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Amtliche und Privat-Anzeige«.
W i l d b a d.
Iwangs-Derkauf.
Das Kgl. Amtsgericht Neuenbürg hat am 23. Dezember 1889 gegen den Fuhrmann Georg Friedrich Haisch die Zwangsvollstreckung in dessen unbewegliches Vermögen angeordnet und der Gemeinderat als Vollstreckungs-Behörde folgende Liegenschaft zum Lwangsverkauf bestimmt:
Gebäude:
Nro. ä.. 152.
1 8 67 HM Ein 2'/stockiges Wohnhaus mit gewölbtem Keller.
Nro. ^ 152a
1 a 32 Ein 2stockiges Hintergebäude
mit Wagenremise und gewölbtem Keller.
05 „ Schweinestall an der Scheuer.
5 „ 22 „ Hofraum.
Nro. ^ 152o
41 Hw Eine Istockige Wagenremise von ganzen Holzwänden mit Ziegeldach.
8 8 67 Hw unterhalb der Stadt an der Hauptstraße in Ziegelwiesen.
Die Hälfte an:
Nro. 152b
51 Hw Eine Istöckigte Scheuer von Fachwerk.
07 „ Hofraum (Winkel) nördlich.
58 gm an der Hauptstraße außerhalb derStadtinZiegelwiesen.
Anschlag vorstehender Gebäude 35 000 Güter:
Parz. Nro. 318.
2 8 10 HM Gemüsegarten.
Parz. Nro. 317.
80 Hw Grasgarten.
2 8 90 Hw am Stichweg neben Christoph Friedrich Haisch Müller und Chr. Volz, Holzhändler.
Anschlag. 500
Parz. Nro. 636.
30 8 70 Hw Acker im Spiesfeld neben Christoph Friedrich Haisch, Müller und Christian Fried. Müller, Flaschners Witwe.
Anschlag. 1200 ^
Parz. Nro. 579.
11 8 20 Hw Acker.
1 „ 15 „ Oede.
12 8 35 Hw in der Reichertskling neben
v dem Staatswald und Jakob Fr. Riexingers Witwe.
Anschlag.150 ^
Parz. Nro. 639 ^1
14 8 15 Hw Acker,
53 „ Mauer.
Parz. 639/s.
2 8 69 Hw Acker.
17 8 37 Hw im Spiesfeld neben sich selbst und alt Johannes Klingenmayer. Eine Heuscheuer gemeinschaftlich mit den Besitzern der Parz. 640 u. 641.
Anschlag. 400
Parz. Nro. 666.
41 8 35 Hm Wiese.
2 „ 39 „ Kies.
74 „ unbeständiger Weg.
36 „ Heuscheuer.
44 8 84 Hw im Spiesfeld neben Christoph Friedrich Gutbub, Schuhmacher und Philipp Jakob Krauß, Nagelschmied.
Anschlag .1300
Parz. 831/832.
38 8 19 Hw Wiese im Ziegelwiesen neben sich selbst und Jakob Friedrich Lutz, Fuhrmanns Witwe.
Anschlag. 2500
Diese Liegenschaft kommt am
Samstag de» 3. Mai 189V,
vormittags 12 Uhr
auf dem hiesigen Rathaus im zweiten Aufstreich zum Verkauf, was mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß als Verwalter Gemeinderat Georg Rath hier und als Verkaufskommission Stadtschultheiß Bätzner und Gemeinderat Friedrich Treiber bestellt ist. Den 10. April 1890.
Eemeinderat als Vollstreckungsbehörde. Namens derselben: Stadtschultheiß Bätzner.
Die Steuerpflichtigen haben die Fassionen selbst zu unterzeichnen. Die Bevollmächtigten der im Ausland sich aufhaltenden Steuerpflichtigen und die Privatvermögensverwalter haben den Fassionen Vollmachten in Original oder beglaubigter Abschrift unter Angabe der Giltigkeitsdauer beizuschließen. Die gesetzlichen Stellvertreter bedürfen einer Vollmacht nicht.
Die Ortssteuerkommissionen werden angewiesen, die Aufforderung zur Einkommensfa- ticrung in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen und das Aufnahmegeschäft bei strenger Geheimhaltung der hiedurch zu ihrer Kenntnis gelangenden Verhältnisse der Steuerpflichtigen pünktlich zu besorgen und so zu beschleunigen, daß die ergänzten Aufnahmeprotokolle nebst allen Beilagen spätestens bis
31. Mai I.
an das Kameralamt cingesendet werden können.
in
Aufforderung
zu Fatiernng des Kapital-, Renten-, Dienst- nnd Berufs-Einkommens zur Versteuerung auf 1. April- 1890/9) - . '
Unter Bemgnahme auf Dre mn Staatsan- ze'ger Nr. 7« erschienene Bekanntmachung des K. Steuerkollegiums, sowie die auf den Fassions - bogen selbst enthaltene Belehrung werden sämtliche Steuerpflichtige des Oberamtsbezirks zur alsbaldigen und vollständigen mündlichen oder schriftlichen Angabe ihres Einkommens bei der Ortssteuerkomission ihres Wohnorts hiemit aufgefordert.
Zugleich wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß derjenige, welcher sein der Besteuerung unterliegendes Einkommen ganz oder teilweise verschweigt, neben Nachholung der verkürzten Steuer den lOfachen Betrag derselben als Strafe zu bezahlen hat.
Die durch gänzliche oder teilweise Verschweigung des steuerbaren Einkommens begangene Verfehlung wird jedoch dann straffrei gelassen, wenn von dem Steuer- oder Fassionspflichtigen ' oder nach dem Tode des Schuldigen von Seiten eines seiner Erben, bevor eine Anzeige der Verfehlung bei der Behörde gemacht wurde oder ein strafrechtliches Einschreiten erfolgte, die unterlassene oder zu nieder abgegebene Erklärung (Fassion) bei einer Aufnahmebehörde oder bei einer dieser Vorgesetzten Steuerbehörde nachgetragen oder berichtigt und hiedurch die Nachforderung der sämtlichen nicht verjährten Steuerbeträge ermöglicht wird.
Der Gewerbs- und Handelsstand wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Beiziehung zur Gewerbesteuer von der Fa- tierung der verzinslichen Aktiven und Ausstände nicht befreit, daß vielmehr die verzinslichen oder diesen gleich zu achtenden Kapitalien als solche zu versteuern sind.
Ferner wird darauf hingewiesen, daß durch Gesetz vom 30. März 1872 die Steuerfreiheit der Renten und Dividenden aus den der würt- tembergischen Gewerbesteuer unterliegenden Aktienunternehmungen und ebenso die Steuerfreiheit des aus dem Ausland fließenden Kapital- und Renten-Einkommens aufgehoben worden ist.
Schließlich wird noch beigefügt, daß die Verpfändung von verzinslichen Forderungen von der Fatierung und Versteuerung des vertragsmäßigen Zinses nicht befreit und daß verzinsliche und unverzinsliche Zielforderungen der Kapitalsteuer unterliegen und zu fatieren sind.
Zur Fassion verpflichtet das Recht zum Bezug, es ist z. B. eine von Martini 18tzÄ>/ an verzinsliche an Martini 189K. zahlbare^ Zielforderung auf den 1. April 1890 zu fatieren. ^
189A,
Kameralamt.
Neuenbürg, den 1. April
K.
Löflund.
Vorstehende Aufforderung wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Anfügen, daß die Fassionen an- ^
Montag u Dienstag d.-Dk « Ä L ch r M rr
je morgens von 8^-12 Uhr ^ ^ und nachmittags von-MmEÜHr im Parterrelokal des Rathauses entgegengenommen werden.
Wer an den genannten Tagen nicht fa- tiert, wird gegen eine Ganggebühr von 20 ^ besonders vorgeladen-.^
Wildbad, den April 189^,
Ortssteuerkommission:
Vorstand Bätzner.
Kamkurger Kaffee,
Fabrikat, kräftig und schön schmeckend, versendet zu 60 und 80 Pfg. das Pfund, Postcollis von 9 Pfund an zollfrei
_Ottensen bsi l-ismburA.
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^ In allen Qeseliakten su kaben. ^
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