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Amtliche Mid Pr ivat-A »zeigen.
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^eirr^e Ä I Bürgerausschuß -Wahl.
von Arac, Mum, und Mortwein
in '4 und h? Flaschen empfiehlt ^27. USlUll,
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OeLekäkts-LrnpkeklunA.
Dem geehrten hiesige» und auswärtigen Publikum die ergebene Mitteilung, daß ich die fi Z. von Franz Hescher betriebene
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käuflich übernommen habe und erlaube ich mir meine Artikel für Gas- und Wasserleitung, alle Sorten Hnlnieu und Verschraubungen für Bierbrauereien rc in empfehlende Erinnerung zu bringen.
Gleichzeitig erlaube ich mir noch zu bemerken, daß ich die Vertretung einer der leistungsfähigsten Gümmiwarenfabriken habe, und stets großes Lager in I?, «88I«>»8- «tb RV» 88 « 1 8eI»Ir»»vI»vi» v«v, A>»I»8- »»i88i«i»8i'1««»tvi», in allen Größen und
Stärken' führe, welche ich zu den billigsten Preisen, unter garantiert guter Ware, jederzeit rasch liefern kann.
Hochachtungsvollst
W. Woppenhcrufen,
(F- Hescher's Nachfolger), Metallgießerei». Dreherei,
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W i t d b a d.
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Die Unterzeichneten Pächter des Fischwassers, in der großen Enz vom Dieterswasen bis zum Einfluß der Eyach und deren Seitenbäche Rennbach, Rollwasser, Gütersbach und Mühlbach, machen hiemit bekannt, daß diejenigen, welche Frevler gegen das Fischereigesetz in der Art zur Anzeige bringen, daß dieselben gerichtlich bestraft werden können, eine jedesmalige Z?» MIttili
erhalten.
Ki^f v. villkn-8piening. Wetrkl. kiumpp.
empfiehlt
W>. Conditor.
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Lkveoiallkn Konbon 8
äer XöltiKl. krkU88. u. Lkü86rl. Vestvrr. 8ot-6IloeotLäell-I'abr!kLlltvii:
sä« den sroMsreioksten 6soso-8orteu dsrxssteUt, bllden wit iürsn versodiedsuen MUnnxsn, als: xerisdeue Llandeln (LrakinLen), Vauills-, Uimbser-, vitron-, OranZen-, 4.vrLossn-, ?istarisn-6ikwö, mit Oroguant, Üiguenr, ß'raodt-kelee tkviu^tk Vnlel -Vessert.
In Laeksteüev ru 80 bf. null in Lodaoliteln üll Igk. —.80 and ÜIK. I.— in den Meisten Oonditoreieu und OeUeatesssL-OssedäkteL vorrattux. ässxlsieüev
OLovvIsÄ« - V»tHeI»viL
in 125-6r»MM-I'aoketctiöo in 4 Lorten:
feine KesunlIIieile-Lkooolkutv keine Vnnille-Okooolalle
Llk. 0.40 1IK. 0.50
euperfoine Vaniile-vvooolalle nnä die ausgereiovneten llsiser-Iäfeloben Llk. 0,80 AK. 1.25
(äsäsr London nnä jedes läkeledsn ist mit der Virma der Madrid verseden.) VorrLbkis irr äsw rnsist-sw VsrlrLuksstsllsn
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^ - dnred I'irwsnsedilder Lenntlied.
Am 31. Dezember d. I. haben aus dem Bürgerausschuß folgende Herren auszutreten:
Die Mitglieder:
1) Wilhelm Riexing er Holzhauer,
2) Christian Treiber, Metzger.
3) Gottlieb Volz, Flößer.
4) Christoph Treiber, Feilenhauer,
5) Louis Kappelmann, Kaufmann,
6) Johann Eisele, Baddiener.
Es sind sonach 6 Mitglieder auf 2 Jahre neu zu wählen.
Im Ausschuß verbleiben die Herren:
Der Obmann:
1) ChristianB ätzner, Schuhmachermstr.
Die Mitglieder:
2) Friedrich Funk, Conditor,
3) Friedrich Hammer, Maurer,
4) Karl Toussaint, Fruchthändler,
5) Wilhelm Lutz, Schuhmacher,
6) Karl Eitel, Baddiener,
7) Wilhelm Rothfuß, Holzhauer.
Die Liste der Wahlberechtigten liegt vom
22. — 28. Dezember d. I., je einschüetz- lich im Sitzungssaale des Rathauses zur Einsicht auf.
Einsprachen gegen dieselben sind bis zum 28. Dezember einschließlich bei dem Gemeinderat anzubringen. Die Versäumnis dieser tz-stst zieht für den in die Wählerliste nicht Aufge- nommenen den Verlust des Stimmrechts für diese Wahlhandlung nach sich, es wäre denn der Wahlberechtigte aus offenbarem Versehen der Wahl-Kommission nicht in die Liste ausgenommen worden.
Die Wahl findet am
Montag den 30. Dezember ü. I., von vormittags 9 — 12 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses statt und wird der Schluß der Wahl mittags 12 Uhr ausgesprochen werden, wenn bis dahin mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten abgestimmt hat.
Wahlberechtigt und wählbar sind mit den hienach bezeichnten Ausnahmen:
1) alle männlichen ILürger von Wildbad, welche das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben, im Gemeindebezirk wohnen und daselbst Steuern aus einem der Besteuerung der Stadtgemeinde Wildbad unterworfenen Vermögen oder Einkommen oder wenigstens Wohnsteuer entrichten;
2) die außerhalb des Gemeindebezirks wohnenden männlichen Bürger Wildbads, welche in demselben mit Staatssteuer aus Grundeigentum, Gebäuden oder Gewerben im Mindestbetrag von 25 veranlagt sind;
Zeitweise sind von dem Wahlrechte und von der Wählbarkeit diejenigen Bürger ausgeschlossen :
1) welche unter Vormundschaft stehen;
2) welchen die bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter aberkannt worden sind (HZ 32 bis 36 des St.G.B.) während der Dauer des Verlustes dieser Rechte, oder welchen die bürgerlichen Ehren- und Dienstrechte durch ein nach der früheren württemb. Gesetzgebung ergangenes Urteil entzogen worden sind, so lange diese nicht wieder hcrgestellt sind (Art. 13 des Ges. vom 26. Dez. 1871, Reg.-Bl. S. 384);
3) gegen welche wegen eines Verbrechens oder Vergehens das Hauptverfahren eröffnet ist, wenn nach Entscheidung der
l Strafkammer des Landgerichts als wahr-