HllsSmMel» «uZ--stattete Operan»nsgrunvla,en geschaffen hate«, sind die deutschen und türkische» Truppe» mit ihrem ganzen Rachschick au,schließlich ans di« ein,leist«« matolische bez». Bagdad- Bahn angewiesen, deren 2eift>mg,fähigkeit auch nach Fertigstellung d-z 4)4 Kilometer langen Amanus-Tunnels wegen der großen ?ohlenmengen, dis di« Transports über eine bis zu 1800 Kstsmeter lange Eisenbahnstrecke verschlingen, eine sehr begrenzte bleibt, zumal die kleinasiatischen und strischen Holzbestände nur in geringem Umfang zur Lokomotivfeuerung herangezogen werden können. Diese großen Beförderungsschwierigkeiten wurden noch verschärft durch Dürre und Futternot, welche die Ausnützung der altgewohnten landesüblichen Beförderungsmittel/ des Kamels und des Esels, stark einschränkien. Aber auch unter diesen außerordentlichen Schwierigkeiten hat der tapfere, ausdauernde türkische Soldat alles geleistet, was von ihm billigcrweise erwartet werden nute, und ein bitteres Urteil über ihn wäre ungerecht; er wird, der Redner, zuversichtlich hofft, auch in Zukunft seine Schuldigkeit tun Fm übrigen darf man wobl annchmen, daß die nächste Zukunft R-chopotaiuicus und Syriens wohl im Zusammenhang mit den Sciückst'len des westlichen Kriegsschauplatzes entschieden werden wird.
Aus Stadt und Land.
C«!w» den 12. Oktober 1018.
Veförd«r»»»lg.
Leutnant der Reserve wurde befördert der Vizefeld- o^ehord B«chteler von Calw.
Auszeich«*«-.
* Aus Anlaß des GcburtSfestes der Ko.>.^.u >»utü: Frau Sl«k»n,»erwaltcr Hansis in LiebrnzeX (früher in Böblingen) init de« trb»«l»tte»kenz ausgezeichnet.
L»r den Kirchendüch«»«.
V«» rr. Jnni bis 27. Angujt.
L»r«>«ft wurden: 30. Juni (geb. 26. Apr.) Hans 4 -etrr, Kind des Paul Widmaier, Finanzsekretärs in Altensteig: 7- Juli (geb. 27. Mai) Alfred, Kind des Emil Rau, Kaufmanns 'in Stuttgart, zurzeit im Heeresdienst; 21. Juli (geb. 5. Juni) Gertrud,- Kind des Friedrich Dougus Schuhmachermeisters hier, zurzeit im Feld; 4. August (geh 10. Juli) Karl, Kind des Karl Dannen mann, techn. Es'Snbahusekretär hier; 11. August (geb. 21. Juni) Gerda Lotte, Kind des Franz Schönten, Kaufmanns.hier. Zus. 5.
Kirchlich getraut wurden hier am 14. Juli Christian Hammer, Schlosser hier, Witwer und Luise Hammer, Tochter des s- Joh. Jakob Hammer, Metzgerm, hier, in Tübingen am 20. Juni Wilhelm Kohlhaas, Lokomotiv- .fiihrer dort und Luise Klaiber, Tochter des s Bahnhof- pcrtiers Klaiber.
, Kirchlich beerdigt wurden: 3. Juli (ch 1. Juli) Christine Brenner, led. Dienstmagd hier, von Walddori, 52)4 Jahre; 17- Juli (f 15. Juli) Katharine Buhl, led. Nähterin hier. 70 I.; 20. Juli (f 18. Juli) Gotthard Lxner, Bäckermeister hier, 78)4 J-! 24. Juli (b 22. Juli I Christian Maier, Fabrikarbeiter hier, 46)4 I.; 5. August (s- 3. August) Laura Rivinius, led. Tochter des k Buch druckereibesitzers Nivinius hier, 73)4 I: 14. August 11 Aug.) Friedrich Ungerer, led. Schlosser, Kriegsfreiwilliger, Sohn des Bahnhofaufsehers Ungerer hier, 20)4 I' 16. August (f 13. August) Christine Wagner, geb. Beyhl:. Witwe des f Zugmeisters Friedrich Wagner hier, 80)4 I- 27. August (f 25. August) Luise Theurer, geb. Wo!». Chefrau des Briefträgers Jakob Theurer in Wildberg, 10)4 I. Zus. 8.
Crhiihunz der Fannliemmterstntzung.
Der BundcSrat hat am 28. September ds. Js. nachstehende Verordnung erlassen: Die Lieferungsverbände sind verpflichtet, ans ihren Mitteln eine Erhöhung der bis zum 1. Oktober 1918 gezahlten F«miiieiumtcrstüb>m«en eintreten zu lasten, die spätestens vom 1 November IN 8 ab zu gewähren und deren Betrag je nach den örtlichen Verhältnissen zu bemessen ist. Vis züm Betrage von fünf Mark sür jeden Unterstützten werden die seit dem 1. November 1018 gewährten Erhöhungen der Unterstützungen vom Reiche erstattet, und zwar zur Hälfte allmonatlich, zur Hälfte zusammen mit der Erstattung der gesetzlichen Mindcstbe- tiäge. Geringere Besserungen der Verhältnisse der Untersttzten wie auch erhebliche Besserungen ganz vorübergehender Art sollen regelmäßig nicht zur Herabsetzung oder Einstellung der Fa.nilien- unterftützung führen. Den Lieferungsverbändcn wird wegen des .chlrunigen Vollzugs dieser Verordnung vom Staatsministerium des Inner» bes»ndere Weisung zugehe«.
Verkehr «it Wein.
Die Korschristen der Landerversorgungsstelle über die Genehmigung §iin Erwerb und pir Beförderung vom Wein vom 22. Sept. 1S17 bleiben unverändert in Geltung. Hienach bedarf der Genehmigung, wer Weintrauben am Stock, Traubenmaische, Bserenobst oder -Wri» beim Erzeug« »der einer» gewerbsmäßi-
Zeichnet die 9. Kr»«g»anl«ihe.
Heizung der.Züge.
Ihr litte« Not, 'Ihr littet bitter Not und trugt so schwer und gabt so viel «nd klagt, daß immer noch kein gutes Ende tagt, und keines Friedens gold'nes Morgenrot.
Ihr leidet Not, Ihr leidet bitter Not und doch, soviel Ihr immer wieder tragt, rioch schlimmer wird das Leid, wenn Ihr verzagt vor Eurer Gegner grimmem Dsachtgebot.
Doch gebt Ihr Eurer Armut Letztes her 'für Eurer Heimat kampferprobte Wehr,
Ihr rettet Euch und Euren Kindern mehr, .
als wenn der Feinde haßgepeltschte Horden
vom Alpenfirst bis hin zum fernsten Norden
durch deutsche Gaue zieh'n mit Rauben und mit Morden!
gen oder nicht gewerbsmäßigen Weiterverkäufe:: in Mengen von mehr als 20 Liter entgeltlich oder unentgeltlich erwerben will. Der Genehmigungsschein zum Erwerb von Wein ist von dem Ortsvorstrher des Wohnorts oder des Geschäftssitzes des Erwerbers auszustellcn. Der Genehmigungsschein für solche Personen, die weder in Württemberg wohnen, noch hier mindestens seit dem 1. Januar 1917 eine gewerbliche Niederlassung besitzen, sowie für in Württemberg wohnende oder sich aufhaltende Beauftragte solcher Personen, wird von der LandeSöersorgungsstelle ausgestellt. Für die Erteilung der Genehmigung gelten folgende Grundsätze: 1. Privatpersonen darf die Genehmigung zum Erwerb von höchstens 5 Hektoliter erteilt werden, wenn nicht dringende Gründe (z. B. zahlreiche Haushaltungsmitglieder) für den Bedarf einer größeren Menge glaubhaft gemacht werden können. 2. Wirten üarfl der Erwerb einer Menge genehmigt werden, die die jährlich im Durchschnitt der drei Jahre 1911, 1912 und 1913 eingelegte Menge um höchstens ein Drittel übersteigt. 3. Händlern darf di: Genehmigung unter entsprechender Anwendung der Vorschrift Ziffer 2 erteilt werden. Die Beförderung von Wein von einer Ortschaft zur anderen ist nur zulässig- wenn der gültige Geneh- migungSschein der Sendung während der ganzen Dauer der Beförderung angeschlossen ist oder von m Begleiter mitgeführt wird. Zur Beförderung eigenen We S von einer Ortschaft, die zu einem Orte der eigenen oder einer unmittelbar angrenzenden Aemeindemarkung gehört, an den Ort des Wohn- oder Geschäfts- sitzes des Besitzers, ist kein Genehmigungsschein erforderlich.
L«be»»«ittelschmuggel.
Von Beamten des Kriegswucheramts wurde am 7. d. M. auf dem Bahnhof Bietigheim aus einer von Ebingen nach Berlin gehenden, mit der Bezeichnung „Vorsichtig, eilige Apothekerwaren" versehene Eepäcksendung 44 Pfund Rauch- f eisch und 10 Pfund Schinkenwurst beschlagnahmt. Des weiteren wurden ans -einer nach Ludwigshafen gehenden Sendung 162 Pfund Ochsensleis'ch entnommen. An dem glei chen Tage wurde aus verschiedenen Sendungen Mehl im Gesamtgewicht von 5 Zentnern beschlagnahmt. Endlich ergaben zwei weitere Gepäckstücke 50 Pfund Kalbfleisch, welches zusammen mit den übrigen beschlagnahmten Lebensmitteln dem Kommnnalverband Besigheim und damit der Allgemeinheit zngeführt wurde. Das Hamstern sowohl wie der Schleichhandel und die unerlaubte Versendung von Lebensmitteln nehmen gegenwärtig einen noch nie beobachteten Umfang an.
Die Hopfenernte in Württemberg.
Nach der diesjährigen Anbaustatistik waren in Württemberg 70 Gemeinden vorhanden, in den je mindestens 5 Hektar mit Hopfens angebaut waren. In diesen eigentlichen „Hopfenbaugemeinden" betrug die Hopfenanbausläche insgesamt 1065,1 Hektar; davon sind angelegt worden: Im Jahre 1918 0,3 Hektar, im Jahre 1917 0,8 Hektar, in den Näheren Jahren 1064 Hektar. Im Jahre 19t7 betrug die Zahl der „Hopfenbaugemeinden" 80, ihre Ge>amtfläche 1235 Hektar; es hat sonach gegen das Vorjahr ein abermaliger merklicher Rückgang der Hopfenanbaufläche stattgefunden. Nach vorläufigen Schätzungen der Saatenstands' ericht- erstatter, in deren Bezirken die 70 „Hopsenbaugeme'nden" gelegen sind, betrug im Jahre 1918 in diesen 70 Gewänden der Gesamtertrag an Hopfen 2264 Zentner, das ist2.2 Ztr. von 1 Hektar, während nach der endgültigen Srnt-Patistik der Hektarertrag im Vorjahr 14,6 Zentner und im zehnjährigen Durchschnitt 1908 bis 1917 13,4 Zeniner b tragen Hab«». Auch hinsichtlich der Güte steht das heurige Erzeugnis hinter dem des Vorjahres zurück. Nimmt man d'e in den eigentlichen „HoPsenbaugemeinden" erzielten H-.ltar- erträge auch für die übrigen Gemeinden de» Lander in welchen je weniger 5 Hektar mit Hopfen angebaut sind, cls maßgebend an, so ergibt sich für die gesamte Hspfen- onbaufläche von 1248 Hektar ein Gesamtertrag von 2386 Zentnern gegen 21 928 Ztr. im Jahre 1917 (bei einer Anbaufläche von 1437 Hektar).
Die Heizzeit dauert vom 1». Oktober 1S18 bis 31. März 1919, und zwar sino bis auf weitere» sämtliche Züge zi^ Herzen mit Ausnahme einiger Lokalzüge, wie beispielsweise Nagold—Altensteig. Außerdem werden in den zu heizenden Zügen diejenigen Verstärkungrwagen nicht mit Heizschläu- chen ausgerüstet, die ausschließlich auf kurzen Strecken lausen und so in den betreffenden Zügen eingestellt sind, daß die Heizung der übrigen Wagen möglich ist. Die Militärzüge sind ausnahmslos geheizt.
Vorsicht mit Blindgängern und Zündern!
(EKG.)' Trotz wiederholter Warnungen und Best-,, mogelt läßt es die Bevölkerung immer noch an der nötigen Vorsicht beim Anffinden von Blindgängern und Zündern vcn Fliegerbomben und Aüwehrgeschossen fehlen. Jede unsachgemäße Berührung kann den Blindgänger und scharfen Zünder zum Detonieren bringen. So wurden in den letzten Tagen in einem andern Korpsbezirke einem Manne, de: einen Blindgänger aufhob, durch das infolgedessen explodierende Geschoß beide Arme und beide ' Beine abgerissen. Ebenso ist die größte Zurückhaltung bei der Besichtigung »iedergegangener oder abgeschossener Flugzeuge geboten. Nichts an rühren! Fort mit den brennenden Zigarren und Pfeifen wegen der durch etwa auslaufendes Benzin bestehenden großen Feuersgefahr! Vor einigen Tagen ereignete sich ebenfalls außerhalb des Korpsbezirks ein großes Unglück dadurch, daß die hinzuströmende Landbevölkerung ein abgeschossenes, halbverbranntes Flugzeug untersuchte und zum Teil bestieg. Eine Bombe, die sich noch an dem Flugzeug befand, explodierte plötzlich, tötete 13 Personen uns verletzte über 20 meist schwer. Am gleichen Tage kletterte ein Knabe in ein an einer anderen Stelle abgestürztes Flugzeug und machte sich an dem Maschinengewehr zu schaffen. Die Waffe entlud sich und tötete ein Kind. Pflicht der Eltern und Schulen ist es, immer wieder die Kinder nach- drücklichst auf die großen Gefahren der Neugierde hinzuweisen. Jedermann bedenke, daß er durch leichtsinnige Handlungen nicht nur sich selbst, sondern auch andere ins Verderben stürzen kann.
Stuttgart, den 2. Oktober 1918.
Stuttgart» 11. Okt. Der Kaiser hat dem Kriegsminister Generaloberst v. March t-a l'e'r den hohen Orden vom Schwarzen Adler und die Schwerter zum Eroßkreuz des Roten Adlerordens verliehen.
(SCB.) Hall, 10. Oktbr. Einem Schleichhändler von Untertiirkheim wurden vom Landjäger vor Abfahrt der« Zuges 16 Pfund Butter, 150 Stück Eier, 10 Pfund Gerste, mn Bibersfeld stammend, abgenommen. Zu gleicher Zeit wurden zwei von Raibach stammenden Leuten 180 Pfund Weizen, 60 Pfund Gerste, die unter der Bank im Personenwagen hätten befördert werden sollen, abgenommen; in Bibersfeld einem Schleichhändler 18 Mund Käse.
Für die Schrift!-. verantwortl. Otto Seltmann, Calw. Druck und Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckerei, Calw.
Reklamrteil.
6 LL- oc/st-
ÄS
M 7^5- ^-7- -MS rurci
^ _Äs ^
2u Koben beim üemeincisverbsnä Llektri- ritätsverk in leinsck Station unä beim StüätisLken LIektnritätsverk in Lslv.