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W i l d b a d.

Revier Wildbad.

AeKclNntmclchung

-er Ministerien des Innern und des Kriegsinesens, dekr. die Ver­leihung der zum Andenken an den Verein. Kaiser Wilhelm I. gestif­teten Medaille an die Inhader der Kriegsdenkmünxe von 1870/71.

Nachdem Seme Majestät der Kaiser die zum Andenken an den verewigten Kaiser Wilhelm I. gestiftete Medaille allen rechtmäßigen Inhabern der Kriegsdenk­münze von 1870/71 ohne Rücksicht auf ihr Kombattanten- oder Nichtkombattanten­verhältnis verliehen haben, werden alle diejenigen Personen Württembergischer Staatsangehörigkeik, welche Anspruch auf die Medaille zu haben glauben und in keinem aktiven militärischen Verhältnis mebr stehen, aufgefordert, sich unter Vor­legung der zum Nachweis ihres Anrechts erforderlichen Beweisstücke zu melden:

1) Sofern sie in Württemberg ihren Wohnsitz haben:

g) Offiziere, Sanitätsoffiziere, obere und mittlere Beamte bei demjenigen Bezirkskommando zu welchem ihr jetziger Wohnort gehört, l>) alle andern nicht unter 1 a fallenden Personen bei dem Oberamt ihres Wohnortes;

2) sofern sic außerhalb Württembergs, aber in Deutschland ihren Wohnsitz haben :

a) Offiziere, Sanitätsoffiziere, obere und mittlere Beamte bei demjenigen Bezirkskvinmando, zu welchem ihr letzter Wohnsitz in Württemberg gehört,

b) alle andern nicht unter 2 a fallenden Personen bei den, Oberamt ihres letzten Wohnsitzes in Württemberg.

Hinsichtlich derjenigen die auf die Medaille Anspruch haben, den Württemberg. Staatsangehörigen, welche im Reichsauslande ihren Wohnsitz haben, bleibt weiteres Vorbehalten.

Ausgeschlossen von der Verleihung bleck en diejenigen, welche n) sich nicht im Vollbesitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden, b) wegen einer mit Ehrenstrasen bedrohten strafbaren Handlung mit Frei­heitsstrafe oder wegen Verbrechen bezw. Vergehen mit mehr als 6 Wochen Gefängnis bestraft sind, .

e) mit Freiheitsstrafe bestraft worden sind, insofern sie durch die der Be strafung zu Grunde liegenden Handlung eine unehrenhafte Gesinnung be- thätigt haben.

Vor Empfang des Besitzzeuguisses, welches gleichzeitig mit der Medaille ver­abfolgt werden wird, ist Niemand befugt, die etwa anderweit beschaffte Me

daille anzulegen. _ ^. , -

Einer Einholung der landesherrlichen Genehmigung zur Annahme und An­legung der Medaille bedarf es nicht, da diese Genehmigung durch allerhöchste Ver­fügung Seiner Majestät des Königs vom 8. April d. I. siehe Staatsanzeiger Nr 84 im Voraus erteilt worden ist.

Stangen-Verkauf.

Am Mittwoch den 5. Januar 1898 , Mittags 12 Uhr

auf dem Rathaus in Wildbad l Nadelholzstangen

i aus I. Meistern Abt. 30, vordere Wald- Hütte und II. Eiberg Abt. 8, untere Lehen­waldebene Abt. 12, Rottannenbusch Abt. 15, Eiselsklinge Abt. 80, Stockwiese Abt. 83 mittl. Gütersweg:

1040 Baustangen IIV. Kl., 1382 Hagstangen I.IV. Kl., 3861 Hopfen­stangen I.V. Kl., 3814 RebsttzBen I. u. II. Kl., 457 Bohnenstecke»!

Die Stangen sind alle angerückt; die Mehrzahl der Stangen (70°/o) sindFichte n; in Abt. Waldhütte, Rottannenbusch, Eisels­klinge werden die fichtenen und tannenen Stangen getrennt verkauft, ebenso in Abt. Stockwiese die Weymutskiefern (110 Hag­stangen I.III. und 85 Hopfenstangen u. II. Kl.)

8. Laubholzstangen aus Eiselsklinge Distrikt Eiberg 4 Ahorn­stangen.

In vermieten

eine kleine Wohnung.

Ivcru Kagmaisv.

Kanariil-Vkrein.

Von den im Gasthaus «. aus­

gestellt gewesenen Vögeln erhielten die­jenigen des Herrn Kürschner Rometsch den I. u. II. Preis mit 15 bezw.

10 .

Stuttgart, den 16. Dez. 1897.

Pischek. Schott v. Schotten stein.

Vorstehende Bekanntmachung wird hiemit zur Kenntnis der beteiligten Kreise gebracht.

Die Bewerber um die Medaille haben bei der Anmeldung durch Vorlegung des Besitzzeugnisses über die Verleihung der Kriegsdenkmünze von 1870/71 (für Kombattanten und Nichtkombattanten), eventuell in anderer ausreichender Weise sich zu legitimieren.

Soweit die im Bezirk sich aushaltendeu Berechtigten nicht in der Oberamts- siadt wohnen, haben die Orts vorsteh er die von Einwohnern ihrer Gemeinde an das Oberamt zu richtenden Anmeldungen nebst Belegen entgegen zu nehmen und mit einem Namensverzeichnis dem Oberamt spätestens bis 5. Januar 1898 vorznlegeu unter gleichzeitiger Aeußerung darüber, ob bei keinem der Be­werber einer der in Absatz 3 der Bekanntmachung des K. Ministeriums des Innern und des Kriegswesens unter a bis o aufgeführten Ausschußgcünde vorliegt, auch, sonst ein Anstand nicht obwaltet. Der gestellte Termin ist pünktlich einzuhalten.

Den 26. Dezember 1897.

A. KbevarnL

Pfleiderer.

Vorstehendes wird auch von hier ans hiemit den Beteiligten zur Nachachtung bekannt gegeben.

Wildbad, 29. Dezember 1897.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

ki-nlut» VV ill»m.I.

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Dies ist derächte alte" Lustige Bllderkalender, worauf das tit. Pub­likum besonders aufmerksam gemacht wird, da in den letzten Jahren verschiedene Nach­ahmungen unseres Kalenders unter ähn­lichen Titeln und mit in Farbe und Bild täuschend ähnlichen Umschlägen herausgegeben werden.

Zn haben in Wildbad bei

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