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Ms- und Anzeige Matt für «itdbad und Umgebung.

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Der Abonnements-Preis beträgt incl. dem jeden Samstag beigegebenen Allnstrtrten Sonntagsklatt für Wildbad vierteljährlich 1 10 ^ monatlich

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Nro. 23.

Scrmsiclg,

25. Isbrucl^ 1893.

29. iatirgang.

Einführung der elektrischen Be­leuchtung in Wildbad.

II.

In der von ihm gefertigten Rentabilitätsberechnung habe er deshalb für das elektrische Licht und den elektrischen Strom zu Motorenbetrieb möglichst niedrige Tarifsätze angenommen. Trotzdem habe sich für das Gleichstrom-Projekt im ersten Aus­bau ein Ueberschuß von 10,000 Mark, im zweiten Ausbau von 12 000 Alk. ergeben, die der Stadtkasse zu gut kommen würden. Außerordentliche Ereignisse könnten diese Berechnungen natür­lich umstoßen; eine genaue Berechnung dieses Ueberschusses, für deren Richtigkeit man garantieren könne, sei deshalb nicht möglich. Bei den von ihm angenommenen Tarifsätzen sei aber dieser Ueberschuß, wie schon gesagt, auch als nebensächlich be­handelt worden und würden bei diesen Sätzen die Einwohner von Wildbad ein so außerordentlich billiges Licht erhalten, wie dies nirgends in großen Städten und selten in kleineren Orten stattfinde. Der Preisberechnung für den zu liefernden Strom habe er Pauschalsätze zu Grunde gelegt; man könne zwar auch die verbrauchte Elektricität durch Elektricitätsmesser ähnlich wie das Gas durch Gasmesser, berechnen, die An« schaffungs- und Jnstallationskosten dieser Elektricitätsmesser, seien aber so hohe, daß für dieselben von den Konsumenten eine jährliche Miete von 15 Mk. pro Messer erhoben werden müßte, wodurch der kleine Konsument, der für die Beleuchtung selbst im Ganzen nicht viel mehr als diese Summe auszu­geben beabsichtige, von dem Gebrauche des elektrischen Lichts ausgeschlossen wäre. Auch der Umstand, daß der Konsument bei Berechnung nach Pauschalpreisen von Anfang an mit Sicherheit wisse, wie hoch die Kosten der Beleuchtung für ihn sein werden, spreche für diese Berechnungsart. Wie schon früher hervorgehoben, sei hier in Wildbad zwischen Lampen, die nur im Sommer, solchen, die nur im Winter und solchen die das ganze Jahr hindurch in Benützung sind, zu unter­scheiden, und habe er deshalb drei verschiedene Pauschalsätze für Sommer-, Winter- und Jahreslampen angenommen.

Hienach würden sich die Preise folgendermaßen berechnen:

für

a-mzes

Jahr

nur für Sommer

nur für Winter

1 Glühlampe von 5 Kerz. (für Gänge als Nachtlicht)

10

5

7

1

10 Wohnzimmer rc. .

17

8

13

16 Wirtschaften. Restau-

rants, Comptoirs rc.

24

12

18

1 »

» 85 große Restaurants

38

19

29

1

32 Säle, Speisesäle rc.

4L

24

36

1 Bogenlampe von 600 Kerzen.

144

72

108

1

12M .

240

120

180

Ein Elektromotor von *,'20 Pferdekraft . . .

20

10

15

,, » ...

41

20

31

, ...

72

36

54

...

126

63

95

/, /,

1 ...

240

120

180

§ ,/

" 2 ...

468

234

351

" ...^ " ...

684

342

513

" "

über 3 pro Pferdekr.

216

108

162

Bei diesen Preisen für Elektromotoren sei angenommen, daß dieselben von morgens 6 bis abends 6 Uhr betrieben werden; für eine längere Betriebsdauer seien entsprechend höhere Preise anzusetzen.

Nach diesem Tarife könne sich jeder einzelne Konsument ausrechnen, was er brauchen will und wie viel er zu bezahlen hätte. Da durch eine anzubringende Umschaltevorrichtung die Möglichkeit geboten sei, eine Lampe von einem Zimmer in das andere umzuschalten, so sei es den Konsumenten freige-- stellt, ein und dieselbe Lampe, für die sie den einmaligen Ta­rifsatz bezahlt haben, in verschiedenen Räumlichkeiten zu be­nützen, so daß z. B. ein Konsument, der für eine Lampe von 16 Kerzen den Jahrestarif von 24 Mk. bezahlt hat, ohne weitere Entrichtung diese Lampe in eine beliebig große Anzahl Zimmer umschalten und dort brennen 'kann. Dadurch, daß für die Lampen die obigen Pauschalsätze erhoben werden, ob dieselben kurze oder lange Zeit gebrannt werden, wird das Licht für den Konsumenten immer billiger, je länger er das­selbe brennt. Nehme man an, daß die Lampen im Winter durchschnittlich 2*/- Stunden und im Sommer IV, Stunden brennen, welche Annahme weitaus erreicht werden dürfte, zumal da die Pauschalsumme wie schon hervorgehoben, nur für die gleichzeitig im Betriebe befindlichen Lampen bezahlt würden, so ergäbe sich für die Lampe pro Brennstunde folgender Preis:

bei 750 Brennstunden pro aanzesIahr

bei 225 Brennstunden im Sommer

bei 525 Brennsiunden im Winter

1 Glühlampe von 5

Kerzen .

4

1,33

4

2,22

«*?

1,33

1

10

' '

2,27

3,56

2,48

16

* '

3,20

5,33

3,43

1 ,, ^

25

. .

5,6

8,44

5,52

1

32

' »

6,40

10,65

6,85

1 Bogenlampe

600

19.20

32,

20.60

1 ,/

1200

32,

53,30

34,30

Zu diesen Kosten pro Brennstunde trete noch ein Zu­schlag von ca. 0,25 Pfg. pro Stunde für den Verschluß von Glühlampen und von ca. 6 Pfg. pro Stunde für den Ver­brauch von Kohlenstiften bei Bogenlampen. Demnach stelle sich z. B. der Preis einer 16kerzigen Glühlampe während des ganzen Jahres auf 3,45 Pfg., während der Sommermonate allein auf 5,58 Pfg. und während der Wintermonate allein auf 3,68 Pfg. pro Brennstunde.

Es frage sich nun, wie sich zu den von ihm berechneten Preisen deS elektrischen Lichtes nach dem Pauschaltarif die derzeitigen hiesigen Gaspreise stellen. Eine 16kerzige Gas­flamme konsumiere in 1 Stunde Ve obm. 6 Gasflammen a 16 Kerzen also 1 vbrn.; die oben berechneten Preise würden also einem Gaspreise von 1921 ^s, der für die hiesigen Ver­hältnisse (statt 36 pr. obin.) also ein außerordentlich ge­ringer wäre, entsprechen. Diese Berechnung gelte aber nur für die seither bei der Gasbeleuchtung am meisten benützten Argantbrenner und die gewöhnlichen Gasbrenner, nicht aber auch für das, allerdings nur für größere Lichtstärken geeignete Auer'sche Gasglühlicht. Mit der Erfindung dieses Lichtes habe die Gastechnik einen großen Schritt vor­wärts gemacht; dieselbe sei von weittragender Bedeutung. Das Gasglühlicht habe ein so sparsames und billiges Brennen, daß es sich mit den von ihm mitgeteilten Preisen für elek-