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Man sagt, die Frauen seien Blumen. Gut — dann müssen sie aber auch in Töpfen zu kaufen sein.
(Fortsetzung folgt.)
Die WLunre und öie Wolke.
Fabel v. P. Lachambaudie.*)
Der Sommer glüht, verschmachtend eine Blume ruft Die eine Wolke, die vorübcrzieht:
„O du, die durch die weite Luft Auf feuchten Nordwindsflügeln flieht Gieß deinen Thau herab, daß er mich letzt.
Dann sieht mein Stengel, frisch genetzt.
Den Frühling, wieder blühn, durch deine Huld."
Die Wolke sprach: „Es soll geschehn,
Doch Hab' ich erst noch einen Gang zu gehen: Geduld!" Sie geht; die Blume stirbt, verschmachtend in der Glut. Drauf kommt die Wolke wieder Und schüttet auf die welke Blume nieder Ach! nur zu spät, in Strömen ihre Fluth.
Oft findet uns der Arme kalt und karg.
Doch wenn er endlich seinem Kreuz erlegen,
Umsonst ausschütten wir an seinem Sarg
Dann unfern Schmerz und unsers Reichthums Segen;
Nie rufen Schätz' und Klagelieder Die Toten in das Leben wieder.
*) Der Fabeldichter Lachambaudie war um 1848 in Paris sehr populär; er behandelte namentlich die soziale Frage in seinen Gedichten.
Seit längerer Zeit veröffentlichten wir in unserem Blatte Anerkennungen aus der Nachbarschaft über die sogenannten Apotheker R. Brandt's Schweizerpillen und es läßt sich daraus schließen, daß dieses Mittel sich bei dem Publikum einer großen Beliebtheit erfreut.
Heute sind wir nun in der Lage, unsere verehelichen Leser, welche sich speziell über die Ansicht der Aerzte in Bezug auf die Schweizerpillen informiren wollen, mit einer Broschüre bekannt zu machen, welche auf 24 Seiten 21 Gutachten unserer ersten medizinischen Autoritäten und ferner einer sehr große» Anzahl praktischer Aerzte enthält, und woraus zur Genüge hervorgeht, daß die Apotheker R. Brandt's Schweizerpillen eines der Wenigen,
wenn nicht das einzige fertige Heilmittel ist, welches als Hausmittel empfohlen zu werden verdient.
Bereits in Nr. 96 unserer Zeitung nahmen wir Veranlassung auf den neuesten Weihnachskatalog der „Leipziger Lehrmittelanstalt" von Dr. Oskar Schneider in Leipzig hinzuweisen und machen heute nochmals darauf aufmerksam, daß derselbe Jedem, der für unterhaltende und belehrende, dabei solid ausgestattete Spiele, Apparate zur nützlichen Beschäftigung und sonstige Lehrmittel, als auch bessere Jugendschristen und Geschenklitteratur Interesse hat, portofrei und ohne Kosten zugesandt wird. Die genannte Anstalt hat soeben eine 2. Auflage ihres diesjährigen Weihnachtskatalogs ausgegeben, was eine sehr rege Nachfrage nach demselben beweist.
Wr. 1K6 des praktischen Wochenblattes für alle Hausfrauen „Aürs Kaus" (vierteljährlich nur 1 ^l) enthält:
Wochenspruch:
Verschieb nicht, was Du heut besorgen sollst auf morgen. Denn morgen findet sich was Neues zu besorgen.
Das Adventsbäumchen. Die Schnee-Aepfel. Der Schlachttag. Ein Versandgeschäft. Der Hausgarten im Dezember. Königsberger Marzipan. Hauswirthschastlicher Kalender für Dezember. Bäckereien für den Weihnachtsbaum. Stützen für die Weihnachtszeit. Gangbare Artikel für ein Samengeschäst während des Winters. Gastro vinum. Johann Hoffs Malzpräparate. Geheimnisvoll. Warum regnet es. Lustspiele für Damen. Weihnachtslieder für Kinder, vierhändig zu spielen. Klassische Klavierstücke. Weihnachtsbuch. Was soll ich meinem Mädchen schenken? Winke für Krankenpflegerinnen. Nähkiffen aus einem Gänseknochen. Ananasmuster. Stopfapparat. Menagerie aus Lehm. Wurstspeile zu machen. Behandlung der Smyrnateppiche. Silbersachen. Gelbe Flecken an Thonöfen zu beseitigen. Tintenflecke sofort verschwinden zu machen. Wein- und Marmorflecke aus Marmorplatten zu entfernen. Rostflecke aus Marmor zu entfernen. Teerflecken aus Fensterscheiben zu entfernen. Bisquit-Bund. Linsen. Semmelbisquit. Schokoladentafeln zu machen. Hutzelbrot. Blumenkohl einzulegen. Einfacher märkischer Küchenzettel. Charade. Fernsprecher. Echo. Briefkasten der Schriftleitung. Anzeigen.
Die notariell beglaubigte Auflage dieser wirklich empfehlenswerten und dabei überaus billigen Wochenschrift beträgt 100 000. Probenummern versendet jede Buchhandlung, sowie die Geschäftsstelle „Fürs Haus" in Dresden gratis.
Amtliche und Privat-Anzeigen.
W i l d b a d.
Gemeinderaths-Wahl
Da die Periode, für welche die Herren Willi Krauß, Schuhmachermeister,
K. Aehleisen, Gerichtsnotar,
A. Gutöub, Sternwirth, ßhr. Krauß, Maurermeister, gewählt wurden, mit dem laufenden Jahre zu Ende geht, so sind in den Gemeinderat 4 Mitglieder auf 6 Jahre zu wählen.
Die Wahl findet nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 6. Juli 1849 statt.
Wahlberechtigt sind:
s.) diejenigenBürger und Beisitzer, welche das 23. Lebensjahr zurückgelegt und in dem Gemeindebezirk ihren Wohnsitz haben, auch irgend eine Gemeindesteuer an die Stadtkaffe bezahlen.
b) Diejenigen württembergischen Staatsbürger, welche das 23. Lebensjahr vollendet und, ohne ein Genossenschaftsrecht in Wildbad zu besitzen, in den drei der Wahl vorangegangenen Rechnungsjahren 1884/85 ununterbrochen nicht nur Wohnsteuer entrichtet, sondern auch aus Grund- oder Gebäudeeigenthum, aus Gewerben, aus Kapitalien, Besoldungen oder sonstigen Einkommen Gemeindesteuer bezahlt haben;
o) unter der gleichen Voraussetzung Bürger anderer deutscher Staaten, welche innerhalb der Liste-Auflegungsfrist (s. unten) die Aufnahme in die Wählerliste, — unter Führung des Beweises, daß Württembergern,
welche in ihrem Heimatort wohnen, dort gleichfalls das gemeindebürgerliche Wahlrecht eingeräumt ist — beansprucht haben. (Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom 23. Juli 1849. 2. Erg.-Bd. zum Reg.-
Blatt S. 194.)
Die Liste über die wahlberechtigten Personen ist vom 6. bis 13. Dez. ds. Js. je einschließlich auf dem Rathaus im Sitzungssaale zur Einsicht aufgelegt.
Einsprachen gegen die Wählerliste, sei es wegen Uebergehung eines Wahlberechtigten oder wegen Aufnahme eines Nichtberechtigten sind bis zum 13. Dezember einschließlich bei dem Gemeinderath vorzubringen. Die Versäumniß jener Frist zieht für den in die Wählerliste nicht Aufgenommenen den Verlust des Stimmrechts für diese Wahlhandlung nach sich, es wäre denn, daß der Wahlberechtigte aus offenbarem Versehen der Wahlkommission in die Liste nicht ausgenommen worden wäre.
Die Wahl findet mittelst geheimer Abstimmung am
Dienstag den 15. Dezember 1885, von vormittags S—12 Uhr im Sitzungssaals des Rathauses statt.
Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, während dieser Zeit persönlich einen dje Namen vier wahlbefähigter Personen enthaltenden Stimmzettel in die Wahlurne einzulegen.
Der Schluß der Wahl kann an dem benannten Tage nur dann ausgesprochen
werden, wenn bis dahin mehr als die Hälfte der Wähler abgestimmt haben wird.
Den 4. Dezember 1885.
Stadtschulthsiß Bätzner.
Revier Wildbad.
Wagllcrhch- und Fichten- stangen-Verkaus.
Am Samstag den 12. Dezember d. I. wird aus Abth. Schuhmichel des Distrikt Meistern verschiedenes Eichen-, Birken- und Kirschbaumholz auf Haufen geschätzt zu 7 Rm. Derbholz, sowie auf 4 Haufen verschiedenes Fichtenstangenholz meist IV. Classe an Ort und Stelle verkauft.
Zusammenkunft Vormittags 11 Uhr bei der Landvogteitafel auf dem Meistern-Wild- bader-Weg.
Kaffeeöretter,
sowie Blech- und Holzgegenstänbe
aller Gattung werden schön und dauerhaft lackirt; ebenso Bergolderei jeder Art wird bestens besorgt bei
Maler u. Lackier.
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T/tsok/o,' SerEAa/'r.