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AZro. 24-.
Arenstag,
28. Asbrucrrr 1893.
29. latingang.
Einführung der elektrischen Beleuchtung in Wildbad.
III.
Im Anschlüsse hieran beantwortete Stadtschultheiß Bätz- ner zunächst die von Ritter gestellten Fragen dahin, daß die Aufnahme des der Rentabilitäts-Berechnung zu Grunde gelegten Consums nicht gegen verpflichtende Unterschriften vollzogen worden sei, die Wasserkraft (d. h. das Wasser der Enz) wohl selbst keine weiteren Erwerbungs- und Ablösungskosten mache, da Privatpersonen am Wasser selbst keine Eigentumsrechte hätten, dasselbe vielmehr dem Staate gehöre; auch seien seines Wissens keine Wässerungsrechte abzulösen, wenigstens nicht solche von Bedeutung. Der Rentabilitätsberechnung des Hrn. v. Miller sei für den Anfang ein Minimalkonsum von 1600 Glühlampen zu Grunde gelegt; er sei nicht so sanguinisch, er glaube für den Anfang auf kaum 1000 Lampen rechnen zu dürfen. Namentlich dürfe man sich bei den größeren Hotels auf einen großen Consum nicht verlassen, er glaube, daß diese das Licht zunächst nur in den Gängen und Sälen einrichten werden, in den Fremdenzimmern nicht. Es sei deshalb zu befürchten, daß die Anlage ohne Zuschüsse aus dem Beutel der Steuerzahler nicht bestehen könne, weshalb große Vorsicht bei Erledigung dieser Frage notwendig sei.
Auf der anderen Seite liege es dagegen im Interesse -er finanziellen Regelung der Sache (d. h. der Beschaffung -es zur Ausführung der Anlage nötigen Kapitals), daß die Anlage sofort für alle Fälle und Verhältnisse zureichend erbaut, also mit Reserve - Dampfmaschinen versehen und für die weitgehendsten Bedürfnisse vorgesehen werde, damit die mit einer Schuldenausnahme verbundenen Umständlichkeiten an die Gemeinde nicht zweimal heranträten. Pauschaltarife halte er für ungeeignet. Es liege doch eine gewisse Ungerechtigkeit darin, daß derjenige, welcher eine Lampe jeden Abend viele Stunden, vielleicht die ganze Nacht brenne, nur ebensoviel bezahle, wie derjenige, der sie selten, oder immer nur kurze Zeit brenne. Auch würden viele durch diesen Pauschaltarif von der Einführung des elektrischen Lichtes abgehalten; wenn man z. B. einem kleineren Consumenten, der drei Ibkerzige Lampen zu brennen beabsichtige, zum Voraus ausrechne, er müsse pro Jahr (3X.24) 72 bezahlen, so werde er ineistcusvon der Höhe einer solchen Summe abgeschreckt werden, wenn er auch vielleicht bisher jeden Monat für Gas einen Betrag bezahlt habe, der zusammengerechnet noch diese Summe im Jahr überstieg. Sv viel er zu seinem Bedauern jetzt nach den v. Miller'schen Ausführungen bemerke, sei beim elektrischen Licht eben der Consum, wenn man sich nicht zu den teueren Messern entschließen könne, nur nach oberflächlicher Abschätzung zu bemessen. Trotz dieser hohen Anschaffuugskosten halte er es deshalb doch für besser, diese Elektrizitätsmesser zu verwenden wie er auch s. Z- ber Einrichtung der städtischen Wasserleitung die Verwendung von Wassermesicru empfohlen habe. Die Erfahrung bei der Wasserleitung habe ihm recht gegeben- wenn man damals bei der Anlage derselben Wassermesser eingeführt hätte, so würde der großen Wasserverschwenduna die überall eingerissen habe, vorgebeugt worden sein. Achnlich
wie bei der Wasserleitung, befürchte er, würde es auch bei dem elektrischen Licht gehen, wenn der Preis für dieselbe nach einem Pauschaltarif ohne Rücksicht auf den thatsächlichen Consum des Einzelnen berechnet würde. Die von Oberinspektor Ritter gemachte Bemerkung bezüglich des Gehaltes der Betriebsleiter halte er für angebracht, auch er finde die angesetzten Gehälter sehr nieder bemessen. Wenn man von den Beamten strenge Pflichterfüllung verlange, müssen sie pecuniär auch so gestellt sein, daß sie ihre Familien anständig ernähren können; auch könne man hier in Wildbad kein Beamtenproletariat brauchen. Ob es vielleicht nicht möglich sei, daß man den hiesigen Stadtbaumeister sich soweit in die Elektrotechnik einarbeiten lasse, daß die Anstellung wenigstens eines Beamten erspart bleibe.
Des Weiteren habe er noch eine Frage, die ihm besonders am Herzen liege, an Herrn v. Miller zu richten. Ob es mit dem elektrischen Lichte so weit sei, daß man sich auf dasselbe bezüglich seiner Beständigkeit verlassen könne; ob nicht Gefahr vorhanden sei, daß dasselbe plötzlich versage; ob Herr v. Miller dafür garantieren könne, daß außer den vielleicht von der Wasserkraft herrührcnden Störungen bei der Anlage keine anderen zu erwarten seien. An eine Möglichkeit, daß das elektrische Licht in der Hochsaison auf einige Tage versagen könne, möge er gar nicht denken. Es sei diese Frage deshalb von so großer Wichtigkeit, weil es der hiesigen Stadtgemeinde, wie dies an anderen Orten der Fall sei, nicht möglich wäre, eine zweite Anstalt (Gasfabrik) nebenher zu unterhalten; bei unseren beschränkten Verhältnissen sei ja dies nicht denkbar.
Hierauf erwiderte
v. Miller:
Zunächst möchte er auf die Aeußerung des Oberinspektors Ritter, die Stadt habe für die ersten Jahre eine Iluterbilanz zu erwarten, zurückkommen. Er habe die feste Ueberzeugung, daß selbst daun, wenn der von Stadtschultheiß Bätzner befürchtete geringere Consum für den Anfang eintrete, mit einer Unterbilauz nicht zu rechnen sei. Für die Höhe der Ausgaben, was Anlagekapital und Betriebskosten anbelange, übernehme er jede Garantie dahin, daß mit den von ihm berechneten Ausgabeposten das ausgesührt werden könne, was er projektiert habe und zwar nicht nur eine moralische Garantie, sondern er sei auch zu jeder materiellen bereit. Er übernehme sofort die Verpflichtung, die Anlage um die berechneten Kosten auszuführen. Die Löhne und Gehälter der Betriebsbeamten seien nicht zu niedrig bemessen. Man habe vielleicht übersehen, daß für dieselben noch freie Wohnung im Werke selbst vorgesehen seien, was im Interesse einer guten Beaufsichtigung und eines ungestörten Fortganges des Werkes gelegen sei. Als weitere Gehaltseinnahme für den Betriebsleiter habe er außerdem vorgesehen, daß derselbe (wie es schon an anderen Orten z. B. in Fürsteuberg-Bruck der Fall sei) die Installationen in den Häusern besorge. Damit sei der große Vorteil verknüpft, daß derselbe dann über jede Haus- leitung genau informiert sei. Wenn einmal das Werk im Betriebe sei, habe er zu diesen Arbeiten übergenug Zeit. Für die beiden Turbiuenwärter seien monatlich 100 Mk. neben freier Wohnung vorgesehen; diese hätten sich dann in 8stün- digen Schichten abzulösen.