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reiche Einhalt zu gebieten, die Mantschutruppen Schäm' Dich nie der teuren Heimat, und die sog. Truppen des chines. Banners Wo die Mutter Dich gebar,
mit Reis anstatt mit baarem Gelde zu bcsol- Die die grüne, große Wiege
den, die Kulibezahlung, welche für alle chines. Deiner kleinen Wiege war. Provinzialarmeen üblich ist, aufzuheben und Denk' mit Stolz an ihre Eichen,
verschiedene wichtige Gegenstände des täglichen Ihre Reben stets zurück,
Gebrauchs zu besteuern. Das ganze in der Und bewahre treu im Herzen Nähe der betroffenen Gegend liegende Militär Das in ihr gcnoss'ne Glück, hat Befehl erhalten, sich den Beamten für
die vorzunehmenden Arbeiten zur Verfügung Schäm' Dich nie der deutschen Sitte,
zu stellen, aber die Schwierigkeiten sind unge- Deutschen Weise, deutschen Art,
Heuer und werden noch dadurch vermehrt, daß Die sich Redlichkeit und Treue
das den zu Bauten nötige Material nicht an Ort Als ein Heiligtum bewahrt;
und Stelle vorhanden ist, sondern aus großer H»d wo Schlechtigkeit als Klugheit,
Ferne wird herbeigeschafft werden müssen. Roheit man als Sitte preist.
Schäm' Dich nie der deutschen Sitte, Deutschen Weise, deutschen Art,
Die sich Redlichkeit und Treue Als ein Heiligtum bewahrt;
Und wo Schlechtigkeit als Klugheit, Roheit man als Sitte preist.
Tröste Dich mit Deutscher Sitte, Deutscher Bildung, Deutschem Geist.
digen Aufsehen. Unter anderen sah Herr Fr. Krupp aus Essen den Hund und bot 1000 dafür. Das war dem Herrn Bankdirektor zu wenig; er nahm seinen Köter wieder mit nach Hildesheim. Herr Krupp aber unterhandelte weiter wegen des Preises, und vor 14 Tagen kam ein Angestellter des Kanonenkönigs nach Hildesheim, legte dem Eigentümer des Hundes 1500 auf den Tisch und entführte den Hund nach Essen. Der Verkäufer hat sich einen sich einen Hund von der Nachzucht — das verkaufte Tier ist eine Hündin — noch gratis ausbedungen.
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Schäm' Dich nie der deutschen Sprache,
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Die die Mutter zu Dir sprach. Als Du einst in ihrem Schoße Für Dein Leben wurdest wach;
(Ein teurer Hund.) Herr Max Leeser, Bankdircktor in Hildesheim, besaß einen schönen Jagdhund, den er für 200 gekauft und später nach der Hundeausstellnng in Hannover geschickt hatte. Das Tier wurde dort prämiiert und erregte bei allen Hundeverstän-
Schäm' Dich nie der süßen Laute
Derer, die ihr Kind geliebt
Mit der hehrsten, reinsten Liebe, Die es hier auf Erden giebt.
Amtliche und Privat-Anzeigen.
Mekclnntrnccchung,
betreffend das Militär-Ersatzgeschäft für 1888 .
I. Bezüglich der Anmeldung zur Stammrolle schreibt Z 23 der Ersatzordnung folgendes vor:
1 Alle Militärpflichtigen haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar zur Aufnahme in die Rekrutierungs-Stammrolle auzumelden.
2. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen Ortes, an welchem sein, oder, sofern er noch nicht selbständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet.
3. Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthalt noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle und wenn der Geburtsort im Ausland liegt, in demjenigen Ort, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten.
4. Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das Geburtszeugnis vorzulegen, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsorte selbst erfolgt
5. Sind Militärpflichtige von dem Ort, gn welchem sie sich nach Ziff. 2 anzumelden haben, zeitig abwesend, so haben ihre Eltern'
Vormünder, Lehr-, Brot- und Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. ,
6. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise so lange alljährlich zu wiederholen, bis eine «ndgiltige Entscheidung über die Dienstpflicht durch die Ersatzbehörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung ist der im ersten Militärpflichtjahr erhaltene Losungsschein vorzulegen. Außerdem sind etwa eingetretene Aenderungen in Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes, Standes u. s. w. dabei anzuzeigen.
7. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hievon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt werden.
8. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungs- oder Musterungsbezirk verlegen, haben dies Behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.
9. Versäumung der Meldefristen entbindet nicht von der Meldepflicht.
II. Anzumel-eit habe« sich hieuach in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1888 ebensowohl Württemberger als Angehörige anderer deutschen Staaten und zwar:
1. Alle im Jahre 1868 geborenen jungen Männer.
2. Alle diejenigen Militärpflichtigen der Altersklaffen 1866 und 1867, welche weder ausgehoben, noch vom Dienst ausgeschlossen noch nusgemustert, noch den Ersatzreserven überwiesen worden sind, mögen dieselben früher am gleichen oder an einem andern Ort gestell ungspflichtig gewesen sein.
3. Alle diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche aus irgend einem Grund, z. B. Krankheit, Abwesenheit, Unter- suchungs oder Strafhaft, kürzlich erfolgte Einwanderung an der Aushebung noch nicht oder noch nicht insoweit teilgenommen haben, daß über ihre Militärpflicht definitiv entschieden werden konnte.
4. Die zum einjähng-freiwilligen Dienst Berechtigten haben sich beim Eintritt in das militärpflichtige Alter, sofern sie nicht vorher zum aktiven Dienst eingetreten sind, bei der Ersatzkommission ihres Gestellungsortes (Oberamt) schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen.
Wtlbbab, 10. Januar 1888.
Stadtschultheißen-Amt.
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