24

Bekanntmachung,

detr. die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Stammrolle.

I. Bezüglich der Anmeldung zur Stammrolle schreibt Z 25 der Wehr­ordnung folgendes vor:

1. Alle Militärpflichtigen haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar zur Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle anzumelden.

2. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat.

Als dauernder Aufenthalt ist auzusehen:

a. für militärpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirtschaftsbeamte, Hand­lungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen und wenn solche an einem andern Orte als dem der Wohnung in Arbeit bezw. im Dienste stehen, der Ort, in welchem sie ihre Wohnung (Schlafstellen) haben;

b. für Militärpflichtige, Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehr­anstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen.

3. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes.

4. Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthalt noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle und wenn der Geburtsort im Ausland liegt, in demjenigen Ort, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten.

5. Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das Geburtszeugnis vorzulegen, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsorte selbst erfolgt.

6. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich nach Ziff. 2 oder 3 anzumelden haben, zeitig abwesend, so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden.

7. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise so lange alljährlich zu wiederholen, bis eine eudgiltige Entscheidung über die Dienstpflicht durch die Ersatzbehörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der An­meldung ist der im ersten Militärpflichtjahre erhaltene Losungsschein vorzulegen. Außerdem sind etwa eingetretene Aenderungen in Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes, Standes u. s. w. dabei anzuzeigen.

8. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur dieje­nigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hievon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt werden.

9. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der An­kunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.

10. Versäumnis der Meldefristen entbindet nicht von der Meldepflicht.

11. Wer die vorgcschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berich­tigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen.

II. Anzumelden haben sich hienach in der Zeit vom 1». Januar bis 1. Februar 1883 ebensowohl Württemberger als Angehörige anderer deutschen Staaten und zwar:

1. Alle im Jahre 1873 geborenen jungen Männer.

2. Alle diejenigen Militärpflichtigen der Altersklassen 1871 und 1872, welche weder ausgehoben, noch vom Dienst ausgeschlossen, noch ausgemustert, noch der Ersatzreserve, noch dem Landsturm überwiesen worden sind, mögen dieselben früher am gleichen oder an einem andern Ort gestellungspflichtig gewesen sein.

3. Alle diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche aus irgend einem Grund, z. B. Krankheit, Abwesenheit, Untersuchungs- oder Strafhaft kürz­lich erfolgte Einwanderung an der Aushebung noch nicht oder noch nicht insoweit teilgenommen haben, daß über ihre Militärpflicht definitiv entschieden werden konnte.

4. Die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten haben sich beim Eintritt in das militärpflichtige Alter, sofern sie nicht vorher bereits zum aktiven Dienst eingetreten sind, bei der Ersatzkommission ihres Gestellungsortes (Oberamt) schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungs­scheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen.

Wildbad, 15. Januar 1893.

Stadtschultheißenamt

Bätzner.

Kl*IL>k8* »0llSS

kMersI.ssrtried

^ Liekerer'M

äxoüwks >

S lleildroml »fL

8«It I78L dsrostlirte» 4 »1s» iwck dooto« U»U-

mlttsl gegen stugoo- ....... »,LN»i!o!tSe, z-j,«.

WIMMIUMIIIMINUMI« votrilnckuagon NN» »od«nado Augs»,

iw Z»"

km Sv» ulrkUeksy

ÜvHbrkmKHs stolier «u TLtv, Vbrlsvss b, Lusöröok-

UokVruts'iodH,

dsaedt« odlxv SoLuts- ivru'Ltz, mitcksrjeäos versekvv Ist.

Lvla Vsr»v!imn!11sl, ÜLÜsr VsrkLvck Antrag vom L. rvürtt. rvckiawtst-'

OoUsgjum stet» gostattvt.

LLLvLss äsr

LLrLrrs.

MK

krvlsr Sss 0!ss 70 ?L mit Ssdrauok»^ ünvoisunS.

lanssnäs voa Attsstvn HÄngstvr 2s!t aus allen Lrelso»

862 äsn Lrkol- böi ässsen Au-

Zu haben bei Apotheker Or. Metzger.

Das älteste nnd größte

Bettfedem-Lager

William Lübeck in Altona

versendet zollfrei gegen Nachnahme (nicht unter 10 Pfd) gute neue Bettfedern für «« Pfg. das Pfd. vorzüglich gute Sorte ^ 1.25 Prima Halbdaunen nur ^ 1.60 u. 2 reiner Flaum nur 2.50 u. 3 ^ Bei Abnahme v.50 Pfd. 5°/» Rabatt.

Umtausch bereitwilligst. Jertige Wetten (Oberbett Unterbett und 2 Kissen) prima Jnlettstoff aufs Beste gefüllt einschläfig 20, 25, 30 und 40 ^ 2schläfig 30, 40 45 u. 50

Beste u»r biüinste Bezugsquelle Mr garanttr« neue, doppelt gereinigt u. gewaschene, echt nordisch«

Wir oersende» zollfrei, gegen Nach». <nicht unter IS vsd.s gute neue Bcttfedern per Psund für 66 Pfg., 80 Pfg., 1 M. und 1 M. 25 Pfg.; feine Prima Halbdarme!, 1M. 60 Pfg.; wcitzePolarfedern 2 W.». 3 M.30 Pfg.; fitberweitze BettfeSern 8 M., 3 M. 5« Pfg., » M.. 4 M. SO Pfg. ». 5 A.; ferner: echt chinesische Ganzdimnen ssehr süstlräsiig) 3 Bt. 50 Pfg. »nd 3 M. Verpackung zum Kostcnpreise. Bei Beträgen von mindestens 7S M.

Radau. Etwa AichtgefaüendcS wird frankirt bereitwilligst zurückgenonrmen.

pooboe L 6o. in stsefoeli i. Wests».

Den seit 1880 als vorznflkiÄ bewährten

dessen

MM - - - N - L tausend.

DD faches Lob notariell bestätigt wurde. « erhält man echt nur vom Fabrikanten in Tvosvn a. Harz. 1 V Pfd. lose in ein. Beutel 8 Mk. fco. Garantie: Zurücknahme.

Gedenketderhungernden

Redaktion, Druck und Verlag von Chr. Wi ldbr e:t in Wildbad