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DieVerjährung sfrageverdientbeim Herannahen des Jahresschlusses wieder ein­mal die Beachtung weiterer Kreise. Mit dem 31. Dez. d. Js., d. h. nach Ablauf von 3 Jahren verjähren folgende Forderungen aus aus dem Jahre 1890: s) der Fabrikunter­nehmer, Kaufleute, Krämer, Künstler und Handwerker für Waren und Arbeiten, des­gleichen der Apotheker für gelieferte Arzneimittel. Ausgenommen hiervon bleiben Forderungen, welche in Bezug auf den Gewerbebetrieb des Empfängers dör Waren oder der Arbeit ent­standen sind. Hat jemand z. B. eine For- ung an einen Kaufmann für Waren, die der­selbe für sein Geschäft bestellt, so verjährt dieselbe erst nach 3 Jahren, hatte der Kauf­mann aber die Ware für seinen Hausbedarf bestellt, so verjährt die Forderung nach 2 Jahren; b) di- Ferdernngen der Fabrikunter­nehmer und anderer Arbeitgeber wegen der an ihre Arbeiter gegebenen Vorschüsse; o) der Schul- und Vsrpfl-gungsanstalten für Untericht, Unterhalt und Erziehung, sowie der Lehrer hinsichtlich ihrer Honorare: ä) der Fabrikarbeiter Handwerkergesellen, Taglöhner u. s. w. wegen rückständigen, s) der Fuhr­leute und Schisser hinsichtlich des Fuhrlohns, Frachtgeldes und ihrer Auslagen; t) der Gast- und Speisewirte für Wohnung Be­köstigung; A) die Forderungen der Kirchen und Geistlichen für Amtshandlungsgebühren, der Rechtsanwälte und Notare, Aerzte, Feld­messer, Auktionskommissarien, Makler, über­haupt aller Personen, welche zur Besorgung bestimmter Geschäfte öffentlich bestimmt oder

zugclassen sind oder aus der Uebernahme ein­zelner Arten von Aufträgen ein Gewerbe machen wegen ihrer Gebühren und Auslagen; ebenso die Forderungen der Handlungsge­hilfen und des Gesindes an Gehalt, Lohn u. s. w., die Rückstände an vorgedungenen Zinsen, Miete, Pacht, Pension, Besoldung und Alimentation.

Mn Spielzeug ohnegleichen. Unter der Fülle von verschiedensten Spielsachen >sür unsere Lieblinge, die Kinder, stehen nach alter pädagogischer Erfahrung diejenigen vorn an, wovurch die Thätigkeit des Kindes, ins­besondere auch sein geistiges Vermögen, för­derlich angeregt ersprießlich angespornt wird. Von anerkanntermaßen erstem Rang in dieser, Sinne und Denken bildenden, Richtung sind die es darf oh»' jede Ueber- hebung ausgesprochen werden: weltberühm­ten Änker-Steinbankaste», wie sie von der F. Ad. Richter L Cie., K. K. Hof­lieferanten in Rudolstadt (Thüringen,) in unerreichterVortrefflrchkeit dargeboten werden. Nichts gewährt den Kindern so viel der Lust, so viel des fesselnden Vergnügens, als mit den sorgfältig gearbeiteten, blinkenden Steinen eines Richter'schen Steinbaukastens entweder den bnntgestaltigen Entwürfen, die sich frei in des Kindes Vorstelluugswelt aufbauen, Leben und anmutige Form zu geben, oder noch mehr an der Hand der beigegebenen prächtigen Vorlage-Hefte die erfreuend schönen Bauten in reizvollem Wechsel nachzubilden.

Wie sie sich über jeden schmuckoollendeten Bau auf's neue immer wieder freuen, die Kleinen und nicht minder die Großen! Bei jedem neuen Werk, das unter den Händen der jungeudlichen Künstler zierlich entstanden, muffen Eltern und Geschwister, Nachbarn und Kameraden herbei, um solcheArbeit im Spiele" zu bewundern.

Dazu ist noch ein Vorzug, der echte» Richter'schen Lteiubaukasten zu eigen ist, be­sonders schätzenswert. Das ist die Einrich­tung, wonach ein jeder Kasten aufsteigend nach und nach durch genau passende Er- gänzuitgskasten vergrößert werden kann. Derart vermag dieser reizende Spielgegen- stand im Lauf der Jahre immer stattlicher erweitert zu werden: eine Eigenschaft, die ibn zugleich zum billigste», weil ans die Dauer wertvolle», Geschenke macht. Durch alle besseren Spielwaren-Handlungen zum Preise von 50 Pfg. bis 80 Mk. zu erhalten. Man achte sorgfältig daraus, daß jeder Kasten die FabrikmarkeAnker" trägt!

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Ordentliche

General-Versammlung

ar» äs«. 2 S. Nov. ä-

nachmittags 4 Uhr

auf dem Rathause in H8lkvi».

Tages-Ordnung:

1) Wahl des Ausschusses für die Prüfung der Rechnung pro 1893.

2) Neuwahl des Vorstands.

3) Beschlußfassung über die Abnahme der Rechnung pro 1892.

4) Beratung etwaiger Anträge aus der Mitte der General-Versammlung. Den 11. November 1893.

Der stellvertr. Vorsitzende des Vorstands:

Aug. Wkeyer.

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Revier Calmbach.

Stangen Verkauf.

Am Freitag den 17. Nov.,

, vormittags Ilffs Uhr

im Gasthaus zurSonne" in Calmbach aus Distrikt Hengstberg, Abt. Oberer und Unterer Dittenbronnen:

Werkstangen: 14 I. El., 18 II. El., 2

III. El.; Hopfenstangen: 751 I. El., 616 II. El-, 105 III. El.; Reisstangen: 1880 I. El., 4902 II. C> 3075 III. El, 3270

IV. El., 2930 V. Ci.

Die Stangen sind von schöner Qualität, weitaus überwiegend sichtene, werde» auf Verlangen vom Forstwart Knorzer vorge­zeigt.

Entfernung bis zum dortigen Bahnbof 1 Stunde.

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