat.
5. Wer nach dem 1. April im Laufe der 3 Quartale April/ Juni, Juli/
September und Oktober/ Dezember 4M8-/lF^
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tn oen Besitz eines über 3 Monate alten Hundes kommt, hat, sofern nicht der letz, tere an die Stelle eines andern, von demselben Besitzer bisher versteuerten Hundes tritt, innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen und am nächsten Quar- tale an die Abgabe für den Rest des Etatsjahrs zu entrichten, ohne Rücksicht darauf, ob der Hund schon von einem früheren Besitzer auf dieselbe Zeit ver- steuert worden ist.
6) Sobald ein Hund welcher bisher unangezeigt geblieben ist, weil derselbe das abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht hatte, in dieses Alter eintritt, hat der Besitzer in gleicher Weise innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Quartale an