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Amtliche und Privat-Anzeigen.
Nachstehende Bekanntmachung vom 38. Mai 1886 wird den hiesigen Einwohnern in Erinnerung gebracht.
Wildöad den 28. Juni 1887.
Stadtschultheißenamt
Bätzner.
Bekanntmachung.
Auf Grund Beschlusses der bürgerlichen Collegien werden die hiesigen Einwohner darauf aufmerksam gemacht, daß zur Schonung der städtischen Wald- und Feldwege auf denselben das Leseholz und sonstige Walderzeugnisse nicht mehr geschleift werden dürfen, bei Vermeidung einer Strafe von 2 Mark für jeden einzelnen Fall.
Das Sperren der Handkarren darf nur mittelst Müggen, oder mit einem in der Mitte unter dem Karren angebrachten mindestens 6 cm starken Prügel, an welchem unten eine schiefe Ebene gehauen ist, bewerkstelligt werden. Auf sehr steilen Wegen ist nur das Fragen des Leseholzes gestattet.
Die Fuhrwerksbesitzer werden daran erinnert, daß das Rauhsperren und das Sperren mit eisernen Radschuhen auf sämmtlichen Wald- und Feldwegen verboten ist und daß bei Wegen über 5"ft Gefall nur hölzerne Schleiftröge verwendet werden dürfen, bei Vermeidung einer Strafe von 3 Mark.
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für Bienenzucht
Am Sonntag den 3. Juli, nachmittags 3 Uhr findet xine Ausschußsitzung im Gasthaus zum „Rößle" in Gräfenhaufe» statt. Bei derselben handelt es sich hauptsächlich um die Teilnahme unseres Vereins an der im z» September in Stuttgart stattfindenden Wanderversammlung deutsch-österreichischer Bienenwirte.
Diejenigen unserer Mitglieder, welche sich an der damit verbundenen Ausstellung oder an dem projektierten gemeinsamen Besuch der Versammlung beteiligen wollen, werden gebeten, dies vor dem 3. Juli dem Kassier anzuzeigen. Bemerkt wird, daß ein Reisebeitrag in Aussicht gestellt werden kann.
Um Einsendung der noch rückständigen Beiträge pro 1887 L 50 Pfg. wird gebeten.
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^ für den
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W i ldb ad
n Mr die vielen Beweise herzlicher Teilnahme während der
^ Krankheit und bei dem Hinscheiden unseres lieben Gatten, Vaters, Schwieger- und Großvaters
Daniel Heinrich Großmann,
ZimmermMer,
für die zahlreiche Begleitung zu seiner letzten Ruhestätte, sowie den erhebenden Gesang des Bürgervereins und den Herren Trägern sagen tiefgefühltesten Dank
Die trauernden Hinterbliebenen.
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Kurhesstsche Wtr. 4V Loose
(nicht zu verwechseln mit sogenannten Thlr. 20 Loosen)
Einzige Gewinnziehung 1887 und zwar, am 1. Juli. Es existiren dabei in Allem! nur 6000 Loose denen 6000 Gewinne gegenüberstehen, jedes Loos mutz also! »nfeWar mit Treffer gezogen werden. Hauptgewinne von Mk. 108000,! Mk. 24-000 rc. Niedrigster Gewinn Mk- 23S.— Bestellung auf ganze Loose L» Mk. 4-33.— und abzüglich kleinsten Treffer L Mk. 200— werden baldigst erbeten ! Es können auch Antheillose abzüglich kleinsten Treffer Vs L Mk. 100.— V. L Mk. 60.
'/s » Mk. 25i—, Vie.L Mk- 13.— abgegeben werden. Spielplan, sowie Auskunft! und nach der Ziehung Liste gratis.
kilorir Ltiebel Löhne, LanlcAesoftM, Frankfurt s. k/>.
Annahme von Nörsenaüfträ'geu.
vsriiiis'bliSii 9.Q
In einem krivatkauss in llävkster Issüks ckss lrßfl. öackss sillä 5 ineinanäsr- Eeilsncks Aut mödlirts 2immer in I. DtstA« nsdst 8uvks üdsr ckls Dauer cksr 8sison, sevleweiters 5 wSbiirts eillLslns 2immsr in II. LtaZs sokort 2 v vermistsisn. Laders L.us^unkt srtkeilt äis Dxpsäition ä. 81.
Stadt Wildbad.
Zur Gewinnung von Moosstreu sind/vom 1. bis letzten Juli d. I. geöffnet:
Die Stadtwaldungen Meistern, Abt. 9, Jägerwegle 6,9 du, an der Linie, Abt. 8, Miß 15,0 du, Wanne, Abt. 1, Blöcherrain 4,0 du.
Die geöffneten Partien sind mit Strohwischen bezeichnet. — Wer die betr. Flächen nicht kennt, erhälk auf Verlangen Auskunft vom Stadtsörster und von den Waldschützen Fischer und Lipps.
Die Moosstreu darf nur mit Rechen und unter dem in der Ministerial-Verfügung vom 21. Juli 1876 Z 28 Pkt. 3 und 4, Reg.-Blatt vom 28. Juli 1876 Seite 316 (zum Vollzug des Gesetzes vom 16. August 1875 über die Bewirtschaftürig und Böäüssi'chliWW der Gemeindewaldungen) getroffenen Bestimmungen gewonnen werden.
Nach denselben sind abwechselungsweise einzelne Streifen, welche zur Wiedererzeugung des Moosüberzugs notwendig sind, unversehrt liegen zu lassen.
Diese Streifen müssen mindestens ein Viertel der zu nützenden Fläche einnehmen und sind an Abhängen wagrecht zu legen.
Diese Vorschriften sind genau einzuhalten und werden Zuwiderhandelnde zur Strafe gezogen.
Wildbad, 28. Juni 1887.
Stadtschultheißenamt Stadtförsterei
Biitzner Bischer.
Revier Wildbad.
Stammholz-Verkauf.
Freitag den 8. Juli d. I, vormittags 11'/- Uhr
auf dem Rathaus in Wildbad aus Lehmgrube und Pflanzgarten des Distrikts Eiberg:
1212 Stück Tannen, 28 Forchen Langholz I. bis IV. El. mit 1479 Fm.,
263 Stück Tannen, 9 Forchen Sägholz I. bis III. El. mit 223 Fm.,
14 Buchen I. El. mit 6,50 Fm.
Ferner Scheidholz:
Weglinienholz in Gütersbergkopf und Dachsbau (Gußmanns Hut) und Scheidholz in Frechs Hut:
547 Tannen, 6 Forchen Langholz I. bis IV. El. mit 325 Fm.
40 Stück Tannen 3 Forchen Sägholz I. bis III. El. mit 20 Fm.
Bei dem Weglinienholz ist das Tannen- Langholz IV. Cl. in besonderen Loosen.
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