283

Amtliche und Privat-Anzeigerr.

ONKsMIlS.

Herzlichen Dank den Wählern des VIl. Württ. Wahlkreises welche mir zum dritten mal das Vertrauen als Reichstags-Abgeordneten schenkten. Ich erkenne dies umso dank­barer und hochachtungsvoller an, als die Wahl unter den denkbar ungünstigsten Verhältnissen aller Art stattfand. Um so eifriger wird auch mein Bestreben sein, meine Pflicht zu thun und redlich mitzuarbeiten an dem Gesamtwohl unseres Vaterlandes.

Herzlichen Dank auch allen denjenigen ehrenwerten Männern, welche mich in selbst­loser patriotischer Hingebung so nachhaltig unterstützten.

KntzmchtM Frchm«. WEM.

W i l d b a d.

Das im Regierungsblatt Nro. 13 publizierte Gesetz betreffend die Entschädigung für an Maul- und Klauenseuche gefallenes Rind­vieh vom 3. Mai 1893 und die Vollziehungsverfügung hiezu vom 5. Juni 1893 4vird am

Dienstag, öen 20. ö. Mts.,

vormittags 11 Uhr

-auf hiesigem Rathaus der Bürgerschaft publiziert werden und wird hiezu cinge- ckaden.

Den 16. Juni 1893. Stadtschultheißenamt

B ätz n e r.

W i l d b a d.

Beurlaubung zur Disposition.

Unter Bezugnahme auf den nachstehend abgedruckten Erlaß des K. Ministe­riums des Innern vom 22. Mai 1875 werden die Angehörigen derjenigen im zwei­ten Dienstjahr stehenden Soldaten, deren häusliche Verhältnisse ihre Beurlaubung im Herbste dieses Jahrs nötig oder doch dringend wünschenswert erscheinen lassen, aufgefordert, ihre diesbezüglichen Gesuche

längstens bis zum 20. Juni d. I.

bei dem Stadtschultheißenamt anzubringen.

Der erwähnte Ministerial-Erlaß lautet wie folgt:

Bei der Auswahl der zur Disposition zu beurlaubenden resp. aus solchem Urlaub wieder einzubeordnenden Mannschaften Seitens der Kommando-Behörden konnten nach einer Mitteilung des K. General-Kommandos deren Familienverhältnisse nicht mehr so in Betracht gezogen werden als dies nach dem Stande der Ausbil­dung und Führung der betreffenden Leute hätte geschehen können und müssen, wenn den Truppenteilen zuverlässige und erschöpfende Notizen zur Beurteilung der häuslichen Verhältnisse der einzelnen Leute zu Gebote gestanden hätten. Das Material, welches die Truppen selbst aus Bittschriften, Nachfragen bei den Mann­schaften, welche in derselben Gemeinde zu Hause sind, gewinnen, sei meist ein un­sicheres. Es wird daher ans Ansuchen des Kgl. Kriegsmiuisterinms zur Herbei­führung einer zweckentsprechenden Auswahl der alljährlich zur Disposition der Truppenteile zu beurlaubenden Mannschaften und im Interesse der häuslichen Ver­hältnisse der Mannschaften den Königl. Oberämtern- und den Gemeinderäten nach­stehende Weisung erteilt:

1) Alljährlich zu einem von dem K. Obcramt festzusetzenden Termine haben die Gemcinderäte Verzeichnisse derjenigen im 2. Dienstjahr stehenden und im Kerbst des betreffenden Jahres in das dritte Dienstjahr tretenden Mannschaften des akti­ven Heeres deren häusliche Verhältnisse die Beurlaubung nötig oder doch dringend wünschenswert erscheinen lassen, nach dem bcigedruckten Schema aufzustellen.

2) In diese Verzeichnisse sind nur diejenigen Mannschaften des zweiten Dienst- jahrcs aufzunehmen, deren Angehörige nach vorgängigec angemessener Bekanntmach­ung des festgesetzten Termins für die Vorlage der Verzeichnisse ein Gesuch um Aufnahme in das Verzeichnis bei dem Gemeinderat rechtzeitig eingereicht haben und deren häusliche Verhältnisse dem Gemeinderat als berücksichtigungswcrt er­scheinen.

Den 15. Juni 1893.

Stadtschulthcißenamt:

Bätzner

W i l d b a d.

Aekannlmachung.

Sämtliche zur heurigen Generalmuster ung gestellungspflichtigen Militärpflichti gen der Jahrgänge 1871, 1872 und 187S haben am

Donnerstag, den 22. d. Mts.,

abends präzis 6 Uhr auf dem hiesigen Rathause zu erscheinen.

Nichterscheinende werden gegen Gang­gebühr von 20 Pig besonders geladen.

Den 16. Juni 1893.

Stadtschultheißenamt.

B ä tz n e r.

W i l d b a d. "

Bekanntmachung-

Die hiesigen Biehbesitzer werden auf die in Nro. 84 des Enzthälers enthal­tene Bekanntmachung des K. Oberamts betr. Abhaltung einer staatlichen Rindvieh­schau in Neuenvürg am 10. Juli d. I. aufmerksam gemacht mit dem Anfügen, daß die näheren Bestimmungen bei der Unterzeichneten Stelle erfahren werden können. Höherem Auftrag zufolge wird zu recht zahlreicher Beschickung der Aus­stellung dringend aufgefordert.

Den 16. Juni 1893.

Stadtschultheißenamt.

Bätzner.

Wild b a d. '

Am Samstag den 24. Juni d. I, nachmittag 2 Uhr

wird der Heugrasertrag der städttschen Lauten­hofwiesen in 36 Loosen an Ort und Stelle im öffentlichen Aufstreich verkauft.

Zusammenkunft bei der Brachhold'schen Sägmühle.

Stadtpflege.

Alter, weißer

ist billigst zu haben bei

Albert Kraust.