Amtsblatt für öie SkaSt Wttöbaö-
General - Anzeiger für Wldbad vnd Mgebnng.
Amtsblatt für öio Ktaöt WilSSaS.
Erscheint Dketts1ag,Lo«««rSfag u. Samstag.
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Ar. 24.
Sarnstag, 27. Isebrrrcev 1887.
33.Icehrgc»NA
Württemberg.
— Se. Maj. der König hat u. A. zu verleihen geruht: das Großkreuz des Ordens der württ. Krone: dem Staatsminister der Finanzen Dr. von Riecke, Staatsmknister des Kriegswesens Gen. der Inf. Frh. Schott von Schottenstein, komm. General des 13 (k. w.) Armeekorps, k. preuß. General der Inf. von Lindequist, komm. General des 15. Armeekorps, Mn. der Ins. und General- adj. Frh. v. Falkenstein; den Stern zum Kommenthurkreuz des Ordens der württ. Krone: an Oberkammerherrn Frh. v. Neurath, Oberhofmeister der Königin Frh. v. Reitzettst ein. Das Ehren kreuz desOrdensderwürtt. Krone an: Landgerichtsdir. Frhrn. Wilh. v. Gültlingen in Stuttgart. Das Ritterkreuz 1. Klasse des Friedrichsorden s:dem Intendantur- u. Baurat H o l ch bei der Intendantur des Armeekorps. Den Titel eines O b e r b a u r a t s: Baurat Leibbrandbei derMinisterialabt. für das Hochbauwesen, Staatstechniker für das öffentl. Wasserversorgungswesen Baurat Ehmann, Direktor der .Maschinenfabrik Eßlingen. — Den Titel und Rang eines Obermedizinalrats: dem Vorstand der chirur. Abteilungen des Ludwigs- und Katharinenhospitals Medizinalrat Dr. v. Burckhardt, — den Titel eines Geh. Kommerzienrats: Kommerzienrat Herrn. Frank, Ludwigsburg.
Stuttgart, 23. Febr. Dem Vernehmen nach finden die Hochzeitsfeierlichkeiten zur Vermählung des Prinzen Alb- recht von Schaumburg-Lippe rnit der Herzogin Elsa von Württemberg in der ersten Maiwoche (8.) hier statt. Das junge Ehepaar wird zunächst in die Garnison des Prinzen in Oesterreich übersiedeln, später aber wird der Prinz, wie es heißt, in das württembergische Armeecorps ein- treten.
— In der Gewerbehalle kamen am Samstag nachmittag die seither nicht abgeholten Gewinne der Lotterie der elektrotechnischen und kunstgewerblichen Ausstellung zur Versteigerung. Im ganzen wurden ca. 3000 Mk. erlöst; bezahlt würden für die grüne Saloneinrichtung von Gerson u. Wolfs hier (Wert 3800 Mark) 1550 Mk., für eine Truhe mit Rückwand und Kissen 340 Mk., für einen Ofenschirm mit Reichsadler, reich in Leder getrieben 155 Mk., für eine große Korridoruhr von Mauthe in Schwenningen 330! Mark, für eine goldene Remontoiruhr
167 Mk., für eine Beleuchtungsfigur (Neger) ans Terracotta 99 Mk., für einen silbernen Photographiernhmen 95 Mark, für einen Perserteppich 85 Mark.
— Verbürgten Nachrichten zufolge soll der Ueberschuß der letztjährigen Stuttgarter Ausstellung sich auf 310,000 Mk. belaufen, gewiß ein glänzendes Resultat, zu welchem die Wirtschaften das meiste beigetragen haben. An Pacht für dieselben wurde bezahlt 37,500 Mark, an Pro- zenten für Wein und Bier 60,404 Mark, .und für elekrisches Licht 7405 Mark. In der schwäbischen und altdeutschen Weinstube wurden 550 Hektoliter Wein und im Stadtgarten und Vierkeller 3611 Hek- ! toliter Bier getrunken, dazu kommen noch ! ungezählte Flaschen Sekt. Von den im Gewerbedorf hergestellten elektrischen San
arbeiten, sind vielmehr erst, wenn sie ge» nau beschrieben und zeichnerisch behandelt sind, auszuschreiben. Bei Submissionen ist das Bieten nach Prozenten der Heber- schlagspreise nicht ausschließlich anzuwenden. Die Behörden können vielmehr auch je nach ihrem von den Umständen des Einzelfalles geleiteten Ermessen entweder ohne Bekantttgebung der Ueber- schlagspreise Offerten in selbständigen Preisen entgegennehmen oder unter Be- kanntgebung der Ueberschlagspreife Offerten nach Prozenten oder in selbständigen Preisen nach Wahl der Submittenten gestatten. Die Behörden werden ausdrücklich auf die bestehenden Bestimmung hingewiesen, nach welcher die niedersten Angebote nicht ausschließlich ztt berücksichtigen sind, Angebote, welche zu
! tenwürstchen wurden 80,000 Meter ver-! geringe, in offenbarem Verhältnis zu der 'tilgt. Die Aussteller auf dem Gebiete > Leistung stehende Preisforderungen enthalten, außer Betracht gelaffen werden sollen und der Zuschlag demjenigen Be-
E des Knnstgewerbes sind mit den geschäftlichen Erfolgen gar nicht zufrieden, wäh
! rend die Aussteller von Maschinen und elektrotechnischen Apparaten größtenteils ^ glänzende Geschäfte gemacht haben.
Das Ministerium des Innern hat
Werber zu erteilen ist, dessen Angebot in Berücksichtigung aller in Betracht kom- wenden Umstände als das annehmbarste erscheint. Während der Bauausführung
durch einen Erlaß vom 29. Januar ds. sind die Unternehmer dnrch Abschlags Jahres betr. das Submissionswesen Zahlungen möglichst zu unterstützen, den Behörden aufs neue eingeschärft:! Nach der Vollendung der Arbeiten und Von der bestehenden Ermächtigung, Gegen-!Uebernahme derselben sind die Restgutstände, deren überschlägiger Wert einen ! haben sofort auszubezahlen. — Eine Ver- bestimmten Minimalbetrag, zurzeit 1000 sammlung der Ortsgruppe Reutlingen Mark, nicht übersteigt, ohne Ausschreibung des württ. Handwerkerlandesverbands hat zu vergeben, ist stets dann Gebrauch zu ^ sich denn auch sehr befriedigt über den machen, wenn nach den vorliegenden that-! Erlaß ausgesprochen, sächlichen Verhältnissen auch bei frei-! Stuttgart, 22. Febr. Der Pro- händiger Vergebung die Erlangung einer ; zeß gegen den Verlagsbuchhändler Robert guten rechtzeitigen und preiswürdigen! Lutz und den Verleger des Beobachters Lieferung oder Leistung erwartet werden i Eugen Binder beginnt schon am 10. März kann. Dabei wird ausdrücklich darauf! und wird mindestens 7, wahrscheinlich aufmerksam gemacht, daß, soweit es sich,'aber 10 Verhandlungstage in Anspruch um Bauarbeiten handelt, die freihändige. nehmen. Nicht weniger als 130 Zeugen Vergebung gestattet ist, falls der bestimmte ! find geladen und etwa weitere 30 Zeu- Ueberschlagsbetrag für die einzelnen Ar-! gen werden voraussichtlich noch geladen ten von Bauarbeiten uicht überschritten j werden. Als Sachverständiger ist Prof.
wird. Die Arbeiten, welche freihändig vergeben werden, sind da, wo eine Mehr- heit tüchtiger und erfahrungsgemäß zu angemessenen Preisen arbeitender Meister zur Verfügung steht, nicht stets denselben Meistern zuznteilen, vielmehr ist unter jener Mehrheit in geeigneter Weise abzuwechseln. Dies gilt in gleicher Weise für die Vergebung von Lieferungen. Bei größeren Hochbauten sind nicht alle
Fürstner aus Straßburg berufen, um über den geistigen Zustand des Bauern Kühnle aus Beutelsbach Auskunft zu geben. Verteidiger der beider! Angeklagten sind die Rechtsanwälte Haußmann und Elsas. Schultheiß Schlör von Beutelsbach, der als Nebenkläger zugelassen ist, hat den Rechtsanwalt Löwenstein I als Rechtsbeistand. Auf den Prozeß ist die Bevölkerung des ganzen Remsthales äu-
Ärbeiten gleichzeitg zu vergeben; die erst! ßerst gespannt und wegen seines Umfan- im späteren Verlauf des Bauwesens aus- ^ ges dürfte er wohl der größte Prozeß zuführenden Arbeiten, insbesondere Schrei-; sein, der jemals hier in Stuttgart zur ner-, Glaser-, Schlosser- und Flaschner- Verhandlung gekommen ist.