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Nro. 117.

Samstag,

7.

ZMoöeri 1893.

29. taiingang.

Württemberg.

Cannstatt, 2. Okt. Die Bezirks-Ge- rverbeausstellung wird am 9. d. M. geschlos­sen. In finanzieller Beziehung kann berich­tet weroen, daß die Garantiezeichuer nicht in Anspruch genommen werden dürften.

Der 2. Gewinn der Cannstatter Volks­festlotterie ist einer Gesellschaft von Arbeitern der Maschinenfabrik Eßlingen zugefallen, welche das betreffende Los gemeinschaftlich spielten.

Heilbronn, 2. Okt. Wie aus Stutt­gart mitgeteilt wird, wurde die prächtige Ka- lebstraube, welche der Hellbrauner Güterbe­sitzer-Verein bei der Huldigung vor dem König mit sich führte, I M. der Königin zum Ge­schenk gemacht. Die mit Bändern in den Schaumburq - Lippeschen Farben geschmückte Traube wog 120-Pfund.

Nagold, 2. Okt. Wegen böswilliger Veranlassung des Brandes in der Nacht vom 17. auf den 18. Sept. wurden schon einige Personen in Haft genommen. Gegenwärtig sitzen 3 Lehrlinge wegen Verdachts der Brand­stiftung. Sie sollen beim Ankauf von Zünd­hölzern und nachher Aeußerungen fallen haben lassen, die auf böswilliges Vorhaben schließen lassen. Der Gemeinderat Nagold und der K. Verwallungsrat der Gebäudeversicherungs­anstalt haben je 500 Mark, also zusammen 1000 Mk. demjenigen ausgesetzt, der Mittei­lungen macht, die zur Verurteilung des Thäters führen.

Rübgarten, O.A. Tübingen. Graf von Dillen-Spiering, Oberstlieutenant a. D., der in Dätzingen, O.A. Böblingen wohnt und Anteil an den auf hiesiger Mark­ung gelegenen Rittergütern hat, bereitete neu­lich seinen hiesigen Gutspächtern eine seltene Freude. In Anbetracht des geringen Futter- Ertrags auf der Markung und der teilwersen Beschädigung derselben durch Hagel erließ er aus freien Stücken seinen Pächtern den auf Martini d. I. verfallenen Pacht, der die an­sehnliche Summe von rund 900 Mk. beträgt. Möge dieser edelsinnige Vorgang für andere bedrängte Gemeinden Nachahmung finden.

Ulm, 3. Okt. Heute Nacht verschied an Lungenentzündung Musikdirektor Stütz im Jnf.-Neg. Nr. 124. Am 26. Jan. 1866 zum Kapellmeister des 1. rerbalaillons auf dem Hohenasperg ernannt, machte er die Feld­züge 1866 und 187071 mit dem Bataillon mit und wurde 1871 zum 6. Jnf.-Reg. v r- setzt, welchem er julher angehörte. Stütz diri­gierte noch am Abend des 14. Sept. d. I. anläßlich des Kaiserbesuchs den großen Zapfen­streich in Stuttgart. Mit Stütz scheidet der älteste Kapellmeister des württ. Armeekorps

aus dem Leben. Er war ein hervorragender Musiker und Dirigent.

N » ndscha u.

Langenalb, 4. Okt. Heute früh 4 Uhr brach in der gemeinschaftlichen Scheuer des Franz Thoma Fuhrmann und Jak. Tha- linger, Oekonom dahier, Feuer aus. In we­nigen Augenblicken stand auch das den Ge­nannten gehörige Doppelwohnhaus in Hallen Flammen. Während Doppelscheuer und Dop­pelwohnhaus, in welchem noch die Familie des Karl Ruf in Miete wohnte, niederbrannten, gelang es, teilweise das Anwesen des Christ Lorch zu retten. Letzteres ist stark beschädigt und wird wohl abgetragen werden müssen., Sämtliches Vieh konnte gerettet werden. Die Brandbeschädigten sind versichert, teilweise etwas niedrig. Der Schuppen des Lorch ist mit ab­gebrannt. Der Gesamtschaden dürfte etwa 15,000 Mark betragen. Ueber die Entstehungs­ursache liegen noch keine bestimmten Anhalts­punkte vor.

Pforzheim, 3. Okt. Ueber den bereits berichteten Mord in Liebenzell kann dieBad. Ldsztg." des näheren mitteilen, daß die ver­haftete Ehefrau des Ermordeten behauptet, an dem Morde unschuldig zu sein. Ihr Mann sei gegen 12 Uhr Nachts ausgegangen und wurde gegen 1 Uhr, in den letzten Zügen an der Treppe desLöwen" liegend, vom Bäcker­burschen des Hauses aufgefunden. Unter dem Backofen fanden die herbeigerufenen Ver­wandten des Ermordeten ein frisch abgewascheues Beil mit Blutspuren und später entdeckte man eine gewaschene, noch nasse Schürze der Ehe­frau des Faas. Da der getötete mit Beil­hieben fürchterlich zugerichtet war, so lenkte sich der Verdacht auf dessen Ehefrau, zumal bekannt ist, daß die seit Mai verheirateten Eheleute nicht glücklich lebten. Der Mann galt als ein aufgeregter Mensch, während über die Frau nichts Nachteiliges bekannt ist. Es wird angenommen, daß die Frau, eine geborene Marie Hoffmann aus der Pfalz, ihren Mann aus Notwehr erschlug. Man ist sehr ge­spannt aus das Ergebnis der rasch eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung.

P f o r z h e i m. Das Mürrle'sche Brau­erei-Anwesen wurde in der Zwangsversteiger- ! ung für 73,000 Mark den Herren M. Straß- i burgcr und Söhne in Mannheim zugeschlagr i. > D esilben erstanden noch 3 Ar 29 Quadrat- i mtter Gelände- hinter den Zäunen für 4100 i Mark. Der Gesamt-Anschlag war 128,000 i Mark. Der Ausfall beträgt also 50,900 Mk. i

Koblenz, 4. Okt. In dem heute ver- ( kündeten Urteil der hiesigen Strafkammer gegen I den kath. Pfarrer Stück von Trier, der ein i

- Kind seinem evangelischen Vormund entzogen hatte, sowie gegen die Witwe Ludwig, die

' Mutter des Kindes, wegen Beihilfe wurde Stück zu 3 Monaten, dis Ludwig zu einem ! Monat Gefängnis verurteilt.

Berlin, 4. Okt. DieN. A. Z." teilt

- die Grundzüge des Weinsteuergesctzentwurfes mit. Danach ist eine prozentuale Wertbe­steuerung vorgesehen: dieselbe betrifft den Wirtshausverbrauch und den Privatverbrauch. Besteuert werden Naturwein, Schaumwein und Kunstwein. Die Steuer ist in Form einer Verkehrssteuer vorgeschlagen, welche die Em­pfänger der Sendungen entrichten. DieN. A. Z." teilt ferner die Art der Steuerberech­nung, der Kontrolmaßregeln mit. Die Reichs­weinsteuer treffe nur Wein, dessen Wert beim Eintritt in die Steuerpflicht über eine gewisse Wertgrenze hinausgeht; die Besteuerung der minderwertigen Weine ist den Bundes­staaten überlassen; der Bundesrat stellt die Wertgrenze fest. Den Gemeinden ist die Be­steuerung bis zu einem gewissen Moximalsatz freigegeben.

Dem Abg. Ahlwardt ist die Auffor­derung zum Antritt einer 5monatlichen Ge­fängnisstrafe aus dem Judenflintenprozeß von der Staatsanwaltschaft zugegangen.

Neue Quittungskarten der Alters- und Invaliditäts-Versicherung kommen zwar schon jetzt zur Ausgabe, sollen aber erst dann all­gemein gebraucht werden, wenn die Karten älteren Musters aufgebraucht sind. Der Vor­druck enthält drei neue Zeilen, eine Bezeich­nung der Nummer bei der Ausgabestelle, des Zeitpunktes der Verwendbarkeit von Nach­marken und des Wohnortes des Inhabers. Die Innenseite der Karte enthält statt 52 Felder jetzt 56.

Buchhändler, die Bücher mit un­sittlichen Titelblättern im Schaufenster aus­legen, können mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und 500 Mk. Geldstrafe belegt werden nach Z 183 des R.-Str-G. So hat soeben das Reichsgericht entschieden.

Straß bürg. Durch Verfügung des kommandierenden Generals des 16. Armee­korps, Grafen Häseler, ist ver Branntwein­ausschank in den Kantinen untersagt worden. Die Kantinicrs, die unter der Voraussetzung durch den Massenverkauf billigen Fusels wieder auf ihre Kosten zu kommet», seit Jahren hohe Pachtsummen gezahlt haben, werden ange­messen entschädigt werden. Branntwein darf nicht mehr in die Kasernen hinein. Der Sol­dat, welcher Branntwein mit sich führt und erwischt wird, wird mir Arrest bestraft. Den letzten Anstoß zu der Maßnahme des kom­mandierenden Generals soll die Beobachtung