Kalkutta zurückgekehrt und hält täglich Beratungen ,nit dem Höchstkommandierenden ab.

Aus Stabt, Mezirk und Umgebung.

Wildbad, 8. Sept. Die vom Staatsanzeiger Kerausgegebene Verlustliste Nr. 12 enthält aus Wildbad folgende Namen:

Unteroffizier Schill verw., Bein. Reservist Bolz aus Sprollenhaus gefallen, Brustschuß.

Reservist Beck verw. '

Res. Rösle, zuletzt inWildbad,verw. Knülle verw., Bauch.

Treiber verw-, Hals.

Jakob Stein (Charge fehlt- gefallen.

August Bott verw., Bein und Bauch.

Robert Schmidt verw., Bein.

Steimle verw., Bauch.

Robert Baufert verw., Brust.

Wilhelm Rapp verw.. Arm.

Musketier Pflumm verw., Bein.

Reservist Bozenhardt gefallen, Herzschuß.

Gefallen sind außerdem: Bott und Kühnle aus Calmbach.

Die hier Aufgeführten laufen sämtlich in der Verlustliste des Reserve-Jnfanterie-Regts. Nr. 119.

Letzte Nachrichten.

80k. Heilbronn, 6. Sept. (Kriegskredit- bank.) Zu der in Württemberg zu gründenden Kriegskreditbank übernehmen die mittleren württem- bergischen Städte eine Ausfallgarantie beim Wechselverkehr mit der Reichsbank von zusammen 1 Million, wenn der Staat diese Summe garantiert. Die bürgerlichen Kollegien Heilbronns beschlossen, daß sich auch Heilbronn an dieser Garantie be­teiligt, und zwar mit 1.50 Mk. auf den Kopf der Einwohnerschaft ( 66000 Mk.), ferner wurde eine Arbeitslosenunterstützung und deren Angehörige in der Weise beschlossen, daß jeder Familie eine bare Unterstützung bis zu 2 Mk. pro Tag gewährt wird, wenn kein Mitglied der Familien an den für die Arbeitslosen bereit gestellten städtischen Arbeiten teilnehmen kann. Den Arbeitern der städtischen Arbeiten, die für Arbeitslose bereit gestellt sind, wird ein Stundenlohn von 30 Pfg. bei 6stündiger täglicher Arbeitszeit gewährt.

Rom, 6. Sept. In der Sixtinischen Kapelle fand heute vormittag die feierliche Krönung des Papstes statt.

Rom, 7. Sept. Aus Paris wird gemeldet: Der Polizeipräfekt von Paris gibt bekannt, daß von jetzt ab nur noch eine gewisse Anzahl von Toren der Stadt für das Publikum geöffnet bleiben.

In einem Umfang von 30 irm außerhalb Paris werden die Einwohner zum Verlassen ihrer Häuser gezwungen, die dann sofort verbrannt werden.

O.L.6. Rotterdam, 7. Sept. Die Festung Termonde ist gefallen. Die Stadt brennt an einigen Stellen. Am Samstag warf ein deutscher Flieger zwei Bomben auf Gent. Am Freitag warf ein Flugzeug eine Bombe auf Eecloo. (Eeeloo ist eine belgische Stadt mit ca. 13000 Einwohnern an der Strecke Gent-Brügge.) In Antwerpen herrscht Panikstimmung. Die Leute flüchten sich bei jedem verdächtigen Laut in die Keller aus Furcht vor einem neuen Zeppelinbesuch.

Rotterdam, 7. Sept. Aus London wird gemeldet: Die Deutschen legten der von der fran­zösischen Besatzung geräumten Stadt Lille und Umgegend eine Kriegssteuer von 200 Millionen Francs auf.

Die Belgier sollen den Löwenkanal durch­stochen haben, um eine Ueberschwemmung herbei­zuführen. Die Nachricht ist bis jetzt nicht bestätigt.

Berlin, 7. Septbr. (Nicht amtlich.) Ueber Rotterdam wird gemeldet: Drei Fort» von Maubeuge sind völlig zerstört Die Be­schießung wird mit Heftigkeit fortgesetzt.

Wildb ad

ekcrnntmcrchung

betreffend

Milderung ätt Lanörlurmr.

I. Die Musterung und Aushebung des unausgebildeten Landsturms findet im Rat­haus in Neuenbürg statt:

m Freitag) den 11. September ds. Js., vormittags 7^2 Mr>

für die in den Jahren 1876l882 einfchl geborenen,

« Samstag, dm 12. Zexlcmdtt ds. Zs., «armttags 7P Wr,

für die 18831894 geborenen Landtturmpflichtigen

Die Vorstellung der Landsturmpflichtigen erfolgt jahrgangweife und innerhalb der

Jahrgänge gemeindeweife.

II. Zu der Musterung haben alle unausgebildeten Landsturmpflichtigen der vorstehend genannten Jahrgänge zu erscheinen, die im Oberamtsbezirk zur Landsturmrolle gemeldet sind oder sich aufhalten und zwar auch diejenigen, welche bei der am 28. vorigen Monats

stattgehabten Kriegsmusterung dem Landsturm überwiefen wurden. Unter­lassene Anmeldung zur Landsturmrolle entbindet nicht von der Gestel­lungspflicht.

Unpünktliches Erscheinen wird bestraft und kann außerdem Einstellung außerhalb der gewöhnlichen Reihenfolge bewirken. Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat spätestens bis zum Musterungstag ein von der Ortsbehörde be­glaubigtes ärztliches Zeugnis vorzulegen. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel etc. können auf Grund eines derartigen Zeugnisses vom Erscheinen durch das Oberautt ent­bunden werden.

III. Die Landsturmpflichtigen haben zuverlässig ihre Militärpapiere mitzubringen ; mr nicht mehr im Besitz eines solchen ist, hat dies sofort durch Vermittlung der Lrtsbehörde dem Oberamt anzuzeigen.

s Wer für unabkömmlich erklärt ist, hat seine Unabkömmlichkeitsbefcheinigung ' mtzubringen; für unabkömmlich erklärte Beamte und Arbeiter der Eisenbahn, Post, Tele­graphie und militärischen Fabriken sind von der persönlichen Gestellung befreit, haben aber die Unabkömmlichkeitsbescheinigungen einzureichen.

Wildbad, den 7 Sept. 1914. Htaölfchul'cheißencunt :

Mcretzner.

Bekanntmachnng

betr.

klitgsfreiunUigk.

. Gediente Pioniere und ungediente werden jederzeit ^gestellt, desgleichen auch Freiwillige.

Krfah-^ionier-HZcltaill'on Wr. 13, Mm

Vorstehendes wird hiemit bekannt gemacht. Wildbad, den 8. Sept. 1914.

Stadtfchultheitzenamt:

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Bekanntmachung.

Verfügung des L Ministeriums des Innern

betreffend

Zur Deckung des Bedarfs der Heeresverwaltung an kriegs­brauchbaren Pferden wird demnächst eine weitere Pferde­aushebung eingeleitet werden.

Um eine geordnete Aushebung zu gewährleisten und Verschiebungen im Pferdebestand des Landes möglichst ein­zuschränken, hat das K. stellv. Generalkommando am 2. ds. Mts. verfügt, daß bis auf Weiteres Verkauf der als kriegsbrauchbar erklärten Pferde innerhalb Württembergs vor Ablieferung der Pferde den K. Ober- ämtern anzuzeigen und nach Gebieten autzerhalb Württembergs überhaupt Verbote« ist. Diese Verfügung bezieht sich jedoch nicht auf solche Pferdekäufe, bei denen der bisherige und der neue Pferdebesitzer Angehörige der­selben Gemeinde sind.

Die K. Stadtdirektion Stuttgart und die K. Ober­ämter werden beauftragt, von denen ihnen hienach an- gezeiglen Pferdekäufen alsbald den Ortsvorsteher der Gemeinde, in welcher der zukünftige Besitzer des zu ver­kaufenden Pferdes wohnt und, falls er in einem anderen Oberamtsbezirk wohnt, zugleich das für diesen Bezirk zuständige Oberamt behufs Richtigstellung der Vorführungs­listen in Kenntnis zu setzen.

Stuttgart, den 3. September 1914.

(gez.) Fleischhauer.

Vorstehendes wird hiemit bekannt gemacht. Wildbad, den 8. September 1914.

Stadtfchultheitzenamt: Baetzner.

Wildbad.

öckail ntmachu lig.

Das K. stellv. Generalkommando hat am 31. August ds. Js- die

Polizeistunde

für Gemeinden II. Klasse, wozu Wildbad gehört, auf

10 Myr abends

festgesetzt.

Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß auf die pünktliche Einhaltung der Polizeistunde gesehen wird. Polizeistundverlängerungen können nicht erteilt werden. Wtldbad, den 7. September 1914.

Stadtfchultheitzenamt:

Baetzner.

Wildbad.

Bekanntmachung.

Der Unterricht an der

Weal schule

beginnt am Donnerstag, den 10 September ds Js.

Die Schüler haben sich an diesem Tag vormittags 7 Uhr in der König-Wilhelm-Schule einzufinden.

Wildbad, den 7. September 1914.

Stndienkommiffion:

Vors.: Baetzner.