Dekaniltmachnng.

Erlaß drs Ministeriums des Innern an die Rgl. Stsdkdirrkjion Stuttgart, die Kgl. Oberämter und die Gemeindebehörden, betreffend das Verhalten drs Publikums bei der Beförderung von Kriegs- Gefangenen.

Es ist zur Kenntnis des Ministeriums gelangt, daß bei der Beförderung französischer Kriegsgefangener mehr­fach Ungehörigkeiten vorgekommen sind, indem insbesondere seitens des Publikums an die Gefangenen Liebesgaben wie Kognak, Bonbons, Schokolade, Zigaretten und dergl. ver­abreicht wurden. Ein derartiges Verhalten ist, zumal im Hinblick auf die Behandlung deutscher Staatsangehöriger durch die Bevölkerung des feindlichen Auslands, auf das schärfste zu verurteilen.

Die in der Ueberschrift genannten Behörden werden daher beauftragt, der Wiederholung solcher Vorkommnisse durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen. Dabei wird auf die im Staatsanzeiger vom 29. August 1914, Nr. 206, S. 1565, abgedruckte Verfügung der Linienkommandantur W., sowie darauf hingewiesen, daß die geordnete Unter­bringung und Verpflegung der Kriegsgefangenen durch die Militärbehörde vorgesehen ist, und daß das Aufsuchen der Gefangenenlager durch das Publikum unbedingt zu unter­bleiben hat.

Stuttgart, den 31. Aug. 1S14.

(gez.) Fleischhauer.

Vorstehendes wird hiemit bekannt gemacht.

Wildbad, den 2. Sept. 1914.

Stadtschultheitzenamt:

B a e tz n e r.

Bekanntmachung.

Erlaß des Ministeriums des Innern an die Stadtdirektion Stuttgart, die Kgl. Oberämter und die Ortspolizeibehörden, betreffend die Einrichtung einer Krastwagen-Schnellverkehrs» straße vom westlichen Kriegsschauplatz nach Oesterreich.

Nach einer Mitteilung des K. Stellv. Generalkommandos wird eine durch Württemberg führende Kraftwagen-Schnell­verkehrsstraße vom westlichen Kriegsschauplatz nach Oester­reich eingerichtet werden.

Die K. Stadtdirektion Stuttgart, die K. Oberämter und die Ortspolizeibehörden haben durch entsprechende Aufklärung der Bevölkerung dafür zu sorgen, daß diesem Autoverkehr kein Hindernis in den Weg gelegt wird.

Aus diesem Anlaß wird bemerkt, daß in letzter Zeit da und dort Mitglieder des Kais, freiwilligen Automobil­korps grundlos angehalten wurden, weil deren Uniform unbekannt war, insbesondere der karmoisinrote Umlegekragen am feldgrauen Rock und die Fangschnüre Anstoß erregten. Weiter wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Mitglieder des K. Bayr. Automobilkorps zum feldgrünen Waffenrock feldgrüne Kragen tragen.

Stuttgart, den 31. August 1914.

gez.: Fleischhauer.

Vorstehendes wird hiemit bekannt gemacht. Wildbad, den 2- September 1914.

Stadtschultheißenamt:

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