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Amtsblatt für die Stadt Wildbad.
krneral- Anzeiger für Aiidbsd und Umgebung.
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Nr. 7S.
ScirnsLag, 26. Juni 1897.
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Württemberg.
Stuttgart, 24. Juni. Der Gesetzentwurf über die periodische Wahl der Ortsvorsteher, der in der gestrigen Sitzung der Kamm, jd.j Abg. den Ständen mit einer Note des Staatsministeriums übergeben wurde, hat, wie verlautet, als seinen Grundzug festgesrellt, daß sämtliche Ortsvorsteher, auch die jetzt im Amte befindlichen, sich nach einer bestimmten Zeit einer Neuwahl zu unterziehen haben. Damit ist die Lebenslänglichkeit vollständig aufgehoben. Als Termin ist die Periode von 10 Jahren bestimmt. Für diejenigen Ortsvorsteher, die bereits im Amte sind, ist die Bestimmung getroffen, daß sie, vom Tage des Gesetzes ab in 3 Jahren sich der Neuwahl zu unterziehen haben, sofern sie es bis dahin 10 Jahre inne hatten. Für die im Amt befindlichen Ortsvorsteher treten die Bestimmungen über die 10jährigen Wahlperioden somit nicht sofort, sondern erst in 3 Jahren in Kraft. Für den Fall, daß einer dieser Ortsvorsteher trotz seiner Wiederbewerbuug um das Amt nicht wicdergewählt wird, steht ihm ein lebenslänglicher Ruhegehalt in der Höh: seiner Amtsbesoldung zu, unter Ausschluß der Besoldung aus den meisten Nebenämtern. Die Pensionsverhältnisse der erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes neu zu wählenden Ortsvorsteher find durch eine Reihe von Bestimmungen dahin geregelt, daß sie, als Mitglieder der Pensionskaffe, auf eine lebenslängliche Pension daun Anspruch haben, wenn sie trotz der Wiederbewerbuug nicht wieder- gcwählt werden und eine mindestens 20- jährige Dienstzeit als Ortsvorsteher hinter sich haben; eine kürzere Dienstzeit soll nur zu einer Pension auf die Dauer von 3 Jahren berechtigen.
Stuttgart, 25. Juni. Der kürz, lich in Heilbronn abgehaltene württ. Brauertag hat einstimmig einen anerkennenswerten Beschluß gefaßt. Die betr. Resolution geht nämlich dahin, daß die gesetzgebenden Faktoren des Landes ein Gesetz erlassen mögen, wonach, wie in Bayern und Baden, bei der Bierbereitung jede Verwendung von Reis und anderen Surrogaten verboten sein soll und das Bier nur aus Gerstenmalz, Ho- pfen, Wasser und etwas Hefe hergestellt werden dürfe. Gerade die Genehmigung von Surrogaten zur Bierbereituug hat schon manchen Biertrinkern das würt- tembergische Bier vollständig entleidet. Eben diese Surrogate ermöglichen es
auch den Großbrauern, sden mittleren und kleineren Konkurrenten ihres Gewerbes eine tätliche Konkurrenz zu bereiten. Die Bayern haben bezüglich der Bierbereitung ein sehr scharfes Gesetz und es ist gar kein Grund ersichtlich, warum man in Württemberg nicht das gleiche Gesetz einführen sollte. In Bay- ern kann die Entdeckung von einem Schächtelchen Saccharin in einer Bran» erei schon 1000 Mk. Geldstrafe im Gefolge haben. In den württembergischen Brauereien ist bisher alles erlaubt, wenn es auch naturgemäß möglichst geheim gehalten wird. Bekommen wir ein bayrisches Biergesetz, so können sich die kleineren und mittleren Bierbrauer gegen die großen weit eher halten als bisher. Das biertrinkende Publikum wird seine Freude daran haben und nicht mehr nach Münchener oder Pilsener Bier fragen, wenn es wirklich gutes und gesundes württembergisches Bier haben kann.
— Dem Württemberg. Kriegerbund wurden von der Witwe des Oberhofmeisters der Königin, Oberstlieutenant Freiherrn v. Reitzenstein, 15 000 Mk. überwiesen.
Calmbach, 24. Juni. Das Programm zu dem am Sonntag den 27. Juni hier stattfindenden Gauliederfest, des Enz-Nagoldgau-Sängerbundes lautet: i/-6 Uhr Tagwache; von 8 Uhr ab Empfang der Festgäste; 10 Uhr Preissingen der Bundesvereine; 11 Uhr Hauptprobe für die Gesamtchöre. 12 Uhr Mittagstisch. 0-2 Uhr Festzug in alph. Ordnung von der Höfener Straße aus. Auf dem Festplatz: Begrüßung durch den Ortsvorstand. Gesamtchor der Bundes- vereine; „Was brausest du, mein junges Blut?" Ansprache. Wiederholung der Preischöre. Gesamtchöre: „Kennt ihr das Land, so wunderschön?"; „Das Lieben bringt groß Freud'!" Spezialchöre der nicht preissingenden Vereine. Preisverteilung. Montag: Kinderfest.
Freudenstadt, 23. Juni. Am letzten Sonntag beschloß eine Versammlung von Vertretern der Gemeinden des Murgthals, die in Weisenbach stattfand, an die bad. Regierung den Wunsch um baldige Erbauung der Fortführung der Murgthalbahn von Weisenbach bis Freudenstadt zu richten.
Alpirsba ch, 22. Juni. Am 29. d. M. wird der württ. Schwarzwaldvercin in unserer Stadt seine Hauptversammlung abhalten. Für diesen Tag wurde fol
gendes Programm festgestellt: Um halb 12 Uhr Empfang der Gäste am Bahnhofe, hierauf Besichtigung der Klosterkirche und des Klosters. Die Beratungen der Hauptversammlung finden von halb 1 Uhr an im Rathaussaale statt. Auf die Tagesordnung ist gesetzt: 1) Geschäftsund Kassenbericht; 2) Bericht über die Vereinsschrift; 3) Wahl des Orts der nächsten Versammlung; 4) Wahl des Vorsitzenden des Hauptvereins; 5) Beschaffung von Karten über das Vereinsgebiet; 6) Antrag des Bezirksvereins Stuttgart, die statutengemäße Hauptversammlung je am letzten Sonntag im Juni abzuhalten; 7) Anträge aus der Versammlung.
Tübingen, 23. Juni. jSchwurgericht.j Der Angeklagte des 4. Falles, Jakob Schroth, 29 Jahre alter Gipser in Salmbach, OA. Neuenbürg, ist angeklagt und geständig, am 25. Febr. 1897 nachts zu Schömberg, OA. Neuenbürg, zu dem im 1. Stock des Hauses des Polizeidieners Pfrommer befindlichen Fenster mittels einer an dasselbe angelegten Leiter aufgestiegen zu fein und mit seinem Revolver zum geschloffenen Fenster hinein nach der Tochter des Pfrommer, Magdalene Pfrommer, 21 Jahre alt, in der Absicht, sie zu töten, geschossen und hiedurch verursacht zu haben, daß die Kugel der Pfrommer in den rechten Schläfenbeinknochen eindrang, dort bis heute stecken blieb und nicht entfernt werden konnte. Die Verletzung hatte eine 5wöchentliche Arbeitsunfähigkeit der Pfrommer und Beschränkung der Arbeitsfähigkeit bis zum heutigen Tag im Gefolge. Während der Angeklagte in der Voruntersuchung zugegeben hatte, daß er am 23. Febr., als er den Revolver mit Munition gekauft habe, den Entschluß gefaßt habe, die Pfrommer zu erschießen, gibt er heute nur zu, daß er beim Ersteigen der Leiter diesen Entschluß gefaßt habe, bis dahin habe er immer noch eiue Verständigung mit der Pfrommer im Auge gehabt. Bezeichnend ist, daß er bei seinem Lagerplatz in der Scheuer eine Oeffnung in den Brettern gemacht hat, durch die er die Wohnung der Pfrommer und den Hauseingang sehen konnte. Als er am 25. Febr. abends vergebens auf die Margarethe Pfrommer gewartet hatte, habe er die Leiter aus der Scheuer genommen, sei am Haus hinaufgestiegen und habe ans die Marg. Pfrommer geschossen, um sie zu töten; als er gesehen habe, daß dieselbe vom Stuhl falle, habe er noch einen Schuß