W i l d b a d.

WekclNnLmcrchung.

Nachdem die Berichtigung der Orts-, Grund- und Gefällsteuerkataster "auf 1. April 1896 und die Festsetzung des Katasterbetrags in der Gemeinde Wildbad durch das Bezirkssteueramt gemäß Art. 74 Abs. 1 des Gesetzes vom 28. April 1873, betreffend die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer, siattgcfunden Hut, so wird das Ergebnis dieser Katasterberichtigung gemäß Art. 6164 dieses Gesetzes 21 Tage lang

vom 14 Juli bis 3. August

zur Einsicht der Beteiligten in dem Gemrindelokal aufgelegt sein.

Etwaige Beschwerden, welche die Beteiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an das K. Steucrkollegium Abteilung II zu richten und längstens innerhalb dreier Tage nach dem Ablaus jener 21 Tage, also

bis zum 6. August

bei dem Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung (schriftlich) anzubringen. Die Ver­säumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich (Gesetz Art. 61 Abs. 2 und An. 74 Abs. 4.)

Hinsichtlich der Zulässigkeit von Beschwerden und der Berechtigung zu solchen bestimmt das erwähnte Gesetz folgendes:

Art. 62

Zulässigkeit von Beschwerden

Beschwerden in Betreff der Höhe der Einschätzung und des Verfahrens bei dieser sind nur zulässig:

1) gegen die festgesetzte Zahl der Klassen für die verschiedenen Kulturarten des betreffenden Steuerdistrikts,

3) gegen die Einteilung der einzelnen Grundstücke in die betreffenden Kultur­arten und Klaffen,

3) gegen die Stcueranschläge der einzelnen Kulturarten und Klaffen sowie der nutzbaren Rechte.

Die Beschwerden zu 3. sind immer mit speziellen, gehörig nachgewiesenen Ertragsbcrechiiungcn zu begründen.

Art. 63.

Berechtigung zu Beschwerden.

Zu Beschwerden sind berechtigt:

1) Die Eigentümer oder Nutznießer der betreffenden Grundstücke, beziehungs­weise der Realberechtigung (Art. 3) in dem betreffenden Ttcuerdistrikt,

2) Der Gemeinderat des betreffenden Steuerdistrikts.

Zu Beschwerden der in Art 62 Punkt 1 und 2 bemerkten Artist jeder Grund­eigentümer für sich oder im Verein mit andern berechtigt; Beschwerden der in Art 62 Punkt 3 bezeichncten Art sind nur zulässig, wenn die Beschwerdeführer mindestens ?«' des Meßgehalts der betreffenden Kulturart und Klasse besitzen, oder bei nutzbaren Rechten Us des Gesamtbetrags der Steueranschlägc derselben in einem Steuerdistrikt zu vertreten haben.

Der Gemeinderat ist nur zu Beschwerden der in Art. 62, Punkt 1 und 2 bezeichncten Art und blos in dem Fall berechtigt, wenn die von ibm festgesetzte Klasseneinteilung geändert worden ist.

Den 10. Juli 1896. Stadtschultheißenamt:

Bätzner

Das Fischwasser der Kleinen Enz vom Agenbacher Brnckle bis zum Ein­fluß in die Große Enz mit den Bächen Calmbächle und Würzbach wird am

DonQSrs-bÄA ÄSLL ZO. «InU,

Vormittags 11?2 Uhr

auf dem Rathause in Calmbach auf eine Reihe von Jahren im öffentlichen Auf­streich verpachtet, wozu Liebhaber ciulaüet.

k. Kameralamt Ilenenbürg:

Moser.

Importierte

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Revier S i min e r s fel d.

Arennyolz-Derkauf.

Am Donnerstag den 23. Juli d. I., vormittags 9 Uhr

auf dem Rathaus in Simmersseld aus den Staatswaldungen Kohnhalde Abt. 2 und 3, Eitcle Abt. 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, Hagwald Abt. 4 und 9:

Rm.: 13 Nadelholz-Scheiter, 39 dto. Prügel, 17 tannene Brennrind?, 55 buchen Anbruch und 441 tannen Anbruch.

Revier SimmerSfeld.

Nadelholz Slammholz- Berkans.

Am Freitag den 24. Juli d. I., vormittags 11?/, Uhr auf dem Rathaus in Simmersfeld aus den Staatswaldungen Kohnhalde Abt. 2 und 3, Eitele Abt. 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, Hagwald Abt. 4 und 9:

Langholz: 1034 Stämme mit Fm. 1040 I., 593 II., 239 III., 73 IV., IV. Klasse: Sägholz: 293 Stück mit Fm. 238 I., 73 II., 9 III Klasse, ferner 5 Buchen mit 3 Fm.

Turnverein AHH Wldbad.

Nächsten Sonnlsg den 26. Juli 1896 morgens 4 Uhr

(Aarrtll/'Tr/sLk

nach Calw.

Aktive Mitglieder hoben freie Fahrt, für sonstige Teilnehmer beträgt der Fahr­preis 1 Mk.; die Letzteren wollen sich bis längstens Freitag abend beim Vereins- kassicr Fritz Hammer anmelden.

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