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Amtliche Mid Pr ivat-A »zeigen.

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^eirr^e Ä I Bürgerausschuß -Wahl.

von Arac, Mum, und Mortwein

in '4 und h? Flaschen empfiehlt ^27. USlUll,

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OeLekäkts-LrnpkeklunA.

Dem geehrten hiesige» und auswärtigen Publikum die ergebene Mittei­lung, daß ich die fi Z. von Franz Hescher betriebene

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käuflich übernommen habe und erlaube ich mir meine Artikel für Gas- und Wasserleitung, alle Sorten Hnlnieu und Verschraubungen für Bier­brauereien rc in empfehlende Erinnerung zu bringen.

Gleichzeitig erlaube ich mir noch zu bemerken, daß ich die Vertretung einer der leistungsfähigsten Gümmiwarenfabriken habe, und stets großes Lager in I?, «88I«>»8- «tb RV» 88 « 1 8eI»Ir»»vI»vi» v«v, A>»I»8- »»i88i«i»8i'1««»tvi», in allen Größen und

Stärken' führe, welche ich zu den billigsten Preisen, unter garantiert guter Ware, jederzeit rasch liefern kann.

Hochachtungsvollst

W. Woppenhcrufen,

(F- Hescher's Nachfolger), Metallgießerei». Dreherei,

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Die Unterzeichneten Pächter des Fischwassers, in der großen Enz vom Dieters­wasen bis zum Einfluß der Eyach und deren Seitenbäche Rennbach, Rollwasser, Gütersbach und Mühlbach, machen hiemit bekannt, daß diejenigen, welche Frevler gegen das Fischereigesetz in der Art zur Anzeige bringen, daß dieselben gerichtlich bestraft werden können, eine jedesmalige Z?» MIttili

erhalten.

Ki^f v. villkn-8piening. Wetrkl. kiumpp.

empfiehlt

W>. Conditor.

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Lkveoiallkn Konbon 8

äer XöltiKl. krkU88. u. Lkü86rl. Vestvrr. 8ot-6IloeotLäell-I'abr!kLlltvii:

« den sroMsreioksten 6soso-8orteu dsrxssteUt, bllden wit iürsn versodiedsuen MUnnxsn, als: xerisdeue Llandeln (LrakinLen), Vauills-, Uimbser-, vitron-, OranZen-, 4.vrLossn-, ?istarisn-6ikwö, mit Oroguant, Üiguenr, ß'raodt-kelee tkviu^tk Vnlel -Vessert.

In Laeksteüev ru 80 bf. null in Lodaoliteln üll Igk..80 and ÜIK. I. in den Meisten Oonditoreieu und OeUeatesssL-OssedäkteL vorrattux. ässxlsieüev

OLovvIsÄ« - V»tHeI»viL

in 125-6r»MM-I'aoketctiöo in 4 Lorten:

feine KesunlIIieile-Lkooolkutv keine Vnnille-Okooolalle

Llk. 0.40 1IK. 0.50

euperfoine Vaniile-vvooolalle nnä die ausgereiovneten llsiser-Iäfeloben Llk. 0,80 AK. 1.25

(äsäsr London nnä jedes läkeledsn ist mit der Virma der Madrid verseden.) VorrLbkis irr äsw rnsist-sw VsrlrLuksstsllsn

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^ - dnred I'irwsnsedilder Lenntlied.

Am 31. Dezember d. I. haben aus dem Bürgerausschuß folgende Herren auszutreten:

Die Mitglieder:

1) Wilhelm Riexing er Holzhauer,

2) Christian Treiber, Metzger.

3) Gottlieb Volz, Flößer.

4) Christoph Treiber, Feilenhauer,

5) Louis Kappelmann, Kaufmann,

6) Johann Eisele, Baddiener.

Es sind sonach 6 Mitglieder auf 2 Jahre neu zu wählen.

Im Ausschuß verbleiben die Herren:

Der Obmann:

1) ChristianB ätzner, Schuhmachermstr.

Die Mitglieder:

2) Friedrich Funk, Conditor,

3) Friedrich Hammer, Maurer,

4) Karl Toussaint, Fruchthändler,

5) Wilhelm Lutz, Schuhmacher,

6) Karl Eitel, Baddiener,

7) Wilhelm Rothfuß, Holzhauer.

Die Liste der Wahlberechtigten liegt vom

22. 28. Dezember d. I., je einschüetz- lich im Sitzungssaale des Rathauses zur Ein­sicht auf.

Einsprachen gegen dieselben sind bis zum 28. Dezember einschließlich bei dem Gemeinde­rat anzubringen. Die Versäumnis dieser tz-stst zieht für den in die Wählerliste nicht Aufge- nommenen den Verlust des Stimmrechts für diese Wahlhandlung nach sich, es wäre denn der Wahlberechtigte aus offenbarem Versehen der Wahl-Kommission nicht in die Liste ausge­nommen worden.

Die Wahl findet am

Montag den 30. Dezember ü. I., von vormittags 9 12 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses statt und wird der Schluß der Wahl mittags 12 Uhr aus­gesprochen werden, wenn bis dahin mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten abgestimmt hat.

Wahlberechtigt und wählbar sind mit den hienach bezeichnten Ausnahmen:

1) alle männlichen ILürger von Wildbad, welche das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben, im Gemeindebezirk wohnen und daselbst Steuern aus einem der Besteue­rung der Stadtgemeinde Wildbad unter­worfenen Vermögen oder Einkommen oder wenigstens Wohnsteuer entrichten;

2) die außerhalb des Gemeindebezirks woh­nenden männlichen Bürger Wildbads, welche in demselben mit Staatssteuer aus Grundeigentum, Gebäuden oder Gewer­ben im Mindestbetrag von 25 ver­anlagt sind;

Zeitweise sind von dem Wahlrechte und von der Wählbarkeit diejenigen Bürger aus­geschlossen :

1) welche unter Vormundschaft stehen;

2) welchen die bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter aberkannt worden sind (HZ 32 bis 36 des St.G.B.) während der Dauer des Verlustes dieser Rechte, oder welchen die bürgerlichen Ehren- und Dienstrechte durch ein nach der früheren württemb. Gesetzgebung ergangenes Urteil entzogen worden sind, so lange diese nicht wieder hcrgestellt sind (Art. 13 des Ges. vom 26. Dez. 1871, Reg.-Bl. S. 384);

3) gegen welche wegen eines Verbrechens oder Vergehens das Hauptverfahren er­öffnet ist, wenn nach Entscheidung der

l Strafkammer des Landgerichts als wahr-