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Amts- und Anzeige-Natt für VMad nnd Umgebung.

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Donnerstag, 3. September 1861

Aro. 1OS.

Württemberg.

Ariedrichshafen, 30. Aug. Die Besse­rung im Befinden Sr. M. des Königs ist jetzt derart, daß nur mehr nach einigen Tagen Bulletins ausgegeben werden, und sind, wie schon mitgeteilt, mehrere Besuche in Aussicht genommen. Heute mittag 1^4 Uhr trafen mit Extraboot v. Seefeld-Rorschach I. K. H. Prinzessin Katharine von Württemberg, Prinz und Prinzessin Wilhelm, sowie hoch- 1»eren Tochter, Prinzessen Pauline und die Hofdame Freifräuitin v. Göler zum Besuch am K. Hof hier ein. Die hohen Herrschaften nahmen am Diner teil, und kehrten abends wieder nach Rorschach-Seefeld zurück.

Stuttgart, 1. Sept. Auf dem großen Städtetag in Frankfurt waren folgende würt- temdergische Städte vertreten : Stuttgart, Ulm, Heilbronn, Ludwigsburg, Schwäbisch-Gmünd, Cannstatt, und Weingarten.

Von dem Preiskomite der Fächcraus- stellung in Karlsruhe wurde die Frauenarbeits­schule des schwäbischen Frauenvereins für einen von ihrer Wiener Sticklehrerin ent­worfenen und ausgeführten, gestickten Fächer mit einem Ehrendiplom ausgezeichnet.

(Staatsbibliothek in Stutt­gart.) In der öffentlichen Staatsbibliothek in Stuttgart wurde eine neue Zählung der vorhandenen Bücher und Schriften vorge- nommen, wobei sich ergeben hat, daß der Gesammtbestand der Druckschriften die Höhe von 408,534 Nummern zählt. Zu diesen kommen noch 3802 Handschriften, 975 Kartenwerke und Einzelkarten, 4440 Musi­kalien und 4418 Bilder zur Württembergischen Geschichte und Landeskunde.

Wagokd, 30. August. Am letzten Montag feierte die kleine Gemeinde Fünfbronn bei Simmersfeld das Fest der Einweihung ihrer neuerbauten Wasserleitung unter zahl­reicher Beteiligung auswärtiger Vereine und Gäste. Das Werk wurde nach den Plänen von Baurat Ehmann angelegt und durch Werkmeister Finkbeincr aus Grömbach ausge­führt. Die Einwohnerschaft ist nun durch 4 laufende Brunnen und 5 Pumpbrunnen hinlänglich mit Wasser versorgt. Die Kosten sind keine übermäßigen, sie sollen sich auf etwa 16 000 Mk. belaufen.

Katterbach, 31. Aug. Der hiesige Postillon Georg Engelhard führte gestern abend von Nagold aus einen Mann nach Unterjettingen. Um rechtzeitig wieder in Nagold zur Besorgung seines Postdienstes einzutreffen, fuhr er in etwas raschem Tempo die Unterjettinger Straße herunter. Die Chaise schlug um, die Räder nach oben ge­kehrt und der Postillon lag unter ihr. Bis

Hilfe herzukam, war er erstickt. Die Teil­nahme an diesem jähen Unglücksfall und das Mitleiden mit der Mutter, di« erst vor einigen Jahren ihren Mann verloren hat, ist all­gemein.

Füliingen, 1. September. Der König beabsichtigt am 20. Sept. Friedrichshafen zu verlassen und im Jagdschloß Bebenhausen bis gegen Mitte Okt. zu verweilen.

Rundschau.

Karlsruhe, 30. August. Die vierte Wanderverfammlung des deutschen Zentral- vcreins für Bienenzucht wurde vom Präsi­denten der landwirtschaftlichen Zentralstelle heute feierlich eröffnet.

Iffezheim, 28 August. Bei dem heu­tigen Rennen um den Jubiläumspreis (Gold­pokal Sr. K. H. des Großherzogs und 56,000 blieb des Baron SchicklerCa- pricorne" mit ^ Längen Sieger über Herrn May'sZenobia".

Hernsbach, 31. Aug. Vor einigen Tagen explodierte ein in der hiesigen Cellulose-Fabrik von Schultz u. Cie. befindlicher Sodaofen, wobei durch die ausströmende Lauge 3 Ar­beiter am Oberkörper, an den Händen und teils auch im Gesicht nicht unerhebliche Brand­wunden davon trugen, so daß sie in das hiesige Spital verbracht werden mußten. Die Entstehungsursache ist bis jetzt noch unbekannt Durch die Gewalt der Explosion geschahen auch am Gebäude manche Demolierungen.

Schrieshei», 1. Sept. Ein beklagens­werter Unglücksfall hat sich hier ereignet. Herr Jagdaufseher Schmidt begab sich auf den Anstand, um ein paar Hasen zu der be­vorstehenden Kirchweih zu schießen. Bei seiner Heimkunft sprang einer seiner beiden -Dachshunde, die er an der Leine mit sich führte, an ihn heran und kam dabei zufällig an den Hahn des geladenen Gewehrs. Das­selbe entlud sich und der Schuß traf den Jäger, daß dieser in wenigen Minuten eine Leiche war. Allgemein beklagt man das Ge­schick des braven Mannes.

Frier, 1. Sept. Bis gestern haben nahezu eine halbe Million Pilger den heiligen Rock verehrt.

Man schreibt aus Trier vom 29. v Mts.: Eine hiesiege Devotionalienhandlung hat in ihren Schaufenstern Plakate anbringen lassen mit der Inschrift;Aufgabe des Ge­schäftes wegen Geistlicher Konkurrenz!" In der That ist cs unleugbar, daß die H.H. Geist­lichen das Geschäft der Versorgung ihrer Pfarr- kinder mit Rosenkränzen, Kruzifixen, Bildern und Medaillen des heiligen Rockes persönlich über­

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nommen haben und den hiesigen Kaufleuten nichts mehr zu thun übrig lassen. Noch lauter ertönte gestern Abend die Klage über geistliche Konkurrenz in einer Versammlung Trierischer Wirte. Eine Deputation der Wirte soll sich zum Bischofs Dr. Korum be­geben, um denselben zu veranlassen, daß die geistlichen Anstalten unserer Stadt ihre Gast­zimmer und Herbergshäuscr schließen, damit den Wirten auch ein kleiner Verdienst zuflicße. Ferner will man sich an die Presse wenden, um durch deren Hilfe das Gerücht, als ob in Trier alles übermäßig theuer sei, zu widerlegen. Die Versammlung verlief überaus stürmisch und wurde zuletzt polizeilich auf­gelöst.

Werlin, 1. Sept. Wißmann ist laut Voss. Ztg." gestern in Sansibar mit dem Material für den Bau einer Pferdebahn zum Dampfertransport an den Viktoriasee ange­langt. 500 Mann Schutztruppen werden ihn begleiten. Die Gctreidepreise haben sich in den letzten Tagen gegen die Höhe von Mitte August etwas ermäßigt.

Der soeben veröffentlichte Entwurf deS neuen Trunksuchtgesetzes beabsichtigt offenbar eine wesentliche Verminderung der 'Schank- stättcn, eine Ausdehnung des Bcdürfnißnach- weises und eine Unterstellung der Betriebe unter eine verschärfte Polizeiaufsicht. In letzterer Hinsicht ist es bemerkenswert,daß den Ortspolizeibehörden oie Befugnis gegeben wird, für einzelne Wirtschaftennähere Bestimmungen über die bereit zu haltenden Getränke und Speisen zu treffen," während den Landesre­gierungen freistehen soll, besondere Vorschriften über die Zulassung weiblicher Bedienung zu erlassen. Betrunkenen dürfen keine weiteren Ge­tränke verabreicht werden; sie dürfen aber aus der Wirtschaft nur verwiesen werden, wenn der Wirt sie nach Hause oder zur Polizei schaffen läßt. Geistige Getränke dürfen zum Genuß auf der Stelle nicht auf Borg ge­geben werden; etwaige Forderungen aus der gesetzwidrigen Verabfolgung sind unklagbar. Gewohnheitstrinker können entmündigt werden; selbstverschuldete, ärgerniserregende Trunken­heit an öffentlichen Orten ist strafbar. Die Aufnahme von bestraften Trinkern in besondere Asyle ist vorgesehen. Der Gesetzentwurf be­rührt viele Interessen und Gewohnheiten ein­schneidend und wird einer ausführlichen Prüfung bedürfen.

Seit einiger Zeit sind die französ. Blätter, zum mindesten eme gewisse Sorte derselben, voll von Schaudergeschichten über das in Deutschland herrschende Elend, von dem sie die phantastischsten Schilderungen entwerfen. Neuerdings kommt uun gar eine