Das Vaterlandsgefnhl des Reichstags reichte aber nicht .aus. Die Kosten der Vorlage würden auf den Kopf unserer starken Be­völkerung nur wenig betragen haben. Wir hatten dafür die gerechte Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht sowie die zweijährige Dienstzeit erhalten, und unsere Landwehr wäre von einem Ausmarsche gleich bei Be­ginn eines Feldzugs verschont geblieben. Jetzt bleibt vorerst Alles beim Alten. Ein Hauptbeweis für die kleinliche Nörgelei sind die demokratisch-u tramontanen Anträge, die «twas bieten sollten, in der That aber nichts boten; ein Hanptbeweis für die mangelnde Gesinnungstüchtigkeit, daß nicht einmal der Antrag Hüne dnrchgegangen ist. Die Reichs­tagsverhandlungen im Ganzen, besonders aber die über Ah'wardt und die Militär- Dorlage, müssen abstoßend oder auch ver­lockend auf das Ausland wirken. Auch das haben wir erreicht' Wir müssen uns vor Dem Dreibünde, wir müssen uns vor dem Auslande, wir müssen uns vor denen schä­men, die sich unsere Feinde nennen I Jeder Deutsche ist es seiner und feines Vaterlandes Ehre schuldig und handelt in seiner Familie «igenem Interesse zugleich, wenn er durch seine künftige Wahl dazu beiträgt, daß wie­der ein gesinnungstüchtiger Reichstag erstehe.

(Schw. M.)

Vermischtes.

(Wenn es wahr ist?) Gewiß wird in Len weitesten Kreisen mit Freuden die Nach­richt begrüßt werden, daß Aussicht vorhanden sein soll, in nicht zu ferner Zeit die Ver­längerung der Giltigkeitsdauer der Rückfahr­karten auf 10 Tage, wie sie in Bayern seit Juni und in Württemberg seit Mitte Juli v. I. eingeführt ist, nun auch in anderen Teilen des Deutschen Reiches angenommen zu sehen. Wenigstens teilte vor Kurzem der Ministerpräsident v. Mittnacht bei den Eisen­

bahnverhandlungen der württ. Kammer mit, daß im April d. I. in Frankfurt in einer Beratung der ständigen Tarifkommission der deutschen Eisenbahnverwaltungen von württ. Seite ein dahingehender Antrag gestellt und in erster Lesung mit Mehrheit angenommen worden ist.

In den Kreisen der Stuttgarter Sports men, in der Welt, in der man sich nicht langweilt, spielte bis vor Kurzem der Privatier August Gumprich eine hervorragende Rolle. Geboren zu Frankfurt a. M, als Sohn eines dortigen Millionärs aus dessen Ehe mit einer indischen Gattin, hat er nach Sem Tode seines Vaters, im Alter von 21 Jahren, aus jede Thätigkeit verzichtet und seinen Aufent­halt in Württemberg dazu verwendet, sein Geld auf die denkbar nobelste Weise durchzu­bringen. Ec schlug seinen Wohnsitz in Groß- Jngersheim auf, pachtete die Jagden in weitem Umkreise, legte großartige Fasanenzüchtereien an, durch die in den benachbarten Weinbergen enormer Schaden angerichtet wurde, gewährte den Sportsmännern von Stuttgart, Ludwigs­burg u. s. w. Gastfreundschaft im großen Stil, heiratete eines der schönsten Mädchen der Residenz und führte ein Leben wie ein Fürst. Sein Reichtum galt für unermeßlich, und das Ansehen, das er genoß, war derar­tig, daß die Gemeinde Groß-Jngersheim ihn feierlich zu ihrem Ehrenbürger ernannte. Nie­mand ahnte, daß der junge Lebemann weit mehr ausgab, als er nach seinen Verhältnissen gesollt hätte, daß er seit Jahren, die für ihn flüssig gewordenen Gelder nur zur Deckung der dringendsten Schuloen verwendete. Das Feemnärchen fand ein böses jähes Ende. Dieser Tage verschwand Gumprich, ließ seine junge, in gesegn-ten Umständen befindliche Frau ohne jede Hilfsmittel zurück, so daß sie ins Eltern­haus zurückkehren mußte, und ging ins Aus­landunbekannten Aufenthalts." Ueber sein Vermögen wurde der Konkurs verhängt. Die;

i Verhältnisse sind aber so komplizierte, daß ma» vorläufig noch nicht übersehen kann, welche Aussichten für die zahlreichen Gläubiger vor­handen sind. Der Anteil Gumprichs am väterlichen Nachlaß ist nämlich auf Grund des Testaments in der Hand von 3 Testa­mentsvollstreckern in Frankfurt, die vollständig freie Verfügung haben und Niemand Rechnung abzulegen brauchen. Sie habendem Konkurs­verwalter jede Auskunft über die Höhe des Vermögens verweigert. Die Schulden Gum­prichs werden auf 250 000 Mk. geschätzt. Unter den Hauptgläubigern figuriert ein Pa­riser Damenschneider, der das Hochzeitskleid der Frau für 2000 Mk. geliefert hat, dann die Konfektionäre, die Herrn Gumprich ko­stümieren durften. In welcher Höhe diese in Mitleidenschaft gezogen sind, ist daraus zu er­sehen, daß bei der Fahrnisversteigerung, welche dieser Tage stattfand, 117 Kravatten, 23 Herrenanzüge, 13 weiße Westen und 10 Ueber- zieher zur Versteigerung kamen. Weiter figu­rierten auf der Gläubigerliste, Juweliere, Mö­belhändler u. s. w. lauter erste Firmen, bei denen ihm sein flottes Auftreten unbeschränk­ten Kredit verschaffte. Für seine Fansanerie, die ihn 60 000 Mk. gekostet hat, wurde bei der Versteigerung 4000 Mk. gelöst. Es scheint, als wenn manche Geschäftsleute noch lange an den Ehrenbürger von Groß-Jngersheim denken sollten.

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Oberamt Neuenbürg. Gemeinde Wildbad.

Dekunntnrachung.

In Gemäßheit des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 Z 8 des Reglements zur Ausführung dieses Wahlgesetzes Z 2 und der Verfügung des Kgl. Ministeriums des Innern vom 7. Mai 1893 wird hiemit Nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis gebracht:

1) Die znm Zweck der Wahl eines Abgeordneten zum Deutschen Reichstag angelegte Wählerliste, welche die zum Wählen Berechtigten enthält, ist vom nächsten

Sonntag den 14. d. Mts. an bis Dienstag den 23. d. Mts.

je einschließlich zu Jedermanns Einsicht auf dem Rathaus aufgelegt (Wahlre­glement Z 2).

2) Wer die Liste für unrichtig oder unvollständig hält, kann dies bis Diens­tag den 23. Mai d. I., diesen Tag eingcschlossen, bei dem Gemeindevorstand öffentlich anzeigen oder zu Protokoll geben und muß die Beweismittel für seine Behauptungen, falls dieselben nicht auf Notorictät beruhen, beibringen.

Die Entscheidung darüber erfolgt, wenn nicht die Erinnerung sofort für begründet erachtet wird, durch die zuständige Behörde.

Sie muß längstens innerhalb drei Wochen, vom Beginn der Auslegung der Wählerliste an gerechnet, also spätestens am

Samstag den 4. Juni d. I

erfolgt und durch Vermittlung des Gemeindevorstands den Beteiligten bekannt ge­macht sein. (Wahlreglement Nr. 3.)

8) Nur diejenigen sind zur Teilnahme an der Wahl berechtigt, welche in die Listen ausgenommen sind. (Z 8 des Wahlgesetzes.)

Den 13. Mai 1893.

Gemeindevorstand.

Biitzuer.

Revier Wildbad.

leg-Sperre.

Wegen Holzfällung in Abt. Heffelsteig ist die Hetzelsteig von Freitag den 13. Mai d. I. bis Samstag den 27. Mai d. I.

gesperrt.

W i 1 d b a d.

Zahlungs-Uusiorderung.

Die Steuern aus Grund-, Gebäude- und Gewerbe-, Kapital-, Renten-, Dienst- und Be­rufseinkommen und Schulgelder sind auf 31. März d. I. zur Zahlung verfallen.

Die Restanten werden aufgefordert, im Laufe d. Mts. ihre Schuldigkeit zu ent­richten; nach Ablauf dieser Frist müßte ge­gen die Säumigen das Mahnverfahren ein­geleitet werden.

Den 9. Mai 1893.

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