der Fernsprechverkehr innerhalb Württembergs wieder ohne Beschränkung zugelassen worden.
Kornwestheim, 10. Sept. Gestern abend kurz nach 10 Uhr, als die Wirtschaft zur Rose, deren Besitzer Albert Gaßmann zur Zeit im Feld steht, wegen der Polizeistunde geschlossen werden ollte, gab es aus diesem Grunde Händel. Beim Verlassen der Wirtschaft ist der 20 Jahre alte Zimmermann Jakob Klein, der hier in Arbeit steht, unter der Haustüre von dem seither am Bahnbau hier beschäftigten Bahnacbeiter Müßte erschossen worden. Er war sofort tot.
Berlin, 11. Sept. (W. T.-B.) Auf die Kriegsanleihe sind bereits bei der Reichsbank erhebliche Zeichnungen eingegangen. Unter den Zeichnern befindet sich die Firma und die Familie Krupp mit einem Betrag von 30 Millionen Mark.
Berlin , 9. Sept. Nach Rotterdams: Blätter- «eldungen hat Frankreich entgegen dem Völkerrecht Marokko als französische Kolonie erklärt.
Köln, 11. Sept. (Pnv. GKG.) Die Abmachungen des Dreiverbandes über gemeinsamen Friedensschluß umfassen laut „Köln. Zeitg." auch Belgien und Serbien.
(W. Tel.-B.) Großes Hauptquartier 10. Sept. Der deutsche Kronprinz nahm mit seiner Armee die befestigte feindliche Stellung südwestlich Berdun. Armeeteile greifen die südlich Verdun liegenden SperrfortS an, die seit gestern mit schwerer Artillerie beschossen werden.
General Hindenburg schlug den linken Flügel der noch in Ostpreußen befindlichen russischen Armee und hat sich dadurch den Zugang in den Rücken des Feindes geöffnet. Der Feind gab den Kampf auf und befindet sich in vollem Rückzug. Das Ostheer verfolgt ihn in nordöstlicher Richtung gegen den Niemenfluß.
Generalquartiermeister v. Stein.
Berlin, 11. Sept. (W. T.-B.) Das 22. russische Armeetorps (Finnland) versuchte über Lyck in den Kampf in Ostpreußen einzugreisen, wurde jedoch bei Lyck zurückgeMklagen.
Zürich, 11. Sept? Frankreich bietet das Bild eines ungeheuren Umzuges. Bis zum 7, Sept. hatte eine Million Einwohner Paris verlassen.
Paris, S. Sept. (W. T.-B.) Nicht amtlich. Der französische Generalissimus hat, einer amtlichen
Meldung zufolge, an die Truppen folgenden Tagesbefehl erlassen: Es ist jetzt nicht mehr der Augenblick, rückwärts zu schauen, sondern anzugreifen, den Feind rückwärts zu drängen und das gewonnene Terrain, koste es was es wolle, zu behaupten.
Wien, 11. Sept. Aus dem Kriegspreffe- quartier wird vom 10. September gemeldet: Dir österreichische Offensive in Lemberg schreitet erfolgreich fort. Der Armee-Oberkommandant, Erzherzog Friedrich, der Generalstabschef Baron v. Hötzendorf und der Erzherzog Karl hatten sich vom Hauptquartier auf das Schlachtfeld begeben, um persönlich die Entwicklung der Ereignisse zu verfolgen.
London. (G.K.G.) Deutsche Truppen besetzten die Walfischbai. (Die Walfischbai ist in Deutsch-Südwest-Afrika, die Bucht von Swakop- mund).
London, 10. Sept. (Nicht amtlich.) Die Admiralität gibt bekannt, daß der als Hilfskreuzer armierte Dampfer „Ozeanic" der White-Star-Linie gestern nahe der Nordküste Schottlands Schiffbruch gelitten hat. Es sind keine Menschen ertrunken.
51 Deutsche RcichsschatzaWcisungcn
5/« Deutsche Reichsaulcihe, unkündbar bis 1. Oktober 1924.
(Kriegsanleihen.)
Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden 5°/„ ReichSfchatzanweifungen und »°/o Schuldverschreibungen der Reichsanleihe hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt.
Bedingungen.
1. Zeichnungsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden bis einschließlich
Sonnabend, den 1U. September, mittags l Uhr bei dem Kontor der Reichshauptbank fürWertpapiere in Berlin und bei allenReichsbank- Hauptstellen, Reichsbank st ellen und Reichsbank-Neben st ellenmitKasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlung (PreußischenStaatsbank) und der PreußischenEentralgenossenschaftskassem Berlin, derKöniglichenHauptbankin Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, jeder deutschen öffentlichen Sparkasse, sowie jeder deutschen Lebensversicherungsgesellschaft erfolgen.
2. Die Schatzanweifungen werden in Höhe von Mark 1000 000080 aufgelegt. Sie sind eingeteilt in 5 Serien zu je 200 Millionen Mark und ausgefertigt in Stücken zu: 100000, 50000, 20000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark, mit Zinsscheinen, zahlbar am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres. Der Zinsenlauf beginnt am 1. Oktober 1914, der erste Zinsschein ist am 1. April 1915 fällig.
Die Tilgung der Schatzanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie zum 1. Oktober 1918, 1. April 1919, 1. Oktober 1919, 1. April 1920 und 1. Oktober 1920. Die Auslosungen finden im April und Oktober jedes Jahres, erstmals im April 1918 statt; die Rückzahlung geschieht an dem auf die Auslosung folgenden 1. Oktober bezw. 1. April.
. Welcher Serie die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich.
3. Die Reichsanleihe ist in derselben Stückeeinteilung von 100000 bis 100 Mark ausgefertigt und mit dem gleichen Zinsenlauf und den gleichen Zinsterminen wie die Schatzanweisungen auSgestättet.
4. Der Zeichnungspreis beträgt:
a) für diejenigen Stücke der Reichsanleihe, die mit Sperre bis 15. April 191k in j
das Reichsschuldbuch einzutragen sind, 87,30 Mark für je 100 Mark Nennwert, / - ^
b) für alle übrigen Stücke der Reichsanleihe und für die Schatzanweifnngen l ° ^
87,50 Mark für je 100 Mark Nennwert 1 zmsen.
^ 5. Die zugeteilten Stücke an Reichsschatzanweisungen sowohl wie an Reichsanleihe werden auf Antrag der Zeichner von . dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin bis zum 1. Oktober 1915 vollständig kostenfrei ausbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlequng nicht bedingt, der Zeichner kann sein Depot jederzeit — auch vor Ablauf dieser Frist — zurücknehmen. Die über vollgezahlte Beträge ausgefertigten Depotscheine werden bei den Darlehenskassen wie die Stücke selbst beliehen.
6> Zeichnungsscheine sind bei allen Reichsbankanstalten, Bankgeschäften, öffentlichen Sparkassen und Lebensversicherungsgesellschaften zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen erfolgen, und zwar brieflich mit etwa folgendem Wortlaut:
„Auf Grund der öffentlich bekanntgemachten Bedingungen zeichne ich:
nom. Mark ... . ü°/o ReichSfchatzanweifungen
nom Mark 5°/o Reichsauleihe
und verpflichte mich zu deren Abnahme oder zur Abnahme desjenigen geringeren Betrages, der mir auf Grund gegenwärtiger Anmeldung zugeteilt wird.
Soweit meine Zeichnung auf Schatzanweisungen bei der Zuteilung nicht berücksichtigt wird, bin ich einverstanden, daß statt Schatzanweisungen auch Reichsanleihe zugeteilt wird.
Ich bitte um Zuteilung von Reichsanleihe, die mit Sperre bis 15. April 1915 für mich in das Reichsschuldbuch einzutragen ist, zum Preise von 87,s« Mark.
Ich bitte um Zuteilung von Stücken, zum Preise von 87,so Mark.
Die mir auf meine Zeichnung zugeteilten Stücke sind dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin zur Aufbewahrung und Verwaltung zu übergeben."
^ Die Zuteilung erfolgt tunlichst bald nach der Zeichnung. Ueber die Höhe der Zuteilung entscheidet das Ermessen der Zeichnungsstelle. Anmeldungen auf bestimmte Stücke und Serien können nur insoweit berücksichtigt werden, als dies mit den Interessen der andern Zeichner verträglich erscheint.
^ Die Zeichner können die ihnen zugeteilten Beträge vom Zuteilungstage ab jederzeit voll bezahlen; sie sind jedoch verpflichtet:
40°/o des zugeteilten Betrages spätestens am 5. Oktober ds. Js.
30°/» „ 26. Oktober ds. Js.
30°/o « „ „ .. 25. November d. I.
zu bezahlen. Beträge bis 1000 Mark einschließlich sind bis zum 5. Oktober ds. Js. ungeteilt zu berichtigen.
3. Die Zeichner erhalten vom Reichsbank-Direktorium ausgestellte Zwischenscheine, über deren Umtausch in Schuldverschreibungen bezw. Schatzanweisungen das Erforderliche öffentlich bekanntgemacht werden wird.
B - - li „. im Weichsvank-Mrekkorium.
Das Nichtzutreffende ist !°rtzulassen.
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