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Amts- und Anzeige-Patt für Wildbad and Umgebung.

Erscheint Dienstag, Donnerstag u Samstag.

Der Abonnements-Preis beträgt incl. dem jeden Samstag beigegebenen Allnstrirten Sonntagsökatt für Wildbad vierteljährlich 1 10 monatlich

40 Pfg.; durch die Post bezogen im Oberamts- Bezirk 1 25 ; auswärts 1 45 . Be­

stellungen nehmen alle Postämter entgegen.

Miss

Der Jnsertionspreis beträgt für die kleinfpaltig Zeile oder deren Raum bei Lokal-Anzeigen 8 Pfg., bei auswärtigen 10 Pfg. Dieselben müssen spä­testens den Tag zuvor Morgens 8 Uhr aufgegeben werden. Bei Wiederholungen entsprechender Ra­batt. Stehende Anzeigen nach Uebereinkunft. Anonyme Einsendungen werden nicht berücksichtigt.

LIro. 2S.

Württemberg.

Stuttgart, 26. Febr. Der Entwurf eines Wasserrechtsgesetzes ist soweit gediehen, daß er dem Landtag in der nächsten Tagung wahrscheinlich vorgelegt werden kann. Man erfährt dazu, daß von den allgemeinen von der deutschen landwirtschaftlichen Gesellschaft für ganz Deutschland vocgeschriebenen Wasser­rechtsbestimmungen in Anbetracht der eigen­artig liegenden Verhältnisse Württembergs viel­fach abgesehen wird. Besondere Wasserämter sollen nicht gebildet werden, an deren Stelle werden als Jnstanzbehörden die Kreisregic- rungen gesetzt werden. Die Wasserbücher sollen nicht wie die Grundbücher, sondern wie eine Art Vormerkbücher angelegt werden. Auch auf die Förderung des Fischerciwesens ist in den neuen Bestimmungen hingearbeitet.

Stuttgart, 27. Febr. In den Kreisen des deutschen Mittelstandes macht sich in der letzten Zeit mehr als je das Bestreben geltend, durch engeren Zusammenschluß diesen Stand zu kräftigen und zu erhalten. Als passendste Vertretung des Handwerks wird die Errichtung von Handwerkskammern und zur Ausfüllung einer weiteren Lücke in der Organisation der Vertretung des Mittelstandes hat sich gestern in Stuttgart ein württembergischer Schutzverein für Handel uud Gewerbe konstituiert. Zu diesem Behnfe waren etwa 200 Peisonen aus einer Anzahl württembergischer Städte h ier zusammen­gekommen. Der gegründete Verein will na­mentlich die schädlichen Auswüchse der Kon­sumvereine , des Hausierhandels und Detail­wesens, der Schleuder- und Abzahlungsge­schäfte, Wanderlager, der trügerischen Ausver­käufe und Auktionen, Termingeschäfte rc. be­kämpfen und alle Ziele fördern', die geeignet sind den kaufmännischen und gewerblichen Mittelstand zu erhalten und zu befestigen. Das Eintrittsgeld in den Verein wird auf 2 Mark, der Jahresbeitrag auf 3 Mark fest­gesetzt. Zur Leitung der Geschäfte wurde ein Ausschuß von 15 Personen gewählt unv durch Agitation in Wort und Schrift will man dem Verein auf dem Lande Mitglieder schaffen.

Stuttgart, 29. Febr. Der Verbanvstag des Landesverbandes der Wirte Württembergs wird dieses Jahr am 31. Mai und 1. Juni in Göppingeu abgehaltcn werden. Dagegen kommt der diesjährige Verbandstag des süd­deutschen Gastwirtsverbandes am 5.7. Juli in Ulm zur Abhaltung.

- Mit dem Aschermittwoch am 2. März beginnt die Fastenzeit, sogenannte stille oder ge­schlossene Zeit. Es ist insbesondere nach Z 9 der K. Verordnung vom 27. Dezember 1891, betreffend d,e bürgerliche Feier der Sonn-, Fest- und Feiertage, das Abhalten öffentlicher'

Aonrröi-stag, 3. März 1892

Tanzbelustigungen, an den Sonntagen in der Fastenzeit ganz verboten, während das Tanzen an den Werktagen nur mit Genehmigung des Königl. Oberamts stattfinden darf. Die gleichen Grundsätze finden Anwendung auf Tanzunterhaltungen geselliger Vereine und ge­schlossener Gesellschaften, welche in Räumen veranstaltet werden, in denen ein Wirtschafts­betrieb, sei es ein öffentlicher, sei es ein auf die Mitglieder der betreffenden Gesellschaft beschränkter, stattfindet. Die Fastenzeit endet mit dem Osterfeste .(17. April.) Am Palm­sonntag, Karfreitag und Osterfest, sowie am evang. Landesbußtag (6. März) sind überdies öffentliche Schauspiele und Vorstellungen, sowie andere öffentliche Lustbarkeiten, mit Ausnahme von Konzerten und Vorstellungen an stehenden Theatern ganz verboten. Während der Kar­woche haben auch Vorstellungen an stehenden Theatern zu unterbleiben.

Keitöroun, 26. Febr. Die Suspen­dierung des Oberbürgermeisters Hegelmaier ist heute nachmittag nun wirklich vollzogen wor­den. Nachdem ihm selbst die Entschließung der Negierung bekannt gegeben worden war, erschien Oberamtsverweser, Amtmann Christ­mann, in der zu diesem Zwecke einberufenen Gemeinderatssitzung und machte von der er­folgten Suspendierung Mitteilung. Nach dem Gesetz mußte sofort für eine Stellvertretung gesorgt werden. An den Hegelmaier-Akten, die ein ganzes Zimmer bis an das Gewölbe füllen sollen, arbe ten nach dem Merkur seit 3 Monaten 3 Mitglieder der Kreisregierung. Die Beschwerdeschrift soll 2000 Seiten um­fassen.

Ittm, 1. März. Fruchtmeister Schirmer in der 6. Batterie des Feld.-Art.-Reg. 13. erhielt wegen Soldatenmißhandlungdrei Wochen Mittelarrest. Vom hiesigen Dragoner-Regt 27 befinden sich zwei Unteroffiziere wegen gleichen Vergehens in Untersuchung.

Die Aufstellung des Stadt- und Bade­arztes Or. msä. Schloßberger in Lieöenzell zum Distriktsarzt für die Gemeinden Beinberg, Bieselsberg, Kapfenhardt, Maisenbach mit Zainen, Oberlengenhardt, Schömberg, Schwar­zenberg und Unterlengenhardt O.A. Neuen­bürg ist bestätigt worden.

Kaiteröach, 28. Febr. Die Influenza herrscht hier in solchem Umfange, daß fast keine Familie von ihr verschont ist, oft liegen 2-3 Personen, hie und da ganze Familien an dieser Krankheit danieder. Dabei verläuft sie gar nicht harmlos, sondern führt öfters bei den verschiedensten Nebenerscheinungen zum Tode. So wurden in der letzten Woche 5 ! Erwachsene zu Grabe getragen. Bedenkt man,

' daß die Sterbbchkeitsziffer hier pro Jahr zwi-

28. laki'gLNg.

schen 3545 sich bewegt, so steht die Zahl der Todesfälle in letzter Zeit damit in gar keinem Verhältnis.

Rundschau.

München. Der Standesherr Graf Otto von Quadt-Wykradt zu Jsny verletzte sich am 21. beim Waschen durch einen Badeschwamm. Um das Blut zu stillen, legte der Graf ein Stückchen Feuerschwamm auf, das nicht ganz sauber gewesen sein muß, denn alsbald trat der Brand ein und nun steht das Leben des Grafen in Gefahr. (Wir bringen diesen Fall zur Warnung für diejenigen, welche gewohnt sind, den Feuerschwamm als Blutstillungsmittel zu verwenden.)

Merlin, 1. März. Dem Reichsanzeiger zufolge gingen dem Kaiser anläßlich der jüngsten Straßenkrawalle mehrfache Kundgebungen aus Arbeiterkrcisen zu, worin Bedauern über jene Vorkommnisse, treueste Anhänglichkeit, uner­schütterliches Vertrauen ausgedrückt wird. Na­mentlich habe der Auftritt des Kaisers am Nachm, des 26. Febr. inmitten der wildbe­wegten Menschenmenge, welcher auf die letztere tiefen Eindruck machte, zu den Eingaben ver­anlaßt, worin jene Gefühle ihren karaktcristi- schen Ausdruck finden.

DerStaats-Anzeiger" enthält eine amt­liche Bekanntmachung, wonach auf den württ. Staats- und Privateisenbahnen mit dem 1. April 1882 an Stelle der Stuttgarter Zeit

die mitteleuropäische Zeit

zur Einführung kommt.

Von diesem Tage an zeigen sämtliche Sta- tivnsuhren diese letztere Zeit/welche de/Stutt­garter Zeit um 23 Minuten voraus ist. Der auf den 1. April erscheinende neue Aushang- Fahrplan, sowie der gleichfalls neu zur Aus­gabe kommende amtliche Taschen-Fahrplan geben d>e Abgangs- und Ankunfts-Zeiten der Züge der württemberg'schen Eisenbahnen und deijcnigcn Bahnen, welche die neue Zeitrech­nung ebenfalls anwenden, >n mitteleuropäischer Zeit an, enthalten aber sonst keine Aender- ung gegenüber dem bis zum 31. März gil- tigen Fahrplan.

Der I. Apr.l als Beginn der neuen Zeit­rechnung an Stelle des 1. Mai, an welchem Tag der Sommerfahrplan ins Leben tritt, ist gewählt worden, weil es aus dienstlichen Gründen nicht geraten schien, die Aenderung gleichzeitig mit einem Fahrplanwechsel vvrzu- nehmen.