der Urteilsbegründung heißt es: Unter frischen Landeiern seien hiesige Eier zu verstehen, nicht sogenannte Kisteneier.

Breslau, 3. Aug. Fürchterlich ge­wütet hat das Unwetter, wie dieSchl. Zeitung meldet, auf der österreichischen Seite des Riesengebirges, am schlimmsten im Riesengrund, Dunkelthal und Nieder­maschendorf; es wird hierüber folgendes mitgeteilt: Eine 700 Meter lange und 60 Meter breite Schuttmasse hat sechs Personen verschüttet. In einem anderen Hause ertrank ein Kind in den Armen der Mutter, die, selbst bis am Halse im Wasser stehend, erst im letzten Augenblicke gerettet wurde. Die Leierfrau unter der Bergschmiede sowie ein Mann, kamen in den Fluten, die im Riesengrunde ab­stürzten, um. In Groß-Aupa ertrank eine Gemüsehändlerin; in Nieder-Marschdorf werden, soweit bisher festgestellt ist, 17 Personen vermißt; die Leichen wurden in Jungbuch gelandet. Man fürchtet, daß 70 bis 100 Menschen in den Fluten ihren Tod gefunden haben. Zahlreiche Häuser des Anpathales sind eiugestürzt, viele be­schädigt. Im Dunkelthal ist die Glas­fabrik völlig zerstört, das Dixsche Etab­lissement ist leidlich gut erhalten geblieben, das Gerichtsgebäude sowie das Haus des Bürgermeisters nebst der Kasse mit Depo­siten und Waisengeldern im Werte von 300000 Fl. wurde fortgeschwemmt.

Eine Entscheidung, die von weit­reichenden Folgen für alle deutschen Stadt- und auch Landgemeinden zu sein verspricht, hat das Reichsgericht mit der Aufstellung des Grundsatzes getroffen:Für Unfälle auf der Straße, welche durch den schlechten Zustand des Pflasters entstehen , ist die. Gemeinde haftbar'" Der Sachverhalt, der dieser Entscheidung zu Grunde liegt, wird also dargestellt:In einer thüringi­schen Stadt war ein Dienstmann beim Tragen eines Schrankes auf der Straße gefallen und hatte sich dadurch einen mehr­fachen Bruch der linken Kniescheibe zuge­zogen, so daß er nach der Heilung dauernd in seiner Erwerbsthätigkeit beeinträchtigt blieb. Der Dienstmann führte den Unfall auf dieschlechte Beschaffenheit des Straßen­pflasters zurück, das an der betreffenden Stelle ein Loch hatte, und verlangte daher von der Stadt neben dem Ersatz der Kurkosten eine Entschädigung von 5000 Mark. Da die Stadtverwaltung sich eines Verschuldens nicht bewußt war und die Feststellumg der Haftpflicht nur aus dem Grunde, weil der Straßendammkleine Unebenheiten" besaß, für unwahrscheinlich hielt, ließ sie sich auf den Rechtsstreit ein, wurde aber in allen drei Instanzen, Land­gericht, Oberlaudesgericht und Reichsgericht für haftpflichtig erklärt.

Dresden, 3. Aug. Die sächsische Regierung will den durch Hochwasser ge­schädigten Gemeinden bei nachträglich ein­zuholender Landtagsgenehmigung umfang, reiche Staatshilse gewähren. Der Hoch­wasserschaden ohne Ernteverlust wird auf mindestens siebzig Millionen Mark ge­schätzt. Der König und die Königin von Sachsen haben zum Besten der durch das Hochwasser Geschädigten 20000 Mk. ge­spendet. Im ganzen sollen 138 Personen ertrunken sein.

In Hamburg sind für die Ha­gelbeschädigten in Württemberg in weni- Ln Tagen 15000 Mk. gesammelt worden.

Aus Elsaß-Lothringen. Durch die Blätter geht seit einigen Tagen die Meldung über eiuen Vorfall, der sich in Barr zugetragen haben sollte. Am 24. Juli kamen einige zur Besichtigung des diesjährigen Manövergeländes komman- dirte Offiziere, darunter der Oberst des in Hagenau garnisonirenden Jnf.Reg. 137, Frhr. v. Eynatten, nach Barr ins Quar­tier. Die Pferde des Obersten sollten ini Stall des Hotels Killing untergebracht werden. Der Quartiermeister des Ober­sten weigerte sich, die Pferde des Obersten in einem Stalle uuterzubringen, wo an­dere Pferde sich befanden. Ter nach 12 Uhr Mittags eintreffende Oberst verlangte gleichfalls die Beseitigung der Zivilpferde aus dem Stalle. Als seinem Verlangen nicht sofort entsprochen wurde begann er zu schimpfen, das sei keme Stallung für seine Pferde, das seien Schweinestülle, in welche er kein Pferd stellen könne. Bei solchen Franzosenschweinigeln könne er als Oberst seine Pferde nicht unterbringen. Hierauf erteilte der Oberst einem Unter­offizier den Befehl, den Bürgermeister zu holen. Der Unteroffizier erwiderte, er wüßte nicht, wo der Bürgermeister sei. Daraus that der Oberst die Aeußer- ung:Holen Sie den dreckigen Kerl." Als der Unteroffizier sich eine Bemerk­ung gestatten wollte, ries der Oberst: Halten Sie die Schnauze, Sie sind der­selbe Schweinekerl wie der Bürgermeister!" Beim Abschied sagte der Oberst noch: Hier sind alle Franzosenköpfe und Fran­zosengesindel!" Dieser Vorfall scheint sich nun in der That zugetragen zu haben, denn dieStraßb. Neuest. Nachr." mel­den aus Barr: Das unliebsame Vorkomm­nis, dessen die Presse unseres Landes vor einigen Tagen mit einhelligem Bedauern Erwähnung thun mußte, ist insofern bei­gelegt, als der Bürgermeister der Stadt Barr zu der Erklärung ermächtigt wurde, der Oberst, der sich zu beleidigenden Aeutzerungen über die Einwohnerschaft habe Hinreißen lassen, nehme sie unter dem Ausdruck des Bedauerns als in der Aufregung geschehen zurück.

Zermatt, 2. Aug. Das Matter­horn wurde gestern von einer jungen Dame, Fräulein Schmidtborn aus Mann­heim, mit den Führern Clemens und Alois Zurbrücken aus Saasgrund glücklich be­stiegen.

Wien, 2. Aug. Ueber Wallfahrer zu Rad schreibt man derN. Fr. Pr." aus Temesvar: Unter den vielen Tau­senden, die im heurigen Sommer nach Maria-Radna pilgerten, befand sich dieser Tage eine nahezu tausend Köpfe zählende Pilgerschar aus Temesvar, in deren Reihe eine Kolonne von etwa 45 Radfahrern und Radfahrerinnen in allen Orten, die der Zug passirte, großes Aufsehen erregte. Der die Wallfahrt leitende Priester hatte das Zweirad nach einer bei den kirchlichen Oberen eingeholten Weisung als zulässig erklärt.

Petersburg, 2. August. Fürst Meschterski bemerkt am Schluß eines sehr abfälligen Artikels über die internationalen Kompreffe in Rußland u. A. So lange unsere Landwege im Innern Rußlands nicht das ganze Jahr hindurch fahrbar sind, so lange der Bauer im Dorf nicht ^Geld ohne 100 Prozent Zinsen erhalten . kann, so lange ein Eisennagel ihn noch 10 anstatt 1 Kopeke kostet, er zur Erlang­

ung eines Faßreifens erst bis in die nächste Kreisstadt fahren muß, und so lange in Rußland noch immer für 100 bis 200 Millionen Eigentum in Flammen aufgeht,.... so lange ist auch jeder in­ternationale Kongreß in Rußland nichts weiter, als eine arge Satire auf unfern Fortschritt."

Zum Prozeß Boitschew wird noch gemeldet: Das Gericht hat die zu lebenslänglichem schweren Kerker verur­teilten Rittmeister Boitschew und Polizei­präfekt Novelitsch für verpflichtet erklärt, eine Entschädigung von 5000 Francs zu Gunsten des Kindes der ermordeten Anna Simon zu zahlen. Wie nun der Vater der Anna Simon nach BudapesterBlättern mit­teilt, wird derselbe sich hiermit nicht be­gnügen, sondern im diplomatischen Wege verlangen, daß ihm die geforderte Ent­schädigung von 60000 Franks ausgezahlt wird. Das östreichische Ministerium des Aeußeru soll bereits das Konsulat in Sofia angewiesen haben, von der erwähnten For­derung keinen Heller nachzulassen. Es wird sich nun fragen, ob der bulgarische Staat oder das Fürstenhaus die Ent­schädigung leisten wird.

London, 4. Aug. Wie dieMor- ning-Post" mitteilt, wird in gut in­formierten Londoner Citykreisen versichert, daß Rhodes und Bait an die Regierung von Transvaal 250000 Pfund Sterling als Entschädigung für den durch den Ein­fall Jamesons verursachten Schaden be­zahlt hätten.

GeineiuuülzUcs.

Jetzt zur Himbeerzeit dürfte vielen Frauen ein Rezept zur Bereitung von Himbeersaft willkommen sein, das der praktische Ratgeber im Obst- und Gartenbau in seiner neuesten Nummer veröffentlicht: Die Himbeeren werden gepflückt, einen Tag stehen gelassen, or­dentlich ausgepreßt. Der Saft muß nun gut ausgären, der Raum, in dem der Saft steht, eine gleichmäßige Temperatur' von 1618° li.. haben, die Gährung dauert 68 Tage. Den richtigen Zeit­punkt zu erkennen', wo die stürmische Gärung vorbei und wo der Saft am klarsten, kommt erst durch die Hebung. Es wird nun vorsichtig die obere ausge­stoßene Hefe abgenommen und der Saft von der untern Hefe abgegossen, sobald in dem sonst klaren Saft etwas von der sehr leicht beweglichen unteren, aufstei­genden Hefe hineinkommt und denselben trübt, muß derselbe filtriert werden. Der so gewonnene klare Saft wird nun mit Zucker aufgekocht und zwar vom Kochen an etwa eine halbe Stunde tüchtig einge­kocht. Der Zuckerzusatz darf nur aus allerbester, ungeblauter Raffinade bestehen und muß man während des Kochens gut abschäumen. Die Pharmakopoe gibt an, auf 1 kA vergorenen Saft 1,6 Zucker zu nehmen, ich finde dieses zu süß und nehme jetzt auf 1 kA nur noch 1,25 KZ Zucker. Nach Fertigkochen wird der Saft gleich heiß in gut gespülte und geschwe­felte Flaschen gethan, verkorkt und ver­siegelt und hält sich so jahrelang.

Vermischtes.

(Ein guter Kunde.) Herr (in einen Zigarrenladen tretend):Ich bitte um eine Postkarte und unr eine Briefmarke." Zigarrenhändler (beides verabfolgend): Hier mein Herr. Kann ich Ihnen viel-