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Nro. 23.
Scrmsiclg,
25. Isbrucl^ 1893.
29. iatirgang.
Einführung der elektrischen Beleuchtung in Wildbad.
II.
In der von ihm gefertigten Rentabilitätsberechnung habe er deshalb für das elektrische Licht und den elektrischen Strom zu Motorenbetrieb möglichst niedrige Tarifsätze angenommen. Trotzdem habe sich für das Gleichstrom-Projekt im ersten Ausbau ein Ueberschuß von 10,000 Mark, im zweiten Ausbau von 12 000 Alk. ergeben, die der Stadtkasse zu gut kommen würden. Außerordentliche Ereignisse könnten diese Berechnungen natürlich umstoßen; eine genaue Berechnung dieses Ueberschusses, für deren Richtigkeit man garantieren könne, sei deshalb nicht möglich. Bei den von ihm angenommenen Tarifsätzen sei aber dieser Ueberschuß, wie schon gesagt, auch als nebensächlich behandelt worden und würden bei diesen Sätzen die Einwohner von Wildbad ein so außerordentlich billiges Licht erhalten, wie dies nirgends in großen Städten und selten in kleineren Orten stattfinde. Der Preisberechnung für den zu liefernden Strom habe er Pauschalsätze zu Grunde gelegt; man könne zwar auch die verbrauchte Elektricität durch Elektricitätsmesser ähnlich wie das Gas durch Gasmesser, berechnen, die An« schaffungs- und Jnstallationskosten dieser Elektricitätsmesser, seien aber so hohe, daß für dieselben von den Konsumenten eine jährliche Miete von 15 Mk. pro Messer erhoben werden müßte, wodurch der kleine Konsument, der für die Beleuchtung selbst im Ganzen nicht viel mehr als diese Summe auszugeben beabsichtige, von dem Gebrauche des elektrischen Lichts ausgeschlossen wäre. Auch der Umstand, daß der Konsument bei Berechnung nach Pauschalpreisen von Anfang an mit Sicherheit wisse, wie hoch die Kosten der Beleuchtung für ihn sein werden, spreche für diese Berechnungsart. Wie schon früher hervorgehoben, sei hier in Wildbad zwischen Lampen, die nur im Sommer, solchen, die nur im Winter und solchen die das ganze Jahr hindurch in Benützung sind, zu unterscheiden, und habe er deshalb drei verschiedene Pauschalsätze für Sommer-, Winter- und Jahreslampen angenommen.
Hienach würden sich die Preise folgendermaßen berechnen:
für
a-mzes
Jahr
nur für Sommer
nur für Winter
1 Glühlampe von 5 Kerz. (für Gänge als Nachtlicht)
10
5
7
1 „
„ 10 „ „ Wohnzimmer rc. .
17
8
13
„ 16 „ „ Wirtschaften. Restau-
rants, Comptoirs rc.
24
12
18
1 »
» 85 „ „ große Restaurants
38
19
29
1 „
„ 32 „ „ Säle, Speisesäle rc.
4L
24
36
1 Bogenlampe von 600 Kerzen.
144
72
108
1
„ 12M „ .
240
120
180
Ein Elektromotor von *,'20 Pferdekraft . . .
20
10
15
,, » ...
41
20
31
„ , ...
72
36
54
„ „
„ ...
126
63
95
/, /,
„1 „ ...
240
120
180
§ ,/
" 2 „ ...
468
234
351
„ „
" ...^ " ...
684
342
513
" "
„ über 3 „ pro Pferdekr.
216
108
162
Bei diesen Preisen für Elektromotoren sei angenommen, daß dieselben von morgens 6 bis abends 6 Uhr betrieben werden; für eine längere Betriebsdauer seien entsprechend höhere Preise anzusetzen.
Nach diesem Tarife könne sich jeder einzelne Konsument ausrechnen, was er brauchen will und wie viel er zu bezahlen hätte. Da durch eine anzubringende Umschaltevorrichtung die Möglichkeit geboten sei, eine Lampe von einem Zimmer in das andere umzuschalten, so sei es den Konsumenten freige-- stellt, ein und dieselbe Lampe, für die sie den einmaligen Tarifsatz bezahlt haben, in verschiedenen Räumlichkeiten zu benützen, so daß z. B. ein Konsument, der für eine Lampe von 16 Kerzen den Jahrestarif von 24 Mk. bezahlt hat, ohne weitere Entrichtung diese Lampe in eine beliebig große Anzahl Zimmer umschalten und dort brennen 'kann. Dadurch, daß für die Lampen die obigen Pauschalsätze erhoben werden, ob dieselben kurze oder lange Zeit gebrannt werden, wird das Licht für den Konsumenten immer billiger, je länger er dasselbe brennt. Nehme man an, daß die Lampen im Winter durchschnittlich 2*/- Stunden und im Sommer IV, Stunden brennen, welche Annahme weitaus erreicht werden dürfte, zumal da die Pauschalsumme wie schon hervorgehoben, nur für die gleichzeitig im Betriebe befindlichen Lampen bezahlt würden, so ergäbe sich für die Lampe pro Brennstunde folgender Preis:
bei 750 Brennstunden pro aanzesIahr
bei 225 Brennstunden im Sommer
bei 525 Brennsiunden im Winter
1 Glühlampe von 5
Kerzen .
4
1,33
4
2,22
«*?
1,33
1
10
„ ' '
2,27
3,56
2,48
16
„ * '
3,20
5,33
3,43
1 ,, ^
25
„ . .
5,6
8,44
5,52
1 „ „
32
„ ' »
6,40
10,65
6,85
1 Bogenlampe „
600
19.20
32,—
20.60
1 „ ,/
1200
32,—
53,30
34,30
Zu diesen Kosten pro Brennstunde trete noch ein Zuschlag von ca. 0,25 Pfg. pro Stunde für den Verschluß von Glühlampen und von ca. 6 Pfg. pro Stunde für den Verbrauch von Kohlenstiften bei Bogenlampen. Demnach stelle sich z. B. der Preis einer 16kerzigen Glühlampe während des ganzen Jahres auf 3,45 Pfg., während der Sommermonate allein auf 5,58 Pfg. und während der Wintermonate allein auf 3,68 Pfg. pro Brennstunde.
Es frage sich nun, wie sich zu den von ihm berechneten Preisen deS elektrischen Lichtes nach dem Pauschaltarif die derzeitigen hiesigen Gaspreise stellen. Eine 16kerzige Gasflamme konsumiere in 1 Stunde Ve obm. 6 Gasflammen a 16 Kerzen also 1 vbrn.; die oben berechneten Preise würden also einem Gaspreise von 19—21 ^s, der für die hiesigen Verhältnisse (statt 36 pr. obin.) also ein außerordentlich geringer wäre, entsprechen. Diese Berechnung gelte aber nur für die seither bei der Gasbeleuchtung am meisten benützten Argantbrenner und die gewöhnlichen Gasbrenner, nicht aber auch für das, allerdings nur für größere Lichtstärken geeignete Auer'sche Gasglühlicht. Mit der Erfindung dieses Lichtes habe die Gastechnik einen großen Schritt vorwärts gemacht; dieselbe sei von weittragender Bedeutung. Das Gasglühlicht habe ein so sparsames und billiges Brennen, daß es sich mit den von ihm mitgeteilten Preisen für elek-